Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 160 28. 06. 2011 1Eingegangen: 28. 06. 2011 / Ausgegeben: 19. 07. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche baulichen Sicherungsmaßnahmen sind seit dem 1. Januar 2011 in der JVA Adelsheim durchgeführt worden und welche sind aktuell für die Zukunft geplant? 2. Welche Faktoren finden bei der Auswahl von und der Entscheidung über neue Sicherungsmaßnahmen Berücksichtigung und wer trägt innerhalb der Anstalt zur Entscheidungsfindung bei? 3. Sind speziell in der JVA Adelsheim im Zuge erfolgter oder geplanter Sicherungsmaßnahmen verschiedene Standpunkte bezüglich der Planungen erörtert worden und wenn ja, welche? 28. 06. 2011 Dr. Goll FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Ulrich Goll FDP/DVP und Antwort des Justizministeriums Geplante Sicherungsmaßnahmen in der Justizvollzugs - anstalt (JVA) Adelsheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 160 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 11. Juli 2011 Nr. 4434/0636 beantwortet das Justizministe - rium die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche baulichen Sicherungsmaßnahmen sind seit dem 1. Januar 2011 in der JVA Adelsheim durchgeführt worden und welche sind aktuell für die Zukunft geplant? Zu 1.: In den Zeitraum seit dem 1. Januar 2011 fällt die Umsetzung vielfältiger Maßnahmen zur Erhöhung der baulich-technischen Sicherheit der Justizvollzugsanstalt Adelsheim. Zu nennen ist der Einbau einer Personennotsignalanlage, deren Fertigstellung bis Juni 2012 vorgesehen ist. Hierfür wie auch für die Haftraumkommunikation und die elektronische Datenverarbeitung wurden umfangreiche Arbeiten am Leitungsnetz durchgeführt. Um eine größere Maßnahme handelt es sich auch bei der Erneuerung von Haft - raumtüren und -schlössern sowie von Eingangstüren der Unterbringungsgebäude. Diese Maßnahme wird voraussichtlich im Oktober 2011 abgeschlossen sein. In den innengelockerten Haftgebäuden G1 und G2 wurden zur Verbesserung der nächtlichen Überwachungsmöglichkeiten Gitterabschlüsse in den Fluren und eine zusätzliche Schließung der Haftraumtüren eingebaut, sowie Ordnungsgitter an den Fenstern aller Räume, in denen sich Gefangene aufhalten können. Der Einbau einer Kameraüberwachung in den dortigen Fluren soll noch im laufenden Monat abgeschlossen werden (s. hierzu auch die mündliche Anfrage zur Fragestunde vom 16. Dezember 2010, Drucksache 14/7327). An den Toren der Zufahrtsschleuse und der Kameraanlage der Außensicherung wurden Abschlussarbeiten durchgeführt. Einzelne Türschließungen wurden gegen Manipulation gesichert. Im Rahmen der vor der Fertigstellung stehenden Sanierung der Schule und der Turnhalle kam es ebenfalls zu baulich-technischen Ertüchtigungen, etwa durch Einbau abschließbarer Fenstergriffe in den Klassenräumen. Für die Zukunft ist insbesondere die Sanierung und der Umbau des sogenannten A-Gebäudes geplant, welches die Torwache, die Verwaltung und den Besuchs - bereich beherbergt. Hinsichtlich des Torwachraums wird es dabei zur Umsetzung aktueller Sicherheitsstandards kommen, im Rahmen der Erweiterung der Besuchskapazitäten zur Errichtung der zugehörigen Durchsuchungseinrichtungen, sowie, um die Trennung der Funktionsbereiche fernsteuern zu können, zum Einbau elektromotorischer Schlösser. Vorgesehen ist in der Anstalt weiter der Einbau einer neuen Haftraumkommunikationsanlage , die Ertüchtigung der Brandmeldeanlage, sowie die Erweiterung eines Büros in den Arbeitsbetrieben, um dort die Übersicht zu verbessern. Schließlich wird auch mit der auf Grundlage eines Masterplans für die Zukunft vorgesehenen Erneuerung von Unterbringungsgebäuden eine Steigerung der baulichen Sicherheit einhergehen. 2. Welche Faktoren finden bei der Auswahl von und der Entscheidung über Sicherungsmaßnahmen Berücksichtigung und wer trägt innerhalb der Anstalt zur Entscheidungsfindung bei? Zu 2.: Die Umsetzung baulicher Sicherungsmaßnahmen orientiert sich an den gesetzlich vorgegebenen Zielen und Aufgaben des Justizvollzugs. Ausgehend vom Schutz 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 160 der Bürgerinnen und Bürger vor weiteren Straftaten ist gleichermaßen auch der Schutz der Gefangenen und der Bediensteten vor Übergriffen zu gewährleisten. Maßnahmen, welche diesbezüglich Risiken entgegenwirken, sind gegebenenfalls mit widerstreitenden vollzuglichen Zielsetzungen in Einklang zu bringen. Berücksichtigung findet auch das Maß der Beschränkung, die sich für die Gefangenen bei einer Umsetzung ergibt und letztlich ist der mit der Umsetzung verbundene Aufwand zu betrachten. Beteiligt sind an dieser Entscheidungsfindung innerhalb der Anstalt im Rahmen des Zusammenarbeitsgebots grundsätzlich alle Dienste. 3. Sind speziell in der JVA Adelsheim im Zuge erfolgter oder geplanter Sicherungsmaßnahmen verschiedene Standpunkte bezüglich der Planungen erörtert worden und wenn ja, welche? Zu 3.: Vor allem im Spannungsfeld der verschiedenen vollzuglichen Zielsetzungen und Aufgaben kommt es in der Praxis zu unterschiedlichen Auffassungen über die Erforderlichkeit baulicher Sicherungsmaßnahmen. Dies gilt insbesondere im Jugend strafvollzug angesichts dessen Erziehungsauftrags. Für die Justizvollzugsanstalt Adelsheim lassen sich mit Blick auf die Vielfalt der genannten Maßnahmen vertretene einzelne Positionen nicht darstellen. Fast alle baulichen Sicherungsmaßnahmen werden dort zunächst – auch im Sinne einer Entscheidungsoptimierung – kontrovers diskutiert. Hintergrund sind meist Unterschiede in der Einschätzung von Sicherheitsrisiken und in der Gewichtung der Vollzugszielerwägungen. Dies kann dann im Rahmen der jeweiligen Abwägung zur Befürwortung oder auch Ablehnung baulicher Sicherungsmöglichkeiten führen. Stickelberger Justizminister