Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1453 16. 03. 2012 1Eingegangen: 16. 03. 2012 / Ausgegeben: 20. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Autobahnpolizei , Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Landkreis Göppingen? 2. Welche der unter Frage 1 zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform einschließlich der Auflösung der Polizeidirektion Göppingen im Landkreis Göppingen aufgelöst werden? 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Göppingen beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei , der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit, handelt)? 4. Welche Bedienstete der Polizei im Landkreis Göppingen müssen bei einer 1:1- Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens“ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? 5. Wie würden sich die Anzahl der unter Frage 3 zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers einschließlich einer mög - lichen Schließung der Polizeidirektion Göppingen verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Göppingen mit der versprochenen Verstärkung rechnen (mit Angabe, wann diese realisiert wird)? Kleine Anfrage der Abg. Nicole Razavi und Dr. Dietrich Birk CDU und Antwort des Innenministeriums Polizeireform: Auswirkungen auf den Landkreis Göppingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1453 2 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Göppingen geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken ? 9. Welche Auswirkungen hat die Polizeireform auf das Polizeipräsidium und die Bereiche Ausbildung, Einsatz, Technik und Spezialeinsatzkommando am Stand - ort Göppingen? 15. 03. 2012 Razavi, Dr. Birk CDU B e g r ü n d u n g Die grün-rote Landesregierung hat eine großflächige Polizeireform angekündigt. Danach soll durch Zusammenlegungen die Anzahl der Polizeidirektionen im Land von derzeit 37 auf künftig 12 Polizeipräsidien reduziert werden und die bewährte Struktur der Bereitschaftspolizei neu ausgerichtet werden. Das Konzept bedeutet einen Rückzug der Polizei aus der Fläche. Wir sind deshalb in großer Sorge um den traditionsreichen Polizeistandort in Göppingen. Der Landkreis Göppingen ist gut damit gefahren, dass die Organisationsstruktur der Polizei mit dem Landkreis identisch ist. Die Polizeiführung im Kreis ist eng in die Sicherheitsbedürfnisse des Landkreises, der Städte und Gemeinden sowie in die Arbeit der Hilfs- und Rettungsorganisationen im Kreis Göppingen eingebunden. Daher benötigt der Kreis Göppingen weiterhin eine eigenständige Polizeidirek - tion mit Sitz in der großen Kreisstadt Göppingen. Ebenso stellt die Bereitschaftspolizei mit den Bereichen „Ausbildung“, „Einsatz“, „Technik“ und „Spezialeinsatzkommando “ einen wichtigen Sicherheits- und Standortfaktor für den Kreis Göppingen und für ganz Baden-Württemberg dar. A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. April 2012 Nr. 3-112/45/196 beantwortet das Innenminis - terium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Autobahnpolizei , Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Landkreis Göppingen ? Zu 1.: Die Polizeidirektion Göppingen ist neben der Leitung in die Organisationseinheiten Führungs- und Einsatzstab, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung, Kriminalpolizei mit Kriminalpolizei-Außenstelle Geislingen, Verkehrspolizei, Autobahnpolizeirevier Mühlhausen im Täle sowie vier Polizeireviere gegliedert. Dem Polizeirevier Göppingen sind die Polizeiposten Heiningen und Göppingen- Jebenhausen, dem Polizeirevier Eislingen die Polizeiposten Donzdorf und Süßen, dem Polizeirevier Uhingen die Polizeiposten Bad Boll, Ebersbach und Rechberghausen , dem Polizeirevier Geislingen an der Steige die Polizeiposten Geislingen Altenstadt, Böhmenkirch, Deggingen und Kuchen zugeordnet. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1453 2. Welche der unter Frage 1 zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform einschließlich der Auflösung der Polizeidirektion Göppingen im Land kreis Göppingen aufgelöst werden? Zu 2.: Grundsätzlich werden durch die vorgesehenen Strukturmaßnahmen alle bisherigen Polizeipräsidien und Polizeidirektionen der Polizei Baden-Württemberg aufgelöst und neue regionale Polizeipräsidien aufgebaut. Die Strukturen der Polizeireviere und -posten sollen durch die Polizeireform dagegen nicht verändert werden . 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Göppingen beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Volloder Teilzeit, handelt)? Zu 3.: Die Personalstärke der Polizeidirektion Göppingen – Stand März 2012 – stellt sich wie folgt dar: 4. Welche Bedienstete der Polizei im Landkreis Göppingen müssen bei einer 1:1- Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens“ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? Zu 4.: Durch die Auflösung der bestehenden Organisationseinheiten (siehe Ausführungen zu Ziffer 2) wird es die bisherigen Stellen und Funktionen in den neuen Polizeipräsidien so nicht mehr geben. Erforderliche Personalumsetzungen orientieren sich deshalb weitgehend am Grundsatz „Personal folgt Aufgabe“ im Rahmen personalwirtschaftlicher Maßnahmen. Stellenausschreibungen erfolgen in der Regel nur, wenn es sich um die Besetzung freier Stellen und/oder Funktionen handelt. In einem vorgeschalteten strukturierten Interessensbekundungsverfahren können die von einem Wechsel betroffenen Beschäftigten priorisierte Verwendungswünsche und Negativabgrenzungen äußern, die dann geprüft und über die unter Abwägung der persönlichen und dienstlichen Belange entschieden wird. 5. Wie würde sich die Anzahl der unter Frage 3 zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers einschließlich einer mög - lichen Schließung der Polizeidirektion Göppingen verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? Zu 5.: Welche personellen Veränderungen sich konkret in den bisherigen Dienstbe - zirken bei einer vollständigen Umsetzung des Eckpunktepapiers ergeben, kann Gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 503 423 80 Schutzpolizei 361 324 37 Kriminalpolizei 65 63 2 Nichtvollzug 77 36 41 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1453 4 abschließend erst nach der Umsetzung der Polizeireform dargestellt werden. Gerade in der Umsetzung sind in den verantwortlichen Teilprojekten wesentliche Festlegungen zu treffen, die erkennbare Auswirkungen auf die Personalsituation bezogen auf einen Landkreis haben können, wie z. B. die Festlegung der Stand - orte der Direktion Polizeireviere, der Verkehrspolizeidirektion, die Ansiedlung der spezialisierten Verkehrseinheiten sowie die tatsächliche Stärke der Kriminalkommissariate und des Verstärkungspotenzials für die Basisdienststellen. 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Göppingen mit der versprochenen Verstärkung rechnen und wann wird diese realisiert? Zu 6.: Landesweit wird jedes Polizeirevier zunächst mit zwei zusätzlichen Stellen des Polizeivollzugsdiensts verstärkt. Das weitere Verstärkungspotenzial wird später in einem landesweiten Stellenverteilungsverfahren belastungsorientiert zugewiesen. Die Polizeireform hat zum Ziel, die Basisdienststellen der Schutz- und Kriminalpolizei zeitnah spürbar zu verstärken. Das von der Projektgruppe „Polizeistruktur Baden-Württemberg“ errechnete Verstärkungspotenzial wird jedoch nur dann in vollem Umfang erzielbar sein, wenn alle vorgeschlagenen Strukturmaßnahmen vollständig umgesetzt sind. Daher hängt die Realisierung der Verstärkung letztlich davon ab, wie schnell die Strukturmaßnahmen umgesetzt werden und wie viele einzelfallbezogene Personalentscheidungen die tatsächliche Zuweisung der Verstärkung verzögern werden. 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Göppingen geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? Zu 7.: Der Sitz des für den Landkreis Göppingen zuständigen regionalen Polizeipräsidiums wird Ulm sein. 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken ? Zu 8.: Der Zuständigkeitsbereich des regionalen Polizeipräsidiums umfasst die Landkreise Biberach, Göppingen, Heidenheim, den Stadtkreis Ulm und den Alb-Donau -Kreis. 9. Welche Auswirkungen hat die Polizeireform auf das Polizeipräsidium und die Bereiche Ausbildung, Einsatz, Technik und Spezialeinsatzkommando am Stand - ort Göppingen? Zu 9.: Das Bereitschaftspolizeipräsidium und die Bereitschaftspolizeidirektion Göppingen in der heutigen Form werden aufgelöst (siehe Ausführungen zu Ziffer 2). In der neuen Polizeistruktur werden am bisherigen Standort Göppingen wesent - liche einsatzunterstützende Polizeieinheiten der Polizei Baden-Württemberg und das Polizeipräsidium Einsatz angesiedelt. Das Spezialeinsatzkommando wird in das Polizeipräsidium Einsatz integriert und es wird eine neue Bereitschaftspolizeidirektion in Göppingen aufgebaut. Die Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes wird an den Bildungsstand - orten in Biberach und Lahr konzentriert. In Göppingen wird nach Beendigung der bereits begonnenen Baumaßnahmen die Polizeihundeführerschule Baden-Württemberg angesiedelt. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1453 Im Rahmen des Aufbaus des Präsidiums Technik, Logistik, Service wird geprüft, welche technischen Einrichtungen, beispielsweise die Autorisierte Stelle des Digitalfunks , im Raum Stuttgart zentralisiert werden. Gall Innenminister