Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1940 22. 06. 2012 1Eingegangen: 22. 06. 2012 / Ausgegeben: 24. 07. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Mietpreise im Haus der Wirtschaft seit dem Regierungswechsel entwickelt (differenziert nach Nutzern und Veranstaltungsformen)? 2. Wie bewertet sie den Anstieg der Mietpreise im Haus der Wirtschaft und welche Gründe sind dafür insbesondere verantwortlich? 3. Wie ist ein Anstieg der Mietpreise im Haus der Wirtschaft mit dem Ziel der Wirtschafts-, insbesondere Mittelstandsförderung in Einklang zu bringen? 4. Wie hoch ist die Auslastung der Räumlichkeiten im Haus der Wirtschaft (aufgeschlüsselt nach Veranstaltungsform und Veranstalter)? 5. Welchen Kostendeckungsgrad erzielt der Betrieb Haus der Wirtschaft als kos - tenrechnende Einrichtung? 6. Ist mit höheren als in Kapitel 0702 Titelgruppe 84 des Staatshaushaltsplans 2012 veranschlagten Einnahmen zu rechnen und wenn ja, worauf läßt sich dies zurückführen? 22. 06. 2012 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Mietpreisentwicklung im Haus der Wirtschaft seit Regierungswechsel Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1940 2 B e g r ü n d u n g Vermehrt wurde von einer Mietpreiserhöhung im Haus der Wirtschaft berichtet, die in ihrer Höhe im Widerspruch zum Ziel der Wirtschaftsförderung steht. Dieser Umstand bedarf einer Erläuterung durch die Landesregierung. A n t w o r t Mit Schreiben vom 16. Juli 2012 Nr. 9-0241.3/49 beantwortet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Veranstaltungsbetrieb „Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg (Betrieb HdW)“ ist eine Einrichtung des Landes Baden-Württemberg zur Wirtschaftsförderung nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Mittelstandsförderung. Mit dem Betrieb HdW werden die landespolitischen Ziele – öffentlichkeitswirksame Plattform für aktuelle und zukunftsichernde wirtschafts - und technologiepolitische Themen; – Schaufenster für die mittelständische Wirtschaft des Landes; – Treffpunkt und Dialogforum für Wirtschaft, Wirtschaftsverbände und Wirtschaftsverwaltung verfolgt. Der Betrieb HdW – vermietet Räume für Veranstaltungen und Ausstellungen zu wirtschaftsbezogenen Themen in Form von Tagungen, Kongressen, Symposien, Konferenzen, Informationsveranstaltungen, Firmenveranstaltungen, Seminare und anderen Veranstaltungen oder Ausstellungen, die den Zielen des Gesetzes zur Mittelstandsförderung entsprechen, an Dienststellen des Landes, Wirtschaftsorganisationen , Wirtschaftsfördereinrichtungen und private Organisationen, – führt in Zusammenarbeit mit Dienststellen des Landes, Wirtschaftsorganisationen und Wirtschaftsfördereinrichtungen definierte Kernveranstaltungen durch. Kernveranstaltungen sind landesweite oder überregionale Veranstaltungen zu wirtschaftspolitisch aktuellen und zukunftsichernden Themen mit einer über - betrieblichen Wirkung und einer hohen Resonanz bei der Wirtschaft und in der Öffentlichkeit. Räume und Einrichtungen können an Dritte unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt überlassen werden. An der unentgeltlichen oder ermäßigten Überlassung von Räumen für Veranstaltungen und Ausstellungen zur überbetrieblichen Mittelstandsförderung an Dritte durch den Betrieb HdW besteht ein besonderes wirtschaftspolitisches Interesse des Landes. Mit der Durchführung von eigenen Veranstaltungen und Ausstellungen thematisiert die Wirtschaftsverwaltung gezielt landespolitisch bedeutsame Fragestellungen und Themenschwerpunkte, schafft eine Plattform für die Zusammenarbeit der Akteure der Wirtschaft, der Verwaltung und der Politik, unterstützt den Transfer schwierig zu vermittelnder fachlicher Inhalte und befördert dadurch die Entwicklung geeigneter Lösungsansätze für die mittelständische Wirtschaft. Darüber hinaus werden die Räume und Dienstleistungen des Betriebs HdW an private Dritte für andere wirtschaftsrelevante Zwecke außerhalb der Wirtschaftsförderung ohne Ermäßigung vermietet. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1940 1. Wie haben sich die Mietpreise im Haus der Wirtschaft seit dem Regierungswechsel entwickelt (differenziert nach Nutzern und Veranstaltungsformen)? Zu 1.: Seit dem Regierungswechsel ist formal keine Änderung der Mietpreise erfolgt. Die Entscheidung über die letzte Anpassung der Mietpreise und der Ermäßigungen ist im April 2011 erfolgt. Die Änderungen wurden mit einer kurzen Übergangsfrist ab dem 1. Juli 2011 angewendet. Zur Verbesserung des Kostendeckungsgrades, zur Finanzierung zusätzlicher Leis - tungen für den Garderobendienst und zur Anpassung an das durchschnittliche Preisniveau für Tagungsräume und Veranstaltungstechnik in der Region Stuttgart war die im April 2011 beschlossene und zum 1. Juli 2011 vollzogene Preisanpassung notwendig. Die Preisanpassung für die Konferenzräume betrug zwischen 11 % und 20 %. Für bereits gebuchte Veranstaltungen wurden Übergangsregelungen getroffen. Eine grundlegende Anpassung der Benutzungsentgelte für Räume und Technik erfolgte vorher zuletzt zum 1. Februar 2004. Der Betrieb HdW unterscheidet folgende Nutzungsformen: – Kernveranstaltungen (siehe Vorbemerkung), als besondere Form der Mitver - anstaltung: Hier fällt grundsätzlich kein Benutzungsentgelt an (100 % Ermäßigung ) bzw. es wird eine individuelle Vereinbarung über die Kostentragung getroffen. Hier handelt es sich beispielsweise um die Stuttgarter Buchwochen, die Internationale Kalenderschau, Designausstellungen des Design Center Stuttgart usw.); – Eigenveranstaltungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft (MFW): Hier ist das MFW alleiniger Veranstalter. Es fällt kein Benutzungsentgelt an (100 % Ermäßigung); – Mitveranstaltungen des MFW: Hier ist das MFW gemeinsam mit einem oder mehreren Dritten Veranstalter. Es fällt kein Benutzungsentgelt für Räume an, soweit keine signifikanten Teilnehmergebühren erhoben werden. In diesem Fall reduziert sich die Ermäßigung des Benutzungsentgelts für Räume auf 30 %. Die Entgelte für Personal und Technik werden einem der Dritten be - rechnet; – Landesveranstaltungen: Für Veranstaltung von anderen Dienststellen des Landes wird eine Ermäßigung des Benutzungsentgelts für Räume von bis zu 30 % gewährt. Das übrige Benutzungsentgelt ist in voller Höhe zu entrichten; – Ermäßigte Fremdveranstaltungen: Hier kann eine Ermäßigung des Benutzungsentgelts für Räume in Höhe von bis zu 30 % gewährt werden, wenn der Ver - anstalter zum Kreis der Träger von Mittelstandsfördermaßnahmen gehört (§ 8 des Gesetzes zur Mittelstandsförderung) und die Veranstaltung den Mittelstandsfördergrundsätzen entspricht (§ 4 des Gesetzes zur Mittelstandsförderung ). Das übrige Benutzungsentgelt ist in voller Höhe zu entrichten; – Sonstige Fremdveranstaltungen: Hier wird keine Ermäßigung gewährt. 2. Wie bewertet sie den Anstieg der Mietpreise im Haus der Wirtschaft und welche Gründe sind hierfür dafür insbesondere verantwortlich? Zu 2.: Rechtsgrundlage für die Berechnung und Erhebung der Mietpreise des Betrieb HdW sind die §§ 34, 61,63 des Landeshaushaltsordnung (LHO) und der VV hierzu . Danach – sind Einnahmen vollständig zu erheben, – sind interne Verrechnungen zwischen Landesdienststellen zum vollen Wert der Leistung vorzunehmen für die Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen und für Leistungen, die auf Ersuchen erbracht wurden, Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1940 4 – darf die Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen nur zum vollen Wert erfolgen. Dieser wird entweder bestimmt durch den Marktpreis, durch den Mietwert oder die durch Kosten- und Leistungsrechnung ermittelten Kosten. Ausnahmen können im Haushaltsplan oder bei dringendem Landesinteresse zu - gelassen werden. Laut Staatshaushaltsplan können im Rahmen der Mittelstandsförderung Räume und Einrichtungen des Betrieb HdW an Dritte unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt überlassen werden. Zur einheitlichen und haushaltsrechtskonformen Handhabung wurden zum 11. Okto - ber 2010 neue Kriterien für die Vermietung und Nutzung von Veranstaltungs - räumen im Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg und für die Festlegung von Benutzungsentgelten (HdW-Vermietungs- und Nutzungskriterien) erlassen. Auf deren Grundlage wurden alle individuell gewährten Ermäßigungen für Veranstalter und Veranstaltungen überprüft. Es wurden alle Ermäßigungstatbestände gestrichen , die nicht unter die in Ziffer 1 genannten ermäßigten Nutzungsformen gefallen sind. Wegen des fehlenden Bezugs zur Mittelstandsförderung lag keine haushaltsrechtliche Grundlage für einen Verzicht auf Einnahmen vor. Dazu gehören zum Beispiel private Organisationen – auch soweit als gemeinnütziger Verein registriert, soziale Organisationen, öffentlich-rechtliche Organisationen außerhalb der Landesverwaltung. Teilweise wurden in der Vergangenheit für bestimmte Veranstaltungen wie zum Beispiel das druckforum überdurchschnittliche Ermäßigungen gewährt. Auch solche überdurchschnittlichen Ermäßigungen werden mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Gebot der Einnahme - erzielung mit einer Übergangsfrist nicht mehr gewährt. Die HdW-Vermietungs- und Nutzungskriterien vom 11. Oktober 2010 werden konsequent angewendet. Aus Sicht des MFW ist daher weniger die Anpassung der Mietpreise zum 1. Juli 2011 als vielmehr die Reduzierung bisher gewährter überdurchschnittlicher Ermäßigungen Ursache für die wahrgenommene Preis - erhöhung durch einzelne Nutzer. Das MFW hält die seit Jahren gewährte Ermäßigung der Raummieten von 30 % für Veranstaltungen zur Mittelstandsförderung im Haus der Wirtschaft für angemessen . Eine Änderung der Ermäßigung ist derzeit nicht vorgesehen. Aus haushaltsrechtlichen Gründen und aus Gründen der Gleichbehandlung können Ausnahmen von den HdW-Vermietungs- und Nutzungskriterien nur noch in begründeten , eng begrenzten Ausnahmefällen gewährt werden. 3. Wie ist ein Anstieg der Mietpreise im Haus der Wirtschaft mit dem Ziel der Wirtschafts-, insbesondere der Mittelstandsförderung in Einklang zu bringen? Zu 3.: Auf die Antworten zu Ziffer 1 und 2 wird verwiesen. Durch die Ermäßigungs - tatbestände ergibt sich nach wie vor ein Wirtschafts- bzw. Mittelstandsförder - effekt von rund 2 Mio. € pro Jahr. 4. Wie hoch ist die Auslastung der Räumlichkeiten im Haus der Wirtschaft (aufgeschlüsselt ) nach Veranstaltungsform und Veranstalter? Zu 4.: Die Raumauslastung des Betrieb HdW betrug im Jahr 2010 insgesamt 49 %. Die Auslastung der insgesamt 19 größeren und kleineren Konferenz- und Ausstellungsräume liegt im Einzelfall zwischen 22 % und 84 %. Bei der Berechnung der Auslastung sind zugrunde gelegt, die Veranstaltungstage einschließlich Kundenauf - und -abbau sowie die Rüsttage (Tage mit Umbau-, Putz-, Bau- und Reparaturarbeiten sowie Schließtage bei laufenden Ausstellungen). 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1940 Im HdW fanden im Jahr 2011 insgesamt 934 Veranstaltungen mit 1.937 Veranstaltungstagen und rund 250.000 Besuchern statt. 49 % aller Veranstaltungstage entfielen auf die Veranstaltungstypen Ausstellungen, Tagungen/Kongresse und Informationsveranstaltungen. 61 % aller Veranstaltungstage entfielen auf Ver - anstaltungen, die von Organisationen durchgeführt wurden, die ihren Sitz im HdW haben. Hauptnutzer des HdW sind mit 54 % die Wirtschaftsverwaltung des Landes und mit 22 % die mittelstandsnahen Stiftungen, Verbände und Fördereinrichtungen. Dies ergibt sich aus der Zielsetzung der Betrieb HdW als Einrichtung der Mittelstandsförderung und dem hohen Anteil der Kernveranstaltungen an den Veranstaltungstagen . Die Aufschlüsselung nach Veranstaltungsform und Veranstalter stellt sich wie folgt dar: 5. Welchen Kostendeckungsgrad erzielt der Betrieb Haus der Wirtschaft als kostenrechnende Einrichtung? Zu 5.: Nachfolgend ist der Kostendeckungsgrad nach Leistungen, die der Betrieb HdW in Form von Räumen, Personal und technischen Einrichtungen sowie der Kostendeckungsgrad nach Ist-Einnahmen gemäß Landeshaushaltsrechnung (ohne Rechnungsabgrenzung ) dargestellt. Die Differenz ergibt sich aus den im Rahmen der Wirtschafts- und Mittelstandsförderung gewährten Ermäßigungen. Der Mittelstandsfördereffekt durch Ermäßigungen der Benutzungsentgelte des Betrieb HdW lag 2011 bei rund 2 Mio. €. Veranstaltungstyp VA VA-Tage Ausstellungen 43 579 Tagungen /Kongresse 37 89 Informationsveranstaltungen 205 274 Firmenveranstaltungen 35 38 Kulturelle Veranstaltungen 89 89 Seminare 369 590 Besprechungen 79 96 Sonstige Veranstaltungen 77 182 2011 Veranstalter VA VA-Tage Min.f. Finanzen und Wirtschaft 272 754 RP Stuttgart DCS 14 168 RP Stuttgart IP 35 118 Steinbeis-Stiftung 59 116 Baden-Württemberg International 24 30 Sonstige Landesverwaltung 42 56 Stiftungen / Verbände 173 284 Sonstige Veranstalter 315 411 2011 Jahr Kostendeckungsgrad nach Leistungen Kostendeckungsgrad nach Einnahmen 2011 66,8 % 18,0 % Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1940 6 6. Ist mit höheren als in Kapitel 0702 Titelgruppe 84 des Staatshaushaltsplans 2012 veranschlagten Einnahmen zu rechnen und wenn ja, worauf lässt sich dies zurückführen? Zu 6.: Die bei Kapitel 0702 Titelgruppe 84 veranschlagten Einnahmen für den Betrieb HdW wurden im Staatshaushaltsplan 2010/2011 um 100 T€ (= 20,4 %) auf 590 T€ jährlich erhöht. Durch die im April 2011 beschlossene Anpassung der Mietpreise des Betrieb HdW mit Wirkung vom 1. Juli 2011 und die Überprüfung und Anpassung der gewährten Ermäßigungen für Benutzungsentgelte ab April 2011 konnte der Betrieb HdW entsprechende Mehreinnahmen zur Abdeckung der erhöhten Einnahmeverpflichtung erzielen. Im Jahr 2012 ruht der Betrieb HdW wegen dringend notwendiger Modernisierungs - und Sanierungsarbeiten für rund 11 ½ Wochen. Mit überplanmäßigen Einnahmen ist 2012 daher nicht zu rechnen. Dr. Schmid Minister für Finanzen und Wirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice