Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1708 11. 05. 2012 1Eingegangen: 11. 05. 2012 / Ausgegeben: 25. 06. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern ist ihr bekannt, wie viele Unternehmen in Baden-Württemberg, gegliedert nach Unternehmensgröße, eigene Betreuungsplätze im Sinne des § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) für Kinder unter und über drei Jahren anbieten? 2. Inwiefern ist ihr bekannt, wie viele Kindertageseinrichtungen und wie viele Betreuungsplätze hierdurch zur Verfügung gestellt werden und wie hoch deren Anteil am Gesamtangebot in Baden-Württemberg ist? 3. Inwiefern ist ihr bekannt, welche Entwicklung dabei in den letzten zehn Jahren zu verzeichnen ist? 4. Wie viele Unternehmen in Baden-Württemberg belegen Plätze für Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kindertageseinrichtungen von öffentlichen oder privaten Trägern am Firmensitz und in welcher Form geschieht dies (juristisch, finanziell, organisatorisch)? 5. Wie nutzen Unternehmen die Beratung durch die Servicestelle des Kommunalverbands für Jugend und Soziales, um eine eigene Betreuungseinrichtung zu schaffen? 6. Welche steuerlichen Vorteile haben Unternehmen, die sich an einer betrieblich unterstützten Kinderbetreuung beteiligen? 11. 05. 2012 Wölfle SPD Kleine Anfrage der Abg. Sabine Wölfle SPD und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Förderprogramm betrieblich unterstützte Kinderbetreuung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1708 2 B e g r ü n d u n g Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder steigt seit Jahren kontinuierlich . Auch die Unternehmen erkennen zunehmend, dass eine gute Kinderbetreuung vor Ort oder auch im betriebseigenen Kindergarten für eine positive Resonanz bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sorgt. Das bundesweite Förderprogramm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ soll hierzu entsprechende Anreize geben, vor allem vor dem Hintergrund steuerlicher Vorteile. A n t w o r t Mit Schreiben vom 15. Juni 2012 Nr. 7-5656.52/130 beantwortet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Abstimmung mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwiefern ist ihr bekannt, wie viele Unternehmen in Baden-Württemberg, gegliedert nach Unternehmensgröße, eigene Betreuungsplätze im Sinne des § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) für Kinder unter und über drei Jahren anbieten? Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) – Landesjugendamt erfasst die jährlichen Meldungen nach § 47 SGB VIII (Meldepflicht) der Träger von Kindertageseinrichtungen, die eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII in BadenWürttemberg haben. Danach gibt es derzeit 49 Kinderbetreuungsangebote in Einrichtungen in betrieblicher Trägerschaft, davon 22 in Trägerschaft einer Klinik oder eines Krankenhauses. Die Erfassung differenziert nicht nach Betriebs-/Unter - nehmensgröße. In welchem Umfang sich Betriebe in der Kindertagespflege engagieren , ist nicht bekannt. 2. Inwiefern ist ihr bekannt, wie viele Kindertageseinrichtungen und wie viele Betreuungsplätze hierdurch zur Verfügung gestellt werden und wie hoch deren Anteil am Gesamtangebot in Baden-Württemberg ist? Nach Angaben des KVJS wurden am 1. März 2011 572 Kinder unter drei Jahren und 1.011 Kinder ab drei Jahren in Einrichtungen in betrieblicher Trägerschaft betreut. Nach Angaben des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg wurden in Baden-Württemberg am 1. März 2011 insgesamt 389.657 Kinder, davon 49.392 Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen betreut. Danach errechnet sich ein Anteil betreuter Kinder in Einrichtungen in betrieblicher Trägerschaft von 1,2 Prozent für Kinder unter drei Jahren und 0,3 Prozent für Kinder ab drei Jahren. Die Zahl der genehmigten Plätze in altersgemischten Gruppen mit Kindern unter drei Jahren ist im Rahmen der Betriebserlaubnis flexibel ausgestaltet; daher sind für den Bereich der Kinder unter drei Jahren keine exakten Zahlen verfügbar. 3. Inwiefern ist ihr bekannt, welche Entwicklung dabei in den letzten zehn Jahren zu verzeichnen ist? Nach Angaben des KVJS sieht die Entwicklung der betreuten Kinder in Tageseinrichtungen betrieblicher Träger folgendermaßen aus: – Kinder unter 3 Jahren: 15. 01. 2005: 193 ; 01. 03. 2011:   572 – Kinder ab 3 Jahren: 15. 01. 2005: 704 ; 01. 03. 2011: 1.011. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1708 4. Wie viele Unternehmen in Baden-Württemberg belegen Plätze für Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kindertageseinrichtungen von öffentlichen oder privaten Trägern am Firmensitz und in welcher Form geschieht dies (juristisch, finanziell, organisatorisch)? Nach Angaben des KVJS ist die Zahl der Plätze, für welche die Betriebe in Baden-Württemberg Belegrechte erworben haben, statistisch nicht erfasst. Eine Aussage, in welcher rechtlichen, finanziellen oder organisatorischen Form diese Betreuungsvarianten umgesetzt werden, ist nicht erfasst bzw. nicht möglich. Gleichwohl dürften Belegrechte den weitaus größten Teil der „betrieblichen Plätze “ ausmachen. Statistisch ebenfalls nicht erfasst ist die inzwischen hohe Zahl an Einrichtungen betrieblich orientierter freier und privater Träger, die als Dienstleister fungieren, bzw. der Einrichtungen, die im Auftrag eines oder mehrerer Betriebe als Betriebskindertageseinrichtungen geführt werden. Wenn das Unternehmen selbst Träger einer betriebseigenen Kindertageseinrichtung ist, erfordert dies ein hohes personelles und ideelles betriebliches Engagement und wird nur in seltenen Fällen gewählt. In der Regel bevorzugen und beauftragen die Betriebe kommerzielle Kindertagesstätten-Träger oder kooperieren mit etablierten kommunalen, freien oder privat-gewerblichen Trägern vor Ort. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg kann aus der Kinder- und Jugendhilfestatistik die Daten zur betrieblichen Kinderbetreuung ebenfalls nicht in der gewünschten Form bereitstellen. In der Kinder- und Jugendhilfestatistik wird aber als besonderes Merkmal einer Einrichtung erfasst, ob in der Einrichtung die „überwiegende Zahl der Plätze für Kinder von Betriebsangehörigen vorgesehen ist oder nicht“. 2011 gab es in BadenWürttemberg 73 Einrichtungen, die überwiegend für Kinder von Betriebsange - hörigen offenstanden. Dabei muss allerdings nicht das Unternehmen selbst der Träger der Einrichtung sein. Nur bei 16 der 73 Einrichtungen war die Einrichtung ein Unternehmens- oder Betriebsteil, sodass die Kinderbetreuung direkt in ein Unternehmen eingegliedert war. Im überwiegenden Teil der Fälle lag eine andere (öffentliche oder freie) Trägerschaft vor. Zu den Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren in diesen Einrichtungen kann das Statistische Landesamt Baden-Württemberg keine Angaben machen. Zur Größe des jeweiligen Unternehmens liegen ebenfalls keine Daten vor. Die Zahl der Einrichtungen, die die überwiegende Zahl der Plätze für Kinder von Betriebsangehörigen vorsehen, sowie die Zahl der dort betreuten Kinder kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Da die Statistik der „Kinder und tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen“ erst seit 2006 in der jetzigen Form erhoben wird, ist die Entwicklung der letzten zehn Jahre nicht darstellbar. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1708 4 Grundsätzlich ist anzumerken, dass mit den dem Statistischen Landesamt BadenWürttemberg vorliegenden Zahlen nur ein sehr schmales Spektrum betrieblich unterstützter Kinderbetreuung abgebildet wird, da auch folgende Möglichkeiten in der Praxis vorkommen können (keine abschließende Listung): • betriebliche Förderung von Elterninitiativen oder Elternvereinen als Träger der Kindertageseinrichtungen, • überbetriebliche Kooperation mehrerer Unternehmen, • Kooperation von Unternehmen und Kommunen bei Planung, Errichtung und Betrieb einer Kindertageseinrichtung, • Finanzierung von Belegplätzen in Kindertageseinrichtungen durch Betriebe, • Anstellung von Tagespflegepersonen durch Betriebe, • Bezuschussung von Plätzen in Kindertagespflege durch Betriebe, • steuer- und sozialversicherungsfreier Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung nach § 3 Nr. 33 Einkommensteuergesetz, • Information, Beratung und Vermittlung von Kinderbetreuung. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) befragte im Herbst 2009 bereits zum dritten Mal im Rahmen des Unternehmensmonitors Familienfreundlichkeit Unternehmen zu den betrieblichen Handlungsfeldern Arbeitszeitflexibilisierung/ Telearbeit, Elternzeit/Elternförderung, Kinder-/Angehörigenbetreuung und Familienservice . Der Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2010 bietet damit einen Einblick, wie sich der Stellenwert des Themas Familienfreundlichkeit aus Sicht der Unternehmen entwickelt hat. Als eine wichtige Voraussetzung für eine gelungene Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung angesehen. Dennoch engagieren sich bisher nur wenige Unternehmen durch betriebliche Kinderbetreuungs - angebote (2009: 2,4 Prozent; 2006: 3,5 Prozent; 2003: 1,9 Prozent). Kinder in Kindertageseinrichtungen, deren überwiegende Zahl von Plätzen für Kinder von Betriebsangehörigen vorgesehen sind Baden-Württemberg 2006 bis 2011 Jahr Einrichtungen betreute Kinder insgesamt darunter Einrichtungen, deren überwiegende Zahl von Plätzen für Kinder von Betriebsangehörigen vorgesehen sind insgesamt darunter in Einrichtungen, deren überwiegende Zahl von Plätzen für Kinder von Betriebsangehörigen vorgesehen sind Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % 2006 7.661 37 0,5 387.937 1.150 0,3 2007 7.703 46 0,6 379.734 1.755 0,5 2008 7.833 58 0,7 377.923 1.904 0,5 2009 8.004 55 0,7 382.235 1.691 0,4 2010 8.153 61 0,7 383.769 2.058 0,5 2011 8.244 73 0,9 389.657 2.459 0,6 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 2012 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1708 Zudem zeigt sich, dass sich vorwiegend größere Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten in diesem Bereich engagieren. Dieser Befund lässt vermuten, dass aus Sicht vieler Unternehmen für die Bereitstellung eines betrieblichen Betreuungsangebots die Anzahl der Beschäftigten einen bestimmten Wert überschreiten muss, bevor sich ein Engagement lohnt. Gleiches gilt ebenso für eine zusätzliche freiwillige Unterstützung bei der Kinderbetreuung, zum Beispiel durch finanzielle Zuschüsse oder die Einrichtung eines Tagesmütterservices. 5. Wie nutzen Unternehmen die Beratung durch die Servicestelle des Kommunalverbands für Jugend und Soziales, um eine eigene Betreuungseinrichtung zu schaffen? Das Angebot der KVJS-Servicestelle für betrieblich unterstützte Kinderbetreuung umfasst u. a.: – Kostenlose Basisinformationen für Unternehmen wie zum Beispiel Telefon - beratung zu allgemeinen und speziellen Fragestellungen, schriftliche Informationen sowie Wegweiser-Funktion. – Weitergehende komplexe kostenpflichtige Beratung von Unternehmen nach Leistungsvereinbarung und Unterstützung zu Fragestellungen wie zum Beispiel bei der innerbetrieblichen Bedarfsermittlung, der Entwicklung eines bedarfs - gerechten Betreuungskonzeptes, der Entwicklung eines Raum- oder Bau - konzeptes, der Entwicklung eines Finanzierungskonzeptes oder der Ausschreibung der Trägerschaft sowie die Entscheidungsvorlage für die Geschäftsleitungsebene . – Kontakte und Kooperation mit Multiplikatoren (Ministerien, Unternehmensund Trägerverbände, Bundes-Servicestelle, etc.). – Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung der Broschüre „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung – Leitfaden für Unternehmen“ des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft. Erstellung weiterer (KVJS) Info-Materialien. Die „Servicestelle für betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ wurde seit dem 1. Juni 2008 in folgendem Umfang genutzt: Nachfrage von Basisinformationen und Wegweiser-Funktion von 116 Betrieben (jährlich im Durchschnitt 29), eine komplexe kostenpflichtige Beratung erfolgte bei 14 Betrieben (jährlich im Durchschnitt 3,5). Gleichzeitig erfolgte die Beratung von betrieblich ausgerichteten Trägern inkl. überregionalen Dienstleistern in 62 Fällen, Kontakte und Kooperation mit Multiplikatoren in 25 Fällen, sowie eine spezifisch auf Fragen der betrieblich orientierte Kinderbetreuung ausgerichtete Beratung von Kommunen und Landkreisen in 35 Fällen. Darüber hinaus findet Beratung zur Schaffung von bedarfsgerechten Angeboten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die regional zuständigen Mitarbeiter /-innen des KVJS-Landesjugendamtes in den laufenden Beratungszusammenhängen mit Kommunen und Trägern statt. Die Nachfrage der Beratung ist sowohl seitens der Betriebe als auch von Trägern und Kommunen kontinuierlich gleichbleibend hoch (abgesehen von einer leichten Abschwächung in Folge der „Finanzkrise“ Ende 2010/Anfang 2011). Unternehmen werden darüber hinaus bei der Einführung einer familienbewussten Personalpolitik bis hin zur betrieblich unterstützten Kinderbetreuung durch verschiedene Maßnahmen und Projekte des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft unterstützt: Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1708 6 Projekt familyNET Das Projekt familyNET unterstützt Unternehmen durch Beratung und Coaching bei der Entwicklung und Einführung von familienbewussten Maßnahmen. Regionale Arbeitskreise und Netzwerke mit Unternehmen, Kommunen und anderen Institutionen ermöglichen zudem einen Erfahrungsaustausch, organisieren Verbünde und nutzen Synergien. Über die gesamte Projektlaufzeit (September 2008 bis Dezember 2014) sollen rund 2.400 kleine und mittlere Unternehmen über Veranstaltungen , Seminare, Beratungen und Netzwerke landesweit in zwölf Regionen bei der Einführung von familienbewussten Maßnahmen unterstützt werden. Projekt „kmu4family“ Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft unterstützt zudem die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Einführung von familienbe - wussten Maßnahmen in der IT- und Kreativwirtschaft über das ESF-Projekt „kmu4family“. Im Rahmen dieses Projektes sollen im Zeitraum von Januar 2012 bis Dezember 2014 2.000 Unternehmen informiert und beraten werden sowie durch verschiedene innovative Veranstaltungs- und elektronische Interaktions - formate unterstützt werden. Leitfaden „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ Der Leitfaden gibt einen Überblick, über die vielfältigen Möglichkeiten der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung. Er ist eine Hilfestellung für Unternehmen bei der Umsetzung einer betrieblich unterstützten Kinderbetreuung. 6. Welche steuerlichen Vorteile haben Unternehmen, die sich an einer betrieblich unterstützten Kinderbetreuung beteiligen? Beteiligen sich Unternehmen an einer betrieblich unterstützten Kinderbetreuung, besteht die Möglichkeit, die Aufwendungen als Zuwendungen oder als Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen. Zuwendungen können nur bis zu einem gewissen Höchstbetrag, Betriebsausgaben jedoch ohne Begrenzung abgezogen werden. Daher kommt der steuerrechtlichen Qualifizierung des Arbeitgeberzuschusses eine besondere Bedeutung zu. Arbeitgeberzuschüsse als Betriebsausgaben Die von einem Unternehmen an einen gemeinnützigen Träger einer Kindertages - einrichtung geleisteten Beiträge sind dann nicht als Zuwendungen abziehbar, wenn der Leistung eine konkrete Gegenleistung in Form von Belegungsansprüchen und -rechten gegenübersteht. Da aber durch die Zuschüsse an den Träger einer Kindertageseinrichtung bessere Rahmenbedingungen insbesondere für Arbeitnehmer angestrebt werden, sowie qualifiziertes Personal an den Betrieb gebunden werden soll, sind diese Aufwendungen betrieblich veranlasst. Betrieblich veranlasste Aufwendungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Arbeitgeberzuschüsse als abzugsfähige Zuwendungen Zuwendungen (früher Spenden) sind Ausgaben, die freiwillig und unentgeltlich für die in §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung (AO) genannten Zwecke geleistet werden. Freiwilligkeit liegt dann vor, wenn eine Leistung ohne rechtliche Verpflichtung erbracht wird. Unentgeltlich ist eine Leistung, wenn ihr keine Gegenleistung des Zuwendungsempfängers gegenübersteht, oder wenn zwischen Leistung und Gegenleistung kein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Auch eine nur teilweise Entgeltlichkeit, etwa wenn sich Leistung und Gegenleistung nicht decken, steht nach der Rechtsprechung einem steuerlichen Abzug der Ausgabe als Spende entgegen . Eine Aufteilung der Zuwendung in Gegenleistung und Spende ist nicht zulässig. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1708 Wird also durch die Zahlung des Arbeitgebers an den Trägerverein einer betrieblich geförderten Kindertageseinrichtung eine Platzbelegung in der Tagesstätte beansprucht , ist diese Zahlung nicht als Spende abzugsfähig. Dies gilt selbst dann, wenn die Plätze in der Tagesstätte von den Arbeitnehmern nicht oder nur teil - weise in Anspruch genommen, aber für den Arbeitgeber freigehalten werden. Auch Sachzuwendungen an den Trägerverein sind in diesen Fällen aufgrund der Gegenleistung in Form der Platzbelegung bzw. -freihaltung nicht als Spende abzugsfähig . Denn Zuwendungen müssen nicht unbedingt in Form von Geld ge - leistet werden. So sind auch Sachzuwendungen (z. B. Einrichtungsgegenstände oder Spielsachen) möglich und können unter den gleichen Voraussetzungen wie Geldzuwendungen steuerlich abgesetzt werden. Sachzuwendungen sind dabei grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen, zu dem sie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern wären. Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit der Geld- oder Sachzuwendungen in der Steuererklärung des Zuwendenden ist die Ausstellung einer sogenannten Zuwendungsbestätigung durch den Empfänger, in der er bestätigt, für welchen Zweck er als gemeinnützig anerkannt ist, dass er die Zuwendungen erhalten hat und zweckentsprechend verwenden wird. Berechtigt zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen sind seit 1. Januar 2000 alle steuerbegünstigten Vereine sowie die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Zuwendungen an einen steuerbegünstigten Empfänger sind im Rahmen des gesetzlichen Höchstbetrags gemäß § 10 b des Einkommensteuergesetzes (EStG) bzw. § 9 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) steuerlich abzugsfähig. Er beträgt 20 vom Hundert des Gesamtbetrags der Einkünfte oder vier vom Tausend der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Steht aber der Zahlung des Arbeitgebers an den Trägerverein einer betrieblich geförderten Kindertageseinrichtung ein Platzanspruch gegenüber, ist die Zahlung mangels Unentgeltlichkeit nicht als Spende abzugsfähig. Dr. Nils Schmid Minister für Finanzen und Wirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice