Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1833 13. 06. 2012 1Eingegangen: 13. 06. 2012 / Ausgegeben: 16. 07. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Standorte sind im Windatlas Baden-Württemberg für das Gebiet des Landschaftsschutzgebietes Bodanrück aufgeführt? 2. Wie schätzt sie die Aussicht auf Genehmigung moderner Windkraftanlagen der 3-MW-Klasse an diesen Standorten nach dem geänderten Landesplanungs - gesetz und dem neuen Windkrafterlass im Vergleich zu den Aussichten auf Genehmigung nach der alten Rechtslage ein? 3. Welche Standorte in welchen Kommunen sind hiervon konkret betroffen? 4. Wie schätzt sie die Bedeutung des Landschaftsschutzgebietes Bodanrück für den Natur- und Landschaftsschutz und als Naherholungsgebiet für die Bevölkerung ein? 5. Welche Eingriffe in die Belange von Natur-, Landschafts- und Wasserschutz sowie in die Funktion als Naherholungsgebiet erwartet sie im Falle der Errichtung von Windkraftanlagen im Naturschutzgebiet Bodanrück? 6. Welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um die einzigartige Naturlandschaft und Naherholungsqualität des Landschaftsschutzgebietes Bodanrück zu erhalten? 7. Hält sie eine regionalplanerische Steuerung oder eine Koordination der Planungen der Kommunen im Bereich des Bodanrücks bei der Ausweisung von Windkraftstandorten in deren Flächennutzungsplänen für erforderlich? 8. Wie wird sie die Kommunen im Bodanrück bei der Koordination ihrer Planungen für die Ausweisung von Windkraftstandorten in den Flächennutzungsplänen unterstützen? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Windkraftstandorte im Landschaftsschutzgebiet Bodanrück am Bodensee Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1833 2 9. Inwieweit erfolgt eine Abstimmung der Planungen mit den nicht unmittelbar betroffenen aber im Einzugsbereich der vorgesehenen Windkraftanlagen befindlichen Kommunen? 10. Wie bewertet sie die Veränderung des Landschaftsbildes des Bodanrücks und des Bodensees durch die geplante Errichtung der Windkraftanlagen im Hinblick auf die Belange des Landschaftsschutzes und des Fremdenverkehrs? 12. 06. 2012 Dr. Bullinger FDP/DVP B e g r ü n d u n g Der Bodanrück am Bodensee stellt innerhalb Baden-Württembergs eine einzig - artige und schützenswerte Naturlandschaft dar. Er prägt weite Teile des west - lichen Bodensees. Der natürliche Charakter dieser Landschaft muss bei der künftigen Planung von Windkraftanlagen berücksichtigt werden. Ebenso gilt es, Belange des Wasserschutzes zu beachten, nachdem in unmittelbarer Nähe die Bodenseewasserversorgung das Wasser für ca. fünf Millionen Menschen in Baden-Württemberg entnimmt. A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. Juli 2012 Nr. I/2.7 beantwortet das Ministerium für Umwelt , Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Standorte sind im Windatlas Baden-Württemberg für das Gebiet des Landschaftsschutzgebiets Bodanrück aufgeführt? Der Windatlas Baden-Württemberg stellt das Windpotenzial in 80, 100, 120, 140 und 160 Meter über Grund dar und weist demnach keine konkreten Standorte aus. Im Landschaftsschutzgebiet Bodanrück gibt es Flächen mit unterschiedlich windhöffigen Bereichen. Die windhöffigsten Flächen weisen Windgeschwindigkeiten von über 6 m/s in 140 m Höhe auf. 2. Wie schätzt sie die Aussicht auf Genehmigung moderner Windkraftanlagen der 3-MW-Klasse an diesen Standorten nach dem geänderten Landesplanungs - gesetz und dem neuen Windkrafterlass im Vergleich zu den Aussichten auf Genehmigung nach der alten Rechtslage ein? Entsprechend der Antwort zu Ziffer 1 stellt sich die Frage der Genehmigungsfähigkeit für konkrete Standorte nach dem Windatlas nicht. Im Übrigen wird auf Ziffer 2 der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abg. Sabine Kurtz und Paul Nemeth CDU zu Windenergiestandorten im Naturpark Schönbuch (s. DS-Nr. 15/1796) verwiesen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1833 3. Welche Standorte in welchen Kommunen sind hiervon konkret betroffen? Entsprechend der Antwort zu Ziffer 1 und 2 ergibt sich vorliegende Fragestellung nicht, da der Windatlas Baden-Württemberg keine konkreten Standorte ausweist, sondern eine Windpotenzialanalyse darstellt. Nach Kenntnis des Umweltministeriums haben die Städte und Gemeinden des Landkreises Konstanz gemeinsam ein Planungsbüro damit beauftragt, die für die kommunalen Flächennutzungsplanungen erforderlichen planerischen Grundlagen zu erarbeiten. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem Regionalverband Hochrhein -Bodensee, der seinen Teilregionalplan Windenergie derzeit überarbeitet. 4. Wie schätzt sie die Bedeutung des Landschaftsschutzgebiets Bodanrück für den Natur- und Landschaftsschutz und als Naherholungsgebiet für die Bevölkerung ein? Dem Landschaftsschutzgebiet Bodanrück kommt für den Natur- und Landschaftsschutz sowie als Naherholungsgebiet ein hoher Stellenwert zu. An das Landschaftsschutzgebiet Bodanrück grenzt außerdem eine Reihe von Natur- und Landschaftsschutzgebieten an. Die naturschutzfachliche Bedeutung des Landschaftsschutzgebiets Bodanrück wird dadurch unterstrichen, dass die Schutzgebietsflächen in weiten Teilen zugleich als FFH-Gebiete (91,1 %) und als europäische Vogelschutzgebiete (93,1 %) ausgewiesen sind. Innerhalb des Landschaftsschutzgebiets finden sich ferner gesetzlich geschützte Biotope, flächenhafte Naturdenkmale und Waldschutzgebiete. Landschaftlich besteht der Bodanrück aus einer eiszeitlich geformten Moränenlandschaft, die von rund 395 m auf Höhen von rund 670 m ü. NN ansteigt. Gerade aufgrund der Unterschiede seines Profils und der unberührten Natur bietet er zur Naherholung eine Vielzahl von Möglichkeiten. 5. Welche Eingriffe in die Belange von Natur-, Landschafts- und Wasserschutz sowie in die Funktion als Naherholungsgebiet erwartet sie im Falle der Errichtung von Windkraftanlagen im Naturschutzgebiet Bodanrück? Im Falle der Planung von Windenergieanlagen auf dem Bodanrück sind neben den Eingriffen in die Schutzgüter Boden und Biotope auch die spezifischen Schutzgüter der FFH- und Vogelschutzrichtlinie zu berücksichtigen. Im Vordergrund stehen hierbei die windenergieempfindlichen Arten Baumfalke, Schwarzmilan , Wespenbussard, Rotmilan und Weißstorch. Darüber hinaus sind die Flugbewegungen der Wasservogelarten zwischen den Gewässern zu beachten (u. a. Untersee, Überlinger See und Mindelsee). Der Bodanrück beherbergt ferner ein großes Spektrum von Fledermausarten, die teilweise ebenfalls als windenergieempfindlich anzusehen sind. Die Betroffenheit dieser Schutzgüter ist im Einzelfall zu prüfen und zu bewerten. Zu berücksichtigen ist ferner der Eingriff in das Landschaftsbild, insbesondere weil Windenergieanlagen auf dem Bodanrück aus vielen Richtungen (Hegau, Überlingen, Thurgau) eingesehen werden könnten. Soweit im Landschaftsschutzgebiet Bodanrück Windenergieanlagen vorgesehen sind, ist eine Befreiung oder eine Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderlich. Hinsichtlich der Belange des Wasserschutzes ist festzustellen, dass der Bodanrück der Wasserentnahmestelle der Bodenseewasserversorgung in südwestlicher Richtung gegenüber liegt und sich nicht im unmittelbaren Einzugsgebiet und nicht im Schutzgebiet der Entnahmestelle befindet. Die Wasserentnahme der Bodenseewasserversorgung bei Sipplingen wird durch das Wasserschutzgebiet Zweckverband Bodenseewasserversorgung, welches durch das Landratsamt Bodenseekreis per Rechtsverordnung vom 8. Juni 1987 ausgewiesen wurde, geschützt. Es erstreckt sich zwischen den Ortschaften Sipplingen und Überlingen nach Nordosten und deckt das mögliche ober- bzw. unterirdische Einzugsgebiet der Seewasserentnahmestelle ab. Auch die Seeoberfläche im Fassungsbereich ist Teil des Wasserschutzgebiets . Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1833 4 Eine Gefährdung der Bodenseewasserversorgung durch Windenergieanlagen auf dem Bodanrück kann deshalb ausgeschlossen werden. Dessen ungeachtet befinden sich auf dem Gebiet des Bodanrück einige kleinere Wasserschutzgebiete örtlicher Wasserversorgungen. Dies ist bei der Genehmigung von Windenergieanlagen im Einzelfall zu berücksichtigen. 6. Welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um die einzigartige Naturlandschaft und Naherholungsqualität des Landschaftsschutzgebiets Bodanrück zu erhalten? Es wird auf die Antwort der Landesregierung zur gleichlautenden Frage 8 der Kleinen Anfrage der Abg. Sabine Kurtz und Paul Nemeth CDU zu Windenergiestandorten im Naturpark Schönbuch (s. DS-Nr. 15/1796) verwiesen. 7. Hält sie eine regionalplanerische Steuerung oder eine Koordination der Planungen der Kommunen im Bereich des Bodanrücks bei der Ausweisung von Windkraftstandorten in deren Flächennutzungsplänen für erforderlich? Es wird auf Ziffer 9 der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abg. Sabine Kurtz und Paul Nemeth CDU zu Windenergiestandorten im Naturpark Schönbuch (s. DS-Nr. 15/1796) verwiesen. 8. Wie wird sie die Kommunen im Bodanrück bei der Koordination ihrer Planungen für die Ausweisung von Windkraftstandorten in den Flächennutzungsplänen unterstützen? Es wird auf Ziffer 10 der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abg. Sabine Kurtz und Paul Nemeth CDU zu Windenergiestandorten im Naturpark Schönbuch (s. DS-Nr. 15/1796) verwiesen. 9. Inwieweit erfolgt eine Abstimmung der Planungen mit den nicht unmittelbar betroffenen, aber im Einzugsbereich der vorgesehenen Windkraftanlagen befindlichen Kommunen? Nach § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen. Diese Abstimmung erfolgt in der Regel im Rahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB. Aus dem Gesetzeswortlaut „benachbarter“ Gemeinden anstelle einer denkbaren engeren Formulierung „angrenzender“ Gemeinden wird deutlich, dass die Abstimmung mit allen betroffenen Gemeinden erfolgen muss. Welche Gemeinden dies jeweils sind, hat die planende Gemeinde im konkreten Einzelfall aufgrund der örtlichen Gegebenheiten im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit eigenverantwortlich zu entscheiden. Maßgebend ist dabei die Vorgabe des § 2 Absatz 3 BauGB, wonach bei Aufstellung der Bauleitpläne die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten sind. 10. Wie bewertet sie die Veränderung des Landschaftsbilds des Bodanrücks und des Bodensees durch die geplante Errichtung der Windkraftanlagen im Hinblick auf die Belange des Landschaftsschutzes und des Fremdenverkehrs? Nachhaltigkeit und regionales Bewusstsein stehen in der Bodenseeregion stark im Fokus. Demnach sollten die Nutzung regenerativer Energien dringend verstärkt werden. Für negative Auswirkungen des Ausbaus der Windenergie auf den Fremdenverkehr gibt es nach derzeitigem Stand keine gesicherten Erkenntnisse. Auf die Ausführungen unter den Ziffern 4, 5 und 6 wird verwiesen. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice