Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 18 19. 05. 2011 Kleine Anfrage des Abg. Karl Rombach CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Straßenbau K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: Welche der nachstehend aufgeführten wichtigen Vorhaben des Landesstraßenbaus im Landtagswahlkreis Villingen-Schwenningen sollen von der Landesregierung zu welchem Zeitpunkt fortgeführt bzw. aufgegeben werden: a) Ausbau der L 177 zwischen Königsfeld und Hardt, Bauabschnitte 3 a und 3 b, b) Neubau der Ortsumfahrung Marbach im Zuge der L 178, c) Ausbau der L 172 von Hammereisenbach nach Vöhrenbach, d) Neubau der Ortsumfahrung Niedereschach im Zuge der L 178/L 423, e) Fahrbahndeckenerneuerung in der Ortsdurchfahrt Vöhrenbach, Bauabschnitt West, f) Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Urach und Hammereisenbach im Zuge der L 180, g) Fahrbahndeckenerneuerung zwischen dem Kreisverkehrsplatz und dem Schwimmbad Königsfeld im Zuge der L 181. 17. 05. 2011 Rombach CDU Eingegangen: 19. 05. 2011 / Ausgegeben: 20. 06. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 18 2 B e g r ü n d u n g Nach der Koalitionsvereinbarung der grün-roten Landesregierung sollen Straßenneubauten und -ausbauten nur noch in begründeten Einzelfällen realisiert werden. Der Schwerpunkt soll auf den Straßenerhalt und auf den Abschluss bereits begonnener Neu- und Ausbaumaßnahmen gelegt werden. Für den ländlichen Raum ist eine leistungsfähige Infrastruktur einschließlich wichtiger Straßenneubauten unverzichtbar , um die Zukunftschancen dauerhaft zu sichern. Der ländliche Raum darf bei der benötigten Straßeninfrastruktur nicht abgehängt werden. Bürger, Kommunen und Wirtschaft im ländlichen Raum haben Anspruch auf eine klare Äußerung der Landesregierung, welche der genannten Vorhaben als „begonnene“ Maßnahmen gelten, fortgeführt und abgeschlossen werden und welche Maßnahmen dem neuen Kurs zum Opfer fallen sollen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 8. Juni 2011 Nr. 2–3941.0–SBK/50/1 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: Welche der nachstehend aufgeführten wichtigen Vorhaben des Landesstraßenbaus im Landtagswahlkreis Villingen-Schwenningen sollen von der Landesregierung zu welchem Zeitpunkt fortgeführt bzw. aufgegeben werden: a) Ausbau der L 177 zwischen Königsfeld und Hardt, Bauabschnitte 3 a und 3 b, Beim Ausbau der L 177 zwischen Königsfeld und Hardt handelt es sich um eine begonnene Maßnahme, die abschnittsweise entsprechend den Baurechten und den zur Verfügung stehenden Mitteln umgesetzt wird. Die Bauabschnitte 1, 2 und 4 sind bereits fertiggestellt. Der Ausbau im Bauabschnitt 3 b ist im Gange. Daran anschließend soll der Ausbau im Bauabschnitt 3 a durchgeführt werden. Dies setzt allerdings voraus, dass bis dahin die Baurechte geschaffen sind, die Bauausführungsplanung erstellt ist und die notwendigen Finanzmittel bereitgestellt werden können. b) Neubau der Ortsumfahrung Marbach im Zuge der L 178, Auf der Grundlage des Generalverkehrsplans 2010 des Landes Baden-Württemberg (GVP 2010) soll ein Maßnahmenplan erstellt werden, in dem auch die Projekte des Landesstraßenbaus aufgeführt sind, die künftig umgesetzt werden. Welche Projekte in den Maßnahmenplan aufzunehmen sind, muss das Prüfverfahren zeigen, das derzeit noch läuft. Bei diesem Prüfverfahren wird der Bedarf der Projekte nach landeseinheitlich festgelegten Kriterien geprüft. Es liegen noch keine abschließenden Bewertungsergebnisse vor. Eine konkrete Aussage zur Dringlichkeit des Neubaus der Ortsumfahrung Marbach im Zuge der L 178 ist erst möglich, wenn die Bewertungsergebnisse zum Maßnahmenplan vorliegen. Dies wird frühestens Ende 2011/Anfang 2012 der Fall sein. c) Ausbau der L 172 von Hammereisenbach nach Vöhrenbach, Die Schäden der L 172 im Streckenabschnitt von Hammereisenbach nach Vöhrenbach können mit einer Fahrbahndeckenerneuerung behoben werden. Diese Erhaltungsmaßnahme kann angesichts der begrenzten Erhaltungsmittel und bei der Vielzahl von anderen dringenden Projekten in diesem Jahr nicht mehr durchgeführt werden. Eine konkrete Aussage zur Ausführung wird erst Anfang des nächsten Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 18 3 Jahres möglich sein, wenn der Doppelhaushalt 2012/2013 verabschiedet ist und feststeht, welche Erhaltungsmittel dem Landesstraßenbau künftig zur Verfügung stehen. d) Neubau der Ortsumfahrung Niedereschach im Zuge der L 178/L 423, Die Dringlichkeit des Neubaus der Ortsumfahrung Niedereschach im Zuge der L 178/L 423 wird im Rahmen der laufenden Aufstellung des Maßnahmenplans zum GVP 2010 geprüft. Eine konkrete Aussage ist frühestens Ende 2011/Anfang 2012 möglich, wenn die Bewertungsergebnisse zum Maßnahmenplan vorliegen. e) Fahrbahndeckenerneuerung in der Ortsdurchfahrt Vöhrenbach, Bauabschnitt West, Die Fahrbahndeckenerneuerungsmaßnahme in der Ortsdurchfahrt Vöhrenbach wird in Kürze durchgeführt. Die Bauarbeiten stehen kurz vor der Vergabe. f) Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Urach und Hammereisenbach im Zuge der L 180, Die Fahrbahndeckenerneuerungsmaßnahme zwischen Urach und Hammereisenbach im Zuge der L 180 wird in Kürze durchgeführt. Die Bauarbeiten sind bereits vergeben. g) Fahrbahndeckenerneuerung zwischen dem Kreisverkehrsplatz und dem Schwimmbad Königsfeld im Zuge der L 181. Die Fahrbahndeckenerneuerungsmaßnahme zwischen dem Kreisverkehrsplatz und Schwimmbad Königsfeld im Zuge der L 181 wird noch in diesem Jahr durchgeführt . Die Landesregierung wird dafür Sorge tragen, dass im ländlichen Raum eine angemessene Straßeninfrastruktur vorhanden ist, wobei der Schwerpunkt auf der Erhaltung und Modernisierung des bestehenden Straßennetzes liegen wird. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur