Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1837 13. 06. 2012 1Eingegangen: 13. 06. 2012 / Ausgegeben: 16. 07. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Kann jemand, der im Ausland wohnt, sich auch in Deutschland bei einer Polizeidienststelle eine Lebensbescheinigung unterschreiben lassen? 2. Ist eine Polizeidienststelle verpflichtet, eine vorgefertigte Lebensbescheinigung zu unterschreiben? 11. 06. 2012 Throm CDU Kleine Anfrage des Abg. Alexander Throm CDU und Antwort des Innenministeriums Handhabung „Lebensbescheinigungen“ Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1837 2 B e g r ü n d u n g Die Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren vom 8. März 2012 hat meine damalige Kleine Anfrage (Drucksache 14/1285) nicht beantwortet und nur generell beschrieben, wie man Lebensbeschei - nigungen erhält. Daher erneut diese Nachfragen. In anderen Bundesländern ist die Unterzeichnung von Lebensbescheinigungen bei einer Polizeidienststelle ohne Probleme möglich. A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. Juli 2012 Nr. 3-1112/42 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Kann jemand, der im Ausland wohnt, sich auch in Deutschland bei einer Polizeidienststelle eine Lebensbescheinigung unterschreiben lassen? 2. Ist eine Polizeidienststelle verpflichtet, eine vorgefertigte Lebensbescheinigung zu unterschreiben? Zu 1. und 2.: Die Polizei in Baden-Württemberg ist sehr bürgerfreundlich orientiert und unterstützt Bürgerinnen und Bürger in vielfältiger Weise. Auch wenn eine Pflicht der Polizei zur Ausstellung einer Lebensbescheinigung nicht besteht, können Polizeidienststellen im Rahmen schlicht hoheitlichen Verwaltungshandelns bei persön - licher Vorsprache der betroffenen Person und Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses eine Lebensbescheinigung ausstellen. Ob die betroffene Person im In- oder Ausland wohnhaft ist, ist dabei unerheblich. Zur Verfahrensweise der Polizeidienststellen des Bundes bzw. anderer Bundesländer liegen dem Innenministerium keine Erkenntnisse vor. Gall Innenminister