Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1520 30. 03. 2012 1Eingegangen: 30. 03. 2012 / Ausgegeben: 30. 04. 2012 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelner Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Autobahnpolizei , Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Landkreis Karlsruhe? 2. Welche der unter Frage 1. zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform im Landkreis Karlsruhe aufgelöst und wohin verlagert werden? 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Karlsruhe beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Bereitschafts - polizei, der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit, handelt)? 4. Welche Bedienstete der Polizei im Landkreis Karlsruhe müssen bei einer 1:1- Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines so genannten „Interessenbekundungsverfahrens“ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? 5. Wie würde sich die Anzahl der unter Frage 3. zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Bereitschaftspolizei, der Schutz - polizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? Kleine Anfrage der Abg. Werner Raab, Joachim Kößler und Heribert Rech CDU und Antwort des Innenministeriums Polizeireform: Auswirkungen auf den Landkreis Karlsruhe Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1520 2 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Karlsruhe mit der versprochenen Verstärkung rechnen (mit Angabe, wann diese realisiert wird)? 7. Auf welches Gebiet wird sich das für den Landkreis Karlsruhe zuständige geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken? 8. Inwieweit würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform die Bereitschaftspolizei und deren Ausbildungsstätten in Nordbaden erhalten bleiben? 27. 03. 2012 Raab, Kößler, Rech CDU B e g r ü n d u n g Mit der geplanten Polizeireform sollen die 37 Polizeidirektionen und -präsidien im Südwesten und die Landespolizeidirektionen zu künftig nur noch zwölf Polizeidirektionen zusammengefasst werden. Ziel ist die Verstärkung der Polizeikräfte vor Ort, damit die für die Reform ursächliche Erhöhung der Polizeipräsenz in den Städten und Gemeinden erreicht werden kann. A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. April 2012 Nr. 3-112/45/255 beantwortet das Innenminis - terium die Kleine Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelner Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Autobahnpolizei , Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Landkreis Karlsruhe? Zu 1.: Das Polizeipräsidium Karlsruhe ist neben der Leitung in die Organisationseinheiten Führungs- und Einsatzstab, Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, Verwaltung, Revierdienst Süd, Revierdienst Nord, Verkehrspolizei, Zentrale Dienste sowie Kriminalpolizei gegliedert. Dem Revierdienst Süd sind das Polizeirevier Karlsruhe-Durlach mit den Polizeiposten Pfinztal und Karlsruhe-Grünwettersbach, das Polizeirevier Karlsruhe- Oststadt, das Polizeirevier Karlsruhe-Marktplatz mit dem Polizeiposten Karls - ruhe-Akademiestraße, das Polizeirevier Karlsruhe-Südweststadt mit den Polizeiposten Karlsruhe-Rüppurr, Karlsruhe-Beiertheim/Bulach, Karlsruhe-Oberreut und Karlsruhe-Südstadt, das Polizeirevier Karlsruhe-West mit den Polizeiposten Karlsruhe-Grünwinkel/Daxlanden und Karlsruhe-Mühlburg sowie das Polizei - revier Ettlingen mit den Polizeiposten Rheinstetten, Malsch und Albtal nachgeordnet . 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1520 Dem Revierdienst Nord sind das Polizeirevier Karlsruhe-Waldstadt mit den Polizeiposten Stutensee, Karlsruhe-Hagsfeld, Karlsruhe-Neureut, Weingarten und Hardt, das Polizeirevier Bad Schönborn mit den Polizeiposten Kraichtal, Östringen und Ubstadt-Weiher, das Polizeirevier Bretten mit den Polizeiposten Oberderdingen , Sulzfeld und Walzbachtal, das Polizeirevier Bruchsal mit dem Polizeiposten Karlsdorf-Neuthard sowie das Polizeirevier Philippsburg mit den Polizeiposten Bruhrain und Graben-Neudorf nachgeordnet. Der Verkehrspolizei sind das Autobahnpolizeirevier Karlsruhe, die Verkehrsüberwachung , die Verkehrsunfallaufnahme, die Verkehrserziehung sowie die Verkehrspolizeiaußenstelle Bruchsal zugeordnet. Der Organisationseinheit Zentrale Dienste sind der Personen- und Objektschutz, die Polizeihundeführerstaffel, der Notruf/Polizeigewahrsam, die Wasserschutz - polizeistation Karlsruhe sowie die Besondere Aufbauorganisation (BAO) Einsatz Karlsruhe zugeordnet. Der Kriminalpolizei sind die Kriminalpolizei-Außenstellen Bruchsal und Ettlingen zugeordnet. Darüber hinaus sind die Abteilung 6 – Landespolizeidirektion – des Regierungspräsidiums Karlsruhe und die Bereitschaftspolizeidirektion Bruchsal im Landkreis Karlsruhe angesiedelt. 2. Welche der unter Frage 1. zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform im Landkreis Karlsruhe aufgelöst und wohin verlagert werden? Zu 2.: Grundsätzlich werden durch die vorgesehenen Strukturmaßnahmen alle bisherigen Polizeipräsidien und Polizeidirektionen der Polizei Baden-Württemberg, Abteilungen 6 – Landespolizeidirektion – der Regierungspräsidien sowie die Bereitschaftspolizei aufgelöst und neue regionale Polizeipräsidien sowie zentrale Präsidien aufgebaut. Die Strukturen der Polizeireviere und -posten sollen durch die Polizeireform dagegen nicht verändert werden. 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Karlsruhe beschäftigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Bereitschafts - polizei, der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes , in Voll- oder Teilzeit, handelt)? Zu 3.: Die Personalstärke des Polizeipräsidiums Karlsruhe – Stand April 2012 – stellt sich wie folgt dar: Gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 1.866 1.659 207 Schutzpolizei 1.376 1.291 85 Kriminalpolizei 254 235 19 Nichtvollzug 236 133 103 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1520 4 Die Personalstärke der Bereitschaftspolizeidirektion Bruchsal – Stand April 2012 – stellt sich wie folgt dar: 4. Welche Bedienstete der Polizei im Landkreis Karlsruhe müssen bei einer 1:1- Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens“ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? Zu 4.: Durch die Auflösung der bestehenden Organisationseinheiten (siehe Ausführungen zu Ziffer 2) wird es die bisherigen Stellen und Funktionen in den neuen Polizeipräsidien so nicht mehr geben. Erforderliche Personalumsetzungen orientieren sich deshalb weitgehend am Grundsatz „Personal folgt Aufgabe“ im Rahmen personalwirtschaftlicher Maßnahmen. Stellenausschreibungen erfolgen in der Regel nur, wenn es sich um die Besetzung freier Stellen und/oder Funktionen handelt. In einem vorgeschalteten strukturierten Interessensbekundungsverfahren können die von einem Wechsel betroffenen Beschäftigten priorisierte Verwendungswünsche und Negativabgrenzungen äußern, die dann geprüft und über die unter Abwägung der persönlichen und dienstlichen Belange entschieden wird. 5. Wie würde sich die Anzahl der unter Frage 3. zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers verändern (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Bereitschaftspolizei, der Schutzpolizei , der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt )? Zu 5.: Welche personellen Veränderungen sich konkret in den bisherigen Dienstbezirken bei einer vollständigen Umsetzung des Eckpunktepapiers ergeben, kann abschließend erst nach der Umsetzung der Polizeireform dargestellt werden. Gerade in der Umsetzung sind in den verantwortlichen Teilprojekten wesentliche Fest - legungen zu treffen, die erkennbare Auswirkungen auf die Personalsituation bezogen auf einen Landkreis haben können, wie z. B. die Festlegung der Standorte der Direktion Polizeireviere, der Verkehrspolizeidirektion, die Ansiedlung der spezialisierten Verkehrseinheiten sowie die tatsächliche Stärke der Kriminalkommissariate und des Verstärkungspotenzials für die Basisdienststellen. 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Karlsruhe mit der versprochenen Verstärkung rechnen (mit Angabe, wann diese realisiert wird)? Zu 6.: Landesweit wird jedes Polizeirevier zunächst mit zwei zusätzlichen Stellen des Polizeivollzugsdiensts verstärkt. Das weitere Verstärkungspotenzial wird später in einem landesweiten Stellenverteilungsverfahren belastungsorientiert zugewiesen. Gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 487 453 34 Schutzpolizei 408 402 6 davon Einsatzbeamte 199 199 0 Nichtvollzug 79 51 28 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1520 Die Polizeireform hat zum Ziel, die Basisdienststellen der Schutz- und Kriminalpolizei zeitnah spürbar zu verstärken. Das von der Projektgruppe „Polizeistruktur Baden-Württemberg“ errechnete Verstärkungspotenzial wird jedoch nur dann in vollem Umfang erzielbar sein, wenn alle vorgeschlagenen Strukturmaßnahmen vollständig umgesetzt sind. Daher hängt die Realisierung der Verstärkung letztlich davon ab, wie schnell die Strukturmaßnahmen umgesetzt werden und wie viele einzelfallbezogene Personalentscheidungen die tatsächliche Zuweisung der Verstärkung verzögern werden. 7. Auf welches Gebiet wird sich das für den Landkreis Karlsruhe zuständige geplante regionale Polizeipräsidium erstrecken? Zu 7.: Der Zuständigkeitsbereich des regionalen Polizeipräsidiums umfasst die Stadtkreise Karlsruhe und Pforzheim, die Landkreise Karlsruhe und Calw sowie den Enzkreis. 8. Inwieweit würden nach einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistrukturreform die Bereitschaftspolizei und deren Ausbildungsstätten in Nordbaden erhalten bleiben? Zu 8.: Die Einheiten der Bereitschaftspolizei im Bereich der Einsatzunterstützung werden im Polizeipräsidium Einsatz mit den Spezialeinheiten, der Polizeihubschrauberstaffel und der Wasserschutzpolizei zusammengeführt. Die Standorte der neuen Bereitschaftspolizeidirektionen des Polizeipräsidiums Einsatz werden in Bruchsal und Göppingen sein. Die polizeilichen Aufgaben im Bildungsbereich der Hochschule für Polizei Villingen -Schwenningen, der Akademie der Polizei Baden-Württemberg und der Abteilungen 2 der Bereitschaftspolizei werden im Präsidium Bildung und Personalgewinnung gebündelt. Der bisherige Bildungsauftrag der Bereitschaftspolizei wird durch das Institut Ausbildung und Training im Präsidium Bildung und Personalgewinnung fortgeführt. Die beiden Standorte des Instituts Ausbildung und Training werden in Biberach und Lahr sein. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice