Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1468 21. 03. 2012 1Eingegangen: 21. 03. 2012 / Ausgegeben: 18. 07. 2012 G r o ß e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: I . A k t u e l l e l a n d w i r t s c h a f t l i c h e S i t u a t i o n 1. Wie stellen sich aktuell die landwirtschaftlichen Strukturen und die Bedeutung der Landwirtschaft in Baden-Württemberg dar (mit Angabe der Anzahl der Betriebe in den einzelnen Produktionsformen und der Verteilung der landwirtschaftlich genutzten Fläche auf die einzelnen Bewirtschaftungsarten)? 2. Wie hoch ist der Anteil des landwirtschaftlichen Sektors (bzw. der einzelnen Bewirtschaftungsarten) an der gesamten Bruttowertschöpfung in Baden-Württemberg (einschließlich Unternehmer und familieneigene Arbeitskräfte) und wie viele Arbeitsplätze werden insgesamt und in den verschiedenen Bewirtschaftungsarten bereitgestellt? 3. Wie hoch ist in Baden-Württemberg der Selbstversorgungsgrad bei den Produkten Rind-, Schweine-, Geflügelfleisch, Eier, Milch, Back-, Futter-, Brau - getreide, Sonderkulturen und Ölsaaten? 4. Wie hoch sind die Exportquoten und Hauptabnehmer bei diesen Produkten? 5. Welche Bedeutung hat die Energieerzeugung auf Basis nachwachsender Rohstoffe in Baden-Württemberg im Vergleich zu den anderen Bundesländern? 6. Welche Dokumentationspflichten gibt es derzeit für Landwirte in den Bereichen Ackerbau und Tierhaltung (mit Angabe, wie hoch nach ihrer Kenntnis der zeitliche und finanzielle Bürokratie-Aufwand für die Landwirte ist)? Große Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der Landesregierung Ausgestaltung der gemeinsamen EU-Agrarpolitik nach 2013 für eine auch künftig erfolgreiche Landwirtschaft in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1468 2 7. Welche freiwilligen Leistungen übernehmen derzeit baden-württembergische Landwirte im Zusammenhang mit Agrarumweltmaßnahmen zur Steigerung der biologischen Vielfalt, zur Verbesserung der Bodenstruktur und zur Verringerung der Nährstoff- und Pflanzenschutzmittelwirkstoffeinträge? I I . D e r z e i t i g e A g r a r p o l i t i k 1. Wie hoch sind die Einkommen einer Familienarbeitskraft in Haupterwerbs - betrieben in Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bundesländern (mit Angabe des Anteils der Direktzahlungen an den Einkommen der Haupt - erwerbsbetriebe in Baden-Württemberg unter gesonderter Darstellung von Grünlandbetrieben ohne Milchschwerpunkt, d. h. der „sonstigen Futterbau - betriebe“)? 2. Welche Kriterien sieht sie derzeit als prioritär für das Förderinstrumentarium der Ersten und Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik? 3. Wie stellt sich die derzeitige Verteilung der Mittel für Agrarumweltmaßnahmen dar (mit Angabe der Planung für die künftige Verteilung dieser Mittel)? 4. Mit welchen Maßnahmen begegnet sie dem zunehmenden Wettbewerbsdruck für landwirtschaftliche Betriebe in Baden-Württemberg im Allgemeinen und für benachteiligte Gebiete im Besonderen? 5. Welche Forschungsmaßnahmen im Agrarbereich hat sie seit Sommer 2011 neu ergriffen bzw. plant sie zu ergreifen? 6. Welchen Stellenwert misst sie qualifizierter Beratung landwirtschaftlicher Unternehmer und einer damit verbundenen Kompetenzerhöhung insbesondere im Energiebereich bei (mit Angabe, wie viele Betriebe jährlich in den Genuss der nach dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz kostenlosen Beratung insbesondere im Produktionsbereich und im Unternehmensbereich kommen und der geplanten Weiterentwicklung der Stellenausstattung in diesem Bereich)? I I I . G e m e i n s a m e A g r a r p o l i t i k n a c h 2 0 1 3 1. Welche Ziele verfolgt sie für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU nach 2013 im Hinblick auf den festzulegenden Finanzrahmen? 2. Wie bewertet sie die im Oktober 2011 vorgelegten Regelungsentwürfe der EUKommission insgesamt hinsichtlich ihrer Ziele, der geplanten nominalen Fortschreibung des Agrarbudgets und der Auswirkungen einer Umsetzung dieser Entwürfe für die bäuerlichen Familienbetriebe in Baden-Württemberg? 3. Wie beurteilt sie das Vorhaben, künftig 30 Prozent der Zahlungen der Ersten Säule an ein sog. „Greening“ zu koppeln (mit Angabe der Bewertung der einzelnen Elemente des „Greenings“: Umbruchverbot für Dauergrünland, Fruchtartenfolge , obligatorische Stilllegung von 7 Prozent „ökologischer Vorrangfläche “)? 4. In welchem Umfang sollten bislang erbrachte Agrarumweltmaßnahmen ihrer Meinung nach in diesem Zusammenhang weiter berücksichtigt bzw. angerechnet werden (mit Angabe der notwendigen Voraussetzungen, damit die Teil - nahme an Agrarumweltprogrammen zu einer Befreiung von den Vorgaben des geplanten „Greening“ vergleichbar dem Ökolandbau führt)? 5. Welchen Spielraum sieht sie für Maßnahmen zum Krisen- und Risikomanagement in der kommenden Planungsperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2014 (mit Angabe der Bedeutung solcher Maßnahmen aus Sicht der Landesregierung)? 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1468 6. Wie steht sie zu den Vorschlägen, Initiativen zum Direktvertrieb voranzutreiben , insbesondere durch Förderung ländlicher Netzwerke und von Bauernmärkten (mit Angabe des Umfangs der Vermarktung der in Baden-Württemberg erzeugten direkten Produktionsmenge und der Vermarktung in speziellen regionalen Vermarktungsprojekten)? 7. Wie beurteilt sie die geplante Einführung einer eigenen Prämie in der Ersten Säule zur Schaffung besserer Anreize für die Niederlassung von Jungland - wirten? 8. Wie bewertet sie die Vorschläge der EU-Kommission, eine Neuabgrenzung für benachteiligte Gebiete vorzunehmen und welche Auswirkungen ergäben sich daraus konkret für baden-württembergische Landwirte, wenn die neuen, EU-weit einheitlichen Kriterien sowie die geforderte Feinabgrenzung angewendet würden (mit Angabe, wie sich die Einkommenssituation der land - wirtschaft lichen Betriebe in den Berggebieten und sonstigen benachteiligten Gebieten in den letzten zehn Jahren entwickelt hat im Vergleich zu den nichtbenachteiligten Gebieten)? 9. Welche Möglichkeiten einer gezielten gekoppelten Förderung in der Ersten Säule sowie als Zuschlag für die Ausgleichszulage sieht die EU nach ihrem Kenntnisstand in ihren Planungen für die Verwertung von Grünlandaufwuchs durch Viehhaltung vor? 10. Welche Vorstellungen hat sie von einer etwa unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten gebotenen Umschichtung von Mitteln der Ersten Säule unter den Mitgliedsstaaten, im Hinblick auf eine Annäherung zugunsten der neuen Mitgliedsstaaten? 11. Wie steht sie zu den Vorstellungen und diskutierten Abgrenzungskriterien, künftig Gelder aus der Ersten Säule nur noch an „aktive Landwirte“ auszubezahlen ? 20. 03. 2012 Hauk, Locherer, Rombach und Fraktion Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1468 4 B e g r ü n d u n g Die Landwirtschaft wird als Teil der baden-württembergischen Volkswirtschaft auch in Zukunft ein wichtiger Wirtschaftsbereich sein. Sie erfüllt mit der Versorgung der Menschen mit Nahrungsmitteln, dem Schutz und Unterhalt der Anbau - flächen, dem Schutz von Umwelt, Pflanzen und Tieren, der Steigerung der landschaftlichen Attraktivität und dem Erhalt der Attraktivität unserer ländlichen Räume wichtige Aufgaben für die Gesellschaft. Eine verlässliche, an die Bedingungen in Baden-Württemberg angepasste Agrarpolitik ist die Grundlage für die Zukunft unserer landwirtschaftlichen Betriebe. Sie muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die großen Herausforderungen , denen sich unsere Landwirte stellen müssen, gemeistert werden können. Hier geht es vor allem um die weitere Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit unter Berücksichtigung und Anpassung an den Klimawandel und den Schutz natürlicher Ressourcen. Die Regularien der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) werden auch in Zukunft wichtiger Bestandteil der Flächenbewirtschaftung und mit Grundlage für eine weiter flächendeckende Landbewirtschaftung in BadenWürttemberg sein. Die aktuelle Förderperiode endet 2013 und Ende des vergangenen Jahres wurden von der EU-Kommission die ersten Regelungsentwürfe für die Periode 2014 bis 2020 veröffentlicht. Im Interesse der baden-württembergischen Landwirte gilt es, diese Gesetzentwürfe kritisch zu begleiten und im weiteren Prozess darauf hinzuwirken, die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Zukunft unserer Landwirtschaft zu schaffen. A n t w o r t * ) Schreiben des Staatsministeriums vom 10. Juli 2012 Nr. III-8400: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Krebs Ministerin im Staatsministerium *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1468 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Mit Schreiben vom 9. Juli 2012 Nr. 20-0141.5 beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: I . A k t u e l l e l a n d w i r t s c h a f t l i c h e S i t u a t i o n 1. Wie stellen sich aktuell die landwirtschaftlichen Strukturen und die Bedeutung der Landwirtschaft in Baden-Württemberg dar (mit Angabe der Anzahl der Betriebe in den einzelnen Produktionsformen und der Verteilung der landwirtschaftlich genutzten Fläche auf die einzelnen Bewirtschaftungsarten)? Zu I. 1.: Nach den Ergebnissen der Landwirtschaftszählung gab es in Baden-Württemberg im Jahr 2010 noch 44.512 landwirtschaftliche Betriebe. Im Vergleich der Landwirtschaftszählungen von 1999 und 2010 zeigt sich, dass die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg (bei vergleichbarer Anwendung der Erfassungsgrenzen von 2010) innerhalb von elf Jahren um gut ein Viertel (-27,1 %) zurückgegangen ist. Damit setzt sich der jahrzehntelange Strukturwandel in der Landwirtschaft fort. Im Gegenzug zur rückläufigen Betriebszahl hat sich die durchschnittliche Größe eines Betriebes von 24 ha landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) im Jahr 1999 auf knapp 32 Hektar ha LF im Jahr 2010 vergrößert. Bei den landwirtschaftlichen Betrieben handelt es sich überwiegend um Familienbetriebe (40.500 Betriebe Rechtsform Einzelunternehmen). Charakteristisch für diese Betriebe ist die enge Verzahnung von landwirtschaftlichem Unternehmertum und Familie. Ein gutes Drittel der Einzelunternehmen (15.200 Betriebe bzw. 37 %) werden im Haupterwerb, die große Mehrheit (25.300 Betriebe bzw. 63 %) im Nebenerwerb bewirtschaftet. Auch wenn die Nebenerwerbsbetriebe somit deutlich in der Überzahl sind, bestimmen doch die Haupterwerbsbetriebe entscheidend das Produktionsvolumen der Landwirtschaft. So bewirtschaften diese mehr als die Hälfte der landwirtschaftlich genutzten Fläche und halten die Mehrzahl der landwirtschaftlichen Nutztiere (69 % der Milchkühe und 60 % der Schweine). Die Haupterwerbsbetriebe sind mit 50 ha LF im Durchschnitt drei Mal so groß wie Nebenerwerbsbetriebe mit knapp 17 ha LF. Neben den Familienbetrieben gibt es in Baden-Württemberg etwa 3.700 Betriebe der Rechtsform Personengemeinschaften/-gesellschaften und weitere 300 Betriebe der Rechtsform juristische Personen sowohl des privaten als auch des öffent - lichen Rechts. Sie bewirtschaften zusammen mit insgesamt rund 224.000 ha LF knapp ein Sechstel der gesamten LF des Landes. Ihre durchschnittliche Größe liegt mit gut 55 ha LF knapp oberhalb der Durchschnittsgröße der Haupterwerbsbetriebe . Hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Ausrichtung der Betriebe dominieren in Baden-Württemberg deutlich die Futterbaubetriebe (16.114 Betriebe bzw. 36 %), zu denen Milchviehbetriebe, Rinderaufzucht- und -mastbetriebe sowie Schaf- und Pferdehaltungen gezählt werden. Durch die vielfach anzutreffende Verbindung von Rinder- und Schafhaltung mit der Nutzung von Grünland kommt diesen Betrieben eine besondere landschaftsökologische Bedeutung zu. An zweiter Stelle folgen die Dauerkulturbetriebe (9.257 Betriebe bzw. 21 %) mit Ausrichtung auf die Erzeugung von Trauben, Obst oder Hopfen. Zahlenmäßig kaum weniger bedeutsam sind die Ackerbaubetriebe (8.894 Betriebe bzw. 20 %). Auf die Verbundbetriebe, die keinen eindeutigen wirtschaftlichen Schwerpunkt aufweisen, entfallen in Baden-Württemberg rund 7.100 Betriebe bzw. 16 %. Nur relativ wenige Betriebe entfallen demgegenüber auf die Betriebsformen Veredlung (1.997 Betriebe bzw. 4 %) und Gartenbau (1.210 Betriebe bzw. 3 %). Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1468 6 2. Wie hoch ist der Anteil des landwirtschaftlichen Sektors (bzw. der einzelnen Bewirtschaftungsarten) an der gesamten Bruttowertschöpfung in Baden-Württemberg (einschließlich Unternehmer und familieneigene Arbeitskräfte) und wie viele Arbeitsplätze werden insgesamt und in den verschiedenen Bewirtschaftungsarten bereitgestellt? Zu I. 2.: Der Anteil des Agrarsektors an der gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung ging in den letzten Jahren stetig zurück und lag im Jahr 2010 auf Landesebene bei 0,7 %. Nach den Ergebnissen der Landwirtschaftszählung 2010 sind in Baden-Württemberg insgesamt rund 190.000 Personen in den rund 45.000 landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigt. Der zahlenmäßig größte Anteil der Arbeitskräfte entfällt mit rund 90.500 Personen bzw. 48 % auf Familienarbeitskräfte, gefolgt von rund 79.300 Saisonarbeitskräften und rund 20.300 ständigen Fremdarbeitskräften (siehe Tabelle). Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben in Baden-Württemberg 2010 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg – Landwirtschaftszählung 2010 Aus den Ergebnissen der Landwirtschaftszählung 2010 geht weiter hervor, dass in Baden-Württemberg nur etwa ein Sechstel der Arbeitskräfte (32.000 Personen) mit Arbeiten in der Landwirtschaft vollbeschäftigt war, darunter rund 23.900 Familienarbeitskräfte und 8.300 ständige Arbeitskräfte. Eine weitaus größere Gruppe von über 80 % der Beschäftigten ist nicht in vollem Arbeitsumfang in der Landwirtschaft beschäftigt, darunter rund 66.600 Familienarbeitskräfte, rund 12.000 ständige Arbeitskräfte sowie rund 79.000 Saisonarbeitskräfte. 3. Wie hoch ist in Baden-Württemberg der Selbstversorgungsgrad bei den Produkten Rind-, Schweine-, Geflügelfleisch, Eier, Milch, Back-, Futter-, Brau - getreide, Sonderkulturen und Ölsaaten? Zu I. 3.: Die Berechnung des Selbstversorgungsgrades in Baden-Württemberg erfolgt auf der Basis der deutschen Verbrauchswerte. Betriebe LF (ha) Arbeitskräfte insgesamt davon Familienarbeitskräfte davon ständige Arbeitskräfte davon Saisonarbeitskräfte Arbeitsleistung AK-E/100 ha Ackerbau 8.894 310.992 35.507 15.372 2.239 17.896 3,1 Gartenbau 1.120 5.034 9.674 2.068 4.048 3.558 109,5 Dauerkultur 9.257 57.752 64.868 18.023 4.382 42.463 22,8 Futterbau 16.114 607.912 42.707 35.731 4.944 2.032 4,1 Veredlung 1.997 108.204 5.962 3.837 1.591 534 3,5 Verbund 7.040 320.095 31.399 15.510 3.101 12.788 3,9 Insgesamt 44.512 1.409.988 190.117 90.541 20.305 79.271 4,9 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1468 1 Schätzung, bei tier. Erzeugnissen 2010, bei pflanzl. Erzeugnissen 2009/2010 – z. T. keine Daten Quellen: LEL Schwäbisch Gmünd unter Nutzung von EUROSTAT, BLE, BMELV Ref. 123, Stat. Monatsberichte, StaLa BW; Toepfer International, WVZ, AMI 4. Wie hoch sind die Exportquoten und Hauptabnehmer bei diesen Produkten? Zu I. 4.: In den Exportstatistiken werden Güter der Ernährungswirtschaft erfasst, die von Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg in andere Länder exportiert werden. Ein Rückschluss auf die Herkunft der verwendeten landwirtschaftlichen Roh - stoffe ist aus der Statistik nicht möglich. Bei den Exporten der Warengruppe Ernährungswirtschaft handelt es sich zum großen Teil um verarbeitete Erzeugnisse und weniger um unverarbeitete Agrarrohstoffe. Die in verarbeiteten Erzeug - nissen enthaltenen Produkt-/Rohstoffmengen lassen sich nicht bestimmen. Eine Berechnung von Exportquoten auf Landesebene ist nicht sinnvoll möglich. Selbstversorgungsgrad in Baden-Württemberg in %1 Rindfleisch 72 Schweinefleisch 56 Geflügelfleisch – Eier 38 Milch davon: Käse Butter 57 24 49 Back-, Futter-, Braugetreide (d.h. Getreide insgesamt) 63 Sonderkulturen: Obst Gemüse 46 21 Ölsaaten . Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1468 8 Die wichtigsten Zielstaaten der verschiedenen Produkte (nach Exportmengen) im Jahr 2011 waren: 1 Aufteilung auf Tierarten ist auf Grundlage der Datenquelle nicht möglich 2 statistisch erfolgt keine Trennung nach der Verwendung der Getreidearten Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Ergänzend wird auf die Landtags-Drucksache 15/1249 „Agrar- und Ernährungsexporte aus Baden-Württemberg“ verwiesen. 5. Welche Bedeutung hat die Energieerzeugung auf Basis nachwachsender Rohstoffe in Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bundesländern? Zu I. 5.: Nachfolgende Tabelle gibt die Inanspruchnahme von Ackerflächen in 2011 für die Verwendungsbereiche von nachwachsenden Rohstoffen in der Energieerzeugung für Baden-Württemberg und Deutschland wieder: 1) Schätzungen der Staatlichen Biogasberatung, für feste Brennstoffe Schätzungen des MLR (fußen auf den Daten aus dem Gemeinsamen Antrag) 2) Vorläufige Schätzung der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe –) keine stat. Zahlen verfügbar Produkte Hauptabnehmer Fleisch und Fleischwaren1) Italien, Frankreich, Niederlande Eier Niederlande, Großbritannien, Slowenien Milch und Milcherzeugnisse (außer Butter und Käse) Italien, Niederlande, Slowakei Käse Frankreich, Niederlande, Österreich Butter Österreich, Frankreich, Slowakei Getreide insgesamt (d.h. Back-, Futter-, Braugetreide2) Frankreich, Niederlande, Schweiz Obst (ohne Zitrusfrüchte) Österreich, Frankreich, Italien Gemüse Frankreich, Schweiz, Österreich Ölsaaten Frankreich, Österreich, Schweiz Baden-Württemberg1) Deutschland2) in Hektar in % der Ackerfläche in Hektar in % der Ackerfläche Erzeugung von Biogas 78.000 9,4 800.000 6,7 Erzeugung von Biokraftstoffen (v.a. Biodiesel, Bioethanol) – – 1.160.000 9,7 Erzeugung von festen Brennstoffen (Kurzumtriebsplantagen , Miscanthus) 600 0,1 6.000 0,1 Insgesamt – – 1.966.000 16,5 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1468 Für das Bundesgebiet liegt der Schwerpunkt des Anbaus nachwachsender Rohstoffe nach Schätzung der Fachagentur Nachwachsender Rohstoffe (FNR) im Bereich der Erzeugung von Biokraftstoffen (59 % der Ackerfläche, die insgesamt zur Energieerzeugung verwendet wird), mit Abstand folgt der Anbau für die Biogaserzeugung (41 % der Ackerfläche, die insgesamt zur Energieerzeugung verwendet wird). Es ist allerdings anzumerken, dass das Deutsche BiomasseForschungszentrum (DBFZ) bundesweit von einem um ca. 200.000 Hektar höheren Flächenbedarf für die Biogaserzeugung ausgeht als die FNR. In Baden-Württemberg steht demgegenüber die Flächeninanspruchnahme für die Biogaserzeugung im Vordergrund. Für die Erzeugung von Biokraftstoffen liegen keine belastbaren Informationen vor, da weder bei Raps noch bei Getreide die Vermarktungswege nachvollzogen werden können. Da im Land die Biokraftstoffherstellung eine untergeordnete Rolle spielt, ist davon auszugehen, dass auch die Flächeninanspruchnahme weit unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass der Gesamtanteil der Ackerflächen zur Produktion nachwachsender Rohstoffe deutlich niedriger als der Bundeswert ist. In Baden-Württemberg wird andererseits der Aufwuchs von umgerechnet rund 34.000 Hektar Grünland in Biogasanlagen energetisch verwertet. Dies entspricht rund 6 % der gesamten Grünlandfläche Baden-Württembergs. In den Flächenländern ist die Situation unterschiedlich zu beurteilen. Während in den westlichen Bundesländern innerhalb der Erzeugung von Bioenergie meist die Biogaserzeugung stärker im Mittelpunkt steht, ist es in den östlichen Bundes - ländern die Erzeugung von Biokraftstoffen. Dies hängt wesentlich damit zusammen , dass sich bei der Biogaserzeugung die Anlagen überwiegend in bäuerlicher Hand befinden, während die Biokraftstoffherstellung in der Regel in großen in - dustriellen Anlagen erfolgt, für die die landwirtschaftlichen Betriebe lediglich als Rohstofflieferanten dienen. 6. Welche Dokumentationspflichten gibt es derzeit für Landwirte in den Bereichen Ackerbau und Tierhaltung (mit Angabe, wie hoch nach ihrer Kenntnis der zeitliche und finanzielle Bürokratie-Aufwand für die Landwirte ist)? Zu I. 6.: Bei der landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung sind die im einschlägigen Fachrecht (inklusive Cross Compliance) auf EU-, Bundes- und Landesebene ge - regelten Aufzeichnungspflichten zu beachten. Zu nennen sind das Düngerecht, insbesondere die Düngeverordnung, das Pflanzenschutzrecht und das Abfallrecht. So haben die Landwirte einen betrieblichen Nährstoffvergleich zu dokumentieren, ebenso die verfügbaren Nährstoffmengen für Stickstoff und Phosphat bzw. die Nährstoffgehalte von Düngemitteln, außerdem die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden sowie die Abgabe, Beförderung und Aufnahme von Wirtschaftsdüngern ab einer gewissen Größenordnung. Der jeweils hierfür erforderliche Dokumentationsaufwand ist abhängig von der Betriebsstruktur und der Betriebsgröße. Bei der Teilnahme an bestimmten Agrarumweltmaßnahmen wie z. B. MEKA geht der Antragsteller Verpflichtungen zur Dokumentation wie beispielsweise Aufzeichnungen über Düngemenge und Düngezeitpunkt ein. Halter landwirtschaftlicher Nutztiere sowie Betreiber von Biogasanlagen haben nach der Düngeverordnung unterschiedliche Dokumentationspflichten; zudem sind sie verpflichtet, in bestimmten Fällen Dokumente von anderen Betrieben über einen vorgeschriebenen Zeitraum aufzubewahren. Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Produktion und Nutztierhaltung gibt es u. a. aufgrund von Vorgaben des EU- und nationalen Rechts zur Tiergesundheit. Weitere Aufzeichnungspflichten gibt es im Bereich des Tierschutzes, insbesondere aufgrund der Vorschriften der Tierschutznutztierhaltungsverordnung sowie in den Bereichen des Lebensmittel- und des Arzneimittelrechts. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1468 10 Deren Umfang hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise von Art und Anzahl der gehaltenen Tiere, den Haltungssystemen, der Betriebsstruktur sowie vom Einsatz elektronischer Medien. Betriebsgröße, -struktur und -management beeinflussen ganz wesentlich den hierfür erforderlichen zeitlichen und finan ziellen Aufwand, weshalb verlässliche Werte zur Erfüllung der Dokumenta - tionspflicht nicht angegeben werden können. Im Bereich der Tiergesundheit gibt es insbesondere folgende Dokumentationspflichten : 1. Anzeige der Tierhaltung, Kennzeichnung und Dokumentation des Tierbestandes nach der Viehverkehrsverordnung in Verbindung mit EU-Recht. 2. Meldung des Tierbestandes bei der Tierseuchenkasse (Pferde, Rinder, Schweine , Schafe und Geflügel). 3. Dokumentation von Reinigung und Desinfektion von Ställen, Fahrzeugen und Plätzen. 4. Dokumentation von Gesundheitszeugnissen beim grenzüberschreitenden Trans port von Tieren. 5. Weitere veterinärrechtliche Dokumentationspflichten fordern die Schweinehaltungshygieneverordnung , die Schweinesalmonellenverordnung, die Geflügelpestverordnung und die Hühnersalmonellenverordnung. Auch Betreiber von Biogasanlagen haben verschiedene veterinärrechtliche Dokumentationspflichten zu erfüllen, insbesondere wenn Gülle oder Bioabfälle eingebracht werden. Das Arzneimittelrecht gibt folgende Dokumentationen vor: Die Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung fordert Nachweise über den Erwerb und die Anwendung von Fütterungsarzneimitteln sowie von verschreibungs - und apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Im Lebensmittelrecht bestehen Dokumentationspflichten für die landwirtschaftliche Primärproduktion, die die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Futtermitteln zum Ziel haben. Speziell für die Produktion tierischer Lebensmittel müssen unter anderem Art und Herkunft der Futtermittel, der Arzneimitteleinsatz und aufgetretene Krankheiten dokumentiert werden. Speziell für die Produktion pflanzlicher Lebensmittel müssen insbesondere auf - getretene Schädlinge und Krankheiten, die die Sicherheit von Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs beeinträchtigen können, dokumentiert werden. Auf Verlangen sind die Dokumente bei der Überwachung der zuständigen Behörde vorzulegen. 7. Welche freiwilligen Leistungen übernehmen derzeit baden-württembergische Landwirte im Zusammenhang mit Agrarumweltmaßnahmen zur Steigerung der biologischen Vielfalt, zur Verbesserung der Bodenstruktur und zur Verringerung der Nährstoff- und Pflanzenschutzmittelwirkstoffeinträge? Zu I. 7.: Im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen MEKA werden folgende Maßnahmen gefördert: Wirkungsbereiche MEKAMaßnahmen Steigerung der biol. Vielfalt Verbesserung der Bodenstruktur Verringerung der Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträge 4- bzw. 5-gliedrige Fruchtfolge (N-A1; N-A2) X X X Extensive Grünlandbewirtschaftung (N-B1; N-B2) X X Artenreiches Grünland (N-B4) X X Erhaltung von Streuobstbeständen (N-C1) X X 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1468 Im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen werden im Bereich der Landschaftspflegerichtlinie (Teil A, Vertragsnaturschutz) folgende Maßnahmen gefördert: Wirkungsbereiche MEKAMaßnahmen Steigerung der biol. Vielfalt Verbesserung der Bodenstruktur Verringerung der Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträge Erhaltung abgegrenzter Weinbausteillagen (N-C2) X Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen (N-C3) X Gebietstypische Weiden (N-C4) X X völliger Verzicht auf chem. synthet. Pflanzenschutzund Düngemittel (N-D1) X X Ökologischer Landbau (N-D2) X X X Verzicht auf Wachstumsregulatoren (N-E1) X Begrünungsmaßnahmen (N-E2) X X Brachebegrünung mit Blühmischungen (N-E3) X X Mulch- und Direktsaat (N-E4) X X X Verzicht auf Herbizide (N-E5) X X Anwendung von biologischen und biotechnischen Maßnahmen des Pflanzenschutzes (N-F1 bis N-F4) X X Erhaltung besonders geschützter Lebensräume (N-G1, N-G2)) X X Landschaftspflegerichtlinie Teil A (Vertragsnaturschutz) Steigerung der biol. Vielfalt Verbesserung der Bodenstruktur Verringerung der Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträge 1. Einführung oder Beibehaltung einer extensiven Ackerbewirtschaftung ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Nutzungsaufgabe der Ackerbewirtschaftung X X 2. Umstellung von Acker- auf extensive Grünlandbewirtschaftung ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln X X X 3. Naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln X X 4. Naturschutzgerechte Beweidung ohne Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln X X 5. Naturschutzgerechte Pflege von nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen X Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1468 12 I I . D e r z e i t i g e A g r a r p o l i t i k 1. Wie hoch sind die Einkommen einer Familienarbeitskraft in Haupterwerbs - betrieben in Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bundesländern (mit Angabe des Anteils der Direktzahlungen an den Einkommen der Haupterwerbs - betriebe in Baden-Württemberg unter gesonderter Darstellung von Grünlandbetrieben ohne Milchschwerpunkt, d. h. der „sonstigen Futterbaubetriebe“)? Zu II. 1.: Das Einkommen je nichtentlohnter Familienarbeitskraft, berechnet auf der Basis der ordentlichen Ergebnisse der Testbetriebe, lag im Wirtschaftsjahr 2010/2011 im Durchschnitt der Haupterwerbsbetriebe in Deutschland bei rund 34.400 Euro je nichtentlohnte Arbeitskraft (nAK). In Baden-Württemberg erreichte der entsprechende Wert nur 28.900 Euro/nAK und lag damit im Ländervergleich auf dem letzten Platz. In Mecklenburg-Vorpommern lag das Einkommen je nichtentlohnter Familienarbeitskraft mit knapp 59.000 Euro/nAK mehr als doppelt so hoch (siehe Tabelle). Kennzahlen der Haupterwerbsbetriebe im Ländervergleich 2010/2011: 1) nAK: Nichtentlohnte Arbeitskräfte, Familienarbeitskräfte 2) aufgrund zu geringer Gruppengröße werden keine Daten der Testbetriebe veröffentlicht Quelle: BMVEL – Die wirtschaftliche Lage der landwirtschaftlichen Betriebe – Buchführungs - ergebnisse der Testbetriebe 2010/2011 LF ordentliches Ergebnis ordentliches Ergebnis / nAK1) Direktzahlungen Anteil Direktzahlungen am ordentl. Ergebnis Anteil Direktzahlungen am ordentl. Ergebnis „sonstige Futterbaubetriebe “ ha € € € % % Schleswig-Holstein 97,1 61.936 44.240 35.830 58 86 Niedersachsen 79,5 56.690 37.793 27.348 48 74 Nordrhein-Westfalen 60,4 54.351 38.822 21.925 40 87 Hessen 82,9 49.015 32.677 24.704 50 120 Rheinland-Pfalz 54,6 62.442 32.864 14.251 23 104 Baden-Württemberg 55,4 43.351 28.901 16.842 39 69 Bayern 54,8 44.524 29.683 19.564 44 74 Saarland 129,0 49.936 29.374 36.120 72 – 2) Brandenburg 226,9 50.888 36.349 61.263 120 114 Meckl.-Vorpommern 286,8 77.651 59.732 90.055 116 – 2) Sachsen 131,0 48.275 32.183 40.872 85 – 2) Sachsen-Anhalt 253,0 83.406 52.129 79.189 95 – 2) Thüringen 157,6 45.630 30.420 46.019 101 121 Deutschland 74,1 51.639 34.426 24.675 48 83 13 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1468 In den Buchführungsergebnissen der Testbetriebe sind auch unternehmensbezo - gene Direktzahlungen und Zuschüsse enthalten, die einen bedeutenden Anteil der betrieblichen Erträge landwirtschaftlicher Unternehmen darstellen. Der größte Beitrag resultiert aus den EU-Direktzahlungen (1. Säule), insbesondere aus der Betriebsprämie. In den landwirtschaftlichen Betrieben des Testbetriebsnetzes betrugen die unternehmensbezogenen Direktzahlungen im Wirtschaftsjahr 2010/ 2011 durchschnittlich 24.675 Euro/Unternehmen. Der Anteil der Direktzahlungen am ordentlichen Ergebnis der Haupterwerbsbetriebe lag im Wirtschaftsjahr 2010/2011 auf Bundesebene bei 48 %, bei einer Bandbreite von 23 % in Rheinland -Pfalz bis zu 120 % in Brandenburg. In Baden-Württemberg lag der entsprechende Anteil bei 39 %. Nach den vorliegenden Ergebnissen der Testbetriebe stellen die Direktzahlungen in allen Bundesländern einen wesentlichen Anteil am Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe dar. In vielen Fällen sind die Betriebe auf die Direktzahlungen angewiesen, da sich ansonsten eine negative Eigen - kapitalentwicklung ergeben hätte. 2. Welche Kriterien sieht sie derzeit als Priorität für das Förderinstrumentarium der Ersten und 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik? Zu II. 2.: Zentraler Bestandteil der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist die Betriebsprämie, die für die landwirtschaftlichen Betriebe eine wichtige und unverzichtbare Einkommensquelle darstellt. Die Betriebsprämie wird als Direkt - zahlung vollständig aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft gewährt. Die Nichteinhaltung der Cross Compliance-Verpflichtungen im Umweltschutz , bei der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, bei der Tiergesundheit und im Tierschutz führt zu Sanktionen. Die Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand ist zu gewährleisten . Die Zahlungen der 2. Säule werden aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und aus nationalen Mitteln gemeinsam finanziert. Sie werden im Rahmen von Förderprogrammen der Land- und Forstwirtschaft, des Natur- und Umweltschutzes, des Boden-, Ge - wässer- und Klimaschutzes, der Diversifizierung, des ländlichen Raums und für LEADER als Förder- und Ausgleichleistungen gewährt. Die Förderprogramme sind im Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2007 bis 2013 (MEPL II) in den Förderschwerpunkten Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, Verbesserung der Umwelt und der Landschaft, Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und LEADER zusammengefasst. 3. Wie stellt sich die derzeitige Verteilung der Mittel für Agrarumweltmaßnahmen dar (mit Angabe der Planung für die künftige Verteilung dieser Mittel)? Zu II. 3.: Die zentralen baden-württembergischen Agrarumweltprogramme sind das Marktentlastungs - und Kulturlandschaftsprogramm (MEKA) und die Landschaftspflegerichtlinie (LPR). Sie sind gemäß der Verordnung über die Förderung der Entwicklung des Ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Teil des 2. Schwerpunkts „Verbesserung der Umwelt und der Landschaft“ im MEPL II. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1468 14 Die Finanzmittel des MEKA-Programms und der Landschaftspflegerichtlinie setzen sich in der siebenjährigen Laufzeit 2007 bis 2013 wie folgt zusammen: Damit liegt der Anteil der Ausgaben für Agrarumweltmaßnahmen bei knapp 45 % der im Förderzeitraum 2007 bis 2013 geplanten Gesamtausgaben des MEPL II (1,9 Mrd. Euro). Über die künftige Finanzausstattung der Agrarumweltprogramme lassen sich aufgrund fehlender Beschlüsse auf EU-Ebene zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) sowie wegen der erst daran anschließend noch zu treffenden Entscheidungen über das GAP-Reformpaket sowie die nationalen Mittel von Land und Bund (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes – GAK) derzeit keine Angaben machen. 4. Mit welchen Maßnahmen begegnet sie dem zunehmenden Wettbewerbsdruck für landwirtschaftliche Betriebe in Baden-Württemberg im Allgemeinen und für benachteiligte Gebiete im Besonderen? Zu II. 4.: Die Förderung der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaft - lichen Betriebe erfolgt im ersten Schwerpunkt „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft“ des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2007 bis 2013 (MEPL II). Mit dem Förderprogramm Einzelbetriebliche Managementsysteme werden landwirtschaftliche Betriebe bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen zur Umsetzung der Cross-Compliance-Verpflichtungen gefördert. Das Agrarinvesti - tionsförderungsprogramm (AFP) fördert Investitionen in landwirtschaftliche Unternehmen. Dabei handelt es sich überwiegend um Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen von Ställen, wobei besonders tiergerechte Haltungsformen im Vordergrund stehen. Die Marktstrukturverbesserung hat die Modernisierung und den Neubau von Vermarktungs- und Verarbeitungseinrichtungen zum Ziel. Damit werden die Liefer- und Abnahmebedingungen für die landwirtschaftlichen Erzeugerbetriebe sowie die Erzeugerpreise verbessert und Arbeitsplätze gesichert bzw. geschaffen. So trägt die Flurneuordnung im ökologisch verträglichen Rahmen mit der Zusammenlegung von klein strukturierten Flächen zu größeren Bewirtschaftungseinheiten zu einer Verbesserung der Bewirtschaftungseffizienz und Erhöhung der Produktivität bei. In benachteiligten Gebieten wird die Ausgleichs zulage gewährt . Diese Zahlungen stellen einen Ausgleich für erschwerte Bewirtschaftungsverhältnisse dar, sichern die Bewirtschaftung und Offenhaltung sen sibler Landschaften und tragen zum Einkommen der landwirtschaftlichen Familien bei. Im Rahmen der Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum werden unter anderem Maßnahmen zur Diversifizierung und „Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF)“ gefördert. 5. Welche Forschungsmaßnahmen im Agrarbereich hat sie seit Sommer 2011 neu ergriffen bzw. plant sie zu ergreifen? Zu II. 5.: Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hatte für die Jahre 2009 bis 2011 ein eigenes Forschungsprogramm aufgelegt und fachliche Forschungsschwerpunkte festgelegt. Aufgrund der in den letzten Jahren durch die Landesregierung erfolgten Mittelkürzungen konnten jedoch nur wenige Projekte durchgeführt bzw. begonnen werden. Wegen der knappen Mittelsituation wurden im Jahr 2011 überwiegend nur laufende Projekte abgewickelt. ELER-Mittel nationale Mittel Gesamtbetrag MEKA 275,6 456,2 731,8 LPR 21,3 102,1 123,4 296,9 558,3 855,2 15 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1468 Das Forschungsprogramm für die Jahre 2012 bis 2014 wird zur Zeit erstellt. Schwerpunktthema wird „Ökologischer Umbau der Land- und Forstwirtschaft“ sein. Damit wird auch den von der Europäischen Union festgelegten neuen Herausforderungen Rechnung getragen. Bereits vor dem Jahr 2011 begonnene und noch laufende Projekte, die diesem Schwerpunkt entsprechen, sind zum Beispiel am Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) die angewandten Forschungsprojekte zur nachhaltigen Erzeugung und Verwertung Nachwachsender Rohstoffe. Bei der Landesanstalt für Schweinezucht (LSZ) in Boxberg sind derzeit insbesondere die Forschungs- und Versuchsthemen „Energiesparende Stallklimatisierung“, „Informations- und Managementsystem zur Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette Fleisch“ und „Tierschutzfragen“ zu nennen. Die LSZ hat im Jahr 2012 im Rahmen eines großen, deutschlandweiten Forschungsverbundes zu Fragen der Schweinehaltung die Koordination der Vorhaben zur Vermeidung des Schwanzkupierens übertragen bekommen. Auch das Landwirtschaftliche Zentrum für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg (LAZBW) in Aulendorf erarbeitet und untersucht verstärkt zum Beispiel „Strategien zur verbesserten Eiweißversorgung von Nutztieren aus heimischer Produktion“. Außerdem ist sie an einem europaweiten Projekt zur Verminderung der Treibhausgase beteiligt. Am Staatlichen Weinbauinstitut (WBI) in Freiburg werden unter anderem „Bio - logische Verfahren zur Bekämpfung von Schadorganismen der Weinrebe und deren Integration in den ökologischen Weinbau“ entwickelt, und an der Staat - lichen Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau (LVG) in Heidelberg wird im Rahmen eines Arbeitsverbundes mit Partnereinrichtungen in Rheinland-Pfalz und Bayern „Ökologischer Anbau von Topfpflanzen in geschlossenen Systemen“ getestet . Zur weiteren Optimierung der Vernetzung von Forschungsaktivitäten sind die Landwirtschaftlichen Landesanstalten Mitglied in der neu gegründeten Deutschen Agrarforschungsallianz (DAFA) geworden. Koordinierungsstelle für alle badenwürttembergischen Landesanstalten gegenüber der DAFA ist das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg (LTZ). Die Fakultät Agrarwissenschaften der Universität Hohenheim plant, in den Bereichen genomische Diversität in der Landwirtschaft, globale Ernährungssicherung, Klimawandel und Ressourcenknappheit sowie Bioenergie und biobasierte Wertschöpfungskette ihre Schwerpunkte in der Forschungsarbeit zu legen. 6. Welchen Stellenwert misst sie qualifizierter Beratung landwirtschaftlicher Unternehmer und einer damit verbundenen Kompetenzerhöhung insbesondere im Energiebereich bei (mit Angabe wie viele Betriebe jährlich in den Genuss der nach dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz kostenlosen Beratung insbesondere im Produktionsbereich und im Unternehmensbereich kommen und der geplanten Weiterentwicklung der Stellenausstattung in diesem Bereich)? Zu II. 6.: Nachhaltige Landwirtschaft ist ein sehr komplexes System, das umfassendes Wissen zu ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen erfordert. Der Wissensfortschritt in diesem Bereich ist enorm, dennoch sind noch viele Fragen zu klären. Nachhaltiges Wirtschaften erfordert daher ein gutes Wissensmanagement sowie eine hohe Innovationsfähigkeit. Wissenstransfer von der Grundlagen - wissenschaft in die Praxis, der vorrangig von den Landesanstalten geleistet wird, und Beratung haben nach Auffassung der Landesregierung gerade unter den strukturellen Bedingungen der baden-württembergischen Landwirtschaft daher eine zentrale Bedeutung. Sie sieht sich in dieser Auffassung durch die Vorschläge der EU-Kommission zur Gemeinsamen Agrarpolitik 2014 bis 2020 bestätigt. In den Legislativvorschlägen misst die Kommission, aufbauend auf der Strategie Europa 2020, einer auf Wissen, Innovation und Nachhaltigkeit gestützten Wirtschaft eine sehr große Bedeutung bei und sieht darin einen der wichtigsten Schwerpunkte zur erfolgreichen Umsetzung der zukünftigen Agrarpolitik. In den Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1468 16 Vorschlägen für die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Euro - päischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) ist daher die Förderung von Wissenstransfer und Innovation als erste Priorität genannt. Dabei wird die Stärkung der Beratung als wesentliches Mittel zur Kompetenz - förderung landwirtschaftlicher Unternehmerinnen und Unternehmer angesehen. Die EU-Kommission wie auch die Landesregierung wollen jedoch nicht nur eine Kompetenzerhöhung im Energiebereich oder bei produktionstechnischen Fragen, sondern verlangen auch eine Stärkung der Kompetenz in Themenbereichen wie Tierschutz, Biodiversität, Klimawandel, Wassereffizienz und Ressourceneinsatz. Eine Erhebung, wie viele Betriebe bisher jährlich in den Genuss insbesondere der nach dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) kostenlosen Beratung kommen, liegt nicht vor. Sie ist angesichts der Vielfalt der behandelten Themen sowie der eingesetzten Beratungsmethoden und -medien auch nicht mit vertret - barem Aufwand erstellbar. Insgesamt ist das kostenlose Beratungsangebot nach LLG in den vergangenen Jahren infolge der Stelleneinsparungen früherer Landesregierungen deutlich zurückgegangen. Während die Personaleinsparungen in den 1990er-Jahren durch die Gründung und Förderung von Beratungsdiensten zumindest hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf entwicklungsfähige Betriebe im produktionstechnischen Bereich weitgehend ausgeglichen werden konnten, haben die Einsparungen im Rahmen der Verwaltungsreform 2005 bei der Offizialberatung ein erhebliches Defizit verursacht. Auch die weiteren, im Jahr 2010 beschlossenen Einsparungen dürften vorrangig zu Lasten der Beratung gehen, zumal die hoheitlichen Aufgaben vor allem im EU-Bereich weiter zunehmen. Größere Betriebe sind häufig in der Lage, ihre Wissensbeschaffung insbesondere im produktionstechnischen Bereich auf Beratungsdienste und private Beratungsanbieter umzustellen. Das Angebotsdefizit betrifft vor allem kleine und mittlere Betriebe und gesellschaftspolitisch wichtige Themen, wie z. B. Biodiversität oder Klimaschutz. Trotz erheblicher Anstrengungen der gesamten Landwirtschafts - verwaltung kann dieses Defizit derzeit nicht ausgeglichen werden. Dies verdeut - lichen auch die bereits von der früheren Landesregierung veranlassten Beratungsprojekte im Milchbereich sowie die Projekte zur integrierten Beratung landwirtschaftlicher Betriebe zur Förderung der biologischen Vielfalt, die von Landwirtschaft und Naturschutz gemeinsam durchgeführt werden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat daher ein Projekt zur Weiterentwicklung der Beratung begonnen. Ausgehend von einer um - fassenden Analyse der Ist-Situation sollen – möglichst unter Nutzung der im Entwurf der ELER-Verordnung vorgesehenen Fördermöglichkeiten – Lösungsansätze für eine deutliche Verbesserung erarbeitet werden. Der Zeitplan für das Projekt wird nicht nur vom vorgesehenen Beteiligungsverfahren, sondern vor allem von der Beratung und Verabschiedung der neuen ELER-Verordnung in Brüssel bestimmt . Erste Ergebnisse sind voraussichtlich nicht vor Mitte 2013 zu erwarten. 17 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1468 I I I . G e m e i n s a m e A g r a r p o l i t i k n a c h 2 0 1 3 1. Welche Ziele verfolgt sie für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU nach 2013 im Hinblick auf den festzulegenden Finanzrahmen? 2. Wie bewertet sie die im Oktober 2011 vorgelegten Regelungsentwürfe der EUKommission insgesamt hinsichtlich ihrer Ziele, der geplanten nominalen Fortschreibung des Agrarbudgets und der Auswirkung einer Umsetzung dieser Entwürfe für die bäuerlichen Familienbetriebe in Baden-Württemberg? 3. Wie beurteilt sie das Vorhaben, künftig 30 % der Zahlungen der 1. Säule an ein sog. „Greening“ zu koppeln (mit Angabe der Bewertung der einzelnen Elemente des „Greenings“: Umbruchverbot für Dauergrünland, Fruchtartenfolge, obligatorische Stilllegung von 7 % „ökologischer Vorrangfläche“)? Zu III. 1. bis 3.: Die Landesregierung spricht sich für eine angemessene Finanzausstattung der 1. und 2. Säule aus. Die Legislativvorschläge der EU-Kommission für die künftige Agrarpolitik gehen in die richtige Richtung. Das vorgesehene Greening der 1. Säule dient dem seit langem geforderten Prinzip „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ und verstärkt damit die gesellschaftliche Akzeptanz der Agrarausgaben. Dies wird im einstimmigen Beschluss der Agrarministerkonferenz vom 28. Oktober 2011 in Suhl sehr deutlich und im Beschluss des Bundesrates vom 16. Dezember 2011 (BR-Drs. 632/11) nachhaltig bekräftigt. Die Greening-Komponenten ökologische Vorrangflächen, Grünlanderhaltung und dreigliedrige Fruchtfolge sind nach Auffassung der Landesregierung grundsätzlich geeignete Instrumente für den Ressourcen - und Klimaschutz, für die Verbesserung der ökologischen Situation sowie die Verbesserung der Biodiversität, die von jedem einzelnen Betrieb zu erbringen sind. Die Erweiterung des Instrumentariums der 2. Säule der GAP, insbesondere um die Fördertatbestände Bildung und Beratung sowie Kooperationen, schließt eine bislang vorhandene Lücke im Gestaltungsspielraum der Politik für die länd - liche Entwicklung. Ungeachtet der grundsätzlichen Zustimmung besteht an vielen Stellen der Verordnungsentwürfe noch ein erheblicher Präzisierungs- und Korrekturbedarf . Dabei ist vor allem auch auf Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung zu achten. 4. In welchem Umfang sollten bislang erbrachte Agrarumweltmaßnahmen ihrer Meinung nach in diesem Zusammenhang weiter berücksichtigt bzw. angerechnet werden (mit Angabe der notwendigen Voraussetzungen, damit die Teil - nahme an Agrarumweltprogrammen zu einer Befreiung von den Vorgaben des geplanten „Greening“ vergleichbar dem Ökolandbau führt)? Zu III. 4.: Die freiwilligen Leistungen der Landwirte im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen und die damit in Baden-Württemberg erreichten positiven Umwelteffekte sollten zumindest in gewissem Umfang als Greening-Maßnahmen angerechnet werden, sofern die Maßnahmen in besonderem Maße der Biodiversität oder dem Schutz des Grundwassers und/oder der Oberflächengewässer dienen. Diese Sichtweise wird auch von den anderen Bundesländern geteilt (siehe AMK-Beschluss in Suhl). Damit könnten bewährte Maßnahmen weiterhin in der 2. Säule angeboten und die Landwirte von zusätzlichen Auflagen in der 1. Säule entlastet werden. Die Diskussionen hierüber werden derzeit auf europäischer Ebene geführt, wobei die Meinungen bzgl. der zukünftigen Ausgestaltung der Greening-Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission noch sehr heterogen sind. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1468 18 5. Welchen Spielraum sieht sie für Maßnahmen zum Krisen- und Risikomanagement in der kommenden Planungsperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2014 (mit Angabe der Bedeutung solcher Maßnahmen aus Sicht der Landesregierung)? Zu III. 5.: Vor dem Hintergrund der zunehmenden Ertrags- und Preisvolatilitäten auf den Agrarmärkten gewinnt das betriebliche Krisen- und Risikomanagement in der Landwirtschaft immer mehr an Bedeutung. Zur Unterstützung schlägt die EUKommission für die kommende Planungsperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2014 im Rahmen der 2. Säule folgende Instrumente vor: 1. Finanzielle Beteiligung an den Prämien für Ernte-, Tier- und Pflanzenversicherungen ; 2. Einrichtung und finanzielle Unterstützung eines Fonds auf Gegenseitigkeit für die Landwirtschaft, indem befristete, degressiv gestaffelte Zuschüsse für die Verwaltung des Fonds gewährt werden; 3. Einrichtung und finanzielle Unterstützung eines Instruments zur Einkommensstabilisierung . Aus Sicht der Landesregierung werden die vorgeschlagenen Instrumente wie folgt bewertet: – Die Subventionierung von Versicherungsprämien besteht im Grunde aus einer Kofinanzierung der EU an privatwirtschaftlichen Versicherungssystemen. Eine dauerhafte staatliche Beteiligung an Versicherungen wird von allen Bundes - ländern kritisch gesehen, da für eine wirksame Absenkung der vom Landwirt zu tragenden Prämien erhebliche finanzielle Mittel notwendig wären. Leider hat die Bundesregierung die Etablierung von Mehrgefahrenversicherungen auf nationaler Ebene dadurch unmöglich gemacht, dass sie auf den hohen Mehrwertsteuersatz von 19 % besteht. – Der vorgeschlagene Risikofonds auf Gegenseitigkeit erscheint auf EU-Ebene kaum praktikabel, da für alle möglichen Produktbereiche eigene Risikofonds mit entsprechendem Regelwerk notwendig wären und nur mit großem Verwaltungsaufwand umgesetzt werden könnten. Darüber hinaus erscheint es fraglich, ob sich solche Fonds wegen der vorgesehenen Verwaltungskostenzuschüsse etablieren werden. Grundsätzlich können Landwirte diese Form der Vorsorge durch eine konsequente und nachhaltige Rücklagen- und Eigenkapitalbildung auf einzelbetrieblicher Ebene selbst durchführen. Hilfreich wäre in diesem Kontext, wenn die Bundesregierung endlich die Voraussetzungen für eine steuer - liche Risikoausgleichsrücklage schaffen würde. – Das vorgesehene Instrument zur Einkommensstabilisierung stellt in hohem Maße auf eine direkte Einkommensstützung ohne eine direkte Kopplung an bestimmte Schadensereignisse ab. Die dafür vorgesehenen Mittel dürften jedoch bei ernsthaften Einkommenskrisen nicht annähernd ausreichen. Zudem ist davon auszugehen, dass die Einkommensstützung an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist, die einen außerordentlich hohen Verwaltungsaufwand bedingen . Unter anderem müssten die Mitgliedstaaten ein System von Referenz - einkommen auf Betriebsebene festlegen. Die Einführung eines derartigen Einkommensstabilisierungsinstruments wird von der Landesregierung abgelehnt. – Die grundsätzliche Problematik der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Instrumente besteht nach Ansicht der Landesregierung darin, dass die für eine EU-Kofinanzierung von Instrumenten des Krisen- und Risikomanagements benötigten Finanzmittel den Handlungsspielraum für andere Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes sehr stark einschränken würden. 19 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1468 Grundsätzlich wird festgestellt, dass nach Auffassung der Landesregierung der Umgang mit Ertrags- und Preisrisiken in erster Linie eine unternehmerische Aufgabe ist, die mit Blick auf die jeweiligen persönlichen und betrieblichen Verhältnisse vom landwirtschaftlichen Unternehmer zu lösen ist. Die staatliche Aufgabe im Zusammenhang mit dem Risikomanagement wird vielmehr darin gesehen, die Rahmenbedingungen zu schaffen, dass den landwirtschaftlichen Unternehmen ein breites Spektrum an betriebsinternen und betriebsexternen Risikomanagement - instrumenten zur Verfügung steht. Dessen ungeachtet hält die Landesregierung aber nach wie vor ein Sicherheitsnetz für krisenhafte Störungen auf den Agrarmärkten für unverzichtbar. 6. Wie steht sie zu den Vorschlägen, Initiativen zum Direktvertrieb voranzutreiben , insbesondere durch die Förderung ländlicher Netzwerke und von Bauernmärkten (mit Angabe des Umfangs der Vermarktung der in Baden-Württemberg erzeugten direkten Produktionsmenge und der Vermarktung in speziellen regionalen Vermarktungsprojekten)? Zu III. 6.: Die baden-württembergische Landwirtschaft hat eine lange Tradition in den Bereichen der Direktvermarktung zum Endverbraucher, der kurzen Lieferbeziehungen mit dem Ernährungshandwerk (z. B. Metzgerhandwerk), der Direktbelieferung an den selbstständigen Einzelhandel und von regionalen Vertriebsprojekten bzw. Kooperationen entlang den entsprechenden Wertschöpfungsketten. Eine weitere Vernetzung dieser Aktivitäten und dieser Unternehmen und somit ggf. auch die Bereitstellung von entsprechenden Förderinstrumenten in der nächsten Förderperiode zur Stärkung dieser Formen der regionalen Vermarktung ist daher vom Grundsatz her sinnvoll. Dabei handelt es sich insbesondere um die Förderung von Netzwerken vor allem zur Anpassung an die zukünftigen Entwicklungen im Markt, wie beispielsweise konzeptionelle und strukturelle Veränderungen im Lebensmitteleinzelhandel, Weiterentwicklung des Ernährungshandwerks, die demo - grafische Entwicklung oder Mobilität der Konsumenten. Ob und wie eine solche Förderung unter dem Kosten-Nutzenaspekt angesichts der Anforderungen der EU bei der Antragstellung, Verwaltung und Kontrolle umsetzbar ist, kann erst bei der Erarbeitung der entsprechenden Durchführungsverordnungen der EU-Kommis - sion beurteilt werden. Angesichts einer fehlenden repräsentativen Informationsgrundlage können keine verlässlichen Angaben über den Umfang der Vermarktung der in Baden-Württemberg erzeugten direkten Produktionsmengen und der Vermarktung in speziellen Vermarktungsprojekten gemacht werden. 7. Wie beurteilt sie die geplante Einführung einer eigenen Prämie in der 1. Säule zur Schaffung besserer Anreize für die Niederlassung von Junglandwirten? Zu III. 7.: Nach dem vorliegenden KOM-Entwurf der Verordnung über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik können Mitgliedstaaten eine jährliche Zahlung an Junglandwirte in Form eines Prämienaufschlags von 25 % gewähren, die ein Recht auf eine Zahlung im Rahmen der Basisprämienregelung haben. Diese Regelung soll für Junglandwirte bis zu einer Altersgrenze von 40 Jahre gelten. Ein Nachweis einer beruflichen Qualifikation wird nicht gefordert. Die Höchstgrenze für diesen Prämienaufschlag können die Mitgliedstaaten individuell festlegen. Das bisherige Gesamtsystem in Deutschland zur Nachwuchsgewinnung und zur Förderung der Hofübergabe hat sich grundsätzlich bewährt. Die Landesregierung sieht daher keine Notwendigkeit für ein zusätzliches verwaltungsaufwändiges Förderinstrument in der 1. Säule. Sie setzt sich vielmehr für eine wirkungsvolle Unterstützung der Junglandwirte im Rahmen der 2. Säule ein. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1468 20 8. Wie bewertet sie die Vorschläge der EU-Kommission, eine Neuabgrenzung für benachteiligte Gebiete vorzunehmen und welche Auswirkungen ergäben sich daraus konkret für baden-württembergische Landwirte, wenn die neuen, EUweit einheitlichen Kriterien sowie die geforderte Feinabgrenzung angewendet würden (mit Angabe, wie sich die Einkommenssituation der landwirtschaft - lichen Betriebe in den Berggebieten und sonstigen benachteiligten Gebieten in den letzten zehn Jahren entwickelt hat im Vergleich zu den nichtbenachteiligten Gebieten)? Zu III. 8.: Vor dem Hintergrund der bereits Mitte der 1970er-Jahre vorgenommenen Gebietsabgrenzung und wiederholter Vorstöße des Europäischen Rechnungshofes stehen die EU-Kommission und auch die Mitgliedstaaten unter Druck, die Gebietskulissen neu und EU-einheitlich abzugrenzen. Mit den derzeit vorliegenden acht Indikatoren soll aus Sicht der EU-Kommission eine Gebietsabgrenzung objektiv und einheitlich EU-weit möglich sein. Für Baden-Württemberg führt nach ersten Simulationsrechnungen die Neuabgrenzung der sogenannten „Sonstigen benachteiligten Gebiete“ zu deutlichen Veränderungen der Gebietskulisse. Die Kulisse der sogenannten Berggebiete (Schwerpunkt im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb) bleibt dabei unberührt. Neben den acht Indikatoren ist zu beachten , dass die Abgrenzungsebene nach den vorliegenden Vorschlägen auf Ebene der Gemeindefläche (bisher Gemarkungsfläche) und mit einem Schwellenwert von 66 % der landwirtschaftlichen Fläche (LF) vorzunehmen ist. Eine Gemeinde würde danach erst dann als benachteiligt ausgewiesen, wenn mindestens 66 % der LF über einen oder mehrere Indikatoren als benachteiligt eingestuft würden. Diese Abgrenzungsparameter führen dazu, dass zum Teil nach den neuen Indikatoren und unter Beachtung der 66 %-Schwelle eindeutig benachteiligte Gemarkungen aufgrund der Gesamtsituation in der Gemeinde nicht mehr förderfähig sein würden. Nach dieser 1. Stufe der Kulissenabgrenzung soll eine weitere 2. Stufe der Feinabgrenzung erfolgen (Fine Tuning), um evtl. Flächen, bei denen die Benachteiligung überwunden ist, wieder aus der Kulisse herauszunehmen und/oder andere besonders schwierig gelagerte Fälle ggf. zu berücksichtigen. Insbesondere die Abgrenzungsebene Gemeindefläche mit dem Schwellenwert von 66 % führt zu einer deutlichen Reduzierung der Kulissenfläche insgesamt (minus 26 % bzw. 204.000 ha) und Verschiebungen durch Wegfall bisheriger Flächen und Neuaufnahme bisher nicht benachteiligter Gemeinden. Monetär lassen sich die Auswirkungen der Änderung der Kulisse auf die Zahlungen der Ausgleichszulage und damit auf die landwirtschaftlichen Unternehmen noch nicht bewerten, da die Ausgestaltung der Förderhöhe je Hektar benachteiligter Fläche sowie die zukünftige Bewertung der Schwere der Benachteiligung einzelner Gemeinden noch nicht bekannt ist. Die Verteilung der zukünftig zu erwartenden Mittel von EU und Bund auf die Länder ist noch nicht entschieden, ebenso ist die Mittelverteilung innerhalb des noch zu erstellenden Maßnahmen- und Entwicklungsplans für Baden-Württemberg derzeit ebenfalls noch nicht möglich. Die Ausgleichszulage leistet einen bedeutenden Beitrag zum landwirtschaftlichen Einkommen der Betriebe in benachteiligten Gebieten, wie durch unabhängige Evaluatoren des Maßnahmen- und Entwicklungsplans bestätigt wurde. Der Anteil der Ausgleichszulage am Gewinn variiert je nach Betrachtungsjahr und Betriebsgruppe zwischen 10 % und 18 %. Besonders hoch ist der Einkommensanteil der Ausgleichszulage bei Betrieben in den Berggebieten (durchschnittlich zwischen 22 % und 36 %). Speziell in Jahren mit ungünstigen wirtschaftlichen Bedingungen ist die Ausgleichszulage als feststehender Beitrag zum Betriebsgewinn unverzichtbar , obwohl die Folgen der natürlichen Benachteiligung durch die Maßnahme nicht vollständig ausgeglichen werden können. 21 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1468 9. Welche Möglichkeiten einer gezielten gekoppelten Förderung in der 1. Säule sowie als Zuschlag für die Ausgleichszulage sieht die EU nach ihrem Kenntnisstand in ihren Planungen für die Verwertung von Grünlandaufwuchs durch Viehhaltung vor? Zu III. 9.: Bisher hat die EU-Kommission die Kopplung von Beihilfen an die landwirtschaftlichen Produktionsverfahren vor allem aus WTO-Gründen strikt abgelehnt . Ein Antrag aus Baden-Württemberg im Jahr 2009 mit dem im Rahmen des MEPL II die Ausgleichzulage an die Tierhaltung gekoppelt werden sollte, wurde abgelehnt. Derzeit sind die Aussagen auf europäischer Ebene in Verbindung mit der GAP nach 2014 nicht immer eindeutig. Die Kopplung wird aus WTO-Gründen und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen überwiegend abgelehnt. Die Wiedereinführung gekoppelter Beihilfen wird vor dem Hintergrund der bisher angestrebten und in den Mitgliedstaaten umgesetzten Entkopplung in der 1. Säule von der EU-Kommission, aber auch auf Bundesebene sehr kritisch gesehen. Aus baden-württembergischer Sicht ist zu bedenken, dass im Falle einer Förderung mit einer Tierbindung an die Grünlandbewirtschaftung die in einigen Landkreisen stattfindende traditionelle Heuproduktion durch viehlos wirtschaftende Betriebe aus der Ausgleichszulage fallen würde (z. B. Region Heuberg).Vorstellbar wäre ein Tierhaltungszuschlag auf die Ausgleichszulage. Die Entscheidung darüber muss aber im Zusammenhang mit den verfügbaren EU- und Bundes - mitteln ab 2014 getroffen werden. 10. Welche Vorstellungen hat sie von einer etwa unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten gebotenen Umschichtung von Mitteln der 1. Säule unter den Mitgliedstaaten, im Hinblick auf eine Annäherung zugunsten der neuen Mitgliedstaaten? Zu III. 10.: Eine Abkehr von den historischen Maßstäben zur Verteilung der Mittel der 1. Säule zwischen den Mitgliedstaaten ist aus Gerechtigkeitsgründen geboten. Eine vollständige Angleichung der Höhe der Zahlungsansprüche zwischen den Mitgliedstaaten lehnt die Landesregierung jedoch ab, da diese aufgrund stark unterschiedlicher Kostenstrukturen zwischen den Mitgliedstaaten nicht sachgerecht wäre. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Neuverteilung der Mittel in der 1. Säule sieht vor, dass Mitgliedstaaten mit unterdurchschnittlichem Prämienniveau ein Drittel der bestehenden Differenz zu 90 % des EU-Durchschnitts zusätzlich erhalten . Aus Sicht der Landesregierung ist dieser Vorschlag akzeptabel. 11. Wie steht sie zu den Vorstellungen und diskutierten Abgrenzungskriterien, künftig Gelder aus der 1. Säule nur noch an „aktive Landwirte“ auszube - zahlen? Zu III. 11.: Die Landesregierung begrüßt die Bemühungen der EU-Kommission zur Abgrenzung der „aktiven Landwirte“ und den Ausschluss „nicht aktiver Landwirte“ vom Bezug der Direktzahlungen. Sie lehnt jedoch die Vorschläge der EU-Kommission zur Definition des „aktiven Landwirtes“ ab. Die vorgeschlagene Regelung, wonach bei Betrieben mit mehr als 5.000 Euro Direktzahlungen diese mindestens 5 % der außerlandwirtschaftlichen Gesamteinkünfte betragen müssen, würde zu einem nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand und zahlreichen Abgrenzungs - problemen führen. Darüber hinaus ist für die Landesregierung nicht akzeptabel, dass durch die Regelung beispielsweise Nebenerwerbsbetriebe mit umfangreicheren Diversifizierungsaktivitäten im Bereich Tourismus oder erneuerbare Energien von den Direkt - zahlungen ausgeschlossen werden könnten. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1468 22 Der Ausschluss von nicht förderwürdigen Flächen wie z. B. Golfplätzen oder Flughafengelände kann bereits mit den bestehenden Regelungen erreicht werden. Die Landesregierung begrüßt jedoch den aktuell diskutierten Vorschlag der EUKommission , bestimmte einschlägige Betriebe, bei denen begründete Zweifel an der Landwirteigenschaft bestehen, von vorn herein von den Zahlungen auszu - schließen und von diesen den Nachweis einer „aktiven Landbewirtschaftung“ zu verlangen, wobei Einzelheiten u. a. auch wegen des Verwaltungsaufwands noch geprüft und diskutiert werden müssen. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice