Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1594 24. 04. 2012 1Eingegangen: 24. 04. 2012 / Ausgegeben: 25. 05. 2012 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche baulichen Maßnahmen sind an der B 33 zur Verbesserung der Feinstaub - und Lärmbelästigung sowie zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geplant? 2. Ist ihr bekannt, dass die Gemeinde Steinach dem Regierungspräsidium Freiburg einen Vorschlag für die direkte Zufahrt der B 33 ins interkommunale Gewerbegebiet Steinach unterbreitet hat? 3. Ist ihr ferner bekannt, dass der Lkw-Verkehr derzeit von und zum interkommunalen Gewerbegebiet in unzumutbarer Weise für die Anwohner durch Wohnbebauung geführt werden muss und welche Verkehrsrisiken bestehen dabei? 4. Wie beurteilt sie die Notwendigkeit einer direkten Anbindung des interkommunalen Gewerbegebiets an die B 33? 5. Was unternimmt sie, um den Bau einer solchen Anbindung möglichst zügig voranzubringen und bis wann sieht sie Realisierungschancen? 19. 04. 2012 Rau, Razavi CDU Kleine Anfrage der Abg. Helmut Rau und Nicole Razavi CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur B 33 bei Steinach im Kinzigtal Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1594 2 B e g r ü n d u n g Das interkommunale Gewerbegebiet bei Steinach ist für die fünf beteiligten Gemeinden , für die Arbeitsplätze der Menschen in der Region und die Entwicklung der mittelständischen Struktur im Kinzigtal wichtig. Alternativen für Gewerbegebiete sind aus ökologischen und topografischen Gründen nicht vorhanden. Die direkte Anbindung der B 33 an das interkommunale Gewerbegebiet ist für die Gemeinden Steinach, Haslach, Fischerbach, Mühlenbach und Hofstetten von zentraler Bedeutung, weil die vorgesehene Erweiterung nur mit dem Verkehrsanschluss an die B 33 zumutbar ist. A n t w o r t Mit Schreiben vom 16. Mai 2012 Nr. 2-39.-B33OG-HORN/44*1 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche baulichen Maßnahmen sind an der B 33 zur Verbesserung der Feinstaub - und Lärmbelästigung sowie zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geplant? Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird konkret der 3-streifige Ausbau der B 33 von Steinach bis Haslach/West geplant. Der Genehmigungsentwurf steht kurz vor der Fertigstellung. In diesem Zusammenhang ist an der B 33 zur Abschirmung der Bebauung von Steinach von Lärm und Feinstaub eine 2,50 bis 3,00 m hohe Lärmschutzwand vorgesehen. 2. Ist ihr bekannt, dass die Gemeinde Steinach dem Regierungspräsidium Freiburg einen Vorschlag für die direkte Zufahrt der B 33 ins interkommunale Gewerbegebiet Steinach unterbreitet hat? Ja. Die B 33 wird von Bund und Land als eine der wichtigsten Querverbindungen zwischen dem Rheintal und der Bodenseeautobahn eingestuft. Die Bedeutung dieses Streckenzuges wird auch durch das hohe Verkehrsaufkommen von über 20.000 Kfz/24 h sowie dem überdurchschnittlich hohen Schwerverkehrsanteil von rund 20 % belegt. Vor diesem Hintergrund sowie aus Gründen der Verkehrs - sicherheit kann ein zusätzlicher Anschluss des Gewerbegebiets an die B 33 nicht erfolgen. 3. Ist ihr ferner bekannt, dass der Lkw-Verkehr derzeit von und zum interkommunalen Gewerbegebiet in unzumutbarer Weise für die Anwohner durch Wohnbebauung geführt werden muss und welche Verkehrsrisiken bestehen dabei? Zur Anbindung des zwischenzeitlich bereits teilweise aufgesiedelten Gewerbegebiets wurde von der Gemeinde Steinach vor einigen Jahren parallel und südlich der B 33 eigens die Prinzbacher Straße als kommunale Verbindungsstraße zur Anschlussstelle Steinach gebaut. Die Prinzbacher Straße wurde seinerzeit mit Mitteln aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert. Die Wohnbebauung entlang der Prinzbacher Straße wurde zu einem großen Teil erst nach dem Bau der Prinzbacher Straße – und wohl auch in Kenntnis der geplanten Aufsiedlung des Gewerbegebiets und der dadurch verursachten Verkehrsbelastung auf dieser Straße – errichtet. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1594 4. Wie beurteilt sie die Notwendigkeit einer direkten Anbindung des interkommunalen Gewerbegebiets an die B 33? Zur Anbindung des interkommunalen Gewerbegebiets wurde von der Gemeinde Steinach die Prinzbacher Straße als kommunale Verbindungsstraße gebaut. Die Prinzbacher Straße ist derzeit über die L 103 an die B 33 angeschlossen. Dieser bestehende Anschluss der Prinzbacher Straße an die B 33 ist auch in der Planung des 3-streifigen Ausbaus der B 33 entsprechend berücksichtigt und weiterhin möglich. Eine zusätzliche direkte Anbindung des Gewerbegebiets an die B 33 würde den durch den Ausbau der B 33 angestrebten kontinuierlichen Verkehrsfluss auf der hochbelasteten B 33 hemmen und neue Konfliktpunkte im Zuge der B 33 schaffen . Dies würde der wichtigsten Zielsetzung des 3-streifigen Ausbaus der B 33, diese bisher sehr unfallträchtige Bundesstraße leistungsfähig und verkehrssicherer zu gestalten, entgegenstehen. 5. Was unternimmt sie, um den Bau einer solchen Anbindung möglichst zügig voranzubringen und bis wann sieht sie Realisierungschancen? Im Februar 2012 hat die Gemeinde Steinach gegenüber dem Regierungspräsidium Freiburg eine neue Variante einer Anbindung angedacht. Diese Variante wurde von der Gemeinde Steinach bisher jedoch nicht weiter ausgearbeitet. Zielsetzung der Straßenbauverwaltung ist daher weiterhin, die B 33 sowie die vorhandene Anschlussstelle der B 33 im Bereich von Steinbach verkehrsgerecht und verkehrs - sicher auszubauen. Dr. Splett Staatssekretärin