Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1454 16. 03. 2012 1Eingegangen: 16. 03. 2012 / Ausgegeben: 20. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Landkreis Reutlingen? 2. Welche der unter Frage 1 zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform einschließlich der Auflösung der Polizeidirektion Reutlingen im Landkreis Reutlingen aufgelöst werden? 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Reutlingen beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei , der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit, handelt)? 4. Welche Bedienstete der Polizei im Landkreis Reutlingen müssen bei einer 1:1- Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens“ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? 5. Wie würden sich die Anzahl der unter Frage 3 zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers einschließlich einer mög - lichen Schließung der Polizeidirektion Reutlingen verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Reutlingen mit der versprochenen Verstärkung rechnen und wann wird diese realisiert? Kleine Anfrage der Abg. Dieter Hillebrand und Karl-Wilhelm Röhm CDU und Antwort des Innenministeriums Polizeireform: Auswirkungen auf den Landkreis Reutlingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1454 2 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Reutlingen geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken ? 14. 03. 2012 Hillebrand, Röhm CDU B e g r ü n d u n g Baden-Württemberg verfügt über eine hervorragende Kriminalitätsstatistik. Dazu hat auch die über Jahre bewährte und gewachsene Zusammenarbeit der örtlichen Behörden mit der Polizeidirektion im Landkreis Reutlingen beigetragen. Die jetzige Polizeistruktur zeichnet sich vor allem durch die Kreisbezogenheit der Polizeidirektion aus. So bestehen mit dem Landratsamt als unterer Verwaltungsbehörde und Kreispolizeibehörde vielfältige Verflechtungen in der täglichen Arbeit . Viele Organisationen wie Feuerwehr, Rettungsdienste oder auch Sozialarbeit sind zudem auf der Kreisebene organisiert. Die daraus resultierenden kurzen und gut vernetzten Entscheidungswege haben sich bewährt. Die nun geplante Polizeistrukturreform droht diesen bedeutenden Pfeiler der Polizeiarbeit in unserem Landkreis zu zerschlagen. Die Zusammenfassung mehrerer Polizeidirektionen zu großen Regionalpräsidien würde die enge Verbindung mit den anderen auf Kreisebene organisierten Behörden zerreißen. Vor Ort würden die anderen Institutionen keine Ansprechpartner auf Augenhöhe mehr bei der Polizei finden. Die durch die Reform zu erwartenden zentralistischen Strukturen widersprechen dem Ziel der Bürgernähe. Ein Verlust der Einsatzplanung und -steuerung vor Ort würde gerade für den Kreis Reutlingen einen erheblichen Einschnitt darstellen und sich unmittelbar auf die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Land auswirken. Die von der Landesregierung versprochene angebliche Verstärkung der Polizeipräsenz wäre hingegen schon nach Stand der bisherigen Ankündigungen nur äußerst gering. Inwieweit die Polizeireform im Ergebnis im Landkreis Reutlingen überhaupt zu einer spürbaren Verstärkung führen würde erscheint daher äußerst fraglich. Dagegen wäre der Abzug der Polizeivollzugskräfte der Führungs- und Einsatzstellen, der Verkehrspolizei und der Kriminalpolizei aus unserem Landkreis sicher, der einen deutlichen und sofort spürbaren Verlust an Polizeipräsenz bedeuten würde. A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. April 2012 Nr. 3-112/45/197 beantwortet das Innenminis - terium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Autobahnpolizei , Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Landkreis Reutlingen ? Zu 1.: Die Polizeidirektion Reutlingen ist neben der Leitung in die Organisationsein - heiten Führungs- und Einsatzstab, Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, Verwaltung, 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1454 Kriminalpolizei, Verkehrspolizei mit Polizeihundeführerstaffel sowie vier Polizeireviere gegliedert. Dem Polizeirevier Reutlingen sind die Polizeiposten Reutlingen-West und Reutlingen -Nord mit zweitem Dienstsitz in Pliezhausen, dem Polizeirevier Pfullingen der Polizeiposten Alb mit Dienstsitzen in Engstingen und Trochtelfingen, dem Polizeirevier Metzingen der Polizeiposten Bad Urach und dem Polizeirevier Münsingen der Polizeiposten Zwiefalten zugeordnet. 2. Welche der unter Frage 1 zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform einschließlich der Auflösung der Polizeidirektion Reutlingen im Landkreis Reutlingen aufgelöst werden? Zu 2.: Grundsätzlich werden durch die vorgesehenen Strukturmaßnahmen alle bisherigen Polizeipräsidien und Polizeidirektionen der Polizei Baden-Württemberg aufgelöst und neue regionale Polizeipräsidien aufgebaut. Die Strukturen der Polizeireviere und -posten sollen durch die Polizeireform dagegen nicht verändert werden . 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Reutlingen beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Volloder Teilzeit, handelt)? Zu 3.: Die Personalstärke der Polizeidirektion Reutlingen – Stand März 2012 – stellt sich wie folgt dar: 4. Welche Bedienstete der Polizei im Landkreis Reutlingen müssen bei einer 1:1- Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens“ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? Zu 4.: Durch die Auflösung der bestehenden Organisationseinheiten (siehe Ausführungen zu Ziffer 2) wird es die bisherigen Stellen und Funktionen in den neuen Polizeipräsidien so nicht mehr geben. Erforderliche Personalumsetzungen orientieren sich deshalb weitgehend am Grundsatz „Personal folgt Aufgabe“ im Rahmen personalwirtschaftlicher Maßnahmen. Stellenausschreibungen erfolgen in der Regel nur, wenn es sich um die Besetzung freier Stellen und/oder Funktionen handelt. In einem vorgeschalteten strukturierten Interessensbekundungsverfahren können die von einem Wechsel betroffenen Beschäftigten priorisierte Verwendungswünsche und Negativabgrenzungen äußern, die dann geprüft und über die unter Abwägung der persönlichen und dienstlichen Belange entschieden wird. Gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 614 554 60 Schutzpolizei 452 436 16 Kriminalpolizei 82 73 9 Nichtvollzug 80 45 35 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1454 4 5. Wie würde sich die Anzahl der unter Frage 3 zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers einschließlich einer mög - lichen Schließung der Polizeidirektion Reutlingen verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? Zu 5.: Welche personellen Veränderungen sich konkret in den bisherigen Dienstbezirken bei einer vollständigen Umsetzung des Eckpunktepapiers ergeben, kann abschließend erst nach der Umsetzung der Polizeireform dargestellt werden. Gerade in der Umsetzung sind in den verantwortlichen Teilprojekten wesentliche Fest - legungen zu treffen, die erkennbare Auswirkungen auf die Personalsituation be - zogen auf einen Landkreis haben können, wie z. B. die Festlegung der Standorte der Direktion Polizeireviere, der Verkehrspolizeidirektion, die Ansiedlung der spezialisierten Verkehrseinheiten sowie die tatsächliche Stärke der Kriminalkommissariate und des Verstärkungspotenzials für die Basisdienststellen. 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Reutlingen mit der versprochenen Verstärkung rechnen und wann wird diese realisiert? Zu 6.: Landesweit wird jedes Polizeirevier zunächst mit zwei zusätzlichen Stellen des Polizeivollzugsdiensts verstärkt. Das weitere Verstärkungspotenzial wird später in einem landesweiten Stellenverteilungsverfahren belastungsorientiert zugewiesen. Die Polizeireform hat zum Ziel, die Basisdienststellen der Schutz- und Kriminalpolizei zeitnah spürbar zu verstärken. Das von der Projektgruppe „Polizeistruktur Baden-Württemberg“ errechnete Verstärkungspotenzial wird jedoch nur dann in vollem Umfang erzielbar sein, wenn alle vorgeschlagenen Strukturmaßnahmen vollständig umgesetzt sind. Daher hängt die Realisierung der Verstärkung letztlich davon ab, wie schnell die Strukturmaßnahmen umgesetzt werden und wie viele einzelfallbezogene Personalentscheidungen die tatsächliche Zuweisung der Verstärkung verzögern werden. 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Reutlingen geplanten regionalen Polizeipräsidiums sein? Zu 7.: Der Sitz des für den Landkreis Reutlingen zuständigen regionalen Polizeipräsidiums wird Reutlingen sein. 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken ? Zu 8.: Der Zuständigkeitsbereich des regionalen Polizeipräsidiums umfasst die Landkreise Esslingen, Reutlingen und Tübingen. Gall Innenminister