Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1546 04. 04. 2012 1Eingegangen: 04. 04. 2012 / Ausgegeben: 03. 05. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist sie bereit, die Rechtsordnungen anderer Länder mit einer demokratischen Grundordnung anzuerkennen und/oder gibt es dabei Differenzierungen nach Strafrecht, Zivil- und Öffentlichem Recht? 2. Ob, in welchem Umfang und in welcher Weise ist sie bereit, deutsche Staats - angehörige in bzw. aus Baden-Württemberg gegen ausländische Strafverfolgungsmaßnahmen und zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu schützen? 3. Ob und inwiefern entspricht die Auffassung des Finanz- und Wirtschaftsminis - ters, die Einleitung von Strafverfolgungsmaßnahmen im Ausland gegen deutsche Staatsbürger könne den Abschluss eines zwischenstaatlichen Abkommens gefährden, dem Grundsatz der Gewaltenteilung? 04. 04. 2012 Dr. Löffler CDU Kleine Anfrage des Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU und Antwort des Staatsministeriums Strafverfolgung deutscher Staatsbürger im Ausland Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1546 2 B e g r ü n d u n g Nach aktuellen Berichten in der Tagespresse äußert sich der Finanz- und Wirtschaftsminister kritisch zur Strafverfolgung deutscher Staatsbürger wegen Verstoßes gegen Vorschriften des Schweizer Strafrechts gegen Datendiebstahl und den Bruch des Bankgeheimnisses. Der Finanz- und Wirtschaftsminister sieht deshalb den Abschluss eines Steuerabkommens der Bundesrepublik Deutschland mit der Schweiz gefährdet. Dies gibt Anlass zur obigen Fragestellung. A n t w o r t Mit Schreiben vom 25. April 2012 Nr. I 0522.0 beantwortet das Staatsministerium im Einvernehmen mit dem Justizministerium und dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landeregierung: 1. Ist sie bereit, die Rechtsordnungen anderer Länder mit einer demokratischen Grundordnung anzuerkennen und/oder gibt es dabei Differenzierungen nach Strafrecht, Zivil- und Öffentlichem Recht? Die Landesregierung respektiert die Rechtsordnungen anderer Staaten, soweit diese nicht mit wesentlichen Grundsätzen unserer innerstaatlichen Rechtsordnung kollidieren oder aus anderen gewichtigen Gesichtspunkten eine Einschränkung geboten ist. Ob dies der Fall ist und welche Konsequenzen gegebenenfalls zu ziehen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. 2. Ob, in welchem Umfang und in welcher Weise ist sie bereit, deutsche Staats - angehörige in bzw. aus Baden-Württemberg gegen ausländische Strafverfolgungsmaßnahmen und zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu schützen? Die Landesregierung schützt ihre Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des rechtlich Zulässigen und tatsächlich Gebotenen gegen ausländische Strafverfolgung oder zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen. Die Entscheidung, ob, in welchem Umfang und in welcher Weise dies geschieht, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. 3. Ob und inwiefern entspricht die Auffassung des Finanz- und Wirtschaftsminis - ters, die Einleitung von Strafverfolgungsmaßnahmen im Ausland gegen deutsche Staatsbürger könne den Abschluss eines zwischenstaatlichen Abkommens gefährden, dem Grundsatz der Gewaltenteilung? Der Grundsatz der Gewaltenteilung ist tragendes Organisationsprinzip des Grundgesetzes . Er gibt die horizontale Gliederung von Staatsfunktionen und Staatsorganisation vor: Artikel 20 Absatz 2, Satz 2, 2. Halbsatz GG regelt die Trennung von Gesetzgebung, vollziehender Gewalt und Rechtsprechung (funktionelle Gewaltenteilung ). Diese Aufgaben werden jeweils gesonderten Organen zugewiesen (organisatorische Gewaltenteilung). Die Gesetzgebung obliegt nach Artikel 76 ff GG dem Bundestag und dem Bundesrat. Die vollziehende Gewalt ist der Regierung und den Organen der Verwaltung zugewiesen; die Staatsanwaltschaft ist Strafverfolgungsbehörde und Teil der Exekutive. Die Rechtsprechung obliegt den Gerichten. Die Kritik an den von der Schweiz ausgebrachten Haftbefehlen gegen deutsche Beamte ist unabhängig von diesen Grundsätzen und berührt diese nicht. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1546 Sie ist ausschließlich im Zusammenhang mit einem möglichen Abstimmungsverhalten im Bundesrat zu sehen: Nach Artikel 32 Absatz 1 GG kann der Bund völkerrechtliche Verträge schließen. Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 GG schreibt für bestimmte völkerrechtliche Verträge die Beteiligung von Bundestag und Bundesrat in Form eines Vertragsgesetzes vor. Krebs Ministerin im Staatsministerium << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice