Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1441 15. 03. 2012 1Eingegangen: 15. 03. 2012 / Ausgegeben: 20. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Autobahnpolizei , Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Landkreis Lörrach? 2. Welche der unter Frage 1 zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform einschließlich der Auflösung der Polizeidirektion Lörrach im Landkreis Lörrach aufgelöst werden? 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Lörrach beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit, handelt)? 4. Welche Bedienstete der Polizei im Landkreis Lörrach müssen bei einer 1:1- Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens“ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? 5. Wie würde sich die Anzahl der unter Frage 3 zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers einschließlich einer mög - lichen Schließung der Polizeidirektion Lörrach verändern (mit Angabe, in - wieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Lörrach mit der versprochenen Verstärkung rechnen (mit Angabe, wann diese realisiert wird)? Kleine Anfrage der Abg. Ulrich Lusche, Dr. Patrick Rapp und Felix Schreiner CDU und Antwort des Innenministeriums Polizeireform: Auswirkungen auf den Landkreis Lörrach Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1441 2 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Lörrach geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken ? 9. Wie sind die Auswirkungen der geplanten Reform für die besonderen Fragestellungen im Landkreis Lörrach bezüglich der Grenzlage zu Frankreich und der Schweiz? 09. 03. 2012 Lusche, Dr. Rapp, Schreiner CDU B e g r ü n d u n g Die Landesregierung plant eine grundlegende Veränderung der Organisationsstruktur der Polizei. Ziel der Kleinen Anfrage ist, insbesondere für die davon betroffenen Polizisten und ihre Familien, aber auch für die betroffenen Bürger im Landkreis Lörrach die Konsequenzen dieses Vorhabens genauer herauszuarbeiten und aufzuzeigen. Gerade der Landkreis Lörrach als Flächenlandkreis mit seiner Struktur (sowohl ländlicher Raum als auch Ballungsraum), nicht zuletzt aber auch wegen seiner Grenzlage wirft dazu besondere Fragestellungen auf. A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. April 2012 Nr. 3-112/45/178 beantwortet das Innenminis - terium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich der einzelnen Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Autobahnpolizei , Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Landkreis Lörrach ? Zu 1.: Die Polizeidirektion Lörrach ist neben der Leitung in die Organisationseinheiten Führungs- und Einsatzstab, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung, Kriminalpolizei, Verkehrspolizei mit Polizeihundeführerstaffel, Autobahnpolizeirevier Weil am Rhein sowie vier Polizeireviere gegliedert. Dem Polizeirevier Lörrach ist der Polizeiposten Steinen, dem Polizerevier Rheinfelden der Polizeiposten Grenzach-Wyhlen, dem Polizeirevier Schopfheim der Polizeiposten Oberes Wiesental in Schönau im Schwarzwald und dem Polizei - revier Weil am Rhein der Polizeiposten Markgräflerland in Kandern zugeordnet. 2. Welche der unter Frage 1 zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen, würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform einschließlich der Auflösung der Polizeidirektion Lörrach im Landkreis Lörrach aufgelöst werden? Zu 2.: Grundsätzlich werden durch die vorgesehenen Strukturmaßnahmen alle bisherigen Polizeipräsidien und Polizeidirektionen der Polizei Baden-Württemberg auf- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1441 gelöst und neue regionale Polizeipräsidien aufgebaut. Die Strukturen der Polizeireviere und -posten sollen durch die Polizeireform dagegen nicht verändert werden . 