Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1442 15. 03. 2012 1Eingegangen: 15. 03. 2012 / Ausgegeben: 20. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Organisationseinheiten der Polizei (mit Angabe der jeweiligen personellen Stärke) einschließlich deren einzelnen Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei , Verkehrspolizei, Autobahnpolizei, Polizeihundeführer, Wasserschutzpolizei usw.) befinden sich derzeit im Bodenseekreis? 2. Welche der unter Frage 1. zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform einschließlich der Auflösung der Polizeidirektion Friedrichshafen im Bodenseekreis aufgelöst werden? 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Bodenseekreis beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei, der Wasserschutzpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes , in Voll- oder Teilzeit, handelt)? 4. Welche Bediensteten der Polizei im Bodenseekreis müssen bei einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens“ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? 5. Wie würde sich die Anzahl der unter Frage 3. zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers einschließlich einer möglichen Schließung der Polizeidirektion Friedrichshafen verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei , der Wasserschutzpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Bodenseekreis mit der versprochenen Verstärkung rechnen? Kleine Anfrage des Abg. Ulrich Müller CDU und Antwort des Innenministeriums Polizeireform: Auswirkungen auf den Bodenseekreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1442 2 7. Wo wird der Sitz des für den Bodenseekreis geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken? 9. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der geplanten Polizeireform (mit Angabe der Kosten für die Veränderungen und der Art der Finanzierung durch erhöhte oder nur durch die bisherigen Etatansätze) für die heute von der Polizei im Bodenseekreis genutzten Gebäude und technischen Einrichtungen (Leerstände und Desinvestitionen einerseits, zusätzliche Baumaßnahmen bzw. Beschaffungen andernorts)? 10. Welches sind die sozialen Auswirkungen für die heute bei der Polizei Beschäftigten – insbesondere hinsichtlich des erhöhten Aufwands für Fahrten zwischen Wohnort und Beschäftigungsort sowie des Verlustes des Arbeitsplatzes , weil ein entfernt liegender Beschäftigungsort für Mitarbeiter aus finanziellen oder persönlichen Gründen nicht mehr in Frage kommt? 14. 03. 2012 Müller CDU B e g r ü n d u n g Die vorstehenden Fragen erklären sich von alleine. Die Eingriffe in die heutige Polizeistruktur sind massiv mit weitreichenden Folgen, die aber bislang nicht beziffert sind. Bei der Antwort sollten die beiden bisher in der Diskussion stehenden Standorte eines künftigen Präsidiums (Ravensburg einerseits, Ulm andererseits) alternativ den Antworten zugrunde gelegt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. April 2012 Nr. 3-112/45/179 beantwortet das Innenminis - terium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Organisationseinheiten der Polizei (mit Angabe der jeweiligen personellen Stärke) einschließlich deren einzelnen Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei , Verkehrspolizei, Autobahnpolizei, Polizeihundeführer, Wasserschutzpolizei usw.) befinden sich derzeit im Bodenseekreis? Zu 1.: Die Polizeidirektion Friedrichshafen ist neben der Leitung in die Organisationseinheiten Führungs- und Einsatzstab mit Polizeihundeführerstaffel, Öffentlichkeitsarbeit /Prävention, Verwaltung, Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Wasserschutzpolizeistationen Überlingen und Friedrichshafen mit Wasserschutzpolizeiposten Langenargen sowie zwei Polizeireviere gegliedert. Dem Polizeirevier Friedrichshafen sind die Polizeiposten Friedrichshafen-Altstadt, Friedrichshafen-Flughafen, Immenstaad, Langenargen, Meckenbeuren und Tett - nang, dem Polizeirevier Überlingen die Polizeiposten Markdorf, Meersburg und Salem zugeordnet. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1442 2. Welche der unter Frage 1. zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform einschließlich der Auflösung der Polizeidirektion Friedrichshafen im Bodenseekreis aufgelöst werden? Zu 2.: Grundsätzlich werden durch die vorgesehenen Strukturmaßnahmen alle bisherigen Polizeipräsidien und Polizeidirektionen der Polizei Baden-Württemberg aufgelöst und neue regionale Polizeipräsidien aufgebaut. Die Organisationseinheiten der Wasserschutzpolizei werden landesweit unter Bildung einer Wasserschutz - polizeidirektion in das künftige Polizeipräsidium Einsatz integriert. Die Strukturen der Polizeireviere und -posten sowie der Wasserschutzpolizei - stationen und -posten vor Ort sollen durch die Polizeireform dagegen nicht verändert werden. 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Bodenseekreis beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei , der Wasserschutzpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes , in Voll- oder Teilzeit, handelt)? Zu 3.: Die Personalstärke der Polizeidirektion Friedrichshafen – Stand März 2012 – stellt sich wie folgt dar: Die dargestellte Personalstärke der Polizeidirektion Friedrichshafen umfasst auch die Beschäftigten der Wasserschutzpolizeistationen Überlingen und Friedrichs - hafen mit dem Wasserschutzpolizeiposten Langenargen (insgesamt 45 Beschäftigte , davon 41 Angehörige der Schutzpolizei, ein Angehöriger der Kriminalpolizei und drei Angehörige des Nichtvollzugsdienstes; zwei Angehörige der Schutzpolizei sind teilzeitbeschäftigt). 4. Welche Bedienstete der Polizei im Bodenseekreis müssen bei einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens“ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? Zu 4.: Durch die Auflösung der bestehenden Organisationseinheiten (siehe Ausführungen zu Ziffer 2) wird es die bisherigen Stellen und Funktionen in den neuen Polizeipräsidien so nicht mehr geben. Erforderliche Personalumsetzungen orientieren sich deshalb weitgehend am Grundsatz „Personal folgt Aufgabe“ im Rahmen personalwirtschaftlicher Maßnahmen. Stellenausschreibungen erfolgen in der Regel nur, wenn es sich um die Besetzung freier Stellen und/oder Funktionen handelt. In einem vorgeschalteten strukturierten Interessensbekundungsverfahren können die von einem Wechsel betroffenen Beschäftigten priorisierte Verwendungswünsche und Negativabgrenzungen äußern, die dann geprüft und über die unter Abwägung der persönlichen und dienstlichen Belange entschieden wird. Gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 401 363 38 Schutzpolizei 294 277 17 Kriminalpolizei 53 48 5 Nichtvollzug 54 38 15 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1442 4 5. Wie würde sich die Anzahl der unter Frage 3. zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers einschließlich einer möglichen Schließung der Polizeidirektion Friedrichshafen verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei , der Wasserschutzpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? Zu 5.: Welche personellen Veränderungen sich konkret in den bisherigen Dienstbezirken bei einer vollständigen Umsetzung des Eckpunktepapiers ergeben, kann abschließend erst nach der Umsetzung der Polizeireform dargestellt werden. Gerade in der Umsetzung sind in den verantwortlichen Teilprojekten wesentliche Fest - legungen zu treffen, die erkennbare Auswirkungen auf die Personalsituation bezogen auf einen Landkreis haben können, wie z. B. die Festlegung der Standorte der Direktion Polizeireviere, der Verkehrspolizeidirektion, die Ansiedlung der spezialisierten Verkehrseinheiten sowie die tatsächliche Stärke der Kriminalkommissariate und des Verstärkungspotenzials für die Basisdienststellen. 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Bodenseekreis mit der versprochenen Verstärkung rechnen? Zu 6.: Landesweit wird jedes Polizeirevier zunächst mit zwei zusätzlichen Stellen des Polizeivollzugsdiensts verstärkt. Das weitere Verstärkungspotenzial wird später in einem landesweiten Stellenverteilungsverfahren belastungsorientiert zugewiesen. Die Polizeireform hat zum Ziel, die Basisdienststellen der Schutz- und Kriminalpolizei zeitnah spürbar zu verstärken. Das von der Projektgruppe „Polizeistruktur Baden-Württemberg“ errechnete Verstärkungspotenzial wird jedoch nur dann in vollem Umfang erzielbar sein, wenn alle vorgeschlagenen Strukturmaßnahmen vollständig umgesetzt sind. Daher hängt die Realisierung der Verstärkung letztlich davon ab, wie schnell die Strukturmaßnahmen umgesetzt werden und wie viele einzelfallbezogene Personalentscheidungen die tatsächliche Zuweisung der Verstärkung verzögern werden. 7. Wo wird der Sitz des für den Bodenseekreis geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? Zu 7.: Der Sitz des für den Bodenseekreis zuständigen regionalen Polizeipräsidiums wird Konstanz sein. 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken ? Zu 8.: Der Zuständigkeitsbereich des regionalen Polizeipräsidiums umfasst die Landkreise Konstanz, Ravensburg, Sigmaringen und den Bodenseekreis. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1442 9. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der geplanten Polizeireform (mit Angabe der Kosten für die Veränderungen und der Art der Finanzierung durch erhöhte oder nur durch die bisherigen Etatansätze) für die heute von der Polizei im Bodenseekreis genutzten Gebäude und technischen Einrichtungen (Leerstände und Desinvestitionen einerseits, zusätzliche Baumaßnahmen bzw. Beschaffungen andernorts)? Zu 9.: Die geplante Reform wird an den verbleibenden Standorten einen baulichen Anpassungsbedarf auslösen, unter Umständen können im Einzelfall auch Erweiterungsbauten erforderlich werden. Im Übrigen werden im Zuge der Reform bisher polizeilich genutzte Liegenschaften frei und stehen bei Bedarf für eine ander - weitige Landesnutzung oder für eine Veräußerung zur Verfügung. Welche Auswirkungen sich konkret hinsichtlich der im Bodenseekreis gelegenen Polizei - gebäude ergeben werden, kann erst nach Erstellung eines detaillierten Unterbringungskonzepts beantwortet werden. 10. Welches sind die sozialen Auswirkungen für die heute bei der Polizei Beschäftigten – insbesondere hinsichtlich des erhöhten Aufwands für Fahrten zwischen Wohnort und Beschäftigungsort sowie des Verlustes des Arbeitsplatzes, weil ein entfernt liegender Beschäftigungsort für Mitarbeiter aus finanziellen oder persönlichen Gründen nicht mehr in Frage kommt? Zu 10.: Die personalwirtschaftliche Umsetzung der Strukturreform soll mit dem Ziel erfolgen , dienstliche Interessen und persönliche Belange weitgehend in Einklang zu bringen. Den persönlichen Anliegen der von der Reform betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll weitgehend entgegengekommen und Härten sollen vermieden werden. Die sozialverträgliche Umsetzung der Reform beinhaltet zwar örtliche Veränderungen nach dem Grundsatz „Personal folgt Aufgabe“, allerdings unter weitestgehend möglicher Besitzstandswahrung. Das Innenministerium wird sich dafür einsetzen, dass die Standards zur sozialverträglichen Umsetzung früherer Strukturreformen auch für die Strukturreform Polizei zur Anwendung kommen. Gall Innenminister