Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 15 19. 05. 2011 Kleine Anfrage des Abg. Martin Rivoir SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Bundes- und Landesstraßenprojekte im Raum Ulm/Erbach K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand der Genehmigungsverfahren bezüglich der Querspange bei Erbach von der B 311 zur B 30? 2. Welche über gesetzliche Vorgaben hinausgehenden Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärmemissionen sind vorgesehen? 3. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Abkürzungs- und Schleichverkehr insbesondere von Lkw durch die Gemeinden Staig und Illerkirchberg zu vermeiden ? 4. Wie ist der Stand des Grunderwerbs für dieses Bauvorhaben? 5. Welche Finanzmittel werden von welcher Körperschaft zu welchem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt? 6. Wann soll das Projekt nach gegenwärtigem Planungsstand fertig gestellt sein? 18. 05. 2011 Rivoir SPD Eingegangen: 19. 05. 2011 / Ausgegeben: 20. 06. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 15 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 8. Juni 2011 Nr. 6–3941.O–UL/21 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Stand der Genehmigungsverfahren bezüglich der Querspange bei Erbach von der B 311 zur B 30? Die Erörterungsverhandlung hat vom 23. bis 25. Februar 2011 in Erbach stattgefunden . Aus Dellmensingen liegt eine Petition vor, mit der Bewohner des Wohngebietes Aspen eine Trassenverschiebung erreichen wollen. Die Straßenbauverwaltung hat dazu bereits Stellung genommen. Zunächst muss nun der Landtag über die Petition entscheiden, bevor der Planfeststellungsbeschluss erlassen werden kann. 2. Welche über gesetzliche Vorgaben hinausgehenden Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärmemissionen sind vorgesehen? Die 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) schreibt Immissionsgrenzwerte vor, die beim Bau von Straßen eingehalten werden müssen. Diese sind für die Straßenbauverwaltungen von Bund und Land verbindlich. Über diese gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Maßnahmen sind bisher nicht vorgesehen. 3. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Abkürzungs- und Schleichverkehr insbesondere von Lkw durch die Gemeinden Staig und Illerkirchberg zu vermeiden ? Da die Gemeinden Staig und Illerkirchberg außerhalb des Planungsraumes der Querspange Erbach liegen, sind dort im Zuge dieser Planung keine Maßnahmen vorgesehen. Die Querspange Erbach mit dem neuen Anschluss an die B 30 verbessert die Anbindung der benachbarten Orte an das überregionale Straßennetz (B 30, B 311) erheblich, u. a. auch die Anbindung der Gemeinden Staig und Illerkirchberg. Dadurch ergibt sich eine Verkehrsverlagerung östlich der B 30, die jedoch hauptsächlich aus Ziel- und Quellverkehren dieser Gemeinden sowie der Gemeinde Hüttisheim resultiert. Für Schleichverkehr insbesondere von Lkw ist die Strecke von der B 30 zur B 28 über die K 7373 und L 1261 nicht attraktiv, da sie sehr kurvenreich ist und zahlreiche Ortsdurchfahrten passiert werden müssen. Nach den aktuellen Überlegungen des Bundes soll auf der B 30 keine Maut erhoben werden. Daher ist in den Gemeinden Staig und Illerkirchberg auf dem vorhandenen Straßennetz nicht mit Mautausweichverkehr zu rechnen. Aufgrund der bestehenden Zählstellen im Zuge der L 260, L 1261 und L 2019 sowie der im Rahmen der turnusmäßigen bundesweiten Verkehrszählung in 2010 erhobenen Verkehrsmengen ist eine gute Datengrundlage vorhanden, um mögliche zukünftige Verkehrsverlagerungen aufgrund der Querspange Erbach ermitteln zu können. Sofern sich daraus ein späterer Handlungsbedarf ergibt, können konkrete verkehrslenkende Maßnahmen festgelegt werden. 4. Wie ist der Stand des Grunderwerbs für dieses Bauvorhaben? Zur Erlangung des Grunderwerbs wurde bereits eine Unternehmensflurbereinigung nach § 87 des Flurbereinigungsgesetzes beantragt. Das Flurbereinigungsverfahren wird begonnen, sobald die bauliche Umsetzung der Maßnahme in Aussicht steht. 5. Welche Finanzmittel werden von welcher Körperschaft zu welchem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt? Die Kosten der Baumaßnahme trägt die Bundesrepublik Deutschland. Bisher ist die Maßnahme in keinem Bauprogramm des Bundes enthalten. Über den Zeitpunkt der Baufreigabe entscheidet der Bund. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 15 3 6. Wann soll das Projekt nach gegenwärtigem Planungsstand fertig gestellt sein? Die Fertigstellung des Projekts hängt vom Zeitpunkt der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses und der Baufreigabe durch den Bund ab. Es wird mit einer Bauzeit von rund vier Jahren gerechnet. Grundsätzlich setzt sich die neue Landesregierung gemäß Koalitionsvertrag gegenüber dem Bund dafür ein, dass zunächst laufende Maßnahmen ausfinanziert werden, bevor neue Maßnahmen begonnen werden. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur