Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1800 05. 06. 2012 1Eingegangen: 05. 06. 2012 / Ausgegeben: 06. 07. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass das Land in den kommenden zehn Jahren 80 Millionen Euro in den Nationalpark Nordschwarzwald investieren wird und eine alternative Inves - tition in andere ökologische Projekte keinen größeren Effekt bringen würde? 2. Liegt ihr bereits das in der Sache in Auftrag gegebene und für Ende des Jahres angekündigte Gutachten vor, oder welche Vorabinformationen hat sie über das Ergebnis des Gutachtens? 3. In welchem Umfang wurden ihrerseits bereits konkrete Kosten für die Umsetzung eines Nationalparks Nordschwarzwald errechnet (mit Angabe, wie diese Kosten aufgeschlüsselt sowie gegenfinanziert sind)? 4. Welchen Sinn sieht sie darin, das Gutachten weiterhin abzuwarten, wenn offensichtlich schon jetzt feststeht, dass die Umsetzung des Nationalparks sowie dessen Finanzierung, beschlossene Sache ist? 5. Erachtet sie die vorangegangenen Bürgerbeteiligungen sowie den dort erstellten Fragenkatalog, der bisher noch nicht abgearbeitet ist, für überflüssig (mit Angabe, wie sie diesen Sachverhalt in Zusammenhang mit dem selbstgewählten Ziel einer bürgeroffenen und beteiligungsfreundlichen Regierung bewertet )? 05. 06. 2012 Dr. Bullinger FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Geplante Ausgaben des Landes für den Nationalpark Nordschwarzwald Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1800 2 B e g r ü n d u n g Die Deutsche Presse-Agentur GmbH (dpa) berichtete am 25. Mai diesen Jahres: „Das Land will in den kommenden zehn Jahren 80 Millionen Euro in den umstrittenen Nationalpark Nordschwarzwald stecken. Es handle sich um ein gigantisches Investitionsprogramm, sagte SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel den Badischen Neuesten Nachrichten (Karlsruhe/Samstag). Nach seinen Angaben könnten wei - tere Fördergelder die Summe noch erhöhen. Eine alternative Investition in andere ökologische Projekte brächte keinen größeren Effekt.“ Es gilt den offensichtlichen Widerspruch dieser Äußerungen zu den bisherigen Zusagen der Landesregierung aufzuklären. A n t w o r t Mit Schreiben vom 29. Juni 2012 Nr. Z-0141.5/116F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass das Land in den kommenden zehn Jahren 80 Millionen Euro in den Nationalpark Nordschwarzwald investieren wird und eine alternative Inves - tition in andere ökologische Projekte keinen größeren Effekt bringen würde? 2. Liegt ihr bereits das in der Sache in Auftrag gegebene und für Ende des Jahres angekündigte Gutachten vor, oder welche Vorabinformationen hat sie über das Ergebnis des Gutachtens? 3. In welchem Umfang wurden ihrerseits bereits konkrete Kosten für die Umsetzung eines Nationalparks Nordschwarzwald errechnet (mit Angabe, wie diese Kosten aufgeschlüsselt sowie gegenfinanziert sind)? Zu 1. bis 3.: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass ein Nationalpark nicht nur eine Bereicherung für die biologische Vielfalt und die Natur im Land insgesamt darstellen würde, sondern auch, dass von einem solchen Alleinstellungsmerkmal posi - tive strukturelle Impulse für Tourismus, Einzelhandel und Gewerbe im Nordschwarzwald ausgehen würden. Die Entscheidungsalternative für eine Bereicherung der biologischen Vielfalt, nämlich die zusätzliche Ausweisung weiterer Bannwälder, wäre für das Land zwar kostengünstiger, würde aber dem Nordschwarzwald keinerlei wirtschaftliche Impulse geben. Hinzu kommt, dass die Landesregierung sich von der Einrichtung eines Nationalparks einen natur- und artenschutzfachlichen Mehrwert erwartet, wie er sich nur in Gebieten entwickeln kann, die auf großer zusammenhängender Fläche dem Prozessschutz unterliegen. Die Landesregierung ist daher vom Nutzen eines Nationalparks und von seinem Potenzial in ökologischer, wirtschaftlicher und touristischer Hinsicht überzeugt. Welche Effekte im Einzelnen sich mit einem möglichen Nationalpark Nordschwarzwald ergeben könnten, ist derzeit Gegenstand der Arbeit der mit dem Gutachten beauftragten Unternehmen. Das Gutachten liegt noch nicht vor. Auch Vorabinformationen über mögliche (Teil-)Ergebnisse des Gutachtens liegen der Landesregierung nicht vor. Vergleiche mit potenziellen anderen ökologischen Projekten sind insoweit nicht möglich. Die Errichtung eines Nationalparks kann nach § 27 Landesnaturschutzgesetz nur durch Gesetz erfolgen. Dies wurde grundsätzlich bereits von der Fraktion des Antragstellers mitgetragenen damaligen Landesregierung so entschieden. Eine Abschätzung von Folgekosten eines möglichen Nationalparks Nordschwarzwald würde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens vorgenommen. Möglicherweise 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1800 wird auch das Gutachten Aussagen dazu enthalten. Im Übrigen wird auf die Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu I. 7. und I. 8. des Antrags der Fraktion der CDU (Drucksache 15/658) verwiesen. Im Übrigen obliegt die Entscheidung über den Einsatz von Haushaltsmitteln des Landes im Hinblick auf die mögliche Einrichtung eines Nationalparks dem Haushaltsgesetzgeber . 4. Welchen Sinn sieht sie darin, das Gutachten weiterhin abzuwarten, wenn offensichtlich schon jetzt feststeht, dass die Umsetzung des Nationalparks sowie dessen Finanzierung beschlossene Sache ist? 5. Betrachtet sie die vorangegangenen Bürgerbeteiligungen sowie den dort erstellten Fragenkatalog, der bisher noch nicht abgearbeitet ist, für überflüssig (mit Angabe, wie sie diesen Sachverhalt in Zusammenhang mit dem selbstgewählten Ziel einer bürgeroffenen und beteiligungsfreundlichen Regierung bewertet )? Zu 4. und 5.: Auch wenn der ökologische Nutzen von Großschutzgebieten grundsätzlich durch die positiven Erfahrungen anderer Nationalparke bestätigt wird, so nimmt die Landesregierung die Fragen, Anregungen und Bedenken, die aus der Bevölkerung an sie herangetragen wurden, sehr ernst. Die Landesregierung betrachtet die vorangegangenen Bürgerbeteiligungen sowie den Fragenkatalog daher als wichtigen Baustein der Entscheidungsgrundlagen für einen Nationalpark. Die Aufarbeitung und Beantwortung dieser Fragen ist deshalb Gegenstand des in Auftrag gegebenen Gutachtens. Das Gutachten soll vor allem auf die regionalen Gegebenheiten der Region Nordschwarzwald eingehen. Die auf wissensbasierter Grundlage erzielten Ergebnisse des Gutachtens werden dazu dienen, dass nach Abwägung der Vor- und Nachteile eine fundierte Entscheidung getroffen werden kann. Die Entscheidung über die Errichtung eines Nationalparks trifft der Landtag von Baden-Württemberg auf der Grundlage eines Gesetzentwurfs der Landesregierung . Die Landesregierung sieht im Gutachten eine wesentliche Grundlage für die Entscheidung über die Errichtung eines Nationalparks im Nordschwarzwald. Auch bei dieser Diskussion werden Bevölkerung, Wirtschaft, Kommunen, Landkreise und die im Landtag vertretenen Fraktionen intensiv beteiligt werden. Erst wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, wird die Landesregierung über die weiteren Schritte entscheiden. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice