Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1584 20. 04. 2012 1Eingegangen: 20. 04. 2012 / Ausgegeben: 31. 05. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Fördermittel und andere Formen der Unterstützung des Landes erhalten Kommunen, die in absehbarer Zeit als Ausrichter einer Landesgartenschau fungieren sollen, unmittelbar für diesen Zweck? 2. Welche darüber hinaus gehenden Fördermittel haben die letzten zehn Ausrichter von Landesgartenschauen im Zeitraum von fünf Jahren vor der Durchführung der jeweiligen Schau vom Land erhalten? 3. Wie bewertet sie den Stellenwert der Maßnahmen, welche die Große Kreisstadt Mühlacker in ihrem aktuellen Antrag auf Förderung aus dem Landessanierungsprogramm aufgeführt hat, für die Durchführbarkeit der Landesgartenschau 2015? 4. Wie begründet sie, dass die Große Kreisstadt Mühlacker auf diesen Antrag bisher keine Zusage erhalten hat? 5. Wie bewertet sie die Aussichten dafür, dass der Förderantrag doch noch zeitnah bewilligt wird? 6. Wie verhält sie sich zu Erwägungen aus dem Mühlacker Gemeinderat, die Veranstaltungen zur Kleinen Gartenschau 2015 bei einem Ausbleiben der beantragten Förderung ausfallen zu lassen? 7. Welche Signalwirkung für die Zukunft der Gartenschauen in Baden-Württemberg erwartet sie im Falle eines partiellen oder vollständigen Rückzugs der Großen Kreisstadt Mühlacker? 19. 04. 2012 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Unterstützung der ausrichtenden Städte und Gemeinden bei Landesgartenschauen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1584 2 B e g r ü n d u n g In einer Pressemitteilung vom 16. April 2012 betont der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz „die städtebaulichen Impulse, die von einer Landesgartenschau ausgehen.“ Er unterstreicht zudem, dass die in den Vorjahren in Nagold investierten Fördermittel des Landes vor dem Hintergrund der dortigen Gartenschau „sehr gut angelegt“ seien. Im Falle der Großen Kreisstadt Mühlacker hingegen, welche im Jahr 2015 die Kleine Gartenschau ausrichten soll, wurde der planerisch in Verbindung mit der Schau stehende Antrag auf Förderung aus dem Landessanierungsprogramm von der Landesregierung nicht bewilligt. Die finanziellen wie zeitlichen Planungen der Großen Kreisstadt Mühlacker für die Vorbereitungen der Gartenschau sind unter diesen Bedingungen kaum noch zu realisieren . A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 24. Mai 2012 Nr. Z(24)-0141.5/104F beantwortet das Minis - terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft (MFW) sowie dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Fördermittel und andere Formen der Unterstützung des Landes erhalten Kommunen, die in absehbarer Zeit als Ausrichter einer Landesgartenschau fungieren sollen, unmittelbar für diesen Zweck? Zu 1.: Das Land gewährt den Kommunen Zuschüsse in Höhe von 50 % der Investitionskosten , bei Landesgartenschauen gedeckelt auf 5,0 Mio. Euro (bis zur Landesgartenschau im Jahr 2014 maximal 3,835 Mio. Euro), bei Grünprojekten gedeckelt auf 2,0 Mio. Euro (bis zum Grünprojekt 2013 maximal 1,278 Mio. Euro). Während der rund drei- bis sechsmonatigen Veranstaltung ist das Land in den Kommunen mit dem „Treffpunkt Baden-Württemberg“ (TBW) präsent. Das Land mietet hierzu von den Kommunen Räumlichkeiten im Gartenschaugelände an. Durchgeführt werden hier durchschnittlich 20 Ausstellungen aus allen Bereichen der Landesverwaltung sowie 150 bis 200 Veranstaltungen. Bei der Planung und Durchführung der Projekte werden die Kommunen vom Ministerium für Länd - lichen Raum und Verbraucherschutz beratend unterstützt. 2. Welche darüber hinaus gehenden Fördermittel haben die letzten zehn Ausrichter von Landesgartenschauen im Zeitraum von fünf Jahren vor der Durchführung der jeweiligen Schau vom Land erhalten? Zu 2.: Die Fragestellung wird dahingehend interpretiert, dass nicht nur Landesgartenschauen im engeren Sinn, sondern auch Grünprojekte gemeint sind, und dass sich die Förderung nicht auf jede Maßnahme bezieht, sondern nur auf Maßnahmen, die in einem funktionalen Zusammenhang mit Landesgartenschauen bzw. Grünprojekten stehen. Der Schwerpunkt der sogenannten flankierenden Maßnahmen liegt im Bereich des Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Das MFW erhielt in den letzten _____________________________________ *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1584 Jahren einige Förderanfragen von Ausrichterstädten von Gartenschauen für das Städtebauförderungsprogramm, die mit den vom Land geförderten Landesgartenschauen und Grünprojekten begründet wurden. Es war bemüht, den Wünschen der beteiligten Städte zur Bündelung der staatlichen Fördermittel Rechnung zu tragen, wenn die Grundsätze der Städtebauförderung eingehalten und die notwendigen finanziellen Spielräume auch im Rahmen der Gesamtschau der Anträge dafür in den jeweiligen Städtebauförderungsprogrammen vorhanden waren. Bei der Städtebauförderung handelt es sich um eine antragsabhängige, gesetzes - akzess orische und gebietsbezogene Prozessförderung über acht bis zwölf Jahre. Maßgeblich sind insbesondere die Regelungen des besonderen Städtebaurechts (§§ 136 ff. Baugesetzbuch, Art. 104 b Grundgesetz, das Landesverwaltungsverfahrensgesetz , §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung sowie die Städtebauförderungsrichtlinien ). Die Mittel dürfen von den Gemeinden nur für bestimmte inves - tive und investitionsvorbereitende Zwecke nach Maßgabe des Finanzausgleichsgesetzes sowie o. g. Vorschriften verwendet werden. Aus Rechtsgründen unverzichtbare Fördervoraussetzung ist, dass in einem Gebiet städtebauliche Missstände behoben werden. In der folgenden Tabelle sind die Finanzhilfen des Landes an die Kommunen aufgeführt , die eine Landesgartenschau bzw. ein Grünprojekt ausgerichtet haben. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1584 4 Ta be lle : F in an zh ilf eb ew ill ig un ge n fü r f la nk ie re nd e M aß na hm en in d en K om m un en , d ie e in e La nd es ga rte ns ch au b zw . e in G rü np ro je kt a us ge ric ht et ha be n in e in em Z ei tra um v on fü nf Ja hr en v or d er je w ei lig en „ G ar te ns ch au “ in E U R O . La nd es - sa ni er un gs - pr og ra m m W as se r- w irt sc ha ft G V FG * / En tfl ec ht un gs - ge se tz A ltl as te n D en km al - sc hu tz A us gl ei ch s- st oc k Ö ff en tli ch er Pe rs on en - na hv er ke hr So ns tig e 20 03 N or dh ei m 1. 30 0. 00 0 27 4. 97 3 37 8. 86 7 20 03 T ut tli ng en 5. 40 0. 00 0 2. 55 6 20 04 K eh l 5. 00 0. 00 0 24 4. 58 1 4. 38 5. 00 0 38 .0 43 20 05 L ad en bu rg 1. 30 0. 00 0 72 4. 30 0 2. 25 9. 53 0 11 1. 74 4 (1 ) 20 06 H ei de nh ei m 3. 50 0. 00 0 47 9. 89 9 32 5. 00 0 20 07 R he in fe ld en 1. 70 0. 00 0 63 .5 60 20 08 B ad R ap pe na u 2. 40 0. 00 0 3. 50 1. 00 0 20 09 R ec hb er gh au se n 2. 10 0. 00 0 1. 23 0. 60 0 1. 56 0. 00 0 20 10 V ill in ge n- Sc hw en ni ng en 3. 40 0. 00 0 1. 83 6. 10 0 2. 70 0. 70 0 70 2. 90 8 29 0. 00 0 20 11 H or b 4. 00 0. 00 0 39 2. 50 0 59 8. 44 7 10 .6 20 52 0. 00 0 13 1. 00 0 (2 ) 20 12 N ag ol d 7. 90 0. 00 0 96 8. 20 0 * G em ei nd ev er ke hr sf in an zi er un gs ge se tz es (1) A R Te ry (E U ) A rt – Ed uc at io n – Th er ap y ( 2) G lü ck ss pi ra le 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1584 Generell werden nur Projekte gefördert, die die Voraussetzungen der einschlägigen Förderrichtlinien erfüllen. Zusätzlich müssen die Maßnahmen in der Gesamtschau aller möglichen Maßnahmen über das ganze Land die erforderliche hohe fachliche Priorität besitzen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist eine Förderung nicht möglich. Ein Zusammenhang zwischen Förderung und Landesgartenschau besteht insoweit , als immer eine zeitliche Synchronisierung angestrebt wird, was teilweise zu einer Beschleunigung geführt hat. Hintergrund hierfür ist auch, dass die Maß - nahmen im Rahmen einer Landesgartenschau einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt werden können. Die Landesregierung nutzt so die Gelegenheit, die Be - sucherinnen und Besucher für wichtige Themenbereiche zu sensibilisieren. 3. Wie bewertet sie den Stellenwert der Maßnahmen, welche die Große Kreisstadt Mühlacker in ihrem aktuellen Antrag auf Förderung aus dem Landessanierungsprogramm aufgeführt hat, für die Durchführbarkeit der Landesgartenschau 2015? Zu 3.: Die Stadt Mühlacker wurde seit 1971 mit rd. 32 Mio. Euro Bundes- und Landesfinanzhilfen aus Mitteln der Städtebaulichen Erneuerung gefördert. Die Stadt hat bisher große Anstrengungen unternommen, um in der Innenstadt lebenswerte Wohnverhältnisse zu schaffen und vor allem nachzuverdichten. Mit dem Grünprojekt und den Stadterneuerungsmaßnahmen der „Kernstadt II“ könnte eine attraktiv gestaltete „grüne Lunge“ mit hoher Aufenthaltsqualität in Mühlacker geschaffen werden. Die Planungshoheit und insbesondere die zeitliche Steuerung der einzelnen Maßnahmen dazu liegen ausschließlich bei der Stadt. 4. Wie begründet sie, dass die Große Kreisstadt Mühlacker auf diesen Antrag bisher keine Zusage erhalten hat? Zu 4.: Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung wurden alle 580 Anträge zum Städtebauförderungsprogramm 2012 überprüft und entsprechend ihrer städtebaulichen Wirkung und Dringlichkeit bewertet. Das Programm war 4,2-fach überzeichnet. Es konnte daher nur der dringlichste Antrag der Stadt Mühlacker in das städtebau - liche Sanierungsprogramm 2012 aufgenommen werden. Im Jahr 2011 hatte für die Stadt die Maßnahme „Ortskern Mühlhausen“ Vorrang, diese wurde mit einer Landesfinanzhilfe in Höhe von 1 Mio. Euro neu ins Landessanierungsprogramm aufgenommen. Aus dem Stadterneuerungsprogramm 2012 erhielt die Stadt für die Maßnahme „Ortskern Dürrmenz“ eine Finanzhilfeaufstockung von 800.000 Euro. Dieser Aufstockungsantrag hatte für die Stadt Mühlacker ausdrücklich Priorität vor der ebenfalls beantragten Neumaßnahme „Kernstadt II“. Das MFW hat diese Priorisierung entsprechend berücksichtigt. Dies war auch deshalb geboten, weil das zur Förderung beantragte Gebiet „Kernstadt II“ mit 21,1 ha viel zu groß ist, um innerhalb des beantragten Förderrahmens eine zügige und wirkungsvolle Sanierungsmaßnahme durchführen zu können. Daher sollte sich die Stadt auf die Bearbeitung der wesentlichen städtebaulichen Missstände beschränken. Leitlinie dafür wäre ein noch zu erstellendes integriertes Gesamtkonzept der Stadt, aus der die Maßnahmen zur Beseitigung der städtebaulichen Defizite erkennbar sind. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1584 6 5. Wie bewertet sie die Aussichten dafür, dass der Förderantrag doch noch zeitnah bewilligt wird? Zu 5.: Die dem Land im Jahr 2012 zur Verfügung stehenden Fördermittel sind mit dem bereits beschlossenen Städtebauförderungsprogramm 2012 gebunden. Die für eine Neumaßnahme der Stadt Mühlacker notwendigen Bundes- und Landesfinanzhilfen könnten im Jahr 2012 daher nur durch Finanzhilfeumschichtungen aus den noch nicht abgerufenen Finanzhilfebewilligungen aus anderen noch laufenden Stadterneuerungsgebieten in Mühlacker aufgebracht werden, die nicht so dringlich sind. Das MFW regte bei einer Besprechung mit der Stadt ein neues Sanierungsgebiet „Kernstadt II“ an, das eng abgegrenzt ist und den Kriterien des besonderen Städtebaurechts entspricht. Die Stadt will dies eingehend prüfen und über das Regierungspräsidium Karlsruhe einen veränderten Neuantrag und den erforderlichen Umschichtungsantrag vorlegen. Über zusätzliche Städtebauförderungsmittel kann vom MFW erst im Jahr 2013 entschieden werden, voraussichtlich im März/April 2013, wenn eine Gesamtschau aller Anträge möglich ist. 6. Wie verhält sie sich zu Erwägungen aus dem Mühlacker Gemeinderat, die Veranstaltungen zur Kleinen Gartenschau 2015 bei einem Ausbleiben der beantragten Förderung ausfallen zu lassen? Zu 6.: Die Stadt Mühlacker hat gegenüber dem MLR eine verbindliche Erklärung abgegeben , dass sie das Grünprojekt 2015 nach den Grundsätzen des Landes durchführt . Nach Ziffer 3.3 dieser Grundsätze soll das Projekt „nach seiner Fertigstellung im Rahmen von Veranstaltungen (Frühlings-, Hochsommer- oder Spätsommersaison ) der Öffentlichkeit vorgestellt werden“. Das MLR geht davon aus, dass sich die Stadt Mühlacker an die Vereinbarungen hält. Der Zeitplan für die Umsetzung der beabsichtigten flankierenden Maßnahmen liegt im Planungs- und Entscheidungsbereich der Stadt. Die Aussagen aus den Reihen des Gemeinderates der Stadt Mühlacker, „keine Veranstaltungen durchzuführen “, sind im Rahmen der schwierigen Situation zur Finanzierung entstanden. Die Gemeinderäte würden jedoch mit einer solchen Vorgehensweise auf wesent - liche Maßnahmen und Ziele des Grünprojektes, wie z. B. die Unterstützung von Initiativen der Bürger oder der örtlichen Vereine, verzichten. 7. Welche Signalwirkung für die Zukunft der Gartenschauen in Baden-Württemberg erwartet sie im Falle eines partiellen oder vollständigen Rückzugs der Großen Kreisstadt Mühlacker? Zu 7.: Die Vorbereitungs- und Planungszeit ist bei Landesgartenschauen und Grünprojekten relativ lang, sie kann eine Dauer von bis zu 15 Jahren umfassen. Bei derartigen Zeiträumen sind Veränderungen sowohl der fachlichen als auch der finan - ziellen und politischen Rahmenbedingungen nicht auszuschließen. Dies führte u. a. dazu, dass seit der ersten Vergabe einer Landesgartenschau im Jahr 1977 bisher zweimal die Durchführungsjahre „getauscht“ wurden. So ist z. B. die Stadt Nagold auf Wunsch der Stadt Schwäbisch Gmünd vom Jahr 2014 auf das Jahr 2012 vorgerückt. In vier Fällen wurden Projekte an „Nachrücker“ vergeben, allerdings immer bevor die entsprechenden Förderbescheide erlassen worden sind. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1584 Die Nachfrage von Kommunen ist so groß, dass bisher nur einmal (im Jahr 1987) keine Landesgartenschau durchgeführt werden konnte, weil eine Stadt den Zuschlag zu spät zurückgegeben hat. Von einem partiellen oder auch vollständigen Rückzug der Stadt Mühlacker sind daher keine Signalwirkungen zu erwarten. Die Probleme, die in der Großen Kreisstadt Mühlacker aufgetreten sind, zeigen allerdings deutlich, dass städtebauliche Sanierungsmaßnahmen einen angemessenen Vorbereitungs- und Durchführungszeitraum benötigen und diese mit den Maßnahmen und Aktivitäten zur Realisierung einer Gartenschau konsequent abgestimmt sein müssen, um die optimale Verbindung der beiden Förderbereiche vor Ort zu erreichen. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschtz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice