Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1645 02. 05. 2012 1Eingegangen: 02. 05. 2012 / Ausgegeben: 31. 05. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Ortsdurchfahrten von Landesstraßen im Enzkreis wurden in den vergangenen zwei Jahren unmittelbar durch die oberste Straßenverkehrsbehörde begutachtet? 2. Wann werden die Ortsdurchfahrten der L 1134 und der L 1125 in WiernsheimPinache durch die oberste Straßenverkehrsbehörde begutachtet? 3. Wann werden die Ortsdurchfahrten der L 1135 und der L 1175 in Wurmberg durch die oberste Straßenverkehrsbehörde begutachtet? 4. Setzt sie sich für den Bau einer Ortsumgehung in Wurmberg ein? 5. Wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die Pläne des Regionalverbandes Nordschwarzwald, im Teilregionalplan Landwirtschaft bisherige Vorbehaltsgebiete , die für den möglichen zukünftigen Bau einer Ortsumgehung in Wurmberg erforderlich sind, als Vorranggebiete festzusetzen? 6. Was tut sie, um die Möglichkeiten für den Bau einer Ortsumgehung in Wurmberg für die Zukunft zu erhalten? 02. 05. 2012 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Begutachtung von Ortsdurchfahrten im Enzkreis durch die oberste Straßenverkehrsbehörde Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1645 2 B e g r ü n d u n g Auf der Ortsdurchfahrt der L 562 in Keltern-Ellmendingen wurde nach einer VorOrt -Besichtigung durch die oberste Straßenverkehrsbehörde von Seiten des Landes ein ausführliches Plädoyer für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone vorgebracht (siehe Drucksache 15/1509). Es ist evident, dass die Gefährdungslage auf der Ortsdurchfahrt der L 1134 und der L 1125 in Wiernsheim-Pinache mindestens ebenso stark ist wie in Keltern-Ellmendingen. Die oberste Straßenverkehrsbehörde sollte also auch an dieser Stelle tätig werden. Des Weiteren gilt es, mit Blick auf die gefährlichen Engstellen der Ortsdurchfahrt in Wurmberg Einschränkungen für die Möglichkeiten des zukünftigen Baus einer Ortsumfahrung durch aktuelle Pläne des Regionalverbandes Nordschwarzwald zu verhindern. A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. Mai 2012 Nr. 31-3851.1-00/987 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Ortsdurchfahrten von Landesstraßen im Enzkreis wurden in den vergangenen zwei Jahren unmittelbar durch die oberste Straßenverkehrsbehörde begutachtet? Im Rahmen der Bearbeitung und Beantwortung einer Petition erfolgte im Jahr 2012 eine Inaugenscheinnahme der Ortsdurchfahrten der Teilorte von Keltern durch die Oberste Straßenverkehrsbehörde. Die Ortsdurchfahrt von Mühlacker wurde im Jahr 2011 und die Ortsdurchfahrt von Friolzheim im Jahr 2010 begutachtet . 2. Wann werden die Ortsdurchfahrten der L 1134 und der L 1125 in WiernsheimPinache durch die oberste Straßenverkehrsbehörde begutachtet? 3. Wann werden die Ortsdurchfahrten der L 1135 und der L 1175 in Wurmberg durch die oberste Straßenverkehrsbehörde begutachtet? Als zentrales Element des operativen Sicherheitsmanagements haben sich die vor Ort bei den 150 Straßenverkehrsbehörden (Landratsämtern und den Großen Kreis - städten) eingerichteten Verkehrsschau- und Unfallkommissionen bewährt. Gegenstand der Verkehrsschau ist eine vorbeugende Überprüfung des Zustandes und der Sichtbarkeit von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie die Beseitigung möglicher Gefahren im öffentlichen Straßenraum. Die Unfallkommissionen untersuchen gezielt gleichartige und gehäuft auftretende Unfälle und entwickeln Lösungsvorschläge zur Unfallvermeidung. Für zentrale Aufgaben auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit hat das Land im Jahr 1976 die Mobile Verkehrssicherheitskommission (MVK) bei der Obers - ten Straßenverkehrsbehörde eingerichtet. Diese führt Untersuchungen von besonders schwierigen Unfallhäufungen und Landesverkehrsschauen durch und wirkt gestaltend und beratend bei komplexen Fragestellungen der Straßenverkehrs - sicherheit und des Straßenverkehrsrechts mit. Die Anforderung der MVK zu örtlichen Untersuchungen und Beratungen erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörden, im Ausnahmefall auch durch die Straßenbauverwaltung und durch die Polizei. Für die nachgefragten Ortsdurchfahrten liegt keine Anforderung vor. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1645 4. Setzt sie sich für den Bau einer Ortsumgehung in Wurmberg ein? 5. Wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die Pläne des Regionalverbandes Nordschwarzwald, im Teilregionalplan Landwirtschaft bisherige Vorbehaltsgebiete , die für den möglichen zukünftigen Bau einer Ortsumgehung in Wurmberg erforderlich sind, als Vorranggebiete festzusetzen? 6. Was tut sie, um die Möglichkeiten für den Bau einer Ortsumgehung in Wurmberg für die Zukunft zu erhalten? Zu 4. bis 6.: Eine Ortsumfahrung von Wurmberg ist im aktuell gültigen Regionalplan des Regionalverbandes Nordschwarzwald nicht enthalten. Es ist nicht bekannt, welche Gebietsausweisungen und Ortsumfahrungen der Regionalverband Nordschwarzwald beabsichtigt, in seiner Fortschreibung des Regionalplanes zu ändern oder neu aufzunehmen. Im bisher gültigen Generalverkehrsplan des Landes ist eine Ortsumgehung von Wurmberg ebenfalls nicht enthalten. Für die anstehende Fortschreibung des Generalverkehrsplans wurde eine Ortsumgehung von Wurmberg nicht aufgenommen und somit nicht bewertet. Dr. Splett Staatssekretärin << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice