Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1545 03. 04. 2012 1Eingegangen: 03. 04. 2012 / Ausgegeben: 04. 05. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand für den Kreisverkehrsplatz im Zuge der B 929/L 551? 2. Wann kann mit der Verwirklichung dieser Maßnahme zur Verbesserung der innerörtlichen Verkehrssituation gerechnet werden? 3. Wie gestaltet sich die Finanzierung insgesamt und wie schlüsseln sich die jeweiligen Finanzierungsteile aus? Wie hoch ist dabei insbesondere der Landes - anteil? 4. Mit welchen verkehrlichen Vorteilen wären mit der Umsetzung dieser Maßnahme – mit Blick auf Feinstaub-, Lärm- und Abgasbelastung sowie Verkehrssicherheit – zu rechnen? 5. Handelt es sich beim Bau eines Kreisverkehrs an einem bereits bestehenden Knoten um eine Neubaumaßnahme im Straßenbaubereich oder um eine Um - gestaltungsmaßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit? 6. Was gedenkt sie zu tun, um das hohe Verkehrsaufkommen vor Ort erträglicher zu gestalten? 02. 04. 2012 Brunnemer CDU Kleine Anfrage der Abg. Elke Brunnemer CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Kreisverkehrsplatz B 929/L 551 in Angelbachtal Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1545 2 B e g r ü n d u n g Das hohe Verkehrsaufkommen an dem o. g. Knoten führt zu erheblichen Behinderungen des Verkehrsflusses und zu Belastungen für Bürgerinnen und Bürger durch Abgase und Lärm. Durch den Bau eines Kreisverkehrs würde ein wesentlich reibungsloserer Verkehrsabfluss für die Verkehrsteilnehmer ermöglicht und damit auch die Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotens gesteigert. Außerdem trägt dies zu einer deutlichen Verbesserung der Wohnqualität vor Ort bei. A n t w o r t Mit Schreiben vom 25. April 2012 Nr. 2-39.-B292BSB-Mos/27*5 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand für den Kreisverkehrsplatz im Zuge der B 929/L 551? Es handelt sich bei der angesprochenen Bundesfernstraße nicht um die B 929, sondern um die B 292. Die Umplanung der beiden versetzten Einmündungen der L 551 (Schlossstraße) und der Frankenstraße in die B 292 (Hauptstraße) in Angelbachtal-Eichtersheim in einen Kreisverkehrsplatz (KVP) sah zuerst die Ausführung eines „Kreisovals“ vor. Der hierfür erforderliche Erwerb und Abriss eines Wohngebäudes ist jedoch gescheitert, sodass die Planung eines „echten“ Kreisverkehrsplatzes weiter verfolgt wurde. Der Vorentwurf ist auf dieser Grundlage fertiggestellt. Die Bauausführungsplanung und die Ausschreibungsunterlagen sind ausgearbeitet. 2. Wann kann mit der Verwirklichung dieser Maßnahme zur Verbesserung der innerörtlichen Verkehrssituation gerechnet werden? An dem Knotenpunktumbau sind die Bundesrepublik Deutschland als Baulast - träger der B 292 und das Land Baden-Württemberg als Baulastträger der L 551 beteiligt. Ein Baubeginn hängt daher von den verfügbaren Mitteln im Bundes- sowie im Landeshaushalt ab. Derzeit sind die Bauprogramme sowohl des Bundes wie auch des Landes bereits durch laufende Maßnahmen ausgelastet. Im Landesstraßenbau sind aus heutiger Sicht daher Neubeginne grundsätzlich erst ab 2014/2015 möglich. Ein konkreter Baubeginn des Knotenpunktumbaus kann derzeit nicht genannt werden. 3. Wie gestaltet sich die Finanzierung insgesamt und wie schlüsseln sich die jeweiligen Finanzierungsanteile aus? Wie hoch ist dabei insbesondere der Landesanteil? Für den Umbau des Knotenpunktes werden Kosten in Höhe von voraussichtlich ca. 360.000,– Euro anfallen. Davon tragen der Bund als Baulastträger der B 292 rund 240.000,– Euro und das Land als Baulastträger der L 551 rund 120.000,– Euro. 4. Mit welchen verkehrlichen Vorteilen wären mit der Umsetzung dieser Maßnahme – mit Blick auf Feinstaub-, Lärm- und Abgasbelastung sowie Verkehrs - sicherheit – zu rechnen? Die Berechnung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes im aktuellen unsignalisierten Ausbauzustand ergibt für die Verkehrsspitzenzeit ein unzureichendes Ergebnis . 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1545 Durch den Umbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz könnten die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes erhöht sowie der auftretende Rückstau – mit den entsprechenden Effekten auf die Lärm- und Abgasemissionen – reduziert bzw. vermieden werden. Das Unfallgeschehen am betrachteten Knotenpunkt rechtfertigt keine Einstufung als Unfallschwerpunkt. In den Jahren 2009 bis 2011 wurden insgesamt drei Verkehrsunfälle verzeichnet. Unfallursache war in zwei Fällen das Nichtbeachten der Vorfahrtsbeschilderung, im dritten Fall ein Abbiegefehler. Diese Unfälle sind typisch für unsignalisierte Einmündungen. 5. Handelt es sich bei dem Bau eines Kreisverkehrs an einem bereits bestehenden Knoten um eine Neubaumaßnahme im Straßenbaubereich oder um eine Umgestaltungsmaßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit? Da der Knotenpunkt nicht als Unfallschwerpunkt ausgewiesen ist, dient die Umgestaltungsmaßnahme nicht vorrangig der Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die Maßnahme stellt vielmehr eine Umbaumaßnahme zur Erhöhung der Leis - tungsfähigkeit der Einmündung der L 551 in die B 292 dar. 6. Was gedenkt sie zu tun, um das hohe Verkehrsaufkommen vor Ort erträglicher zu gestalten? Im Jahr 2010 betrug die Verkehrsbelastung auf der Ortsdurchfahrt AngelbachtalEichtersheim im Zuge der B 292 westlich der Einmündung der L 551 6.184 Kfz/ 24 h, östlich der Einmündung der L 551 bis zur Einmündung der B 39 in die B 292 9.251 Kfz/24 h, nach der Einmündung der B 39 9.883 Kfz/24 h. Auf der Ortdurchfahrt im Zuge der L 551 betrug die Verkehrsbelastung 5.890 Kfz/24 h. Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse wurde der Knotenpunkt B 39/B 292 in der Ortsdurchfahrt zu einem Kreisverkehrsplatz umgebaut. Die Maßnahme wurde am 14. Dezember 2011 dem Verkehr übergeben. Eine Ortsumgehung von Eichtersheim im Zuge der Bundesstraße 39 oder 292 ist nicht im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthalten. Insofern liegt für das Land kein Planungsauftrag vor. Dr. Splett Staatssekretärin << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice