Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1733 18. 05. 2012 1Eingegangen: 18. 05. 2012 / Ausgegeben: 20. 06. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Zählt die von Minister Untersteller MdL über die Medien am 16. Mai 2012 zum Ausdruck gebrachte Kritik an dem wissenschaftlichen Gutachten des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) „Die Weiterentwicklung der Energiewirtschaft in Baden-Württemberg bis 2025 unter Berücksichtigung der Liefer - und Preissicherheit“ zu den üblichen Umgangsformen der Landesregierung , um mit anscheinend unliebsamen Ergebnissen umzugehen? 2. Ist der Minister der Meinung, dass es für eine erfolgreiche Ausgestaltung der Energiewende in Baden-Württemberg angebracht ist, sich sachlich mit dem Gutachten zu befassen, auseinanderzusetzen und gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen? 3. Warum sind die in dem Gutachten des KIT ermittelten Zahlen über Strompreis - erhöhungen bis 2025 aus Sicht des Ministers „unseriös“ (mit Angabe, ob dem Ministerium „seriöse“ Berechnungen vorliegen)? 4. War der Vergleich des KIT und damit seinen an dem Gutachten beteiligten Wissenschaftlern mit dem Orakel von Delphi aus Sicht des Ministers angemessen und hält er es gegebenenfalls für erforderlich, sich von diesem Vergleich zu distanzieren und zu entschuldigen? 5. Was verspricht sich Minister Untersteller mit seinem Aktionismus gegen wissenschaftlich fundierte, kritische Anmerkungen zur grün-roten Energiepolitik? Kleine Anfrage des Abg. Manfred Groh CDU und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Umgang des Umweltministers Franz Untersteller MdL mit dem wissenschaftlichen Energiegutachten des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1733 2 6. Welchen Stellenwert haben wissenschaftliche Gutachten für sie und besonders für Minister Untersteller? 7. Erwägt der Minister, ein Gegengutachten in Auftrag zu geben; falls ja, wer soll damit beauftragt werden und welche Kriterien (Seriosität) werden für die Auswahl herangezogen? 16. 05. 2012 Groh CDU B e g r ü n d u n g Im Rahmen der Energietagung der Industrie- und Handelskammern in BadenWürttemberg (IHKBW) am 14. Mai 2012 wurde in Karlsruhe das Gutachten „Die Weiterentwicklung der Energiewirtschaft in Baden-Württemberg bis 2025 unter Berücksichtigung der Liefer- und Preissicherheit“ des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) im Auftrag der IHKBW vorgestellt. Neben zahlreichen Wissenschaftlern und Unternehmern war auch Minister Franz Untersteller als Redner zu der Veranstaltung eingeladen und anwesend. Am 16. Mai 2012 ließ der Minister über die Medien verlauten, dass das Gutachten aus seiner Sicht „unseriös “ sei und zog dabei einen Vergleich mit dem Orakel von Delphi heran. Ähnlich wie bei der Plenardebatte zur Änderung des Landesplanungsgesetzes am Mittwoch, 9. Mai 2012, in der Minister Untersteller die Argumente der Opposi - tion als Nörgelei abtat, zeigt sich auch in diesem Fall, dass der Minister mit kräftigen Worthülsen versucht, jegliche Kritik im Keim zu ersticken. A n t w o r t Mit Schreiben vom 11. Juni 2012 Nr. Z-0141.5/4 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Zählt die von Minister Untersteller MdL über die Medien am 16. Mai 2012 zum Ausdruck gebrachte Kritik an dem wissenschaftlichen Gutachten des Karls - ruher Instituts für Technologie (KIT) „Die Weiterentwicklung der Energiewirtschaft in Baden-Württemberg bis 2025 unter Berücksichtigung der Liefer- und Preissicherheit“ zu den üblichen Umgangsformen der Landesregierung, um mit anscheinend unliebsamen Ergebnissen umzugehen? Die Kritik am Energiegutachten der Mitarbeiter des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), Fichtner et al.1, wurde von Herrn Minister Untersteller zunächst bei der Energietagung der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg (IHKBW), also bei den Auftraggebern der Studie, persönlich angebracht. Des Weiteren wurden die Medien anlässlich einer DPA-Meldung zur Erhöhung der Strompreise per Pressemitteilung des Umweltministeriums am 14. Mai 2012 darüber informiert, dass Herr Minister Untersteller die Prognose, die Strompreise würden bis zum Jahr 2025 um 70 Prozent ansteigen, als „sehr gewagt“ bezeichnet _____________________________________ 1 KIT (2012) Fichtner et al.: Die Weiterentwicklung der Energiewirtschaft in Baden-Württemberg bis 2025 unter Berücksichtigung der Liefer- und Preissicherheit, Gutachten im Auftrag des baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertages, Karlsruher Institut für Technologie , Februar 2012. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1733 hat. Diese Kritik wurde untermauert mit dem Hinweis darauf, dass es keine Studie gebe, die eine derart langfristige Vorhersage der Verbraucherpreise für Strom untersucht hätte. Der Strommarkt sei in einem Maße volatil, dass solche Prognosen ausgesprochen riskant seien. Als Beispiel nannte Herr Minister Untersteller die Preisentwicklung in den letzten vier, fünf Jahren. Anders als von den meisten Experten erwartet, sei der BörsenStrompreis von über 80 Euro pro Megawattstunde auf heute gut 50 Euro pro Megawattstunde gefallen. Der Umweltminister wurde wie folgt zitiert: „Ich gehe auch davon aus, dass der Strompreis in den nächsten Jahren moderat steigen wird, aber für eine Steigerung in Höhe von 70 Prozent gibt es heute keinerlei belastbare Anzeichen.“ Auch die weitere, von Minister Untersteller geäußerte Kritik am genannten Gutachten wird als im Rahmen der politisch und medial gebotenen Zuspitzung absolut üblich eingestuft. 2. Ist der Minister der Meinung, dass es für eine erfolgreiche Ausgestaltung der Energiewende in Baden-Württemberg angebracht ist, sich sachlich mit dem Gutachten zu befassen, auseinanderzusetzen und gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen? Eine sachliche Auseinandersetzung mit den Thesen des Gutachtens erfolgte im Vorfeld der Äußerungen des Ministers und führte zu den bekannten Schlussfolgerungen . 3. Warum sind die in dem Gutachten des KIT ermittelten Zahlen über Strompreis - erhöhungen bis 2025 aus Sicht des Ministers „unseriös“ (mit Angabe, ob dem Ministerium „seriöse“ Berechnungen vorliegen)? 4. War der Vergleich des KIT und damit seinen an dem Gutachten beteiligten Wissenschaftlern mit dem Orakel von Delphi aus Sicht des Ministers angemessen und hält er es gegebenenfalls für erforderlich, sich von diesem Vergleich zu distanzieren und zu entschuldigen? Die im Gutachten von Fichtner et al. prognostizierten Strompreiserhöhungen von bis zu 70 Prozent, die der Öffentlichkeit vorgetragen wurden, beziehen sich auf die Großhandelspreise für Strom. Der Großhandelspreis bildet jedoch nur einen Preisbestandteil, der als Bezugskosten in den Endpreis einfließt. Im Haushalts - bereich haben etwa die Bezugskosten lediglich einen Anteil von rund 23 % am durchschnittlichen Gesamtpreis. Daher ist es eine schwerwiegende Verkürzung und Zuspitzung, wenn in der Öffentlichkeit kommuniziert wird, die Strompreise würden um 70 Prozent steigen, da hierunter gemeinhin die Endverbraucherpreise verstanden werden. Deshalb beobachtet die Landesregierung die Rolle einzelner Gutachter bei der medialen Verwertung des Gutachtens mit Unverständnis. In einer DPA-Meldung mit der Überschrift „Strompreise steigen bis 2025 um 70 Prozent“ wird beispielsweise der Studienkoordinator des KIT mit den Worten zitiert: „Bei Privathaushalten werden die Preise wohl noch stärker steigen, da sie keine so hohen Rabatte aushandeln können“. Anstatt sich also gegen die verkürzende Darstellung der Studienergebnisse zur Wehr zu setzen, wird der Eindruck erweckt, es stünde ein Anstieg der Strompreise für Privathaushalte von über 70 Prozent bevor. Davon ist in der Studie selbst jedoch an keiner Stelle die Rede. Weiterhin wird der Studienkoordinator indirekt zitiert mit dem folgenden Satz: „Die steigenden Kosten erklärten sich sowohl aus dem Ausbau erneuerbarer Energien als auch aus der notwendigen Erweiterung der Stromnetze und der Subventionierung von Solar- und Windstrom.“ Abgesehen davon, dass hier der Ausbau erneuerbarer Energien doppelt angeführt wird, nämlich nochmals in Form der Subventionierung von Solarund Windstrom, ist festzustellen, dass im Gutachten selbst der Anstieg der Brennstoffpreise als wesentlicher Faktor genannt wird, hier jedoch unerwähnt bleibt. In der Studie selbst wird sogar ausdrücklich dargestellt, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien einen dämpfenden Einfluss auf die Großhandelspreise hat. Eine Richtigstellung dieser Aussagen ist der Landesregierung nicht bekannt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1733 4 Das Gutachten stellt in der Zusammenfassung des Kap 2.5 auf S. 50 dar: „In den vergangenen Jahren sind die Strompreise für Endverbraucher gestiegen. Diese Entwicklung ist auf den wachsenden Anteil staatlicher Abgaben und Steuern zurückzuführen, aber auch steigende Brennstoffpreise haben sich im Strompreis bemerkbar gemacht“. Dies ist eine unzutreffend gewichtete Darstellung. Denn damit wird suggeriert, dass Steigerungen bei Steuern und Abgaben maßgeblich sind und steigende Brennstoffpreise nur eine untergeordnete Rolle spielen. Die Sockelkosten (Erzeugung, Transport und Vertrieb) sind jedoch seit 2001 bei Haushaltskunden deutlich stärker als die EEG-Umlage gestiegen (s. Bild 2-32 auf S. 44 der Studie). Von den übrigen Steuern und Abgaben ist lediglich die Stromsteuer bis 2003 gestiegen und seitdem konstant. Alle anderen Steuern und Ab - gaben haben sich kaum verändert. Die gestiegenen Sockelkosten führen ebenso wie die gestiegene EEG-Umlage natürlich zu einem höheren Umsatzsteueraufkommen , das jedoch den sie jeweils auslösenden Tatbeständen zugerechnet werden muss. Das Gutachten weist im Bereich der Prognose von Strompreisen aus fachlicher Sicht mehrere schwerwiegende Mängel auf. Neben gravierenden Abweichungen gegenüber anderen Prognosen (z. B. zu der aktuellen im Netzentwicklungsplan der Bundesnetzagentur) ist – auch nach Einschätzung externer Gutachter – insbesondere die undifferenzierte Herangehensweise an eine mögliche Wettbewerbs - gefährdung der Industrie wissenschaftlich nicht haltbar. Hinzu kommen mangelnde Transparenz hinsichtlich der Grundlagen für eigene Berechnungen, das Fehlen von abgestuften Entwicklungspfaden, die Verwendung veralteter Daten sowie mangelnde Differenzierung. So stellen die Gutachter beispielsweise für die Aussagen zum Anstieg der Groß - handels-Strompreise eine eigene Modellrechnung dar. Die verwendeten Annahmen (wie z. B. für Brennstoffpreise, CO2-Preise, der dämpfende Einfluss durch den Merit-Order-Effekt des Ausbaus der Erneuerbaren und des Einsatzes effizienterer fossiler Kraftwerke), die zu diesen Ergebnissen geführt haben, werden nicht ausreichend transparent dargestellt, sondern im wesentlichen die Quellen der Ergebnisse angegeben. Die Annahme steigender Preise für CO2-Emissionszertifikate (von 8 €/Tonne CO2 im Jahr 2007 auf 33 €/Tonne CO2 im Jahr 2025 in Fußnote 39 auf Seite 149 der Studie) ist jedoch nach Meinung der Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt hoch spekulativ. Für das Eintreten dieses Szenarios wäre es nötig, die derzeitige deutlich zu große Menge an Zertifikaten, die zu einem sehr niedrigen Zertifikatspreis geführt hat, drastisch zu verkleinern. Dass entsprechende politische Maßnahmen tatsächlich ergriffen werden und auch wirksam sein werden, kann vor dem Hintergrund der bisherigen Entwicklung keineswegs als gesichert gelten. Der Markt hat jedenfalls andere Erwartungen: So beträgt der aktuelle Börsenpreis (Stand 7. Juni 2012) an der EEX für European Carbon Futures 6,46 € für das Jahr 2012, während für Futures für das Jahr 2020 aktuell 11,22 € zu entrichten sind. Im Gutachten wurden neben der eigenen Modellrechnung zur Entwicklung des Großhandelspreises Daten aus der „Leitstudie 2010“2 dargestellt, die dort dem Preispfad „Mäßig“ und dem Preispfad „Deutlich“ entsprechen. Damit wurden jedoch nicht vergleichbare Sachverhalte in einer Abbildung (Bild 5-14 auf Seite 149) dargestellt. Denn während die Modellrechnung des Gutachtens Großhandels - preise berechnet, die nach dem Marktdesign in Europa Grenzkosten darstellen, handelt es sich bei den Daten in der Leitstudie um Vollkosten des jeweiligen konventionellen Kraftwerkparks. Dies ist ein weiterer Beleg für wissenschaftlich fragwürdiges Vorgehen der Gutachter. Weiterhin wurde in dem Gutachten nicht das volle Spektrum an Preisszenarien betrachtet. Es wurde weder der Preispfad „Niedrig“ der zitierten – seit März 2012 durch die „Leitstudie 2011“ überholten – „Leitstudie 2010“ verwendet noch ande- _____________________________________ 2 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), Fraunhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) und Ingenieurbüro für neue Energien (IFNE) (2010): Langfrist - szenarien und Strategien für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland bei Berücksichtigung der Entwicklung in Europa und global – „Leitstudie 2012“, im Auftrag des BMU, Dezember 2010. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1733 re Quellen mit niedrigen Brennstoffpreissteigerungen betrachtet, sondern lediglich die Preispfade „Mäßig“ und „Deutlich“ aus der „Leitstudie 2010“. Beispielsweise wurde in den Szenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung von relativ niedrigen Preissteigerungen ausgegangen. Dort wird im Referenzszenario (Atomausstieg) für das Jahr 2030 ein Stromgroßhandelspreis von 5,4 ct/kWh ermittelt . Dies bedeutet bezogen auf die 4,2 ct/kWh des Gutachtens von Fichtner et al. eine Preissteigerung von 30 % bezogen auf einen Zeitraum von 20 Jahre (im Vergleich zu 70 % bezogen auf einem Zeitraum über 15 Jahre in der Modellrechnung des Gutachtens). Im aktuell erschienenen Netzentwicklungsplan der Übertragungsnetzbetreiber 3, dessen Szenarien mit der Bundesnetzagentur unter Beteiligung der Öffentlichkeit abgestimmt wurden, wird ebenfalls von einem geringen Brennstoffpreisanstieg ausgegangen. Eine umfassende Betrachtung möglicher zukünftiger Stromgroßhandelspreise ist daher im Gutachten nicht geschehen. Die alleinige Benennung des Strompreisanstiegs im Großhandel um 70 % bis 2025 im Fazit des Gutachtens ist daher als unvollständig und fehlleitend zu bewerten. Die vom Institut für Energie Leipzig (IE Leipzig) im Auftrag des Umweltministeriums Ende April 2012 erstellte Studie über die mögliche durch die Energiewende bedingte Preisentwicklung weist diese Schwächen nicht auf und gibt die Entwicklungspfade „niedriger Strompreis“, „Trend“ und „hoher Strompreis“ an, um die Bandbreite der möglichen Entwicklungen vollständig darzustellen. In die Berechnungen gingen neben den Erkenntnissen bereits vorhandener Studien auch Berechnungen und Abschätzungen auf der Grundlage der bereits vorliegenden Preise für Strom-Terminkontrakte bis zum Jahr 2018 ein. Die Studie des IE Leipzig kommt auf dieser Grundlage zu dem Ergebnis, dass die Strompreise an der Strombörse EEX (European Energy Exchange) für Grundlast im Entwicklungspfad „Trend“ von 50,73 Euro pro MWh im Jahr 2013 bis auf 57,3 Euro pro MWh im Jahr 2020, also um rd. 12,8 % ansteigen könnten. Im selben Zeitraum wird für den Fall niedriger Strompreise sogar ein Rückgang um 2,5 % für möglich gehalten. Beim Entwicklungspfad „hoher Strompreis“ würde sich der EEX-Preis um rd. 28,1 % erhöhen. Nach dem Jahr 2020 wird im Einklang mit einschlägigen Studien ein Abflachen der Strompreisentwicklung erwartet. Am Gutachten von Fichtner et al. ist desweiteren zu kritisieren, dass die Darstellung des Industriestrompreises einer einzelnen Abnehmergruppe nicht ausreicht, um die volle Vielfalt der deutschen Unternehmen abzudecken. Die Strompreise in Deutschland unterscheiden sich für verschiedene Unternehmen recht stark. In einer 2011 erschienenen Studie von Prognos4 für das Bundeswirtschaftsministe - rium zu Energie- und Stromsteuerentlastungen wurden die Strompreise für mehrere beispielhafte Abnahmefälle verschiedener Unternehmungen berechnet (siehe folgende Abbildung). Hierbei kann ein Strompreisunterschied zwischen den Abnehmergruppen von über 10 ct/kWh festgestellt werden. Dieser Unterschied besteht vor allem aufgrund verschiedenartiger Steuer- und Abgabenlasten der Abnehmergruppen . Um eine ausgewogene Darstellung der Belastungen der Wirtschaft durch Strompreise zu erreichen, ist daher eine gruppenspezifische Differenzierung erforderlich. _____________________________________ 3 NEP (2012): Neue Netze für neue Energien, Broschüre zum Netzentwicklungsplan 2012, 50Hertz Transmission Berlin, Amprion Dortmund, Tennet TSO Bayreuth, TransnetBW Stuttgart , Mai 2012. 4 Prognos (2011) Seefeldt, F. und Claaßen, T.: Untersuchung einer Nachfolgeregelung zur Energie - und Stromsteuerentlastung, Sachverständigenauftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), Prognos AG, Berlin, 28. Oktober 2011. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1733 6 Quelle: Prognos 2011 Als ein weiteres Beispiel für die Verwendung veralteter Daten lassen sich die Annahmen zur Degression der Entwicklung der Umlage nach dem ErneuerbareEnergien -Gesetz (EEG) heranziehen. Hier zitiert das Gutachten von Fichtner et al. die Mittelfristprognose der Übertragungsnetzbetreiber bis 2016, wonach die Vergütung für Photovoltaikanlagen von 43,6 ct/ kWh im Jahr 2010 auf 28,3 ct/kWh im Jahr 2016 sinken soll. Bereits seit dem 1. Januar 2012 beträgt der Vergütungssatz für Photovoltaikanlagen jedoch nur noch maximal 24,43 ct/kWh und soll rückwirkend zum 1. April 2012 auf maximal 19,5 ct/kWh gesenkt werden. Die von der Bundesregierung eingeleitete bzw. angestrebte Absenkungsstrategie war im Februar, als das Gutachten verfasst wurde, bereits bekannt. Die Absenkung zum 1. Januar 2012 wurde bereits im Oktober 2011 von der Bundesnetzagentur, die die Vergütungs- und Degressionssätze für das Folgejahr nach den Vorgaben des EEG ermittelt, veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund hätte sich auch das Gutachten auf diesen aktuellen Sachverhalt stützen müssen. Von Studien, die einen Beitrag zu aktuellen öffentlichen Debatten leisten wollen, kann erwartet werden, dass sie hierzu auch aktuelle und sorgsam fundierte Daten verwenden und diese transparent ausweisen. Dies ist für den Teil des Gutachtens, der sich mit den Strompreisen beschäftigt, an entscheidenden Stellen nicht der Fall. Aufgrund des Verzichts auf die sachlich gebotene Darstellung möglicher moderaterer Entwicklungspfade sowie die Verwendung veralteter Daten kommt im Gutachten von Fichtner et al. eine sehr zugespitzte Darstellung zustande, was die ebenso zugespitzte Kritik daran als angemessen und notwendig erscheinen lässt. 5. Was verspricht sich Minister Untersteller mit seinem Aktionismus gegen wissenschaftlich fundierte, kritische Anmerkungen zur grün-roten Energiepolitik? Sofern impliziert werden soll, die Äußerungen des Ministers seien Aktionismus, kann lediglich festgestellt werden, dass diese Auffassung nicht geteilt wird. 6. Welchen Stellenwert haben wissenschaftliche Gutachten für sie und besonders für Minister Untersteller? Wissenschaftliche Gutachten stellen, nach dem bei den im Landesdienst Beschäftigten vorhandenen und auf Grundlage einschlägiger Fachliteratur und des fachlichen Austausches stetig erneuerten Fachwissen, eine wesentliche Stütze der Arbeit der Landesregierung dar. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1733 Die Umweltforschung stellt wissenschaftlich fundierte Grundlagen für umwelt - politische Entscheidungen bereit. Die Landesregierung nutzt wissenschaftliche Gutachten als Instrument, um ihre Politik zu prüfen und weiterzuentwickeln. Sie leistet damit wichtige Vorarbeit für die Umweltpolitik und die Arbeit von Verwaltungen , Kommunen, Wirtschaft, Medien und gesellschaftlichen Gruppen. Ein wichtiges Instrument ist für das Umweltministerium deshalb das Förderprogramm BWPLUS (Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung), mit dem Projekte der anwendungsorientierten Umweltforschung gefördert werden, die für Baden-Württemberg in besonderem Maße relevant sind. 7. Erwägt der Minister, ein Gegengutachten in Auftrag zu geben; falls ja, wer soll damit beauftragt werden und welche Kriterien (Seriosität) werden für die Auswahl herangezogen? Nein. Wie in der Antwort zu Ziff. 3 und 4 ausgeführt, wurde eine vom Umwelt - ministerium in Auftrag gegebene Studie des IE Leipzig zur Entwicklung der Strompreise bereits im April 2012, also vor Erscheinen des Gutachtens von Fichtner et al., vorgelegt. Einzelne Aspekte des Gutachtens wurden vom Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) im Auftrag des Umweltministeriums vertieft kommentiert. Im Übrigen wird für eine umfassende Betrachtung auf die „Leit - studie 2011“ verwiesen. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice