Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 171 29. 06. 2011 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Ulrich Goll FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Einstellung der Landesregierung zu dem Beschluss der Innenministerkonferenz in Sachen Vorratsdatenspeicherung K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die in der Innenministerkonferenz in der letzten Woche getroffenen Beschlüsse in Sachen Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung und wie lauten diese genau? 2. Wie decken sich diese Beschlüsse mit der vom Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg in der Pressemitteilung vom 21. Juni 2011 getätigten Feststellung, der amtierende Innenminister habe „noch im Frühjahr 2010, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, erklärt, dass Telefonund Internetdaten nur bei konkreten Verdachtsmomenten aufgezeichnet werden sollten“? 3. Wie schätzt sie die Mandate der jeweiligen Innenministern aller einzelnen Bundesländer , speziell des Innenministers aus Baden-Württemberg, ein, einen entsprechenden Beschluss im Sinne der jeweiligen Landtagsmehrheit zu fassen – und zwar unter Berücksichtigung erfolgter Presseäußerungen von in Koalition befindlichen Fraktionen der FDP und der GRÜNEN? 29. 06. 2011 Dr. Goll FDP/DVP Eingegangen: 29. 06. 2011 / Ausgegeben: 27. 07. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 171 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 21. Juli 2011 Nr. 3–1220.9/478/2 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet sie die in der Innenministerkonferenz in der letzten Woche getroffenen Beschlüsse in Sachen Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung und wie lauten diese genau? Zu 1.: Die Innenminister haben auf ihrer 192. Konferenz am 21./22. Juni 2011 zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 zu Mindestspeicherfristen (Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG) folgenden Beschluss gefasst: 1. Die IMK stellt fest, dass nach wie vor durch den Wegfall der Mindestspeicherfrist für Telefon- und Internetverkehrsdaten eine erhebliche Schutzlücke in einer umfassenden Kriminalitätsbekämpfung wie auch in der Terrorismusbekämpfung besteht; durch den Zeitablauf ist dringend das Handeln des Gesetzgebers geboten. 2. Die IMK bittet die Bundesregierung erneut, zügig einen Entwurf zur Wiedereinführung der europarechtlich gebotenen Speicherung aller Telekommunikations - und Internetverkehrsdaten, insbesondere zum Zweck der Identifizierung von dynamischen IP-Adressen vorzulegen und diese Schutzlücke zu schließen. Das Quick-Freeze-Verfahren stellt hierzu keine sinnvolle Alternative dar. Diese Neuregelung soll sich an den klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientieren. Protokollnotiz HB: Bremen enthält sich im Hinblick auf den in den nächsten Tagen in Bremen abzuschließenden Koalitionsvertrag. Baden-Württemberg hat diesem Beschluss zugestimmt. 2. Wie decken sich diese Beschlüsse mit der vom Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg in der Pressemitteilung vom 21. Juni 2011 getätigten Feststellung, der amtierende Innenminister habe „noch im Frühjahr 2010, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, erklärt, dass Telefonund Internetdaten nur bei konkreten Verdachtsmomenten aufgezeichnet werden sollten“? Zu 2.: Die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 für die polizeilichen Ermittlungen werden durch die Rechtstatsachensammelstelle beim Bundeskriminalamt erfasst. Die Länder liefern hierzu Fallbeispiele, in denen die Ermittlung der Tatverdächtigen aufgrund des Wegfalls der Vorratsdatenspeicherung vereitelt oder wesentlich erschwert wurde. Die Erkenntnisse aus dieser Sammlung zeigen, dass es nicht ausreicht, Verkehrsdaten nur ab dem Zeitpunkt eines konkreten Verdachtsmomentes aufzuzeichnen. Die Aufklärung von in der Vergangenheit liegenden Straftaten wird hierdurch wesentlich erschwert beziehungsweise unmöglich. Dies gilt in hohem Maße für die verabscheuungswürdige Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet. Nach Feststellungen des Landeskriminalamts werden von den Providern teilweise auch dann keine Verkehrsdaten übermittelt, wenn entsprechende Anfragen noch während der Internetsitzung des Tatverdächtigen durchgeführt werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 171 3 3. Wie schätzt sie die Mandate der jeweiligen Innenminister aller einzelnen Bundesländer , speziell des Innenministers aus Baden-Württemberg, ein, einen entsprechenden Beschluss im Sinne der jeweiligen Landtagsmehrheit zu fassen – und zwar unter Berücksichtigung erfolgter Presseäußerungen von in Koalition befindlichen Fraktionen der FDP und der GRÜNEN? Zu 3.: Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien in Baden-Württemberg heißt es: „Bei der Vorratsdatenspeicherung setzen wir uns dafür ein, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts präzise einzuhalten“. Diese Position wurde in die Innenministerkonferenz eingebracht und findet in Satz 3 der Ziffer 2 des Beschlusses ihren Niederschlag. Im Übrigen wird auf die Stellungnahme zu Ziffer 4 der Landtagsdrucksache 15/169 (Antrag der Abgeordneten Bernd Hitzler u. a. CDU, Vorratsdatenspeicherung ) Bezug genommen. Gall Innenminister