Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1464 20. 03. 2012 1Eingegangen: 20. 03. 2012 / Ausgegeben: 19. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Eigenwasserversorgungen gibt es im Wahlkreis Vaihingen/Enz, getrennt nach reinen Eigenwasserversorgungen und Mischwasserversorgungen? 2. Wie hat sich – tabellarisch – die maximale Nitratbelastung pro Jahr in den für die Trinkwassergewinnung verwendeten Quellen im Wahlkreis Vaihingen/Enz seit dem Jahr 2000 entwickelt? 3. In welchen Trinkwassergewinnungsgebieten im Wahlkreis Vaihingen/Enz wur - de in welchen Monaten seit Januar 2010 der Nitratgrenzwert von 25 mg/l überschritten ? 4. Für welche der zur Trinkwassergewinnung verwendeten Quellen im Wahlkreis Vaihingen/Enz mit einer Nitratbelastung von oberhalb 25 mg/l sind Gründe für die Nitratbelastungen bekannt und welche sind das je Standort? 5. Seit wann sind die Quellen in Vaihingen-Aurich als Nitratproblemgebiet definiert und was hat die Landesregierung wann seither veranlasst, um eine Verringerung der Nitratbelastung herbeizuführen? 6. Welche Untersuchungen bzw. Maßnahmen sieht sie für die Zukunft als sinnvoll an, um bei einem Nitratwert von ca. 54 mg/l in Vaihingen-Aurich im Dezember 2011 (Nitratwert von 37,3 mg/l auf der Basis einer 1/3 Beimischung von Bodenseewasser) den Ursachen dieser hohen, oberhalb des EU-Grenzwertes liegenden Nitratbelastung entgegenzuwirken? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Nitratbelastung von Trinkwasser im Wahlkreis Vaihingen/Enz Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1464 2 7. Welche gesetzlichen Verpflichtungen gibt es für Trinkwasserversorger, das Wasser auf Schwermetalle und andere Stoffe zu untersuchen und diese Untersuchungsergebnisse auch zu veröffentlichen? 20. 03. 2012 Dr. Rösler GRÜNE B e g r ü n d u n g Im Trinkwasser für Vaihingen-Aurich wurde im Dezember 2011 ein Nitratwert von 37,3 mg/l erreicht – und dies laut Angaben des städtischen Versorgungsbetriebs Bereich Wasserversorgung der Stadt Vaihingen/Enz nach Beimischung von 1/3 Bodenseewasser, das einen Nitratgehalt von 4,5 mg/l aufweist. Die Belastung des Eigenwassers mit Nitrat lag damit bei ca. 54 mg/l. Bürger vor Ort sind beunruhigt, weil derartige Nitratwerte auf unzulässige und gesundheitsgefährdende Verunreinigungen des Trinkwassers hinweisen. Eine dauerhafte Belastung von Grund- bzw. Trinkwasser führt laut Schutzgebietsund Ausgleichsverordnung (SchALVO) des Landes vom 20. Februar 2001 zur Einrichtung von Nitratproblem- und Nitratsanierungsgebieten. Nach dieser SchALVO sind „die Auricher Quellen“ bereits als Nitratproblem - gebiet ausgewiesen, was bedeutet, dass hier eine bereits mehrjährig den Behörden bekannte erhöhte Nitratbelastung existiert. Die Kleine Anfrage soll klären, welche Maßnahmen bisher ergriffen wurden und künftig ergriffen werden sollen, um die Nitratbelastung nicht nur im Trinkwasser selbst (eine erhöhte, 50-prozentige Beimischung von Bodenseewasser erfolgt für das Trinkwasser in Vaihingen-Aurich bereits seit Kurzem) zu verringern, sondern auch die Ursachen für die Verunreinigung zu beseitigen. Denn ohne Frage wäre es wünschenswert, wenn die Trinkwasserversorgung in Vaihingen-Aurich und in anderen Gebieten mit Eigenwasserversorgung mit unbelastetem Wasser bzw. mit solchem Trinkwasser erfolgen könnte, das lediglich den natürlichen Nitratgehalt in der Größenordnung von 10 bis 15 mg/l aufweist. Zudem soll die Situation in Vaihingen-Aurich im Rahmen dieser Kleinen Anfrage in Relation zur Situation im Wahlkreis Vaihingen gesetzt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 11. April 2012 Nr. 5-0141.5/395 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Eigenwasserversorgungen gibt es im Wahlkreis Vaihingen/Enz, getrennt nach reinen Eigenwasserversorgungen und Mischwasserversorgungen? Die 12 Städte und Gemeinden im Wahlkreis Vaihingen verteilen überwiegend Mischwasser aus eigenen Wasservorkommen (Brunnen, Quellen, Sickergalerien u. ä.), Gruppenwasserversorgungen (Strohgäuwasserversorgung, Besigheimer Was - serversorgungsgruppe) und den Fernwasserversorgungen (Bodensee-Wasserversorgung und Landeswasserversorgung), allerdings in unterschiedlichen Zusammensetzungen und in wechselnden Mischungsverhältnissen. Nur in Gerlingen und 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1464 in einzelnen Teilorten der anderen Kommunen wird ausschließlich Fernwasser abgegeben. Es gibt in dem benannten Gebiet keine öffentliche Wasserversorgung, aus der die Einwohner allein mit Eigenwasser versorgt werden (s. Tabelle 1). Tab. 1: Herkunft des Wassers im Wahlkreis Vaihingen Stadt / Gemeinde Herkunft des Wassers Bönnigheim Bönnigheim Hofen Hohenstein MW aus Eigenwasser und BesWVersGr BesWVersGr BesWVersGr Ditzingen Ditzingen Heimerdingen Hirschlanden Schöckingen MW aus Eigenwasser und BWV Strowa BWV Strowa Eberdingen Eberdingen Nußdorf Hochdorf MW aus Eigenwasser und BWV MW aus Eigenwasser und BWV Strowa Gerlingen BWV Hemmingen Strowa Korntal-Münchingen Korntal-Münchingen Kallenberg Strowa, BWV, LW BWV Markgröningen Markgröningen Talhausen Unterriexingen Hardt-Schönbühlhof MW aus Eigenwasser und BWV BesWVersGr Strowa Oberriexingen MW aus Eigenwasser und BWV Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1464 4 MW = Mischwasser BWV = Bodenseewasserversorgung LW = Landeswasserversorgung Strowa = Strohgäuwasserversorgung (Eigenwasser + LW) BesWVersGr = Besigheimer Wasserversorgungsgruppe (Eigenwasser + BWV) 2. Wie hat sich – tabellarisch – die maximale Nitratbelastung pro Jahr in den für die Trinkwassergewinnung verwendeten Quellen im Wahlkreis Vaihingen/Enz seit dem Jahr 2000 entwickelt? In Tabelle 2 sind die Maximalwerte der im Rohwasser gemessenen Nitratgehalte der Jahre 2000 bis 2011 zusammengestellt. Das Rohwasser wird vor Abgabe als Trinkwasser an die Verbraucher mit Fern- oder Gruppenwasser gemischt. Sachsenheim Grossachsenheim Kleinsachsenheim Egartenhof Hohenhaslach Spielberg Ochsenbach Häfnerhaslach MW aus Eigenwasser, BWV, BesWVersGr MW aus Eigenwasser, BWV, BesWVersGr MW aus Eigenwasser, BWV, BesWVersGr MW aus Eigenwasser, BWV BWV MW aus Eigenwasser, BWV MW aus Eigenwasser, BWV Schwieberdingen MW aus Eigenwasser, BWV und 1 Zone BWV Sersheim MW aus Eigenwasser und BWV Vaihingen an der Enz Vaihingen an der Enz Roßwag Enzweihingen Pulverdingen Kleinglattbach Ensingen Horrheim Aurich Riet Gündelbach MW aus Eigenwasser, BWV MW aus Eigenwasser, BWV MW aus Eigenwasser, BWV MW aus Eigenwasser, BWV MW aus Eigenwasser, BWV und 1 Zone BWV MW aus Eigenwasser, BWV und 1 Zone BWV BWV MW aus Eigenwasser, BWV MW aus Eigenwasser, BWV BWV 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1464 Tab. 2: Maximalwerte für Nitrat im Rohwasser der Jahre 2000 bis 2011 Wasserversorger Wasserfassung 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 maximal gemessener Nitratgehalt im Rohwasser in mg/l Bönnigheim Brunnen Freudentaler Pfad 33 33 32 31 29 41 42 36 42 35 35 34 Ditzingen TB* Rauns 39 39 38 36 37 34 33 32 33 33 34 35 TB* Blauäcker 50 48 47 45 44 42 41 39 41 45 45 47 Eberdingen Quelle Strudelbach 45 40 40 40 38 39 39 42 42 40 45 42 TB* Heutal 18 13 18 21 22 22 22 22 22 21 22 21 Strohgäu-WV SB** II Haldenmühle 28 29 26 26 26 28 27 30 31 30 34 28 Markgröningen TB* Au II 37 40 40 40 34 33 34 32 Radquelle 67 63 60 60 61 56 58 56 52 55 52 51 Silberschellenquelle 55 56 54 55 53 54 52 52 51 49 52 51 Besigheimer-WV TB* I 47 48 47 45 44 39 40 41 41 41 46 47 TB* II 44 46 44 43 42 41 41 40 41 42 41 41 TB* III 49 51 48 47 48 40 42 42 43 41 43 44 Oberriexingen TB* I 49 44 43 46 43 44 48 46 42 42 41 45 TB* II 45 44 45 45 44 40 42 42 47 41 40 40 Schwieberdingen TB* Herrenwiesen 44 45 45 43 43 38 39 33 37 39 38 Sachsenheim TB* Hachel 24 21 20 15 20 27 18 16 15 18 20 14 Quelle Hachel 62 62 58 56 57 56 58 55 53 57 56 57 TB* Streitwiesen 56 48 40 37 36 35 47 35 31 18 17 16 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1464 6 * Tiefbrunnen ** Sammelbrunnen *** Wasserfassung Leere Felder stehen für seitens der Kommunen nicht vorgenommene Messungen. 3. In welchen Trinkwassergewinnungsgebieten im Wahlkreis Vaihingen/Enz wurde in welchen Monaten seit Januar 2010 der Nitratgrenzwert von 25 mg/l überschritten ? Der Grenzwert für Nitrat in Trinkwasser beträgt in der deutschen Trinkwasserverordnung seit vielen Jahren 50 mg/l. Dieser Wert entspricht auch der Richtlinie 98/83/EG sowie den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation WHO. Er wurde unter Vorsorgegesichtspunkten festgesetzt. Damit ist sichergestellt, dass Trinkwasser , das diesen Wert einhält oder unterschreitet, uneingeschränkt und damit auch für die Zubereitung von Säuglingsnahrung geeignet ist. Der Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser wird nach Angaben des zuständigen Landratsamts im gesamten Wahlkreis Vaihingen eingehalten; das abgegebene Trinkwasser weist in diesem Gebiet Gehalte zwischen 4,0 und 37,3 mg/l auf. 4. Für welche der zur Trinkwassergewinnung verwendeten Quellen im Wahlkreis Vaihingen/Enz mit einer Nitratbelastung von oberhalb 25 mg/l sind Gründe für die Nitratbelastungen bekannt und welche sind das je Standort? Die Nitratbelastungen im Grundwasser sind regional sehr unterschiedlich. Sie sind insbesondere abhängig von den örtlichen Gegebenheiten (geologische und TB* Mettertal 15 11 11 26 WF*** Langmantel 35 30 32 37 26 26 26 24 28 45 WF*** Hanfbach 42 41 44 40 43 38 43 45 47 48 Quelle Buchrain 9 10 10 10 10 13 14 Kalter Bronnen 11 10 10 11 10 10 TB* Au 18 17 18 19 19 18 18 18 23 Quelle Mohlbach 44 43 42 44 49 42 43 47 42 45 Vaihingen/Enz TB* Köpfwiesen II 16 24 22 24 24 30 32 33 32 36 35 36 TB* Pfingstweide 26 27 29 32 27 30 28 28 26 26 29 29 Quelle Strudelbachtal 36 36 37 38 36 38 36 36 34 38 38 37 Quelle Riet 37 37 39 34 40 36 36 33 40 36 36 TB* Riet 41 42 43 39 43 39 42 40 35 41 40 37 Quelle Frauenbrunnen 28 28 25 29 31 30 32 33 29 34 31 29 TB* Frauenbrunnen I 48 44 45 48 48 40 41 39 40 48 50 52 Wasserversorger Wasserfassung 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 maximal gemessener Nitratgehalt im Rohwasser in mg/l 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1464 hydrogeologische Verhältnisse, Bodennutzungen, Bewirtschaftung des Grundwassers ) und den klimatischen Verhältnissen. Die Ursachen von Nitratbelastungen lassen sich grundsätzlich in punkt- und flächenförmige Einträge unterteilen. Punktförmige Einträge können z. B. aus undichten Abwasseranlagen stammen. Diese gibt es allerdings in den Trinkwassereinzugsgebieten eher selten. Die im Trinkwassereinzugsgebiet befindlichen Abwasseranlagen der Sonnenberg-Siedlung erfüllen die gesetzlichen Anforderungen, werden regelmäßig durch die Stadt Vaihingen an der Enz überprüft und haben bisher zu keinen Beanstandungen geführt . Flächenhafte Einträge erfolgen z. B. über den Luftpfad. Hierbei sind Stickstoffemissionen aus Autoabgasen und der Tierhaltung von Bedeutung. Ein wesentlicher Eintrag erfolgt über die landwirtschaftliche Bodennutzung. Die Nitratwerte im Grundwasser der Trinkwasserfassungen im Wahlkreis Vaihingen weisen generell eine rückläufige Tendenz auf, wobei dieser Prozess aufgrund des hohen Rückhaltevermögens der hier überwiegend anstehenden Lößböden sehr langwierig sein kann und insbesondere auch von örtlichen Witterungsverhältnissen beeinflusst wird. In den letzten beiden Jahren (2010 und 2011) waren wieder ansteigende Werte zu beobachten. 5. Seit wann sind die Quellen in Vaihingen-Aurich als Nitratproblemgebiet definiert und was hat die Landesregierung wann seither veranlasst, um eine Verringerung der Nitratbelastung herbeizuführen? Das Wasserschutzgebiet der Auricher Trinkwasserfassungen (Teileinzugsgebiet B des Wasserschutzgebietes „Vaihingen“ – WSG-Nr.: 118119) ist seit 1. Januar 2001 als Problemgebiet nach der Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung (SchALVO) eingestuft. Mit der Novellierung der SchALVO im Jahr 2001 wurden die Einschränkungen der Landbewirtschaftung in Abhängigkeit von der Belastung des Grundwassers abgestuft und damit die Zielorientierung der Verordnung wesentlich verbessert. Die SchALVO enthält rund 300 Vorgaben zur Bodenbearbeitung, zur Düngung, Begrünung und Bewässerung. Diese Bestimmungen werden (derzeit ) als ausreichend gesehen, auch den aktuellen lokalen Nitratbelastungen ent - gegenzuwirken. 6. Welche Untersuchungen bzw. Maßnahmen sieht sie für die Zukunft als sinnvoll an, um bei einem Nitratwert von ca. 54 mg/l in Vaihingen-Aurich im Dezember 2011 (Nitratwert von 37,3 mg/l auf der Basis einer 1/3 Beimischung von Bodenseewasser ) den Ursachen dieser hohen, oberhalb des EU-Grenzwertes liegenden Nitratbelastung entgegenzuwirken? Der Nitratgehalt im Grundwasser der Auricher Trinkwasserfassungen (Rohwasser der Frauenquelle und des Frauenbrunnens I) wird regelmäßig untersucht. Dieser Untersuchungsturnus wird auch weiterhin als ausreichend erachtet. Im Dezember 2011 wurde im Rohwasser des Frauenbrunnens I ein Nitratgehalt von 51,7 mg/l gemessen. Seitens des Wasserversorgers, der Stadt Vaihingen an der Enz, wurde Anfang des Jahres 2012 das Mischungsverhältnis Eigenwasser/Bodenseewasser von seither etwa 60 zu 40 auf 50 zu 50 umgestellt. In Bezug auf die Maßnahmen im Bereich der Landbewirtschaftung wird auf die Antwort zu Ziffer 5 verwiesen. 7. Welche gesetzlichen Verpflichtungen gibt es für Trinkwasserversorger, das Wasser auf Schwermetalle und andere Stoffe zu untersuchen und diese Untersuchungsergebnisse auch zu veröffentlichen? Trinkwasserversorger müssen das abgegebene Trinkwasser, abhängig von der abgegeben Wassermenge, ein- bis mehrmals pro Jahr auf chemisch-physikalische Parameter untersuchen bzw. untersuchen lassen. Hierzu gehören neben Nitrat und vielen anderen Stoffen auch die (Schwer-)Metalle und Elemente Aluminium, Antimon , Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Eisen, Kupfer, Mangan, Nickel, Quecksilber , Selen und Uran. Im Landkreis Ludwigsburg werden nach Angaben des zuständigen Landratsamts die Grenzwerte für die genannten wie auch alle anderen Parameter im abgegebenen Trinkwasser ausnahmslos eingehalten. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1464 8 Gemäß § 21 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung hat der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer öffentlichen Wasserversorgungsanlage den betroffenen Verbrauchern mindestens jährlich geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse zu übermitteln. Die Versorger veröffentlichen die Angaben in der Regel im Internet, aber auch z. B. in den örtlichen Tageszeitungen, im Gemeindeblatt oder durch amtlichen Aushang. Darüber hinaus erhalten die Bürger von den örtlichen Wasserversorgern auch auf Anfrage Auskunft zu den genannten Untersuchungsergebnissen. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft