Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 196 05. 07. 2011 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Datensicherheit und Verlässlichkeit der Zensus-Erhebungen im Enzkreis K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie erklärt sie, dass das Statistische Landesamt im Zusammenhang mit der Gebäude - und Wohnungszählung Erinnerungsschreiben an zahlreiche Bürgerinnen und Bürger im Enzkreis versandt hat, die ihre Fragebögen bereits fristgerecht beantwortet und zurückgesandt hatten? 2. Wie erklärt sie, dass viele Bürgerinnen und Bürger denselben Zensus-Fragebogen mehrmals erhalten haben? 3. Ist die Datensicherheit der für den Zensus 2011 erhobenen Daten von Bürgern aus dem Enzkreis vor dem Hintergrund der erfolgten Fehler noch gewährleistet? 05. 07. 2011 Dr. Rülke FDP/DVP Eingegangen: 05. 07. 2011 / Ausgegeben: 01. 08. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 196 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 26. Juli 2011 Nr. 5–9512/46 beantwortet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung 1. Wie erklärt sie, dass das Statistische Landesamt im Zusammenhang mit der Gebäude - und Wohnungszählung Erinnerungsschreiben an zahlreiche Bürgerinnen und Bürger im Enzkreis versandt hat, die ihre Fragebögen bereits fristgerecht beantwortet und zurückgesandt hatten? Zu 1.: Seit Anfang Mai 2011 haben rd. 3 Mio. Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg vom Statistischen Landesamt einen Fragebogen für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) im Rahmen des Zensus 2011 erhalten. Mehr als 2,5 Mio. Fragebogen sind bis Mitte Juli 2011 bereits zurückgesandt worden. Die Erinnerungsschreiben wurden zur Sicherstellung eines zeitlichen Zusammenhangs mit der Übersendung der Fragebögen bereits Mitte Juni 2011 versandt. Durch die Postlaufzeiten kann es leider nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass sich der Versand des Erinnerungsschreibens mit der Rücksendung der abgegebenen Meldung überschnitten hat und so auch Befragte erinnert wurden, die die Unterlagen bereits ausgefüllt und zurückgesandt hatten. In diesen Fällen können die Befragten das Erinnerungsschreiben – wie in demselben vermerkt – als gegenstandslos betrachten. Das Statistische Landesamt hatte Maßnahmen getroffen, um solche Überschneidungen auf dem Postweg möglichst zu verhindern. Da aufgrund der hohen Fallzahlen und begrenzter Personalkapazitäten nicht alle zurückgesandten Fragebogen umgehend eingelesen werden können, wurde eine Vorab-Eingangsregistrierung durch die Deutsche Post AG eingerichtet. Mit Hilfe dieses Verfahrens ist es über eine im Adressfeld des vom Statistischen Landesamt versandten Fragebogens enthaltene Kennung möglich, noch nicht geöffnete, jedoch von der Post beförderte, Rücksendungen zu identifizieren. Bei Briefsendungen, die mehrere Fragebögen enthalten, können hierbei allerdings standardmäßig nur die oben aufliegenden Fragebogen registriert werden, die dann aus der Datei zum Versand der Erinnerungsschreiben herausgenommen werden. Die Registrierung setzte weiter voraus, dass ein Fensterumschlag (z. B. der den Erhebungsunterlagen beigefügte Rücksendeumschlag ) verwendet wurde und der Versand durch die Deutsche Post AG erfolgte. Sendungen, die nicht diesem Standard entsprachen, wurden im Statistischen Landesamt vorrangig bearbeitet, um ungerechtfertigte Erinnerungen zu vermeiden. Gleichwohl ist es bei Rücksendungen, die aus den dargelegten Gründen noch nicht eingescannt waren bzw. nicht vorab registriert werden konnten, dazu gekommen , dass auch Eigentümer erinnert wurden, die ihren Fragebogen bereits zurückgeschickt hatten. Aufgrund der aufgetretenen Probleme hat das Statistische Landesamt entschieden, keine weiteren Erinnerungen und Mahnungen mehr zu versenden, bevor nicht alle Eingänge vollständig eingelesen worden sind und die Mahndatei auf einem möglichst aktuellen Stand ist. 2. Wie erklärt sie, dass viele Bürgerinnen und Bürger denselben Zensus-Fragebogen mehrmals erhalten haben? Zu 2.: Zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die GWZ 2011 standen den Statistischen Ämtern der Länder nach § 10 Abs. 2 des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 (ZensVorbG 2011) verschiedene Quellen zur Verfügung, aus denen dann die am besten geeigneten Datenlieferanten ausgewählt werden konnten. In Baden-Württemberg wurden in erster Linie die Daten der Grundsteuerstellen der Gemeinden Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 196 3 und der Entsorgungsbetriebe genutzt. Diese Quellen wurden allerdings nicht primär für statistische Zwecke konzipiert. Die aus den unterschiedlichen Quellen gelieferten , teilweise inkonsistenten Daten konnten vom Statistischen Landesamt im Vorfeld nicht in allen Fällen bereinigt und konsolidiert werden. Im Ergebnis konnte es deshalb dazu kommen, dass Auskunftspflichtige einen Fragebogen mit unterschiedlicher Fragebogennummer für das gleiche Objekt mehrmals erhalten haben. So kam es zum Beispiel vor, dass für ein und dasselbe Gebäude beide Ehepartner als Eigentümer recherchiert wurden und deshalb auch beide Personen einen Fragebogen bekommen haben oder dass eine Person wegen unterschiedlicher, nicht harmonisierbarer Schreibweise des Namens in den genannten Datenquellen mehrere Fragebogen erhalten hat. Aufgrund eines technischen Problems kam es außerdem in Einzelfällen vor, dass Personen einen Fragebogen zum selben Objekt mit einer unterschiedlichen Fragebogennummer ein zweites Mal erhalten haben. Dieses Problem wurde sofort nach dessen Identifizierung behoben. Außerdem wurden einige fehlerhaft produzierte Fragebögen – wenn z. B. nur das erste Blatt des Fragebogens gedruckt worden war – ein zweites Mal versendet, was bei den angeschriebenen Personen den Eindruck eines Doppelversandes erwecken konnte. 3. Ist die Datensicherheit der für den Zensus 2011 erhobenen Daten von Bürgern aus dem Enzkreis vor dem Hintergrund der erfolgten Fehler noch gewährleistet ? Zu 3.: Für die Durchführung des Zensus wurde eine Risikoanalyse nach der Methodik des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellt. Diese wurde speziell auf die örtlichen Gegebenheiten in Baden-Württemberg zugeschnitten. Die höchste Priorität hat dabei die Sicherung der Vertraulichkeit der geheim zu haltenden Daten. Vom BSI vorgesehene Maßnahmen zur Verhinderung des Zugriffs unbefugter Dritter wurden umgesetzt. Die Datensicherheit der für den Zensus 2011 erhobenen Daten von Bürgerinnen und Bürgern aus Baden-Württemberg und damit auch der Bürgerinnen und Bürger aus dem Enzkreis ist daher auch vor dem Hintergrund der beschriebenen Konstellationen gewährleistet. Es ist davon auszugehen, dass die – zum Zeitpunkt der Absendung der Erinnerungsschreiben – aufgrund der noch nicht vollständig erfolgten Eingangsregistrierung irrtümlicherweise angemahnten Fragebögen dem Statistischen Landesamt bereits vorliegen. Die verfahrenstechnischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen sind wirksam; so werden die eingegangenen Fragebögen z. B. besonders gesichert gelagert . Für einen Verlust von Fragebögen gibt es keinerlei Anhaltspunkte. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg kontinuierlich vom Statistischen Landesamt über die Durchführung des Zensus 2011 informiert wird. Dr. Nils Schmid Minister für Finanzen und Wirtschaft