Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1781 30. 05. 2012 1Eingegangen: 30. 05. 2012 / Ausgegeben: 05. 07. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Bei welchen Verkehrsverbindungen zwischen Städten und Gemeinden des Enz - kreises und Nachbarkommunen in anderen Kreisen sieht sie Bedarf für den Bau bzw. Ausbau des Fahrradwegenetzes? 2. Wie bewertet sie die Möglichkeiten für den Bau einer Fahrradwegverbindung zwischen Tiefenbronn-Lehningen im Enzkreis und Weil der Stadt/Hausen an der Würm im Landkreis Böblingen? 3. Welche Finanzierungsmöglichkeiten sieht sie für eine entsprechende Verbindung ? 4. Setzt sie sich für den Bau einer entsprechenden Verbindung ein? 30. 05. 2012 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Ausbau des Fahrradwegenetzes an den Grenzen des Enzkreises Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1781 2 A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 25. Juni 2012 Nr. 25-3941.0-ENZ/71 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Bei welchen Verkehrsverbindungen zwischen Städten und Gemeinden des Enzkreises und Nachbarkommunen in anderen Kreisen sieht die Landesregierung Bedarf für den Bau bzw. Ausbau des Fahrradwegenetzes? Die Anforderungen an die Ausgestaltung des Radwegenetzes im Zuge der klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) und die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen werden in Abstimmung mit den Stadt- und Landkreisen festgelegt, die ihre Radwegkonzeptionen mit den Kreisgemeinden entwickeln. Im Enzkreis prüft die im Jahre 2001 eingerichtete Radwegkommission die Notwendigkeit von Radwegemaßnahmen. Grundlage sind die Anträge der Gemeinden und das Radwegeprogramm des Kreises. Maßnahmen an Bundes- und Landesstraßen liegen dem Regierungspräsidium Karlsruhe derzeit nicht vor. 2. Wie bewertet sie die Möglichkeiten für den Bau einer Fahrradwegverbindung zwischen Tiefenbronn-Lehningen im Enzkreis und Weil der Stadt/Hausen an der Würm im Landkreis Böblingen? Der Radweg zwischen Tiefenbronn-Lehningen im Enzkreis und Weil der Stadt/ Hausen an der Würm steht im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kreisstraße K 4577 im Enzkreis bzw. der Kreisstraße K 1061 im Landkreis Böblingen. Für den Ausbau der K 4577 hat der Enzkreis bereits im Jahre 2000 eine Vorplanung erstellt. Die Ausbaumaßnahme einschließlich eines Radwegs ist seither im Rahmenplan des Enzkreises vorhanden. Die weitere Planung wurde zurückgestellt , da im Landkreis Böblingen eine Umgehungsstraße von Hausen diskutiert wird, weil eine Steinbrücke in Hausen ein verkehrliches Nadelöhr darstellt. Bei der Umgehungsstraße handelt es sich außerdem um eine Straße von zwei Landkreisen (Enzkreis und Böblingen) und zwei verschiedenen Regierungsbezirken (Karlsruhe und Stuttgart), was einen größeren Abstimmungsprozess nach sich zieht. Die Weiterführung der Maßnahme jenseits der Kreisgrenze des Enzkreises ist nicht geklärt. 3. Welche Finanzierungsmöglichkeiten sieht sie für eine entsprechende Verbindung ? Die Landkreise Enzkreis und Böblingen sind Straßenbaulastträger der Kreisstraße K 4577 bzw. der Kreisstraße K 1061. Als solche sind die beiden Landkreise zuständig für alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Kreisstraßen zusammenhängenden Aufgaben. Hierzu zählt auch die Anlage eines straßenbegleitenden Radweges. Die Finanzierung erfolgt i. d. R. aus dem Haushalt der jeweiligen Landkreise. Bei nachgewiesenem Bedarf wäre ein straßenbegleitender Radweg im Zuge der Kreisstraßen K 4577 und K 1061 zwischen Tiefenbronn-Lehningen im Enzkreis und Weil der Stadt/Hausen im Landkreis Böblingen voraussichtlich mit Mitteln nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG, sogenannte Um weltverbund-Mittel) förderfähig. Die Landkreise können für ihren jeweiligen Abschnitt einen entsprechenden Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm und einen Zuschussantrag stellen. *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1781 4. Setzt sie sich für den Bau einer entsprechenden Verbindung ein? Die Landesregierung setzt sich für einen größeren Anteil des Radverkehrs ein. Hierzu gehört, dass auch die Infrastruktur verbessert wird. Die technische Planung und Mittelzuweisung für den Radwegebau im Zuge von Kreisstraßen liegen allerdings in der Zuständigkeit der Landkreise. Im Zuge der Neuaufteilung der Fördermittel nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz zugunsten des Umweltverbundes aus ÖPNV und Fahrrad stellt das Land höhere Fördermittel für die Förderung der Radinfrastruktur zur Verfügung. Ist der zuständige Baulastträger an einer Förderung nach LGVFG interessiert, kann das Land erst dann entsprechend tätig werden, wenn der Baulastträger einen Förderantrag gestellt hat. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur empfiehlt, einen Antrag im Zuge des Aufrufs für das Förderprogramm 2013 voraussichtlich im Herbst 2012 zu stellen. 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