Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1559 12. 04. 2012 1Eingegangen: 12. 04. 2012 / Ausgegeben: 10. 05. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche besonderen Hilfen kann sie Städten und Gemeinden gewähren, die überdurchschnittlich große Flüchtlingsgemeinschaften integrieren müssen? 2. Wie groß ist die Personenzahl irakischer Jesiden jeweils in Pforzheim und in ganz Baden-Württemberg? 3. Welche besonderen ökonomischen, bildungspolitischen wie soziokulturellen Herausforderungen sind mit der Integration dieser Personengruppe verbunden? 4. Wie bewertet sie die derzeitige Situation der irakischen Jesiden in Pforzheim? 5. Welche Maßnahmen zur Unterstützung der Stadt Pforzheim bei der Integration der irakischen Jesiden wurden bisher umgesetzt? 6. Welche weiteren Maßnahmen plant sie zur Unterstützung der Stadt Pforzheim bei der Integration dieser Personengruppe? 7. Trifft es zu, dass das Integrationsministerium nach dem Besuch der Ministerin in Pforzheim im Jahr 2011 den Austausch mit der Stadt Pforzheim zur Integration der irakischen Jesiden nicht weiter fortgesetzt hat? 8. Trifft es zu, dass das Integrationsministerium der Stadt Pforzheim vermittelt hat, dass von ihm aufgrund seiner begrenzten Etatsituation keine zusätzliche Unterstützung zu erwarten sei? 12. 04. 2012 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Integration Hilfen des Landes für Städte und Gemeinden bei der Integration großer Flüchtlingsgemeinschaften Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1559 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. Mai 2012 Nr. 3-0141.5 beantwortet das Ministerium für Integration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport sowie dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche besonderen Hilfen kann sie Städten und Gemeinden gewähren, die überdurchschnittlich große Flüchtlingsgemeinschaften integrieren müssen? Die Stadt- und Landkreise erhalten für jede nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zugeteilte und in eine Einrichtung der vorläufigen Unterbringung übernommene Person vom Land eine einmalige Pauschale, die im Jahr 2012 für Asylbewerber 10.433 Euro beträgt. Damit steigen die finanziellen Zuwendungen des Landes jeweils proportional zur Zahl der von den Stadt- und Landkreisen aufgenommenen Flüchtlinge. Nach den haushaltsrechtlichen Möglichkeiten und den im Haushalt 2012 verfügbaren Mitteln beabsichtigt das Ministerium für Integration im Rahmen der Kommunalförderung die kommunale Integrationsarbeit in allen Stadt- und Land - kreisen pauschal jährlich mit 15.000 Euro für die soziale Betreuung und mit bis zu 28.500 Euro für die Projektarbeit im Einzelfall zu fördern. Bei der Projekt - förderung ist im Rahmen der jeweiligen zuwendungsrechtlichen Verwaltungsvorschriften – wie bisher – eine Kofinanzierung durch die Kommune in Höhe von 50 % vorgesehen. Zudem stehen im Rahmen der verfügbaren Ansätze des Haushalts 2012 weitere Mittel im Bereich der Elternbildung, u. a. aus dem Landesprogramm STÄRKE, und der Förderung der kommunalen Strukturbildung zur Verfügung. In diesen Bereichen ist vor einer etwaigen Förderung eine Prüfung des konkreten Einzelfalls erforderlich. Im Schulbereich gibt es für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und einem Förderbedarf in Deutsch besondere Fördermaßnahmen, wie z. B. Vorbereitungskurse und Vorbereitungsklassen. Grundsätzlich sollen diese Kinder und Jugendlichen eine ihrem Alter und ihrer Leistung entsprechende Klasse der für sie in Betracht kommenden Schulart besuchen. Wenn dies pädagogisch nicht sinnvoll ist, können besondere Fördermaßnahmen ergriffen werden. Vorbereitungsklassen können ab zehn Schülerinnen und Schülern, Vorbereitungskurse ab mindestens vier Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Herkunftssprache und nicht ausreichenden Deutschkenntnissen eingerichtet werden. 2. Wie groß ist die Personenzahl irakischer Jesiden jeweils in Pforzheim und in ganz Baden-Württemberg? Nach der kommunalen Statistik der Stadtverwaltung Pforzheim für irakische Zuwanderer leben 1.998 Personen mit irakischem Migrationshintergrund, davon 1.730 irakische Staatsangehörige, in Pforzheim (Quelle: Kommunale Statistik - stelle der Stadt Pforzheim, Stand 31. Dezember 2011). Da nach den Erkenntnissen aus der Befragung der irakischen Zuwanderer durch die Clearingstelle der Stadtverwaltung Pforzheim 87 % der in Pforzheim lebenden irakischen Zuwanderer Jesiden sind, leben hochgerechnet rund 1.700 Jesiden in Pforzheim. Nach Auskunft des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge haben sich Ende März 2012 11.054 irakische Staatsangehörige in Baden-Württemberg aufgehalten. Die Zahl der in Baden-Württemberg lebenden irakischen Jesiden wird nicht erfasst. 3. Welche besonderen ökonomischen, bildungspolitischen wie soziokulturellen Her - ausforderungen sind mit der Integration dieser Personengruppe verbunden? Aufgrund mangelnder Bildungs- und Berufsabschlüsse sind die traditionell als Alleinverdiener erwerbstätigen Männer der jesidischen Familien im Niedriglohnsektor beschäftigt. Da die durchschnittliche Größe der jungen Familien sechs Personen beträgt, beziehen sie meist ergänzende Leistungen nach SGB II oder an- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1559 dere Sozialleistungen. Aufgrund der Bildungsferne und der zunehmenden Fami - liengrößen ist auch in Zukunft von Sozialleistungsbezug auszugehen. Wegen der mangelhaften oder fehlenden Schulbildung können die jungen Iraker keine Ausbildung aufnehmen. Angesichts der schlechten finanziellen Situation ihrer Fami - lien müssen Jugendliche oft früh durch Arbeit zum Erwerbseinkommen beitragen, machen keine langjährige Ausbildung und arbeiten im Niedriglohnsektor. Wohnraum in angemessener Größe und Lage ist für die Familien kaum zu finden und führt zu einer Ballung in den Tallagen der Stadt Pforzheim. Die Integration der Kinder und Jugendlichen, die zahlenmäßig die größte Gruppe unter den irakischen Zuwanderern bilden, durch vorschulische und schulische Bildungsmaßnahmen, stellt eine sehr große Herausforderung dar. Wegen der Bildungsferne ist auch der Elternbildung hoher Stellenwert einzuräumen. Besonders schwierig ist die Integration für Kinder, die erst nach Beendigung ihres 12. Lebensjahres eingereist sind. Der begonnene Dialog mit der irakischen, insbesondere der jesidischen Bevölkerungsgruppe in Pforzheim muss fortgeführt und ausgebaut werden. Es muss verhindert werden, dass die irakischen Jesiden ihre alten Traditionen (z. B. starkes Patriarchat, Endogamie, Verheiratung von jungen Frauen, Brautgeldzahlungen, Kastensystem, Bildungsferne der Mitglieder der untersten Kaste) unreflektiert weiter pflegen können. Die irakischen Jesiden müssen auf ihrem Weg der Eingliederung in die moderne Gesellschaft in Pforzheim begleitet werden. Auch die Aufnahmegesellschaft muss in diesen Prozess eingebunden werden. 4. Wie bewertet sie die derzeitige Situation der irakischen Jesiden in Pforzheim? Die bessere Integration der irakischen Jesiden in Pforzheim stellt eine große Herausforderung dar. Für die Jesiden stellen sich die gleichen Herausforderungen wie für andere Zuwanderer: Die Wohnungs- und Arbeitssuche, das Erlernen der deutschen Sprache, die Anmeldung der Kinder in der Schule oder Kindertagesstätte und die Bewältigung des Alltags in einer neuen Umgebung. Die bisher oft fehlenden oder unzureichenden deutschen Sprachkenntnisse und die Bildungsferne der Frauen, die größtenteils primäre Analphabetinnen sind, führen dazu, dass die Schulen und Kindertagesstätten bei der Elternarbeit zunehmend auf den Einsatz von kurdischen oder arabischen Dolmetschern angewiesen sind. Damit die Kinder früh Deutsch lernen und auch die Eltern, v. a. auch die Mütter, die Integrationskurse besuchen und dort Deutsch lernen können, müssen neue Kinderbetreuungsplätze in der Kernstadt geschaffen werden. Die Pforzheimer Jesiden haben bereits vor mehreren Jahren den Verein „Jesidisches Zentrum Baden-Württemberg e. V.“ gegründet. Dessen Vorsitzender konnte auch als Ansprechpartner für die Stadtverwaltung gewonnen werden. Der Verein ist derzeit noch auf der Suche nach einer passenden Vereinsstätte, um regelmäßige Veranstaltungen durchführen zu können. 5. Welche Maßnahmen zur Unterstützung der Stadt Pforzheim bei der Integration der irakischen Jesiden wurden bisher umgesetzt? 6. Welche weiteren Maßnahmen plant sie zur Unterstützung der Stadt Pforzheim bei der Integration dieser Personengruppe? 7. Trifft es zu, dass das Integrationsministerium nach dem Besuch der Ministerin in Pforzheim im Jahr 2011 den Austausch mit der Stadt Pforzheim zur Integration der irakischen Jesiden nicht weiter fortgesetzt hat? 8. Trifft es zu, dass das Integrationsministerium der Stadt Pforzheim vermittelt hat, dass von ihm aufgrund seiner begrenzten Etatsituation keine zusätzliche Unterstützung zu erwarten sei? Zu 5. bis 8.: Für die kommunale Integrationsarbeit erhielt die Stadt Pforzheim als Stadtkreis – wie alle Stadt- und Landkreise – bereits bisher jedes Jahr Zuwendungen vom Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1559 4 Land Baden-Württemberg. Im Haushaltsjahr 2011 waren dies 11.000 Euro für die soziale Beratung und Betreuung von Spätaussiedlern und bleibeberechtigten Ausländern sowie weitere 28.500 Euro für dieselbe Zielgruppe zur Finanzierung von Integrationsprojekten. Wie unter 1. ausgeführt beabsichtigt das Ministerium für Integration nach den haushaltsrechtlichen Möglichkeiten und den im Haushalt 2012 verfügbaren Mitteln, auch 2012 für diese Zwecke Fördermittel bereitzustellen , wobei der Beitrag für die soziale Beratung und Betreuung auf 15.000 Euro erhöht werden soll. Über diese Landesmittel hinaus wird die Stadt Pforzheim aus dem Förderprogramm des Ministeriums für Integration „Integrationsbegleitung in besonderen Lebenslagen für Spätaussiedler und bleibeberechtigte Ausländer“ mit Mitteln der Baden-Württemberg Stiftung in Höhe von 32.000 Euro während des Zeitraums 1. April 2011 bis 31. März 2014 gefördert. Mit Blick auf den erhöhten Bedarf wurde mit dem Kolpingwerk Pforzheim e. V. ein weiterer Projektträger aus Pforzheim in das Förderprogramm aufgenommen. Das Kolpingwerk Pforzheim erhält für sein Sprachförderangebot, insbesondere auch für jesidische Zuwanderer, seit dem 1. Februar 2011 bis zum 31. August 2012 insgesamt 25.000 Euro. Das Ministerium für Integration hat sich auch nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die Stadt Pforzheim in der Förderperiode 2011 rund 52.000 Euro aus dem Europäischen Integrationsfonds erhält. Zudem werden voraussichtlich weitere Bundesmittel in Höhe von rund 130.000 Euro für eine 3-jährige Laufzeit (1. Juli 2012 bis 30. Juni 2015) an den Stadtjugendring Betriebs GmbH Pforzheim fließen; das entsprechende Länderabstimmungsgespräch findet demnächst statt. In Pforzheim wurden an öffentlichen Grundschulen und öffentlichen Werkrealund Hauptschulen seit dem vermehrten Zuzug irakischer Zuwanderer ab dem Schuljahr 2008/2009 jährlich mehr Vorbereitungsklassen und Vorbereitungskurse zur Förderung der schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen mit nichtdeutscher Herkunftssprache durchgeführt. Diese Kurse und Klassen wurden zunehmend von irakischen Kindern und Jugendlichen besucht. Seit dem Besuch der Ministerin für Integration in Pforzheim hat die Stadt keine konkrete Anfrage und keinen konkreten Antrag auf Förderung von Integrationsmaßnahmen beim Ministerium für Integration gestellt. Im Februar 2012 hat sich ein Mitarbeiter des Ministeriums ein Bild von der Lebenssituation der irakischen Jesiden in Pforzheim vor Ort verschafft. Das Ministerium hat aktuell der Stadt Pforzheim einen zentralen Ansprechpartner benannt. Derzeit finden Gespräche zwischen dem Ministerium für Integration und der Stadt Pforzheim statt, um abzuklären , in welchem Bereich aus städtischer Sicht Schwerpunkte der Integra - tionsarbeit liegen sollen und welche Planungen es bereits vor Ort gibt. Danach wird das Ministerium für Integration klären, ob und inwieweit solche Projekte innerhalb bestehender oder geplanter allgemeiner Programme gefördert werden können. Dabei werden auch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport sowie das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren eingebunden . 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