Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1478 22. 03. 2012 1Eingegangen: 22. 03. 2012 / Ausgegeben: 23. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Nach welchen Kriterien entscheidet sie über den Neubau von Kreisverkehren auf Landesstraßen? 2. Erachtet sie den Bau eines Kreisverkehrs auf der L 125 bei Ebringen für notwendig ? Wenn ja, wann wird sie diesen bauen? 3. Mit welchen Kosten rechnet sie für den Kreisverkehr? 4. Hat sie hinsichtlich des Baus eines Kreisverkehrs bereits Kontakte mit dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zur Einbindung der K 953 aufgenommen und wenn ja, welche Ergebnisse hatten die Gespräche? 22. 03. 2012 Dr. Rapp CDU Kleine Anfrage des Abg. Dr. Patrick Rapp CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Kreisverkehr Ebringen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1478 2 B e g r ü n d u n g Die Bürger aus Ebringen verfügen derzeit nur über eine schlechte Anbindung an die L 125. Nicht nur zu Stoßzeiten ist es kaum noch möglich, von Ebringen aus nach links Richtung Bad Krozingen auf die L 125 abzubiegen. Schwierigkeiten bereiten auch der Rückstau sowie die gefährliche Einfädelsituation in Richtung Freiburg. Dies führt auch zu Ausweichverkehr durch die verkehrsberuhigte Ortsmitte und verlagert den Verkehr. Auch die Unfallzahlen an der Einmündung zur L 125 sind gestiegen. Die Gemeinde erachtet daher einen Kreisverkehr zur Verbesserung der Situation als dringend notwendig. A n t w o r t Mit Schreiben vom 11. April 2012 Nr. 2-39.-L125/21 beantwortet das Ministe - rium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Nach welchen Kriterien entscheidet sie über den Neubau von Kreisverkehren auf Landesstraßen? Die wesentlichen Kriterien bei der Entscheidung über den Bau von Kreisverkehren oder der Anlage von höhengleichen Einmündungen und Kreuzungen (mit oder ohne Lichtsignalanlage) sind die Leistungsfähigkeit, Verkehrssicherheit, Flächenverfügbarkeit, naturschutzfachliche Belange, Einbindung in die Landschaft und städtebauliche Belange sowie Bau- und Betriebskosten. Anhand dieser Kriterien ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob ein Kreisverkehr als Knotenpunktsform in Betracht zu ziehen ist. 2. Erachtet sie den Bau eines Kreisverkehrs auf der L 125 bei Ebringen für notwendig ? Wenn ja, wann wird sie diesen bauen? Ein Umbau des Knotens der L 125 mit der K 4953 zu einem Kreisverkehr erscheint derzeit nicht notwendig, da noch keine Defizite vorliegen, die einen solchen Umbau rechtfertigen würden. Die Leistungsfähigkeit ist noch ausreichend und es handelt sich bei diesem Knotenpunkt um keine Unfallhäufungsstelle. Es ist vorgesehen, in den nächsten Monaten ein Verkehrskonzept für die Region um den Batzenberg zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang ist dann auch zu klären, welche verkehrlichen Veränderungen am Knotenpunkt L 125/K 4953 entstehen werden und welche baulichen Maßnahmen daraus resultieren werden. 3. Mit welchen Kosten rechnet sie für den Kreisverkehr? Da es bislang noch keine Planung für einen Umbau des Knotens der L 125 mit der K 4953 zu einem dreiarmigen Kreisverkehr gibt, die Grundlage für die Kosten - ermittlung wäre, sind Angaben zu den Kosten eines Kreisverkehrs derzeit nicht möglich. 4. Hat sie hinsichtlich des Baus eines Kreisverkehrs bereits Kontakte mit dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zur Einbindung der K 4953 aufgenommen und wenn ja, welche Ergebnisse hatten die Gespräche? Nein. Der Landkreis ist aber in die Erarbeitung des o. g. Verkehrskonzepts eingebunden . Dr. Splett Staatssekretärin