Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 1577 18. 04. 2012 Kleine Anfrage des Abg. Karl Rombach CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Breitbandversorgung im ländlichen Raum K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist sie bereit, auf die Netzbetreiber einzuwirken, damit diese den Ausbau der Grundversorgung im ländlichen Raum als ihre Aufgabe annehmen und die Gemeinden bei deren Planungen und Umsetzungen aktiv unterstützen? 2. Wie wird sie die bestehenden Förderprogramme des Landes fortentwickeln, damit die Gemeinden im ländlichen Raum finanziell und planerisch in die Lage versetzt werden, den Ausbau der Breitbandversorgung – ggf. auch kommunenübergreifend – zügig weiter voranzubringen? 3. Welche Schritte beabsichtigt sie, damit europäische Förderprogramme zum Ausbau der Breitbandversorgung für die Gemeinden des ländlichen Raums in Baden-Württemberg erschlossen werden können, z. B. durch Vereinfachung des Verfahrens und den Abbau bürokratischer Hemmnisse? 4. Ist sie bereit, die Breitbandversorgung im ländlichen Raum dadurch voranzubringen , dass sie die Breitbandversorgung als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge in das Kommunalabgabengesetz aufnimmt? 10. 04. 2012 Rombach CDU Eingegangen: 18. 04. 2012 / Ausgegeben: 16. 05. 2012 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1577 2 B e g r ü n d u n g Der Ausbau der Breitbandversorgung ist von zentraler Bedeutung für die Zukunftschancen des ländlichen Raums, vor allem für die dort ansässigen Unternehmen und deren Arbeitsplätze. Viele Gemeinden im ländlichen Raum nehmen diese Aufgabe der Daseinsvorsorge aktiv an. Sie stoßen dabei aber auf Vorbehalte bei den Netzbetreibern , für welche die Versorgung des ländlichen Raums wirtschaftlich wenig attraktiv ist. Um diese Hemmnisse zu überwinden und den ländlichen Raum nicht abzuhängen, sind passgenaue und möglichst unbürokratische Förderungen der kommunalen Planungen und Projekte durch das Land und durch die Europäische Union notwendig. A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. Mai 2012 Nr. Z–0141.5/103F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und dem Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist sie bereit, auf die Netzbetreiber einzuwirken, damit diese den Ausbau der Grundversorgung im ländlichen Raum als ihre Aufgabe annehmen und die Gemeinden bei deren Planungen und Umsetzungen aktiv unterstützen? Zu 1.: Artikel 87 f des Grundgesetzes verlangt, dass Telekommunikationsdienstleistungen „als privatwirtschaftliche Tätigkeiten“ erbracht werden. Die Landesregierung bemüht sich deshalb im Dialog mit den Netzbetreibern und Gemeinden, z. B. im Rahmen der Aktionsgemeinschaft „Breitband im Ländlichen Raum“, den Ausbau der Grundversorgung zu beschleunigen. 2. Wie wird sie die bestehenden Förderprogramme des Landes fortentwickeln, damit die Gemeinden im ländlichen Raum finanziell und planerisch in die Lage versetzt werden, den Ausbau der Breitbandversorgung – ggf. auch kommunenübergreifend – zügig weiter voranzubringen? Zu 2.: Entsprechend dem Eckpunkte-Beschluss des Ministerrats vom 8. November 2011 erfolgt derzeit die Weiterentwicklung der Förderbestimmungen zum Breitbandausbau . Hierbei steht die rasche Schließung der restlichen weißen Flecken der Grundversorgung und die Unterstützung des bedarfsgerechten Auf- und Ausbaus von zukunftsfähigen Hochleistungsnetzen zur Sicherstellung des wachsenden Versorgungsbedarfs im Vordergrund. 3. Welche Schritte beabsichtigt sie, damit europäische Förderprogramme zum Ausbau der Breitbandversorgung für die Gemeinden des ländlichen Raums in Baden-Württemberg erschlossen werden können, z. B. durch Vereinfachung des Verfahrens und den Abbau bürokratischer Hemmnisse? Zu 3.: Die Förderung der Breitbandversorgung durch die öffentliche Hand ist sehr weitgehend durch europäisches Wettbewerbs- und Beihilferecht geregelt. Die Landesregierung verfügt bei der Umsetzung insofern nur über einen eingeschränkten Spielraum. Eine zielgerichtete Förderung ist für den Ausbau dort unabdingbar, wo der Markt aus wirtschaftlichen Gründen einen bedarfsgerechten Ausbau der Strukturen nicht in erforderlichem Maße leisten kann. Grundsätzlich können nach bisheriger Verordnungslage der EU zur Förderperiode bis einschließlich 2013 geeignete Projekte auch mit Mitteln europäischer Förderprogramme zum Ausbau der Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1577 3 Breitbandversorgung erschlossen werden. Dies würde jedoch einen besonders hohen bürokratischen Aufwand für die Bewilligungsbehörden wie für Kommunen als Zuwendungsempfänger bedingen und die bisher erfolgreiche und anerkannte Pauschalförderung in Frage stellen. Über die Verordnungen in der künftigen EUFörderperiode ab 2014 können zurzeit noch keine verlässlichen Aussagen getroffen werden. Die Diskussionen mit der EU-Kommission sind noch in vollem Gang. In Baden-Württemberg werden für die Förderung des Breitbandausbaus weitestgehend Landesmittel sowie Bundesmittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes genutzt. Im Rahmen der EU-rechtlich vorgegebenen Regelungen des Beihilfe- und Telekommunikationsrechts werden auf Landesebene die Förderbestimmungen so unbürokratisch und transparent wie möglich ausgestaltet und den Kommunen weitergehende Informationen zur Antragstellung angeboten. Im Übrigen setzt sich die Landesregierung im intensiven Kontakt mit den zuständigen Stellen des Bundes und auch unmittelbar mit der EU-Kommission für Verbesserungen und Vereinfachungen ein, u. a. im Zug der derzeit laufenden Überarbeitung der EU-Leitlinie zum Breitbandausbau. 4. Ist sie bereit, die Breitbandversorgung im ländlichen Raum dadurch voranzubringen , dass sie die Breitbandversorgung als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge in das Kommunalabgabengesetz aufnimmt? Zu 4.: Die Landesregierung sieht in der Breitbandversorgung grundsätzlich ein wichtiges Element der kommunalen Daseinsvorsorge. Gleichwohl ist sie aufgrund der durch EU und Bund getroffenen Definition des liberalisierten Telekommunikationsmarktes in erster Linie eine Aufgabe privater Anbieter. Im Übrigen wird das Landesrecht auf dem Gebiet der Breitbandversorgung durch bundes- und europarechtliche Vorgaben überlagert und schränkt somit den Gestaltungsspielraum des Landesgesetzgebers stark ein. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz