Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 144 22. 06. 2011 1Eingegangen: 22. 06. 2011 / Ausgegeben: 19. 07. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedingungen müssen bei innerorts verlaufenden Abschnitten von Landesstraßen erfüllt sein, damit sie bis zum 30. Juni 2012 in die Lärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) aufgenommen werden? 2. Wie bewertet sie die Chancen, dass die Ortsdurchfahrten der Landesstraße 562 in Keltern-Dietlingen und Keltern-Ellmendingen in das Lärmkartierungsprogramm der LUBW aufgenommen werden? 22. 06. 2011 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Lärmkartierung im Enzkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 144 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 12. Juli 2011 Nr. UM-43-8826.15/79 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedingungen müssen bei innerorts verlaufenden Abschnitten von Landesstraßen erfüllt sein, damit sie bis zum 30. Juni 2012 in die Lärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) aufgenommen werden? Bei den Hauptverkehrsstraßen, für die bis zum 30. Juni 2012 Lärmkarten auszu - arbeiten sind, handelt es sich um Bundesfernstraßen, Landesstraßen oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, was 8.200 Kraftfahrzeugen am Tag entspricht (§ 47 c Abs. 1 i. V. m. § 47 b Nr. 3 BImSchG). Dabei wird nicht zwischen Straßen Innerorts oder Außerorts unterschieden. Die Zuständigkeit für die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen liegt bei der LUBW. Die zu kartierenden Hauptverkehrsstraßen wurden der EU-Kommission auf Basis der vorläufigen Zahlen (Stand 2005) im Rahmen der sogenannten „Datenberichterstattung 2008“ über den Bund mitgeteilt. Der Kartierung selbst werden aktuelle Verkehrszahlen (Stand 2010) zugrunde gelegt. Diese liegen der LUBW derzeit noch nicht vor. Durch die neuen Verkehrszahlen können sich im Einzelfall Änderungen des Kartierungsumfangs ergeben. Innerhalb von Ballungsräumen sind auch sonstige Straßen zu kartieren, soweit diese erheblichen Umgebungslärm hervorrufen. Für folgende Ballungsräume sind Lärmkarten bis zum 30. Juni 2012 auszuarbeiten: Stuttgart (einschl. Teile von Ess lingen), Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim, Reutlingen und Ulm. Die Zuständigkeit für die Lärmkartierung der Ballungs - räume liegt bei den jeweiligen Städten. 2. Wie bewertet sie die Chancen, dass die Ortsdurchfahrten der Landesstraße 562 in Keltern-Dietlingen und Keltern-Ellmendingen in das Lärmkartierungsprogramm der LUBW aufgenommen werden? Laut Datenberichterstattung 2008 an die EU-Kommission sind die Ortsdurchfahrten der L 562 in Keltern-Dietlingen und Keltern-Ellmendingen Gegenstand der Lärmkartierung bis 30. Juni 2012. Dr. Splett Staatssekretärin