Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 16 19. 05. 2011 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Haltung der Landesregierung zum Bau von Umgehungsstraßen K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist sie bereit, sich beim Bund für den zügigen Bau von geplanten Umgehungsstraßen für Bundesstraßen einzusetzen? 2. Wie beurteilt sie den Bau der Westtangente Pforzheim? 3. Wird sie sich beim Bund für den Bau der Westtangente Pforzheim einsetzen? 19. 05. 2011 Dr. Rülke FDP/DVP Eingegangen: 19. 05. 2011 / Ausgegeben: 20. 06. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 16 2 A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 7. Juni 2011 Nr. 6–39.–B463OU/2/99 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist sie bereit, sich beim Bund für den zügigen Bau von geplanten Umgehungsstraßen für Bundesstraßen einzusetzen? Baden-Württemberg hat bereits ein dichtes Netz von Autobahnen und Bundesstraßen . Der Erhaltungszustand dieses Netzes weist jedoch Mängel aus. Ein Schwerpunkt der Verkehrspolitik der nächsten Jahre wird daher sein, mehr Mittel in die Erhaltung des bestehenden Straßennetzes zu investieren, um dieses in einen guten Zustand zu bringen und zu modernisieren. Weiterhin sollen mit neuen Steuerungstechnologien – wie z. B. einem effektiven Stau- und Baustellenmanagement – die bestehenden Straßen intelligenter genutzt werden. Wo es aus verkehrlicher Sicht und zur Verbesserung der Lebensqualität von Bürgern , die an Ortsdurchfahrten wohnen und vom Durchgangsverkehr erheblich beeinträchtigt werden, geboten ist, wird sich das Land auch in Zukunft beim Bund für den Bau von Umgehungsstraßen im Zuge von Bundesstraßen einsetzen. Bei der Frage der Erforderlichkeit von Umgehungsstraßen wird jedoch in Zukunft ökologischen Belangen – wie zum Beispiel dem Klimaschutz, dem Artenschutz, der Verminderung des Flächenverbrauchs und der Nachhaltigkeit – eine noch größere Bedeutung als bisher beizumessen sein. 2. Wie beurteilt sie den Bau der Westtangente Pforzheim? In Abstimmung mit dem Bund wird derzeit im Bereich der Autobahnanschlussstelle A 8 Pforzheim-West der Knotenpunkt B 10/B 463 neu nach den planfestgestellten Plänen des im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuften 1. Bauabschnitts der Westtangente Pforzheim aus Um- und Ausbaumitteln des Bundes ausgebaut. Dieser rund 9,7 Mio. Euro teure Umbau des Knotens hat im November 2009 begonnen und wird im Frühjahr 2012 fertiggestellt sein. Eine Baufreigabe für den gesamten 1. Bauabschnitt der Westtangente Pforzheim durch den Bund ist damit jedoch nicht verbunden, da zum Zeitpunkt des Beginns dieser Arbeiten der 1. Bauabschnitt im Bundeshaushalt nicht komplett durchfinanziert werden konnte. Das Land hat den Bau des restlichen Teils des 1. Bauabschnitts der Westtangente Pforzheim im Rahmen der letzten Bauprogrammbesprechungen als eines der dringlichsten neuen Projekte beim Bund angemeldet. Eine Berücksichtigung dieser Bedarfsplanmaßnahme war dem Bund aufgrund der hohen Haushaltsvorbelastung bislang jedoch noch nicht möglich. Als baulich nächster verkehrswirksamer Unterabschnitt des 1. Bauabschnitts ist der Weiterbau vom derzeit in Bau befindlichen Teil am Knotenpunkt B 10/B 463 neu bis zur L 562 vorgesehen. Die Ausführungsplanung ist in Bearbeitung. Für zwei Brückenbauwerke liegen bereits ausschreibungsreife Unterlagen vor. Als letzter Unterabschnitt des 1. Bauabschnitts der Westtangente Pforzheim soll die Strecke von der L 562 bis zur B 294 gebaut werden. Für den in diesem Abschnitt befindlichen Arlinger Tunnel wurde aufgrund geänderter Tunnelsicherheitsbestimmungen nachträglich ein separater Fluchtstollen notwendig. Dieser Fluchtstollen ist durch den Planfeststellungsbeschluss für den 1. Bauabschnitt der Westtangente Pforzheim nicht erfasst. Für den Fluchtstollen ist daher ein gesondertes Planfeststellungsverfahren erforderlich, das am 14. Januar 2011 eingeleitet wurde. Mit einer Verfahrensdauer von 12 bis 18 Monaten ist zu rechnen. Für den im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen lediglich im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuften 2. Bauabschnitt der Westtangente Pforzheim liegt eine Linienuntersuchung mit Vorüberlegungen zu möglichen Trassen vor. Weitere *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 16 3 Planungsleistungen wurden bislang zurückgestellt, da eine Finanzierung der Maßnahme vor dem Hintergrund der nachrangigen Einstufung im Bedarfsplan derzeit nicht absehbar ist. 3. Wird sie sich beim Bund für den Bau der Westtangente Pforzheim einsetzen? Nachdem mit den derzeit laufenden Bauarbeiten im Bereich des Knotenpunkts B 10/B 463 neu, die einen kostenintensiven Teil des 1. Bauabschnitts der Westtangente Pforzheim darstellen, bereits erhebliche Finanzmittel investiert werden, wird sich das Land beim Bund dafür einsetzen, dass vom Bund auch die Finanzmittel für die restlichen Teile des 1. Bauabschnitts der Westtangente Pforzheim zeitnah bereitgestellt werden. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur