Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1597 23. 04. 2012 1Eingegangen: 23. 04. 2012 / Ausgegeben: 25. 05. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welchen Ortsdurchfahrten von Landesstraßen im Enzkreis bestehen derzeit Tempo-30-Zonen? 2. Wie bewertet sie grundsätzlich den Wunsch der Gemeinde Keltern, entlang der durch Keltern-Dietlingen und Keltern-Ellmendingen führenden Landesstraße L 562 an ausgewählten Stellen Tempo-30-Zonen einzuführen? 3. Setzt sie sich für den Wunsch der Gemeinde Keltern, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Keltern-Ellmendingen auf der L 562 zwischen der Einmündung Adlerstraße und der Einmündung Wildbader Straße (Richtung Keltern- Niebelsbach) auf 30 Stundenkilometer zu beschränken, ein? 4. Setzt sie sich für Tempo-30-Regelungen auch auf der Ortsdurchfahrt der L 562 in Keltern-Dietlingen ein? 23. 04. 2012 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Tempo-30-Zonen auf Ortsdurchfahrten von Landesstraßen im Enzkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1597 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. Mai 2012 Nr. 3-3851.5-07/558 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Auf welchen Ortsdurchfahrten von Landesstraßen im Enzkreis bestehen derzeit Tempo-30-Zonen? Gemäß § 45 Abs. 1 c Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen sich Zonenanordnungen weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Daher gibt es im Enzkreis und der Stadt Mühlacker keine Tempo-30-Zonen (Zeichen 274.1 StVO) auf Ortsdurchfahrten von Landesstraßen. Auf folgenden Ortsdurchfahrten von Landesstraßen wurden von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h in Form von Streckenverboten (Zeichen 274 StVO) angeordnet: Enzkreis: • L 1134 – OD Mönsheim, Leonberger Straße (hier: für Lkw über 7,5 t zGG) Große Kreisstadt Mühlacker: • L 1173 – OD Mühlacker-Enzberg, Rathausplatz • L 1134 – OD Mühlacker-Lienzingen, zwischen Friedenstraße 17 und Zaisersweiherstraße 18. 2. Wie bewertet sie grundsätzlich den Wunsch der Gemeinde Keltern, entlang der durch Keltern-Dietlingen und Keltern-Ellmendingen führenden Landesstraße L 562 an ausgewählten Stellen Tempo-30-Zonen einzuführen? 3. Setzt sie sich für den Wunsch der Gemeinde Keltern, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Keltern-Ellmendingen auf der L 562 zwischen der Einmündung Adlerstraße und der Einmündung Wildbader Straße (Richtung Keltern- Niebelsbach) auf 30 Stundenkilometer zu beschränken, ein? 4. Setzt sie sich für Tempo-30-Regelungen auch auf der Ortsdurchfahrt der L 562 in Keltern-Dietlingen ein? Zu 2., 3. und 4.: Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat zu der Frage einer Tempo-30- Regelung in den Ortsdurchfahrten der Ortsteile von Keltern im Rahmen des bereits abgeschlossenen Petitionsverfahrens 15/5390 ausführlich Stellung genommen . Der Petitionsausschuss ist dem Beschlussvorschlag des Ministeriums gefolgt und hat die Petition der Regierung mit der Maßgabe überwiesen, eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der L 562 in Keltern-Ellmendingen zwischen der Einmündung Adlerstraße und der Einmündung Wildbader Straße aus Gründen der Verkehrssicherheit eingehend zu prüfen. Im Übrigen konnte der Petition nicht abgeholfen werden, sodass auch eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Ortsdurchfahrt der L 562 in Keltern-Dietlingen nicht in Betracht kommt. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat das Regierungspräsidium Karlsruhe sowie die untere Verkehrsbehörde beim Landratsamt Enzkreis gebeten, die Prüfung zeitnah durchzuführen. Diese dauert derzeit noch an. Auf die Landtags-Drucksache 15/1509, S. 7 wird verwiesen. Dr. Splett Staatssekretärin