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Lörrach beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit, handelt)? Zu 3.: Die Personalstärke der Polizeidirektion Lörrach – Stand März 2012 – stellt sich wie folgt dar: 4. Welche Bedienstete der Polizei im Landkreis Lörrach müssen bei einer 1:1- Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens“ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? Zu 4.: Durch die Auflösung der bestehenden Organisationseinheiten (siehe Ausführungen zu Ziffer 2) wird es die bisherigen Stellen und Funktionen in den neuen Polizeipräsidien so nicht mehr geben. Erforderliche Personalumsetzungen orientieren sich deshalb weitgehend am Grundsatz „Personal folgt Aufgabe“ im Rahmen personalwirtschaftlicher Maßnahmen. Stellenausschreibungen erfolgen in der Regel nur, wenn es sich um die Besetzung freier Stellen und/oder Funktionen handelt. In einem vorgeschalteten strukturierten Interessensbekundungsverfahren können die von einem Wechsel betroffenen Beschäftigten priorisierte Verwendungswünsche und Negativabgrenzungen äußern, die dann geprüft und über die unter Abwägung der persönlichen und dienstlichen Belange entschieden wird. 5. Wie würde sich die Anzahl der unter Frage 3 zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers einschließlich einer mög - lichen Schließung der Polizeidirektion Lörrach verändern (mit Angabe, in - wieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? Zu 5.: Welche personellen Veränderungen sich konkret in den bisherigen Dienstbezirken bei einer vollständigen Umsetzung des Eckpunktepapiers ergeben, kann abschließend erst nach der Umsetzung der Polizeireform dargestellt werden. Gerade in der Umsetzung sind in den verantwortlichen Teilprojekten wesentliche Fest - legungen zu treffen, die erkennbare Auswirkungen auf die Personalsituation be - zogen auf einen Landkreis haben können, wie z. B. die Festlegung der Standorte der Direktion Polizeireviere, der Verkehrspolizeidirektion, die Ansiedlung der spezialisierten Verkehrseinheiten sowie die tatsächliche Stärke der Kriminalkommissariate und des Verstärkungspotenzials für die Basisdienststellen. Gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 479 426 53 Schutzpolizei 349 330 19 Kriminalpolizei 65 61 4 Nichtvollzug 65 35 30 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1441 4 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Lörrach mit der versprochenen Verstärkung rechnen (mit Angabe, wann diese realisiert wird)? Zu 6.: Landesweit wird jedes Polizeirevier zunächst mit zwei zusätzlichen Stellen des Polizeivollzugsdiensts verstärkt. Das weitere Verstärkungspotenzial wird später in einem landesweiten Stellenverteilungsverfahren belastungsorientiert zugewiesen. Die Polizeireform hat zum Ziel, die Basisdienststellen der Schutz- und Kriminalpolizei zeitnah spürbar zu verstärken. Das von der Projektgruppe „Polizeistruktur Baden-Württemberg“ errechnete Verstärkungspotenzial wird jedoch nur dann in vollem Umfang erzielbar sein, wenn alle vorgeschlagenen Strukturmaßnahmen vollständig umgesetzt sind. Daher hängt die Realisierung der Verstärkung letztlich davon ab, wie schnell die Strukturmaßnahmen umgesetzt werden und wie viele einzelfallbezogene Personalentscheidungen die tatsächliche Zuweisung der Verstärkung verzögern werden. 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Lörrach geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? Zu 7.: Der Sitz des für den Landkreis Lörrach zuständigen regionalen Polizeipräsidiums wird Freiburg sein. 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken ? Zu 8.: Der Zuständigkeitsbereich des regionalen Polizeipräsidiums umfasst den Stadtkreis Freiburg sowie die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach, Waldshut und Emmendingen. 9. Wie sind die Auswirkungen der geplanten Reform für die besonderen Frage - stellungen im Landkreis Lörrach bezüglich der Grenzlage zu Frankreich und Schweiz? Zu 9.: Für die Grenzregion werden durch die Stärkung der Präsenzdienststellen und der Bündelung von personalschwächeren Dienststellen positive Auswirkungen er - wartet. Hierdurch kann eine flexiblere und intensivere Schwerpunktsetzung bei sicherheits- und kriminalpolizeilichen Fragestellungen gerade auch in der Grenzregion erreicht werden. Zudem erhalten die deutschen Sicherheitspartner im Grenzgebiet wie die Bundespolizei und der Zoll sowie die Sicherheitspartner in der Schweiz und Frankreich über vier Landkreise hinweg einen kompetenten polizeilichen Ansprechpartner. Gall Innenminister