Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1739 21. 05. 2012 1Eingegangen: 21. 05. 2012 / Ausgegeben: 22. 06. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie werden notwendige Baumaßnahmen an Landesstraßen, für die eine Eisenbahnkreuzungsvereinbarung erforderlich ist, zwischen den Regierungspräsi - dien und der Deutschen Bahn koordiniert? 2. Welchen Inhalt hat die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung zwischen der Bahn und dem Land zur Sanierung der Eisenbahnbrücke über die L 190 in Gottmadingen (Landkreis Konstanz)? 3. Warum kann die Baumaßnahme nicht wie vorgesehen im Jahr 2012 begonnen werden, obwohl sie bereits ausgeschrieben war? 4. Trifft es zu, dass Ausschreibung und Mittelbereitstellung zwischen Bahn und Regierungspräsidium Freiburg unzureichend koordiniert wurden und wer trägt nach ihrer Ansicht dafür die Verantwortung? 5. Wann kann nach dieser gescheiterten Vergabe der Bauarbeiten frühestens damit gerechnet werden, dass Land und Bahn die Sanierung gemeinsam realisieren? 6. Welche Konsequenzen hätte es für den Bahnverkehr, wenn die Eisenbahnbrücke aus Sicherheitsgründen gesperrt werden müsste? 7. Werden auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz im Rahmen der geplanten Straßenbau-Prioritätenliste des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur berücksichtigt? 21. 05. 2012 Storz SPD Kleine Anfrage des Abg. Hans-Peter Storz SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Sanierung der Eisenbahnbrücke über die L 190 in Gottmadingen (Landkreis Konstanz) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1739 2 B e g r ü n d u n g In der Gemeinde Gottmadingen (Landkreis Konstanz) überspannt eine Eisenbahnbrücke der Gäubahn Stuttgart–Zürich die L 190. Die Brücke stammt aus der Bauphase der Bahnlinie und ist seit Jahrzehnten sanierungsbedürftig. Die L 190 wurde in den vergangenen Jahren östlich und westlich der Brücke ausgebaut. In Folge des Abschlusses einer Eisenbahnkreuzungsvereinbarung im Jahr 2011 wurde die Sanierung der Brücke so vorbereitet und mit den Beteiligten abgestimmt, dass sie im Jahr 2012 ausgeschrieben werden konnte. Zu einer Vergabe der aus - geschriebenen Bauleistungen kam es jedoch nicht. Es ist unwirtschaftlich, Baumaßnahmen ausführungsreif zu planen, auszuschreiben und sie dann nicht umzusetzen . A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 14. Juni 2012 Nr. 2-39.-L190/11*17 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie werden notwendige Baumaßnahmen an Landesstraßen, für die eine Eisenbahnkreuzungsvereinbarung erforderlich ist, zwischen den Regierungspräsi - dien und der Deutschen Bahn koordiniert? Die Federführung für Projekte, die eine Eisenbahnkreuzungsvereinbarung erfordern , übernimmt der Baulastträger des überführenden Verkehrsweges, da er das zu realisierende Bauwerk in seine Baulast und sein Eigentum zu übernehmen hat. Er wird somit Koordinator und ist für das Erstellen der Planung, das Baurecht und das Aufstellen der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung zuständig. Die am Vorhaben Beteiligten sind vom Koordinator in den Projektablauf einzubinden. 2. Welchen Inhalt hat die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung zwischen der Bahn und dem Land zur Sanierung der Eisenbahnbrücke über die L 190 in Gottmadingen (Landkreis Konstanz)? Auf die in der Anlage beigefügte Eisenbahnkreuzungsvereinbarung wird verwiesen. 3. Warum kann die Baumaßnahme nicht wie vorgesehen im Jahr 2012 begonnen werden, obwohl sie bereits ausgeschrieben war? 5. Wann kann nach dieser gescheiterten Vergabe der Bauarbeiten frühestens damit gerechnet werden, dass Land und Bahn die Sanierung gemeinsam reali - sieren? Nachdem der Staatshaushaltsplan 2012 verabschiedet ist, steht fest, dass die finan ziellen Mittel im Landesstraßenhaushalt durch laufende Maßnahmen bereits vollständig gebunden sind. Neubeginne – wie im Fall der Eisenbahnbrücke über die L 190 in Gottmadingen – werden angesichts der bestehenden Finanzierungs - lasten und der mittelfristigen Finanzplanung voraussichtlich frühestens ab 2015 wieder möglich sein. *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1739 4. Trifft es zu, dass Ausschreibung und Mittelbereitstellung zwischen Bahn und Regierungspräsidium Freiburg unzureichend koordiniert wurden und wer trägt nach ihrer Ansicht dafür die Verantwortung? In der Vereinbarung ist unter § 4 Abs. 4 geregelt, dass mit der „Durchführung der Baumaßnahme erst begonnen werden darf, wenn die verwaltungstechnischen Voraussetzungen erfüllt sind, die Finanzierung gesichert ist und die Beteiligten (Bahn, Land und Gemeinde) dem Baubeginn zugestimmt haben“. Dieser Maß - gabe – das Land entsprechend zu beteiligen – wurde von Seiten der Bahn nicht gefolgt. 6. Welche Konsequenzen hätte es für den Bahnverkehr, wenn die Eisenbahnbrücke aus Sicherheitsgründen gesperrt werden müsste? Eine Sperrung der Brücke aus Sicherheitsgründen ist aus heutiger Sicht nicht wahrscheinlich. 7. Werden auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz im Rahmen der geplanten Straßenbau-Prioritätenliste des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur berücksichtigt? In der Straßenbau-Prioritätenliste sind solche Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz berücksichtigt, bei denen es sich um den Bau einer neuen Kreuzung handelt. Maßnahmen, bei denen es sich um Änderungen an bestehenden Bahnübergängen handelt, wie im vorliegenden Fall, sind in der Prioritätenliste nicht enthalten. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1739 4 Anlage 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1739 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1739 6 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1739 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1739 8 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1739 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1739 10 << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice