Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1446 15. 03. 2012 1Eingegangen: 15. 03. 2012 / Ausgegeben: 20. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Auto - bahnpolizei, Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Landkreis Waldshut? 2. Welche der unter Frage 1 zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform einschließlich der Auflösung der Polizeidirektion Waldshut im Landkreis Waldshut aufgelöst werden? 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Waldshut beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Volloder Teilzeit, handelt)? 4. Welche Bedienstete der Polizei im Landkreis Waldshut müssen bei einer 1:1- Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens“ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? 5. Wie würde sich die Anzahl der unter Frage 3 zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers einschließlich einer möglichen Schließung der Polizeidirektion Waldshut verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? Kleine Anfrage des Abg. Felix Schreiner CDU und Antwort des Innenministeriums Polizeireform: Auswirkungen auf den Landkreis Waldshut Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1446 2 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Waldshut mit der versprochenen Verstärkung rechnen (mit Angabe, wann diese realisiert wird)? 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Waldshut geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken ? 9. Wie viele im Landkreis Waldshut lebende Bürger arbeiten im baden-württembergischen Polizeidienst? 09. 03. 2012 Schreiner CDU B e g r ü n d u n g Die von der Landesregierung geplante Polizeireform sorgt für große Diskussionen und Unsicherheiten bei den Bürgern und Polizisten im ländlichen Raum. Nicht nur die ungewisse Zukunft der Polizeidirektion Waldshut, sondern auch die konkrete Umsetzung und Auswirkungen der Reformpläne sind für die Menschen im Landkreis Waldshut von Interesse. A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. April 2012 Nr. 3-112/45/180 beantwortet das Innenminis - terium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Autobahnpolizei , Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Landkreis Waldshut? Zu 1.: Die Polizeidirektion Waldshut-Tiengen ist neben der Leitung in die Organisations - einheiten Führungs- und Einsatzstab, Öffentlichkeitsarbeit/Prävention, Verwaltung , Kriminalpolizei, Verkehrspolizei mit Polizeihundeführerstaffel sowie zwei Polizeireviere gegliedert. Dem Polizeirevier Waldshut-Tiengen sind die Polizeiposten Bonndorf, Jestetten, Waldshut-Tiengen und Wutöschingen, dem Polizeirevier Bad Säckingen die Polizeiposten Görwihl, Laufenburg, St. Blasien und Wehr zugeordnet. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1446 2. Welche der unter Frage 1 zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform einschließlich der Auflösung der Polizeidirektion Waldshut aufgelöst werden? Zu 2.: Grundsätzlich werden durch die vorgesehenen Strukturmaßnahmen alle bisherigen Polizeipräsidien und Polizeidirektionen der Polizei Baden-Württemberg aufgelöst und neue regionale Polizeipräsidien aufgebaut. Die Strukturen der Polizeireviere und -posten sollen durch die Polizeireform dagegen nicht verändert werden. 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Waldshut beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Volloder Teilzeit, handelt)? Zu 3.: Die Personalstärke der Polizeidirektion Waldshut-Tiengen – Stand März 2012 – stellt sich wie folgt dar: 4. Welche Bedienstete der Polizei im Landkreis Waldshut müssen bei einer 1:1- Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens“ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? Zu 4.: Durch die Auflösung der bestehenden Organisationseinheiten (siehe Ausführungen zu Ziffer 2) wird es die bisherigen Stellen und Funktionen in den neuen Polizeipräsidien so nicht mehr geben. Erforderliche Personalumsetzungen orientieren sich deshalb weitgehend am Grundsatz „Personal folgt Aufgabe“ im Rahmen personalwirtschaftlicher Maßnahmen. Stellenausschreibungen erfolgen in der Regel nur, wenn es sich um die Besetzung freier Stellen und/oder Funktionen handelt. In einem vorgeschalteten strukturierten Interessensbekundungsverfahren können die von einem Wechsel betroffenen Beschäftigten priorisierte Verwendungswünsche und Negativabgrenzungen äußern, die dann geprüft und über die unter Abwägung der persönlichen und dienstlichen Belange entschieden wird. 5. Wie würde sich die Anzahl der unter Frage 3 zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers einschließlich einer möglichen Schließung der Polizeidirektion Waldshut verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? Zu 5.: Welche personellen Veränderungen sich konkret in den bisherigen Dienstbezirken bei einer vollständigen Umsetzung des Eckpunktepapiers ergeben, kann abschließend erst nach der Umsetzung der Polizeireform dargestellt werden. Gerade Gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 274 242 32 Schutzpolizei 195 184 11 Kriminalpolizei 45 40 5 Nichtvollzug 34 18 16 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1446 4 in der Umsetzung sind in den verantwortlichen Teilprojekten wesentliche Fest - legungen zu treffen, die erkennbare Auswirkungen auf die Personalsituation bezogen auf einen Landkreis haben können, wie z. B. die Festlegung der Standorte der Direktion Polizeireviere, der Verkehrspolizeidirektion, die Ansiedlung der spezialisierten Verkehrseinheiten sowie die tatsächliche Stärke der Kriminalkommissariate und des Verstärkungspotenzials für die Basisdienststellen. 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Waldshut mit der versprochenen Verstärkung rechnen? Zu 6.: Landesweit wird jedes Polizeirevier zunächst mit zwei zusätzlichen Stellen des Polizeivollzugsdiensts verstärkt. Das weitere Verstärkungspotenzial wird später in einem landesweiten Stellenverteilungsverfahren belastungsorientiert zugewiesen. Die Polizeireform hat zum Ziel, die Basisdienststellen der Schutz- und Kriminalpolizei zeitnah spürbar zu verstärken. Das von der Projektgruppe „Polizeistruktur Baden-Württemberg“ errechnete Verstärkungspotenzial wird jedoch nur dann in vollem Umfang erzielbar sein, wenn alle vorgeschlagenen Strukturmaßnahmen vollständig umgesetzt sind. Daher hängt die Realisierung der Verstärkung letztlich davon ab, wie schnell die Strukturmaßnahmen umgesetzt werden und wie viele einzelfallbezogene Personalentscheidungen die tatsächliche Zuweisung der Verstärkung verzögern werden. 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Waldshut geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? Zu 7.: Der Sitz des für den Landkreis Waldshut zuständigen regionalen Polizeipräsi - diums wird Freiburg sein. 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken ? Zu 8.: Der Zuständigkeitsbereich des regionalen Polizeipräsidiums umfasst den Stadtkreis Freiburg, die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach, Waldshut und Emmendingen. 9. Wie viele im Landkreis Waldshut lebende Bürger arbeiten im baden-württembergischen Polizeidienst? Zu 9.: Die Polizei ist seit jeher ein Verwaltungsbereich, der insbesondere im Hinblick auf seine vielfältigen landesweiten Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten, durch eine vergleichsweise hohe Flexibilität im Personalbereich gekennzeichnet ist. Statistische Erfassungen des Wohnortes der Beschäftigten erfolgen nicht. Daher müssten zur Beantwortung der Frage sowohl die bei der Polizeidirektion Waldshut-Tiengen nach Ziffer 3 Beschäftigten, als auch landesweit alle Polizeidienststellen abgefragt werden. Im Hinblick auf den damit verbundenen Aufwand kann diese Abfrage nicht durchgeführt werden. Gall Innenminister