Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1796 05. 06. 2012 1Eingegangen: 05. 06. 2012 / Ausgegeben: 06. 07. 2012 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche windhöffigen Standorte mit einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von über über 6 m/s sind im Windatlas Baden-Württemberg für das Gebiet des Naturparks Schönbuch aufgeführt? 2. Wie schätzt sie die Aussicht auf Genehmigung moderner Windkraftanlagen der 3-MW-Klasse an diesen Standorten nach dem geänderten Landesplanungsgesetz und dem neuen Windkrafterlass im Vergleich zu den Aussichten auf Genehmigung nach der alten Rechtslage ein? 3. Wie viele der oben unter Frage 1 genannten windhöffigen Standorte liegen in der Nähe von Wohnbebauung? 4. Wie viele der oben unter Frage 1 genannten windhöffigen Standorte liegen in der Nähe von Markungsgrenzen von Kommunen? 5. Welche Konflikte befürchtet sie im Falle der Beantragung einer Genehmigung für Windkraftanlagen an den unter Frage 4 und 5 genannten Standorten? 6. Wie schätzt sie die Bedeutung des Naturparks Schönbuch für den Natur- und Landschaftsschutz und als Naherholungsgebiet für die Bevölkerung ein? 7. Welche Eingriffe in die Belange von Natur- und Landschaftsschutz sowie in die Funktion als Naherholungsgebiet erwartet sie im Falle der Errichtung von Windkraftanlagen der 3-MW-Klasse an den windhöffigen Standorten im Naturpark Schönbuch? 8. Welche Maßnahmen wird sie (bis hin zu einem generellen Ausschluss von Windkraftanlagen im Naturpark Schönbuch) ergreifen, um die einzigartige Naturlandschaft und Naherholungsqualität des Naturparks Schönbuch zu erhalten? Kleine Anfrage der Abg. Sabine Kurtz und Paul Nemeth CDU und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Windkraftstandorte im Naturpark Schönbuch Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1796 2 9. Hält sie eine regionalplanerische Steuerung oder eine Koordination der Planungen der Kommunen im Naturpark Schönbuch bei der Ausweisung von Windkraftstandorten in deren Flächennutzungsplänen für erforderlich? 10. Wie wird sie die Kommunen im Naturpark Schönbuch bei der Koordination ihrer Planungen für die Ausweisung von Windkraftstandorten in den Flächennutzungsplänen unterstützen? 05. 06. 2012 Kurtz, Nemeth CDU B e g r ü n d u n g Der Schönbuch ist bereits seit dem Jahr 1967 in großen Teilen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Im Jahr 1972 wurde der Schönbuch zum ersten Naturpark Baden-Württembergs. Der Naturpark umfasst dabei Teile der Gemarkungen von Aichtal, Altdorf, Altenriet, Ammerbuch, Dettenhausen, Gärtringen, Herrenberg , Hildrizhausen, Holzgerlingen, Kirchentellinsfurt, Nufringen, Pliezhausen, Reutlingen, Schlaitdorf, Tübingen, Walddorfhäslach, Waldenbuch und Weil im Schönbuch. In § 27 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wird festgelegt, dass Naturparks einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende, großräumige Gebiete und auf überwiegender Fläche Landschafts- oder Naturschutzgebiete sind, eine große Artenund Biotopenvielfalt und eine durch vielfältige Nutzungen geprägte Landschaft aufweisen. In Naturparks wird eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt und sie sollen wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen besonders für die Erholung und für nachhaltigen Tourismus geeignet sein. Gerade im Naturpark Schönbuch ist der Schutz der einzigartigen Landschaft von großer Bedeutung. Moderne Windkraftanlagen sind mit dem Schutzzweck des Naturparks kaum vereinbar. Umso sensibler und koordinierter muss an den windhöffigen Stellen des Naturparks, an denen Windkraftanlagen überhaupt genehmigungsfähig sind, umgegangen werden. Diese Kleine Anfrage soll klarstellen, ob sich die Landesregierung dieser Problematik bewusst ist und mit den betroffenen Regionalverbänden und Kommunen in ausreichendem Maße zusammenarbeitet. A n t w o r t Mit Schreiben vom 29. Juni 2012 Nr. I/2.6 beantwortet das Ministerium für Umwelt , Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche windhöffigen Standorte mit einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von über 6 m/s sind im Windatlas Baden-Württemberg für das Gebiet des Naturparks Schönbuch aufgeführt? Im gesamten Naturpark Schönbuch gibt es keine Flächen mit windhöffigen Be - reichen von über 6 m/s in 100 m sowie in 140 m Höhe. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1796 2. Wie schätzt sie die Aussicht auf Genehmigung moderner Windkraftanlagen der 3-MW-Klasse an diesen Standorten nach dem geänderten Landesplanungsgesetz und dem neuen Windkrafterlass im Vergleich zu den Aussichten auf Genehmigung nach der alten Rechtslage ein? Entsprechend der Antwort zu Ziffer 1 stellt sich die Frage der Genehmigungsfähigkeit für Standorte mit den abgefragten Merkmalen nicht. Im Übrigen hängt die Genehmigungsfähigkeit von Windenergieanlagen von den jeweiligen Standorten und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab. Ungeachtet hiervon wurde mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes ermöglicht , dass raumbedeutsame Windenergieanlagen nicht mehr nur auf Vorranggebiete der Regionalverbände beschränkt sind. Spätestens ab dem 1. Januar 2013 können sie auch in Konzentrationszonen von kommunalen Flächennutzungsplänen oder, wenn keine entsprechende Flächennutzungsplanung vorliegt, in den übrigen Gebieten entstehen. Dagegen bleiben die fachrechtlichen Tabu- und Restriktionsbereiche, wie insbesondere des Naturschutz-, Landschaftsschutz- oder Artenschutzrechtes, auch nach Änderung des Planungsregimes erhalten. So sind beispielsweise in Naturschutzgebieten oder in Schon- und Bannwäldern Windenergieanlagen weiterhin nicht zulässig. Ebenso müssen die erforderlichen Abstände wie beispielsweise zu Siedlungen wie bisher eingehalten werden. Dies wird im Windenergieerlass BadenWürttemberg vom 9. Mai 2012 (GABl. S. 413 ff.) ausdrücklich klargestellt. Hinzu kommt, dass neben den weiterhin zu beachtenden fachgesetzlichen Bestimmungen auch das Windangebot in den überwiegenden Bereichen des Naturparks Schönbuch, ausgehend von der nach dem Windenergieerlass definierten Mindest - ertragsschwelle von 5,3 bis 5,5 m/s in 100 m Höhe, nicht ausreichend ist. Wird vorgenannte Mindestertragsschwelle unterschritten, überwiegen im Rahmen der Prüfung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Regel die Aspekte des Landschaftsschutzes die mit der Errichtung von Windenergieanlagen verfolgten Belange. 3. Wie viele der oben unter Frage 1 genannten windhöffigen Standorte liegen in der Nähe von Wohnbebauung? 4. Wie viele der oben unter Frage 1 genannten windhöffigen Standorte liegen in der Nähe von Markungsgrenzen von Kommunen? 5. Welche Konflikte befürchtet sie im Falle der Beantragung einer Genehmigung für Windkraftanlagen an den unter Frage 4 und 5 (redaktioneller Hinweis: vorliegend Bezug auf Frage 3. bis 4.) genannten Standorten? Da es keine Flächen mit windhöffigen Bereichen von über 6 m/s in 100 m sowie in 140 m Höhe innerhalb des Naturparks Schönbuch gibt, sind auch keine solchen Standorte in der Nähe zur Wohnbebauung und zu Markungsgrenzen vorhanden. Generell haben sowohl die Regelungen des Landesplanungsgesetzes wie auch des Baugesetzbuchs das Ziel, möglichst geeignete und damit konfliktarme Standorte für Windenergieanlagen auszuweisen. Dafür stehen den Regionalverbänden wie den kommunalen Planungsträgern geeignete Planungsinstrumente zur Verfügung. So haben die Gemeinden nach den Vorgaben der Baugesetzbuchs ihre Bauleitplanung mit den Nachbargemeinden abzustimmen. Darüber hinaus bestehen verschiedene Möglichkeiten gemeindeübergreifender Kooperationen (z. B. Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft, Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans). Konfliktlagen aus Gründen des Immissionsschutzes wird durch die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) vorgebeugt, welche über Mindes t - abstände eine erhebliche Beeinträchtigung durch Immissionen ausschließt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1796 4 6. Wie schätzt sie die Bedeutung des Naturparks Schönbuch für den Natur- und Landschaftsschutz und als Naherholungsgebiet für die Bevölkerung ein? Der Naturpark Schönbuch ist mit einer Gesamtfläche von 15.600 Hektar der kleinste der sieben Naturparke des Landes. Der Waldanteil ist mit 86 % der Gesamtfläche vergleichsweise hoch und bildet sich aus dem namensgebenden Schönbuch, dem größten zusammenhängenden Waldgebiet im Ballungsraum des Mittleren Neckars. Im Naturpark liegen vier Naturschutzgebiete (5,4 % der Naturparkfläche) sowie drei Bann- und drei Schonwälder (1,7 % der Naturparkfläche). Darüber hinaus hat er Anteile an 15 Landschaftsschutzgebieten in einem Flächenumfang von 91,6 % der Naturparkfläche. Weite Teile des Naturparks sind zugleich als „Natura 2000“- Gebiet ausgewiesen. Europäische Vogelschutzgebiete umfassen 83,2 % der Naturparkfläche . Für den Mittleren Neckarraum ist der Naturpark mit dem Schönbuch als größtem zusammenhängenden Waldgebiet für die Naherholung von hoher Bedeutung. An Wochenenden mit Spitzenbesucherzahlen wird der Naturpark von bis zu 100.000 Erholungssuchenden aufgesucht. Kurze Anfahrtswege, eine gute Anbindung an den ÖPNV sowie ein umfangreiches Wander- und Radwanderwegenetz verleihen dem Naturpark Schönbuch seine Attraktivität für die Naherholung. 7. Welche Eingriffe in die Belange von Natur- und Landschaftsschutz sowie in die Funktion als Naherholungsgebiet erwartet sie im Falle der Errichtung von Windkraftanlagen der 3-MW-Klasse an den windhöffigen Standorten im Naturpark Schönbuch? Durch die Überbauung des Bodens durch die Installation der Anlage samt ihrer Nebeneinrichtungen (Kranaufstellfläche, Erschließung, Einspeisungstrasse) wird in das Schutzgut Boden sowie ggf. in Lebensräume von Arten eingegriffen. Windenergieanlagen können ferner Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild, das im Hinblick auf seine Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie im Hinblick auf seinen Erholungswert bewahrt werden soll, haben. Soweit die Errichtung einer Windenergieanlage im Wald erfolgt, ist dieser als öffentliches Schutzgut betroffen. 8. Welche Maßnahmen wird sie (bis hin zu einem generellen Ausschluss von Windkraftanlagen im Naturpark Schönbuch) ergreifen, um die einzigartige Naturlandschaft und Naherholungsqualität des Naturparks Schönbuch zu erhalten? Über die im Windenergieerlass Baden-Württemberg konkretisierten gesetzlichen Ausschluss- und Restriktionskriterien hinaus sieht die Landesregierung keinen Handlungsbedarf für weitergehende Maßnahmen. 9. Hält sie eine regionalplanerische Steuerung oder eine Koordination der Planungen der Kommunen im Naturpark Schönbuch bei der Ausweisung von Windkraftstandorten in deren Flächennutzungsplänen für erforderlich? Eine regionalplanerische Steuerung oder eine Koordination der Planungen der Kommunen für Standorte regionalbedeutsamer Windenergieanlagen obliegt dem jeweiligen Regionalverband bzw. der jeweiligen Kommune. Ob der jeweilige Planungsträger eine Planung für erforderlich hält oder nicht, hängt von vielen Faktoren ab. Neben der Windhöffigkeit dürften dabei auch die konkret für das Plangebiet bestehenden gesetzlichen Regelungen (mit-)entscheidend sein, wie beispielsweise die Regelungen zum Natur- und Landschaftsschutz. 10. Wie wird sie die Kommunen im Naturpark Schönbuch bei der Koordination ihrer Planungen für die Ausweisung von Windkraftstandorten in den Flächennutzungsplänen unterstützen? Die Kommunen, die Standorte für regionalbedeutsame Windenergieanlagen planerisch steuern, sind bereits mit Kompetenz und hohem Engagement dabei. Un- 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1796 terstützt werden sie dabei durch die Aufsichts- und Genehmigungsbehörden, die neben der Klärung von Einzelfragen im Tagesgeschäft bereits eine Vielzahl von Besprechungen und Veranstaltungen zu diesem Thema angeboten haben und anbieten werden. Alle Beteiligten stehen dabei im ständigen fachlichen Austausch. Neben der Veröffentlichung des Windenergieerlasses Baden-Württemberg als Planungshilfe für die Kommunen wird die Landesregierung die Kommunen durch die Kompetenzzentren Energie bei den vier Regierungspräsidien und im Hinblick auf spezielle Fragen des Arten- und Immissionsschutzes durch das zentrale Kompetenzzentrum Windenergie bei der LUBW unterstützen. Als weitere Maßnahme wird die Landesregierung die Regionalverbände mit entsprechenden Mitteln ausstatten , damit diese die Kommunen bei Planungsprozessen beraten können. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice