Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 182 01. 07. 2011 1Eingegangen: 01. 07. 2011 / Ausgegeben: 26. 07. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die Dringlichkeit der Ortsumfahrung Vellberg L 1040? 2. Welche Verfahrensschritte sind dazu geplant? 3. Welcher zeitliche Rahmen wird für die Realisierung der Baumaßnahme veranschlagt ? 4. Wann kann frühestens mit dem Bau der Ortsumgehung begonnen werden? 30. 06. 2011 Rüeck CDU A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. Juli 2011 Nr. 24-39-L 1040/7 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet sie die Dringlichkeit der Ortsumfahrung Vellberg L 1040? Die Teilortsumfahrung Vellberg („Querspange Gässle“) war Maßnahme des Bestandteilplans Landesstraßen zum Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 1995. Auf Veranlassung der Stadt Vellberg wird bei der Fortschreibung des Maßnahmenplans nun eine „große“ Ortsumfahrung von Vellberg überprüft. Entscheidend werden dabei die Ergebnisse einer nach landesweit einheitlichen Kriterien Kleine Anfrage des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Ortsumfahrung Vellberg L 1040 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 182 2 durchzuführenden Bewertung aller Projekte und die zukünftigen Finanzierungsmöglichkeiten sein. Ein abschließendes Ergebnis dieser fachlichen und finanziellen Bewertung liegt noch nicht vor. 2. Welche Verfahrensschritte sind dazu geplant? 3. Welcher zeitliche Rahmen wird für die Realisierung der Baumaßnahme veranschlagt ? Die Teilortsumfahrung wird planerisch nicht mehr weiterverfolgt. Für die große Lösung könnte frühestens nach Abschluss der Prüfungen zur Fortschreibung des Maßnahmenplanes (siehe hierzu unter 1.) die Planung aufgenommen werden. Ein zeitlicher Rahmen für einzelne Planungsschritte kann vor dem Hintergrund der naturschutzfachlichen Gegebenheiten des Planungsraums und des dadurch erforderlichen erheblichen Personal- und Planungsmitteleinsatzes derzeit nicht genannt werden. 4. Wann kann frühestens mit dem Bau der Ortsumgehung begonnen werden? Eine Aussage zu einem Baubeginn ist derzeit nicht möglich. Dr. Splett Staatssekretärin