Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1811 12. 06. 2012 1Eingegangen: 12. 06. 2012 / Ausgegeben: 12. 09. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Menschen werden derzeit in Baden-Württemberg in Teilzeit aus - gebildet, differenziert nach Geschlecht, Ausbildungsort, Ausbildungsberuf und ggf. nach Familienstand und Anzahl der Ausbildungsabbrüche? 2. Mit welchen Strategien und Maßnahmen wird das Modell der Teilzeitausbildung derzeit von ihr gefördert und wie kann die Teilzeitausbildung künftig unterstützt werden, damit das Angebot der Teilzeitausbildung mehr Öffentlichkeit erhält? 3. Welche Möglichkeiten sieht sie, berufliche Schulen in die Umsetzung der Ausbildung in Teilzeit einzubinden, um den Zugang zu weiteren Ausbildungsberufen zu erleichtern? 4. Welche Möglichkeiten sieht sie, weitere Akteure wie Kammern und kleine und mittelständische Unternehmen für eine Teilhabe am Modell der Teilzeitausbildung zu gewinnen? 5. Wie können Modelle zur Ausbildung in Teilzeit auch im Bereich der schulischen Berufsausbildung entwickelt werden, damit gerade die bei jungen Frauen stark nachgefragten Ausbildungsberufe wie Erzieher/-innen und Kinderpfleger/ -innen in Teilzeit ausgebildet werden können? 6. Wie kann die Arbeit des Netzwerks „Teilzeitausbildung Baden-Württemberg“ dahin gehend unterstützt werden, dass das Modell der Ausbildung in Teilzeit weiterentwickelt werden kann? Kleine Anfrage des Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Ausweitung des Modells der Teilzeitausbildung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1811 2 7. Liegen ihr Erkenntnisse vor, in welchem Umfang in öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen im Land Baden-Württemberg bereits Ausbildungen in Teilzeit angeboten werden und welche Maßnahmen schlägt sie vor, um diese Möglichkeiten auszuweiten? 8. Gibt es nach ihrer Auffassung Modelle, welche einen Übergang vom ALG IIBezug zur Ausbildung in Teilzeit finanziell absichern können? 11. 06. 2012 Lehmann GRÜNE B e g r ü n d u n g Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eine wesentliche Voraussetzung, um dem Fachkräftemangel konstruktiv zu begegnen. Die Möglichkeit zur Ausbildung in Teilzeit für (junge) Mütter und Väter sowie für Personen mit pflegebedürftigen Angehörigen erschließt wichtige Fachkräftepotenziale für Unternehmen und bietet darüber hinaus individuelle Ausbildungschancen für die Betroffenen. Mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2005 fand die Teilzeit - berufsausbildung erstmals im Berufsbildungsgesetz (§ 8 BBiG) Niederschlag. Die Umsetzung der Teilzeitausbildung ist jedoch in Baden-Württemberg noch nicht in wünschenswertem Umfang erfolgt. Neben unzureichenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung sowie finanziellen Lücken in der Sicherung von Ein-Eltern- Familien besteht vor allem auch ein Informationsdefizit zur Teilzeitausbildung in kleinen und mittleren Unternehmen, in Politik und Öffentlichkeit. Hierbei bestehen u. a. Informationslücken und Unsicherheiten hinsichtlich der Umsetzung des Modells der Teilzeitausbildung, z. B. gesetzliche und rechtliche Regelungen sowie Klärungsbedarf zu Fragen wie Ausbildungsdauer und tarifliche Entlohnung. Aufgrund vielfältiger formaler Voraussetzungen und Rahmenbedingungen sind in Baden-Württemberg im Weiteren (noch) nicht alle dualen Berufsausbildungen in Teilzeit realisierbar. Während mancherorts die Organisation des Berufsschul - unterrichts (z. B. blockweise) nicht mit dem Teilzeitmodell kompatibel ist, gewäh - ren andernorts nicht alle Kammern den Zugang in eine Ausbildung in Teilzeit. In Baden-Württemberg sind derzeit rund 60 Prozent der alleinerziehenden Frauen aus dem Rechtskreis SGB II (etwa 10.000 Frauen) ohne Ausbildungsabschluss. Im Bereich des SGB III besitzen 25 Prozent der arbeitslos gemeldeten Allein - erziehenden (600 Frauen) keinen Abschluss. Junge Elternschaft birgt ein großes Risiko, auf Dauer ohne Berufsausbildung zu bleiben. Eine Berufsausbildung hingegen vermindert das persönliche Armutsrisiko und schafft eine wichtige Lebensgrundlage für Eltern und ihre Kinder. Die Teilzeitausbildung ist ein in Modellen erprobter, erfolgreicher Weg, u. a. für junge Eltern, der zum qualifizierten Berufsabschluss führt. Ziel sollte es sein, Teilzeitausbildung auch in Baden-Württemberg als einen weiteren anerkannten, etablierten Weg zur Berufsausbildung in Wirtschaft und Gesellschaft bekannt zu machen. Aufgrund besonderer Lebenslagen gibt es in den Zielgruppen für Teilzeitausbildung unterschiedliche Bedarfe, die bislang nicht über SGB II, SGB III oder SGB VIII abgedeckt sind. So ist beispielsweise die kontinuierliche sozialpädagogische Begleitung der Mütter und Väter in Teilzeitausbildung für das Gelingen eines Ausbildungsabschlusses unabdingbar, sie ist aber auch unverzichtbar aus Sicht der Arbeitgeber und Betriebe, die angesichts der besonderen Personengruppe Ansprechpartner/-innen und Unterstützung benötigen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1811 A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 29. August 2012 Nr. 85-6001.9/359 beantwortet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Menschen werden derzeit in Baden-Württemberg in Teilzeit ausgebildet , differenziert nach Geschlecht, Ausbildungsort, Ausbildungsberuf und ggf. nach Familienstand und Anzahl der Ausbildungsabbrüche? Zu 1.: Nach Erhebungen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg wurden im Jahr 2011 295 Menschen in Baden-Württemberg in Teilzeit in dualen Ausbildungsberufen ausgebildet, davon zwölf männliche und 283 weibliche Auszubildende . In 2011 gab es 29 vorzeitige Vertragslösungen. Damit liegt die Vertragslösungsquote unter dem Durchschnitt. Die Verteilung der Ausbildungsverhältnisse auf die Ausbildungsbereiche, auf die einzelnen Berufe (der Schwerpunkt liegt bei den kaufmännischen Berufen) und auf die Stadt- und Landkreise sind den beigefügten Tabellen in der Anlage zu entnehmen . 2. Mit welchen Strategien und Maßnahmen wird das Modell der Teilzeitausbildung derzeit von ihr gefördert und wie kann die Teilzeitausbildung künftig unterstützt werden, damit das Angebot der Teilzeitausbildung mehr Öffentlichkeit erhält? 4. Welche Möglichkeiten sieht sie, weitere Akteure wie Kammern und kleine und mittelständische Unternehmen für eine Teilhabe am Modell der Teilzeitausbildung zu gewinnen? Zu 2. und zu 4.: Durch das Berufsbildungsreformgesetz vom 23. April 2005 wurde in § 8 Absatz 1 Satz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) erstmalig gesetzlich klargestellt, dass der Antrag auf Abkürzung der Ausbildungszeit bei berechtigtem Interesse der Auszubildenden sich auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten kann. Es müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, unter anderem bedarf es eines gemeinsamen Antrages von Auszubildendem und Betrieb sowie der Darlegung des berechtigten Interesses. Letzteres ist z. B. dann gegeben , wenn der/die Auszubildende ein eigenes Kind zu betreuen hat. Liegen alle Voraussetzungen vor, hat die zuständige Stelle kein Ermessen. Die Teilzeitausbildung ist eine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Abkürzung der Berufsausbildung . Es gibt in Baden-Württemberg Modelle, die die praktische Durchführbarkeit der Teilzeitausbildung unterstützen. Im Rahmen des Landesprogramms „Gute und sichere Arbeit“ unterstützt die Landesregierung aktiv die Durchführung von Teilzeitausbildung. Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und ergänzenden Landesmitteln derzeit acht überregionale Modellprojekte zur Teilzeitausbildung für alleinerziehende Frauen. Die Projekte wurden im Juni 2012 bewilligt und werden bis Ende 2014 durchgeführt . Mit einem ESF-Fördervolumen von 5,1 Mio. Euro soll rund 1.500 allein - erziehenden Frauen die Möglichkeit eröffnet werden, ihre berufliche Ausbildung mit ihren familiären Aufgaben zu vereinbaren. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1811 4 Mit den Modellprojekten soll den alleinerziehenden Frauen die nachhaltige Integration in das Erwerbsleben ermöglicht und dadurch die Chance zu mehr Teil - habe am wirtschaftlichen und sozialen Leben geboten und Altersarmut vorgebeugt werden. Zugleich soll damit auch bereits bestehenden und noch zu erwartenden Fachkräfteengpässen einzelner Branchen und Betriebe entgegengewirkt werden. Grundsätzlich haben alle angefragten zuständigen Stellen (das sind überwiegend die Kammern, aber auch die Regierungspräsidien) mitgeteilt, dass sie der Teilzeitausbildung offen gegenüberstehen und Ausbildende und Auszubildende diesbezüglich umfassend beraten und nach praktikablen Lösungen suchen. Einige zuständigen Stellen haben bestätigt, dass bei den Betrieben und Auszubildenden bzgl. der Möglichkeit einer Teilzeitausbildung zum Teil Informations - defizite bestehen. Die zuständigen Stellen informieren beispielsweise bei ihren Beratungen, auf Ausbildungsmessen, in Informationsveranstaltungen oder über ihre Medien wie Mitgliederzeitschriften, Internet, Merkblätter. Auch über die Arbeitsverwaltung werden insbesondere Betriebe angesprochen. So stellt die Regionaldirektion den Arbeitsagenturen einen Infoflyer zur Bewerbung der Teilzeitausbildung zur Verfügung, der regional angepasst wird und die Ansprechpartner/ Ansprechpartnerinnen vor Ort enthält. Ferner bieten die Arbeitsagenturen und Jobcenter gemeinsam mit anderen Trägern Infoveranstaltungen zur Teilzeitausbildung an. Außerdem informiert der Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen Arbeitgeber über die Möglichkeit der Teilzeitausbildung und über Bewerber/Bewerberinnen , die eine Teilzeitausbildung suchen. Diese Maßnahmen sollten weiterhin beibehalten werden, um das Thema in der Öffentlichkeit noch bekannter zu machen. 3. Welche Möglichkeiten sieht sie, berufliche Schulen in die Umsetzung der Ausbildung in Teilzeit einzubinden, um den Zugang zu weiteren Ausbildungsberufen zu erleichtern? Zu 3.: Die Teilzeit-Auszubildenden sind meistens aufgrund ihres Alters nicht berufsschulpflichtig , aber berufsschulberechtigt. Da Teilzeitausbildungen im dualen Ausbildungsbereich jedoch nur vereinzelt anzutreffen sind, werden in der Regel keine eigenständigen Klassen gebildet werden können. Es sind daher auf den Einzelfall zugeschnittene Lösungsmodelle zu suchen, die eine rechtskonforme Mitbeschulung in Regelklassen ermöglichen. 5. Wie können Modelle zur Ausbildung in Teilzeit auch im Bereich der schulischen Berufsausbildung entwickelt werden, damit gerade die bei jungen Frauen stark nachgefragten Ausbildungsberufe wie Erzieher/-innen und Kinderpfleger/-innen in Teilzeit ausgebildet werden können? Zu 5.: Es gibt bereits Teilzeitausbildung im Bereich der schulischen Berufsausbildung. Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher kann auch in Teilzeit absolviert werden kann. Im Schuljahr 2011/2012 wurde diese Teilzeitausbildung an sechs öffentlichen Fachschulen für Sozialpädagogik (Nürtingen, Aalen, Bühl, Weinheim , Tübingen, Biberach) und zwei privaten Fachschulen für Sozialpädagogik (Silberburgzentrum Stuttgart und Katholische Schule Neckarsulm) angeboten. Zum Schuljahr 2012/2013 sollen weitere Standorte hinzukommen. In der Teilzeitausbildung absolvieren die Schülerinnen und Schüler die Inhalte der beiden Schuljahre der Vollzeitausbildung in drei Jahren. Im Anschluss an die schulische Ausbildung erfolgt ein einjähriges Berufspraktikum in Vollzeit oder ein zweijähriges Halbtagespraktikum. Es ist möglich, dass bereits während der ersten drei Jahre der Ausbildung in Teilzeitform zusätzliche Praxisstunden in den Einrichtungen absolviert werden können, sodass das Berufspraktikum um ein halbes Jahr verkürzt werden kann. Dies bedeutet, dass die Teilzeitform in 3 ½ Jahren zu dem Berufsabschluss Erzieherin/Erzieher führen kann. Für diejenigen, die die Mög- 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1811 lichkeit eines vorgezogenen Praktikums nicht wahrnehmen können, dauert die Ausbildung bei einem Berufspraktikum in Teilzeit insgesamt vier Jahre. 6. Wie kann die Arbeit des Netzwerks „Teilzeitausbildung Baden-Württemberg“ dahingehend unterstützt werden, dass das Modell der Ausbildung in Teilzeit weiterentwickelt werden kann? Zu 6.: Das Netzwerk „Teilzeitausbildung Baden-Württemberg“ wurde von der Landesarbeitsgemeinschaft Mädchenpolitik Baden-Württemberg im Rahmen des Modell - versuches „Qualifizierungsprojekt zur Entwicklung regionaler Akquise- und Betriebsbegleitungsstrategien für spezielle Ausbildungsplatzbedürfnisse am Beispiel der Teilzeitausbildung für junge Mütter und Väter“ des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) initiiert und im Dezember 2011 begründet. Das Netzwerk setzt sich aus Vertreter/-innen verschiedener Träger, Organisationen und Projekte zusammen, die sich in Baden-Württemberg für die Umsetzung der Teilzeitausbildung engagieren. Unter anderem sind verschiedene Arbeitsagenturen, Jobcenter aber auch Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern Mitglieder des Netzwerks. Bei der vom Netzwerk in diesem Jahr durchgeführten Podiumsdiskussion haben Vertreter/-innen von verschiedenen zuständigen Stellen (Regierungspräsidium Karlsruhe, Rechtsanwaltskammer Stuttgart) teilgenommen. Das Projekt wird vom BIBB und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert (vgl. www.netzwerk-teilzeitausbildung-bw.de). Das Land hat sich mit den unter der Antwort zu Frage 2 genannten Modellprojekten im Rahmen des Landesprogramms „Gute und sichere Arbeit“ zur Unterstützung von Teilzeitausbildung sehr stark engagiert. Eine finanzielle Unterstützung des „Netzwerks Teilzeitausbildung Baden-Württemberg“ durch das Land steht derzeit nicht im Raum. Die Finanzierung durch den Bund ist bis Februar 2014 gesichert. 7. Liegen ihr Erkenntnisse vor, in welchem Umfang in öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen im Land Baden-Württemberg bereits Ausbildungen in Teilzeit angeboten werden und welche Maßnahmen schlägt sie vor, um diese Möglichkeiten auszuweiten? Zu 7.: Nach den Erhebungen des Statistischen Landesamtes bestehen in Baden-Württemberg 33 Teilzeitausbildungsverhältnisse im öffentlichen Dienst. Der/die Verwaltungsfachangestellte Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung ist mit 20 Teilzeitausbildungsverhältnissen an 4. Stelle der Berufe, die in Teilzeit aus - gebildet werden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe als für diesen Beruf und weitere Berufe des öffentlichen Dienstes zuständige Stelle steht der Teilzeitausbildung offen gegenüber und berät Ausbildende umfassend über die Ausbildung in Teilzeit nach § 8 Absatz 1 Satz 2 BBiG. Im Falle einer Teilzeitausbildung sucht es gemeinsam mit Ausbildenden und Auszubildenden bei der Frage des Umfangs der Teilzeit und der Ausbildungsdauer nach praktikablen Lösungen. Gerade in den Ausbildungsberufen Verwaltungsfachangestellte, Fachangestellte für Bürokommunikation sowie Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste dürften nach Einschätzung des Innenministeriums auch bei kleineren Ausbildungsstellen eher geringere Vorbehalte gegenüber Teilzeitausbildungen bestehen, nachdem die Arbeitsbereiche, auf die diese Ausbildungen hinführen, dort nicht selten durch Teilzeitkräfte besetzt sind. Anders als bei Stellenausschreibungen werden Ausbildungsplätze nicht von vornherein in Teilzeit angeboten. Vielmehr ist die Verkürzung der Ausbildung zu einer Teilzeitausbildung eine Einzelfallfrage (siehe unter zu 2.). Insofern scheint es insbesondere wichtig, den Auszubildenden Informationen über die Teilzeitausbildung zu geben und sie ggfs. zu ermutigen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1811 6 8. Gibt es nach ihrer Auffassung Modelle, welche einen Übergang vom ALG IIBezug zur Ausbildung in Teilzeit finanziell absichern können? Zu 8.: Auszubildende können zur Vermeidung einer Zahlungslücke zwischen dem letztmaligen Arbeitslosengeldbezug und der ersten Zahlung der Ausbildungsvergütung und/oder der Berufsausbildungsbeihilfe von der Bundesagentur für Arbeit ein Darlehen zur Überbrückung erhalten. Neben dem gesetzlich geregelten System der Sicherung des Lebensunterhalts sind keine weiteren Modelle bekannt. Bei Teilzeitausbildungen wird die vom Ausbildungsbetrieb gezahlte Ausbildungs - vergütung in der Regel entsprechend der geringeren monatlichen Ausbildungszeit gekürzt. Die Ausbildungsvergütung reicht im Normalfall nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes aus. Die möglichen Leistungen durch die Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter sind abhängig von der individuellen Lebenssituation der Auszubildenden. Die Fördersitua - tion der Auszubildenden ist teilweise sehr komplex, die Förderbedingungen sind es auch. Sehr verkürzt dargestellt ist die Rechtslage so, dass Personen, die als SGB II- Leistungsberechtigte eine Teilzeitausbildung beginnen, dadurch in der Regel ihren Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts verlieren. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Förderbedarf zum Beispiel durch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gedeckt werden kann. Die BAB umfasst den Bedarf für den Lebensunterhalt, Fahrtkosten und Kosten für Kinderbetreuung bis 130 €/ Monat. Weitere Leistungen, zum Beispiel für Erstausstattung für Bekleidung von Kleinkindern , können hinzukommen. Die Antwort ist mit dem Sozialministerium, dem Kultusministerium, dem Justizministerium , dem Innenministerium, dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz abgestimmt . Dr. Nils Schmid Minister für Finanzen und Wirtschaft 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1811 männlich weiblich Industrie und Handel 198 10 188 Handwerk 7 0 7 Landwirtschaft 2 1 1 Öffentlicher Dienst 33 1 32 Freie Berufe 43 0 43 Hauswirtschaft 12 0 12 Ausbildungsbereiche zusammen 295 12 283 männlich weiblich Industrie und Handel 65 3 62 Handwerk 2 0 2 Öffentlicher Dienst 6 0 6 Freie Berufe 17 0 17 Hauswirtschaft 8 0 8 Ausbildungsbereiche zusammen 98 3 95 männlich weiblich Industrie und Handel 22 0 22 Handwerk 3 1 2 Freie Berufe 3 0 3 Hauswirtschaft 1 0 1 Ausbildungsbereiche zusammen 29 1 28 Ausbildungsbereich Vorzeitige gelöste Ausbildungsverträge in Teilzeit 2011 Insgesamt davon Vorzeitige gelöste Teilzeitausbildungsverträge in Baden-Württemberg 2011 nach Ausbildungsbereich und Geschlecht Ausbildungsbereich Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in Teilzeit 2011 Insgesamt davon Teilzeitauszubildende in Baden-Württemberg 2011 nach Ausbildungsbereich und Geschlecht Ausbildungsbereich Auszubildende in Teilzeitausbildung 2011 Insgesamt davon Teilzeitauszubildende mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag in BadenWürttemberg 2011 nach Ausbildungsbereich und Geschlecht Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Anlage << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice