Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1744 23. 05. 2012 1Eingegangen: 23. 05. 2012 / Ausgegeben: 21. 06. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welches Finanzvolumen wäre für die Umsetzung der fertiggestellten Planung der Landesstraße 1100 zum Neubau der Ortsumfahrung Untereisesheim – Bad Wimpfen erforderlich und welches wäre hierbei der kostenintensivste Baubereich ? 2. Wie bewertet sie den alternativen Planungsvorschlag der Bürgerinitiative Straßenverkehr Bad Wimpfen, zur Verkehrsentlastung der Innenstadt von Bad Wimpfen statt der genehmigten Umfahrung auf Bad Wimpfener Gemarkung eine westliche Querspange zwischen der Landesstraße 530 und der Kreisstraße 2040, ggf. verlängert zur Kreisstraße K 2038, zu erstellen? 3. Wäre sie bereit, entsprechende Planungen mit den relevanten Akteuren in der genannten Raumschaft zu koordinieren? 4. Aus welchen Gründen wurde das in der Vergangenheit bereits vorhanden gewesene Durchfahrtsverbot für Gefahrguttransporter in Bad Wimpfen aufgehoben ? 5. Welchen Umsetzungsstand hat der Lärmaktionsplan für Bad Wimpfen? 6. Welche Messungen der Luftqualität mit welchen Ergebnissen wurden bisher vorgenommen bzw. sind derzeit in der Umsetzung und welche Schlüsse sind daraus zu ziehen? 7. Wie bewertet sie die gegenwärtige Sicherheit der Schulwege, nachdem aufgrund der gegebenen Verkehrssituation teilweise bis zu drei der verkehrs - reichs ten Straßen von Schülerinnen und Schüler zu überqueren sind? Kleine Anfrage des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Schutz vor verkehrsbedingten Immissionen in Bad Wimpfen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1744 2 8. Welchen Planungsstand wird sie in den Maßnahmenplan zum Generalverkehrsplan , der dem Landtag bis zum 30. Juni 2012 vorzulegen ist, aufnehmen? 23. 05. 2012 Haußmann FDP/DVP B e g r ü n d u n g Die Innenstadt von Bad Wimpfen ist in erheblichem Umfang von verkehrsbedingten Immissionen betroffen. Deshalb wurde bereits eine Ortsumgehung in Gestalt der Landesstraße 1100 geplant und genehmigt. Unbeschadet der noch vorzunehmenden Priorisierung von Landesstraßenbauprojekten durch die Landesregierung stellt sich die Frage, ob die von der Bürgerinitiative Straßenverkehr Bad Wimpfen entwickelte Alternativplanung einer westlichen Spange nicht auch eine wesent - liche Verbesserung der Verkehrssituation bei niedrigeren Kosten darstellen würde . Unabhängig vom Bau der Umgehungsstraße geht es um den aktuellen Stand anderer Immissionen vermeidender und vermindernder Maßnahmen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 13. Juni 2012 Nr. 24-39-L 1100/47 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welches Finanzvolumen wäre für die Umsetzung der fertiggestellten Planung der Landesstraße 1100 zum Neubau der Ortsumfahrung Untereisesheim – Bad Wimpfen erforderlich und welches wäre hierbei der kostenintensivste Baubereich ? Der Vorentwurf für eine Ortsumfahrung von Untereisesheim und Bad Wimpfen im Zuge der L1100 und L 530 wurde im Sommer 2006 vom Innenministerium genehmigt . Ein Planfeststellungsverfahren wurde noch nicht beantragt. Der Entwurf enthält Gesamtkosten für die Maßnahme in Höhe von rund 50 Millionen Euro. Die Ortsumfahrung setzt sich aus der Hauptstrecke und einer Querspange mit Tunnel zusammen. Der kostenintensivere Baubereich ist die Querspange. 2. Wie bewertet sie den alternativen Planungsvorschlag der Bürgerinitiative Straßenverkehr Bad Wimpfen, zur Verkehrsentlastung der Innenstadt von Bad Wimpfen statt der genehmigten Umfahrung auf Bad Wimpfener Gemarkung eine westliche Querspange zwischen der Landesstraße 530 und der Kreisstraße 2040, ggf. verlängert zur Kreisstraße K 2038, zu erstellen? 3. Wäre sie bereit, entsprechende Planungen mit den relevanten Akteuren in der genannten Raumschaft zu koordinieren? Zu 2. und 3.: Die im Jahr 2006 genehmigte Vorentwurfsplanung basiert auf einer umfang - reichen Variantenuntersuchung, bei der Kriterien wie Verkehrsentlastung, Umweltverträglichkeit inklusive Entlastung von Verkehrslärm und Luftschadstoffen, Städtebau und Wirtschaftlichkeit abgewogen wurden. Die gewählte Variante ist als gemeinsame Umfahrung von Untereisesheim und Bad Wimpfen mit Wimpfen am Berg und Wimpfen im Tal (L 1100/ L 530) konzipiert und entlastet diese Orte 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1744 vom Verkehr. Sie wurde mit den relevanten Akteuren in der Raumschaft koordiniert . Um für den alternativen Planungsvorschlag der Bürgerinitiative Straßenverkehr Bad Wimpfen eine verkehrliche Wirkung zu erzielen, sind weitere bauliche Maßnahmen im Zuge der K 2040 bzw. der K 9559 im Stadtkreis Heilbronn erforderlich . Entsprechende Planungen sind bislang nicht bekannt. Dies gilt auch für die K 2038. Die Landesregierung ist aber bereit, solche Planungen zu koordinieren. 4. Aus welchen Gründen wurde das in der Vergangenheit bereits vorhanden gewesene Durchfahrtsverbot für Gefahrguttransporter in Bad Wimpfen aufgehoben ? Bereits in den Jahren 1987/1988 hat das Regierungspräsidium Stuttgart die unteren Verkehrsbehörden um Überprüfung des gesamten Streckennetzes (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) im Hinblick auf das Befahren mit Gefahrgut gebeten. In der Folge wurde auch die L 530 im Verlauf der Ortsdurchfahrt Bad Wimpfen überprüft. Bei einer Verkehrsschau am 17. Mai 1988 wurde mangels geeigneter Umleitungsstrecken von einer Sperrung der L 530 im Bereich der Gefällstrecke (Schiedstraße/Carl-Ulrich-Straße) abgesehen. Es erfolgte aber eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für Gefahrguttransporte. Diese Entscheidung erfolgte gemäß den Richtlinien für die Anordnung von verkehrsregelnden Maßnahmen für den Transport gefährlicher Güter auf Straßen (Schreiben des IM Baden Württemberg vom 1. März 1988). Im Rahmen einer weiteren Verkehrsschau am 2. Juni 1992 wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der L 530 auf alle Lkw ausgeweitet, die entsprechenden Zusatzzeichen der Beschilderung wurden daraufhin ausgetauscht. Die Beschilderung der Tempobeschränkung erfolgte ab der Einmündung „Neutorstraße“. Zwischenzeitlich wurde die Strecke mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung für Lkw weiter verlängert, so dass die entsprechende Beschilderung bereits ab den Einmündungen Schiedstraße und Neue Biberacher Straße erfolgt. Nach Mitteilung der unteren Verkehrsbehörde im Landratsamt Heilbronn war zu keiner Zeit ein Durchfahrtsverbot für Gefahrguttransporte in Bad Wimpfen angeordnet . Unabhängig hiervon ordnet die Verkehrsbehörde des Landratsamtes Heilbronn in den Fällen, in denen wegen der besonderen Gefahr der transportierten Güter eine Fahrwegbestimmung nach § 35 GGVSEB erforderlich ist, die Wegführung über die Autobahnanschlussstelle Untereisesheim und die L 1100 Bad Wimpfen im Tal an. Diese Transporte verkehren damit nicht über Bad Wimpfen am Berg (L 530 oder L 1107). 5. Welchen Umsetzungsstand hat der Lärmaktionsplan für Bad Wimpfen? Der Lärmaktionsplan wurde am 26. Januar 2012 vom Gemeinderat der Stadt Bad Wimpfen gebilligt. Nach Mitteilung der Stadt Bad Wimpfen sind bis auf die Ortsumgehung und die davon abhängigen weiteren Vorhaben alle Maßnahmen in der Umsetzung oder wurden bereits umgesetzt. Teil der im Lärmaktionsplan enthaltenen Maßnahmen ist auch ein Lärmsanierungsprogramm entlang der Landesstraßen . Hierbei können 58 Gebäude mit Lärmschutzfenstern ausgestattet werden, die mit 75 % der Kosten bezuschusst werden. 6. Welche Messungen der Luftqualität mit welchen Ergebnissen wurden bisher vorgenommen bzw. sind derzeit in der Umsetzung und welche Schlüsse sind daraus zu ziehen? In Bad Wimpfen wurden an der L 530 (Neuer Weg) im Frühjahr 2006 von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg zur Festlegung der Messpunkte für die sogenannten Spotmessungen orientierende Voruntersuchungen durchgeführt. Aufgabe der landesweiten Spotmessungen ist die kleinräumige und straßennahe Erfassung der Luftbelastung in städtischen Gebieten . Damit werden Daten über Bereiche innerhalb von Gebieten und Ballungs- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1744 4 räumen gewonnen, in denen die höchsten Konzentrationen auftreten, denen die Bevölkerung wahrscheinlich direkt oder indirekt über einen im Hinblick auf die betreffenden Grenzwerte relevanten Zeitraum ausgesetzt sein wird (Anhang III B 1 a der EU-Richtlinie 2008/50/EG). Aufgabe der landesweiten Spotmessungen ist die kleinräumige und straßennahe Erfassung der Luftbelastung in städtischen Gebieten. Die orientierende Messung der Rußkonzentration als Leitwert für die Feinstaubbelastung ergab einen Wert von 4,9 Mikrogramm pro Kubikmeter. Diese Belas - tung lag deutlich unter dem Prüfwert von 8 Mikrogramm pro Kubikmeter der zwischenzeitlich aufgehobenen 23. BImSchV. Die orientierende Messung der Stickstoffdioxidkonzentration ergab einen Wert von 55 Mikrogramm pro Kubikmeter . Dieser Messwert aus 2006 liegt über dem seit 2010 geltenden Jahresmittelwert für Sickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Diese über einen Zeitraum von 3 Monaten ermittelten Messwerte lassen keinen direkten Rückschluss auf den tatsächlichen Jahresmittelwert zu, der über ein ganzes Kalenderjahr zu ermitteln ist, sondern dienten lediglich zum Vergleich der untersuchten Messpunkte untereinander. Die in 2006 ermittelte Luftqualität liegt landesweit im Mittelfeld der damals untersuchten innerörtlichen Straßenabschnitte. Aufgrund der Modernisierung der Fahrzeugflotte und Messungen an vergleichbaren Standorten kann davon ausgegangen werden, dass die aktuellen Messwerte geringer sind als die damals gemessenen . 7. Wie bewertet sie die gegenwärtige Sicherheit der Schulwege, nachdem aufgrund der gegebenen Verkehrssituation teilweise bis zu drei der verkehrs - reichs ten Straßen von Schülerinnen und Schüler zu überqueren sind? Die Stadt Bad Wimpfen erarbeitet derzeit in enger Abstimmung mit den Vertreter /-innen der Polizei, der Kreisverkehrswacht und der Straßenverkehrsbehörde einen Schulwegeplan. Auch ElternvertreterInnen sind in diesen Prozess mit einbezogen . Alle Querungsstellen von Schulwegen sind an klassifizierten Straßen durch Querungsinseln, Fußgängerüberwege oder Lichtsignalanlagen gesichert. Zusätzlich ist im Bereich der Schiedstraße eine Unterführung vorhanden. Im Bereich der Rappenauer Straße (L 530), des Steinweges (L1107) und des zentralen Querungsbereichs in der Schiedstraße (L 530) ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Der Schulwegeplan soll in Kürze veröffentlicht werden und stellt eine Empfehlung dar. Nahezu aus allen Wohngebieten ermög - lichen zumutbare Umwege eine gesicherte Querung mit Fußgängerampel. 8. Welchen Planungsstand wird sie in den Maßnahmenplan zum Generalverkehrsplan , der dem Landtag bis zum 30. Juni 2012 vorzulegen ist, aufnehmen? Die Ortsumfahrung Untereisesheim/Bad Wimpfen wird entsprechend des unter Ziff. 1. dargestellten Planungsstandes (genehmigter Vorentwurf) bei der Bewertung der zum Generalverkehrsplan angemeldeten Maßnahmen berücksichtigt. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice