Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1962 26. 06. 2012 1Eingegangen: 26. 06. 2012 / Ausgegeben: 05. 10. 2012 G r o ß e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie schätzt sie die Auswirkungen auf die baden-württembergischen Kommunen , welche von der Konversion (Bundeswehrreform/Abzug von US-Streitkräften ) betroffen sind, ein? 2. Was hat sie in den vergangenen Monaten konkret für die von der Konversion betroffenen Kommunen getan? 3. In welchen Konversionskommunen waren Vertreterinnen bzw. Vertreter der Landesregierung vor Ort, um sich selbst ein Bild von den Herausforderungen, vor welchen die betroffenen Städte und Gemeinden stehen, zu machen? 4. Welche Kommunen haben an den bisherigen beiden Tagungen „Konversion in Baden-Württemberg“ teilgenommen? 5. Welche Erkenntnisse konnte sie im Rahmen dieser beiden Tagungen gewinnen? 6. Welche Maßnahmen hat sie aufgrund der von ihr auf diesen Tagungen gewonnenen Ergebnisse ergriffen? 7. Welchen konkreten Dialog gab es außerhalb dieser beiden Tagungen ihrerseits mit den von der Konversion betroffenen Kommunen? 8. Warum war sie bisher nicht in der Lage, ein Konzept zur Bewältigung der Herausforderungen , welche mit der Thematik Konversion verbunden sind, vorzu - legen? 9. Mit welchen Stellen – beispielsweise Bundesverteidigungsministerium, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), US-Streitkräfte – hat sie bezüglich der Konversion in Baden-Württemberg Gespräche geführt? Große Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der Landesregierung Konversion in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1962 2 10. Welche Ergebnisse konnte sie im Rahmen dieser Gespräche erzielen? 11. Ist durch die nunmehr aktuell eingesetzte interministerielle Arbeitsgruppe die Unterstützung der Konversionskommunen durch Informationsaustausch zwischen allen beteiligten Ebenen insbesondere auch im Hinblick auf Fördermöglichkeiten gewährleistet? 12. Befürwortet sie, dass in diese interministerielle Arbeitsgruppe auch die L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) mit dem Ziel eingebunden wird, die Finanzierung von Konversionsaufgaben zu begleiten? 13. Befürwortet sie, dass sich das Land Baden-Württemberg im Hinblick auf die Wahrung und Sicherung des Landesentwicklungsplans, zur Sicherung der Entwicklung landeseigener Liegenschaften sowie im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie an kommunalen Grundstücksentwicklungsgesellschaften beteiligt ? 14. Ist sie dazu bereit, in diesem Zusammenhang eine Bedarfskonzeption erstellen zu lassen? 15. Befürwortet sie ein Förderprogramm für Gutachten und Konzepte, um insbesondere von der Konversion betroffene Kommunen in strukturschwachen Gebieten zu unterstützen? 16. Wie steht sie zu dem von der CDU-Landtagsfraktion gestellten und von den grün-roten Landtagsfraktionen abgelehnten Antrag, in den Haushalt 2012 einen vorläufigen Förderrahmen in Höhe von einer Million Euro einzustellen? 17. Welche Möglichkeiten sieht sie, den Konversionskommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zu helfen? 18. Befürwortet sie zur Unterstützung der Konversionskommunen eine entsprechende Erweiterung der Förderrichtlinien des Städtebauförderprogramms und des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR)? 19. Beabsichtigt sie, einen eigenen Förderrahmen im Städtebauförderprogramm und im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für Konversionszwecke zur Verfügung zu stellen? 20. Falls ja: Welche finanzielle Unterstützung des Landes Baden-Württemberg können die Konversionskommunen erwarten? 21. Ist sie dazu bereit, im Rahmen der vorhandenen Fördermöglichkeiten Infrastrukturmaßnahmen von Konversionskommunen zu priorisieren? 22. Erfolgte die Vergabe ihres Gutachtens über die Auswirkungen der Konversion in Abstimmung mit den Konversionskommunen? 23. Warum wurden in diese Untersuchung die Auswirkungen auf die von dem Abzug der US-Streitkräfte betroffenen Kommunen nicht einbezogen? 24. Wie beurteilt sie aus ihrer Sicht, dass das Land Rheinland-Pfalz von 1992 bis 2011 über 1,7 Mrd. Euro in Konversionsprojekte investiert hat? 25. Befürwortet sie die Erstellung eines jährlichen detaillierten Konversionsberichts , in welchem die Entwicklung aller Konversionskommunen wie auch die Maßnahmen der Landesregierung aufgeführt werden? 26. 06. 2012 Hauk und Fraktion 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1962 B e g r ü n d u n g Die CDU-Landtagsfraktion hat den gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU, GRÜNE, SPD und FDP/DVP „Die Konversion gestalten – Planungen des Bundes“ (Drucksache 15/1499) unterstützt. Allerdings sieht die CDU-Landtagsfraktion hinsichtlich der vielfältigen Herausforderungen, vor denen die von der Konversion betroffenen baden-württembergischen Kommunen stehen, nicht nur den Bund in der Pflicht, sondern insbesondere auch das Land Baden-Württemberg . Für die CDU-Landtagsfraktion ist die Konversion eine Gemeinschaftsauf - gabe von Bund, Land und Kommunen. Die Landesregierung hat bisher kein Konversionskonzept vorgelegt. Die CDU-Landtagsfraktion hat ein eigenes Konver - sionskonzept mit zahlreichen Maßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Kommunen erarbeitet und am 14. Juni 2012 vorgestellt. Nach Einschätzung der CDU-Landtagsfraktion sehen sich viele Konversionskommunen in dieser Sache von der Landesregierung im Stich gelassen. Die Große Anfrage dient dazu zu klären, was die Landesregierung bisher hinsichtlich der Konversion getan hat und wie sie die betroffenen Kommunen zukünftig zu unterstützen gedenkt. A n t w o r t * ) Schreiben des Staatsministeriums vom 14. September 2012 Nr. III-0141.5 In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Krebs Ministerin im Staatsministerium *) Der Überschreitung der Sechs-Wochen-Frist wurde zugestimmt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1962 4 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Mit Schreiben vom 3. September 2012 Nr. 42-184 Allgemeines beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie schätzt sie die Auswirkungen auf die baden-württembergischen Kommunen , welche von der Konversion (Bundeswehrreform/Abzug von US-Streitkräften ) betroffen sind, ein? Zu 1.: Baden-Württemberg ist von der aktuellen Bundeswehrreform stark betroffen. Vier der insgesamt 30 größeren Standorte werden komplett geschlossen. Bei zehn weiteren kommt es zu einer signifikanten Reduzierung der Dienstposten. Landesweit fallen rund 9.400 militärische und zivile Dienstposten weg. Dies bedeutet eine Verminderung der Dienstpostendichte pro 1.000 Einwohner von bisher 2,4 auf 1,5. Damit liegt die künftige Dichte der Bundeswehrdienstposten in BadenWürttemberg deutlich unter dem Bundeswert von 2,4 Dienstposten je 1.000 Einwohner . Besonders stark dürfte sich die Reform auf Standorte im Ländlichen Raum auswirken. Zwei Drittel der betroffenen Standorte Baden-Württembergs liegen in dieser Raumkategorie. Die Standorte Hardheim, Sigmaringen, Hohentengen /Mengen und Immendingen werden vollständig aufgegeben. In Ellwangen und Meßstetten kommt es zu einem weitgehenden Dienstpostenabbau. Damit sind sechs Standorte im Ländlichen Raum massiv tangiert. Nur in den ländlichen Garnisonen Stetten am kalten Markt und Donaueschingen werden die Standorte gestärkt . Die US-Heeresführung in Europa hat am 23. Juni 2010 angekündigt, dass sie bis 2015 in drei Phasen die Standorte Mannheim, Heidelberg und Schwetzingen aufgeben wird. Betroffen sind 22 Liegenschaften auf zusammen rd. 850 ha, teilweise innerstädtische Lagen, die nach Abzug der Einheiten von der militärischen Sondernutzung entwidmet werden. Damit fallen sie in die Planungshoheit der Städte Mannheim, Heidelberg oder Schwetzingen. Rd. 1.800 Zivilangestellte (ohne Dienstleister) verlieren ihre Arbeitsplätze. Es werden rd. 17.000 Angehörige der US-Armee und ihre Familien die Region Rhein-Neckar verlassen. Wie sich die Aufgabe von Standorten und die Verringerung der Dienstposten letztendlich auf die betroffenen Kommunen auswirken werden, kann derzeit noch nicht belastbar eingeschätzt werden. 2. Was hat sie in den vergangenen Monaten konkret für die von der Konversion betroffenen Kommunen getan? Zu 2.: Um einen ersten Überblick über die Reaktionen der betroffenen Gemeinden und Landkreise zu bekommen, hat die Landesregierung die Oberbürgermeister, Bürgermeister , Landräte und Regierungspräsidenten der von der Reform betroffenen Standorte bereits kurz nach Bekanntgabe des neuen Stationierungskonzepts zur ersten landesweiten Konversionstagung am 10. Dezember 2011 eingeladen. Seitens der Landesregierung wurde die Bereitschaft des Landes, die betroffenen Gemeinden zu unterstützen, betont, jedoch auch auf die vorrangige Verantwortung des Bundes hingewiesen, die Nachteile zu kompensieren, die sich für die Stand - ortkommunen aus der Reform ergeben. Dagegen wurden von den anwesenden Vertretern des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVtg) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) keine konkreten Hilfen für die Konver - sionsgemeinden in Aussicht gestellt. Das BMVtg signalisierte lediglich Entgegenkommen im Hinblick auf eine vorzeitige Teilräumung von Bundeswehrliegenschaften im Falle sich abzeichnender konkreter Nachfolgenutzungen vor der endgültigen Standortfreigabe. Die BImA stellte klar, dass sie sich grundsätzlich nur 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1962 dann an der Erarbeitung von Konzeptionen für Nachfolgenutzungen finanziell beteiligen können, wenn sich diese auf konkrete Projekte und Bundeswehrliegenschaften beziehen und darüber hinaus einen wirtschaftlichen Ertrag versprechen. Die zweite landesweite Konversionstagung im gleichen Teilnehmerkreis fand am 11. April 2012 in Sigmaringen statt. Dabei wurde schwerpunktmäßig über die Fördermöglichkeiten des Landes und die Erarbeitung kommunaler Konzeptionen für zukunftsträchtige Nachfolgenutzungen in den Konversionsgemeinden diskutiert . In ihrer Sitzung am 14. Februar 2012 hat die interministerielle Lenkungsgruppe Konversion unter anderem beschlossen, den Regierungsvizepräsidentinnen- und -vizepräsidenten die Aufgabe von zentralen Ansprechpartnern in Konversionsfragen insbesondere für die Kommunen zu übertragen. Im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft wurde eine „Koordinierungsstelle Konversion“ als Ansprechpartner für diejenigen Standortgemeinden eingerichtet, die durch den Abzug der amerikanischen und französischen Streitkräfte und durch frühere Bundeswehrstrukturreformen Hilfe bei der Umnutzung von Konversionsflächen benötigen. In Zusammenhang mit der Beratung des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes hat Baden-Württemberg einen Bundesratsantrag eingebracht, in dem die Bundes - regierung aufgefordert wird, die Bundesfinanzhilfen zur Städtebauförderung und zur regionalen Wirtschaftsförderung aufzustocken und die bis 2004 praktizierte ver billigte Abgabe von Bundeswehrliegenschaften an Kommunen wieder zu ermöglichen. Diese Forderungen hat das Bundeskabinett durch Beschluss vom 18. April 2012 abgelehnt. Am 15. Juni 2012 hat der Bundesrat einen von Nordrhein-Westfalen, BadenWürttemberg und Rheinland-Pfalz eingebrachten Antrag beschlossen, das Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) zu ändern. Danach hat die BImA bei der Verwaltung und Verwertung ehemals militärisch genutzter Liegenschaften gleichrangig sicherzustellen, dass die strukturpolitischen Ziele der Kommunen und anderer Gebietskörperschaften im Sinne einer nachhaltigen Regionalentwicklung berücksichtigt werden. Diese Forderung wurde von Seiten Baden-Württembergs bereits bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 15. Dezember 2011 an die Bundesregierung herangetragen. Der Bundesrat hat diesen Antrag inzwischen dem Bundestag zur weiteren Beratung zugeleitet. Mit Schreiben vom 12. Juli 2012 hat Herr Ministerpräsident Kretschmann MdL Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel MdB um Unterstützung der Gesetzesänderung gebeten. Diese wurde jedoch am 18. Juli 2012 von der Bundesregierung abgelehnt, mit der Begründung, die vorgeschlagene Änderung leiste einer Grundstücksverbilligung Vorschub und stehe daher im Widerspruch zur Konsolidierung des Bundeshaushalts und dem verfassungsrechtlich gebotenen Schuldenabbau. Zudem würde die Intention des BImAG, eine wirtschaftliche Verwertung dienstlich entbehrlichen Vermögens zu gewährleisten, konterkariert. Auf Anregung Baden-Württembergs hat die Bauministerkonferenz eine Projektgruppe eingesetzt, um die „Arbeitshilfe zu den rechtlichen, planerischen und finan ziellen Aspekten der Konversion militärischer Liegenschaften“ zu überarbeiten . Die Arbeitshilfe dient den betroffenen Standortkommunen als Handlungsempfehlung . Im Städtebauförderungsprogramm 2012 wurden zwei neue Sanierungsgebiete sowie bereits laufende Konversionsmaßnahmen gefördert. Auch im ELR-Jahresprogramm 2012 wurden bereits erhebliche Mittel für umsetzungsreife Projekte in den von der Konversion betroffenen Städten und Gemeinden bereitgestellt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1962 6 3. In welchen Konversionskommunen waren Vertreterinnen bzw. Vertreter der Landesregierung vor Ort, um sich selbst ein Bild von den Herausforderungen, vor welchen die betroffenen Städte und Gemeinden stehen, zu machen? Zu 3.: Am 16. Dezember 2011 führte Herr Staatssekretär Rust MdL in Mannheim ein Gespräch mit Herrn Oberbürgermeister Dr. Kurz über die Herausforderungen der Konversion im Rhein-Neckar-Raum. Um sich zeitnah einen ersten Eindruck von den möglichen Auswirkungen des anstehenden Konversionsprozesses zu verschaffen, stattete Herr Minister Bonde den Standortkommunen Immendingen, Sigmaringen, Hohentengen/Mengen und Meßstetten am 22. Dezember 2011 sowie der Stadt Ellwangen am 4. Januar 2012 einen Besuch ab. Dabei wurde die Lage an den einzelnen Standorten mit den Vertretern der Kommunen und der Bundeswehr detailliert erörtert. Nachdem ein ursprünglich geplanter Vor-Ort-Besuch des Standorts Hardheim im Januar 2012 wegen Terminschwierigkeiten der Standortgemeinde nicht zustande kam, war Herr Minister Bonde am 23. März 2012 beim RundenTisch „Konversion“ der SPD-Landtagsfraktion in Hardheim vertreten. Dabei informierte er sich über die Überlegungen der von der Reform betroffenen Kommunen des Neckar-Odenwald -Kreises zu potenziellen Nachfolgenutzungen und erläuterte die Position der Landesregierung. Am 10. Januar 2012 begleitete Herr Minister Bonde Herrn Bundesminister de Maizière bei seinem Besuch der Graf-Stauffenberg-Kaserne in Sigmaringen und forderte dort nachdrücklich die Unterstützung des Bundes für die Konver - sionsgemeinden ein. Am 7. Februar 2012 führte Herr Minister Bonde am Rande der Konversions - tagung der BImA in Berlin ein Gespräch mit Bürgermeistern und Landräten der von der Bundeswehrreform besonders betroffenen Standorte im Ländlichen Raum Baden-Württembergs und stellte dabei finanzielle Hilfestellungen des Landes bei der Erarbeitung kommunaler Konzepte für zukunftsfähige Nachfolgenutzungen in Aussicht. Am 28. März 2012 besuchte Herr Ministerialdirektor Leidig in Vertretung von Herrn Minister Dr. Schmid die Turley-Barracks in Mannheim und nahm an einem Gespräch mit der Stadt Mannheim und Wirtschaftsvertretern über die Umnutzung der Konversionsflächen teil. Am 4. Juli 2012 nahm Herr Minister Dr. Schmid MdL an einem Gespräch der Stadt Mannheim mit Vertretern der Wirtschaft zur Konversion von frei werdenden Flächen der US-Streitkräfte teil und konnte sich dabei auch ein Bild von den städtebaulichen Problemen im Umfeld der Spinelli-Barracks machen. Herr Minister Gall MdL führte am 8. und 18. August 2011 Gespräche mit der Gemeinde Stetten am kalten Markt und der Stadt Laupheim und erörterte am 23. September 2011 Aspekte der anstehenden Konversion auf den Standorten Sigmaringen , Mengen/Hohentengen und Meßstetten mit dem Landratsamt Sigmaringen und den Bürgermeistern von Mengen, Meßstetten, Pfullendorf, Sigmaringen und Stetten am kalten Markt. 4. Welche Kommunen haben an den bisherigen beiden Tagungen „Konversion in Baden-Württemberg“ teilgenommen? Zu 4.: An der Auftaktveranstaltung Konversion Baden-Württemberg am 10. Dezember 2011 haben folgende Städte und Gemeinden teilgenommen: Ellwangen, Hardheim , Hohentengen, Immendingen, Karlsruhe, Lauda-Königshofen, Laupheim, Lörrach, Mannheim, Mengen, Meßstetten, Mosbach, Müllheim, Neckarzimmern, Rainau, Sigmaringen und Walldürn. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1962 Für die zweite landesweite Konversionstagung in Sigmaringen am 11. April 2012 weist die Teilnehmerliste folgende Kommunen aus: Ellwangen, Hardheim, Heidelberg , Hohentengen, Laupheim, Mengen, Meßstetten, Walldürn, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Rainau, Sigmaringen, Todtnau und Ulm. 5. Welche Erkenntnisse konnte sie im Rahmen dieser beiden Tagungen gewinnen? Zu 5.: Bei beiden Tagungen übten die Vertreter der Gemeinden und Landkreise zum Teil scharfe Kritik an der Haltung der Bundesregierung, den betroffenen Kommunen die auch von der Landesregierung wiederholt eingeforderten Hilfestellungen zu versagen. Die Kritik bezog sich unter anderem auf die erst acht Monate nach Veröffentlichung des Stationierungskonzept bekannt gegebenen Abzugstermine der Streitkräfte – mit der Folge, dass Planungen zu Nachfolgenutzungen zum Teil deutlich erschwert werden –, die Verweigerung zusätzlicher finanzieller Hilfen als Ausgleich für die Nachteile der Konversion (u. a. Aufstockung der Städtebaufördermittel und anderer konversionsrelevanter Bundesprogramme) und die Tatsache, dass die Bundesregierung eine verbilligte Abgabe von Bundeswehr - liegenschaften an Kommunen nachdrücklich ablehnt. Dagegen wurde das rasche und entschlossene Engagement der Landesregierung zur Abmilderung der Folgen der Bundeswehrreform nachdrücklich begrüßt. Auch den Vorschlägen der Landesregierung im Hinblick auf einen offenen Ideenfindungsprozess für tragfähige Nachfolgenutzungen in den aufgegebenen Bundeswehrliegenschaften (siehe Antwort zu den Fragen Nr. 6. und Nr. 15.) wurde mit großer Mehrheit zugestimmt. 6. Welche Maßnahmen hat sie aufgrund der von ihr auf diesen Tagungen gewonnenen Ergebnisse ergriffen? Zu 6.: Um die Bedeutung der Bundeswehr für die am stärksten betroffenen Standorte im Ländlichen Raum objektiv und differenziert zu erfassen, hat die Landesregierung für diese Garnisonskommunen und ihre Umlandgemeinden eine Räumliche Wirkungsanalyse erstellen lassen. Zu Vergabe, Vorgehen und Inhalten hat das Minis - terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bereits bei der Beantwortung des Antrags der Abg. Dr. Friedrich Bullinger u. a. FDP/DVP – Auswirkungen der Bundeswehrreform auf den ländlichen Raum – Drucksache 15/1834 – Stellung genommen. Die Landesregierung nahm die auf den beiden Tagungen geäußerte Kritik der Kommunalvertreter an der Bundesregierung zum Anlass, den Bund im Rahmen verschiedener Initiativen nachdrücklich an seine Pflichten gegenüber den Konversionskommunen zu erinnern. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen zur Frage Nr. 2., Absätze 4 und 5, verwiesen. 7. Welchen konkreten Dialog gab es außerhalb dieser beiden Tagungen ihrerseits mit den von der Konversion betroffenen Kommunen? Zu 7.: Auf die Vor-Ort-Besuche in Garnisonskommunen durch Herrn Minister Bonde, Herrn Minister Dr. Schmidt MdL, Herrn Staatssekretär Rust MdL und Herrn Ministerialdirektor Leidig wurde bereits in der Antwort zur Frage Nr. 3. eingegangen. Am 7. Februar 2012 führte Herr Minister Bonde am Rande der Konversionskonferenz der BImA in Berlin ein Gespräch mit den auf der Tagung anwesenden Vertretern baden-württembergischer Konversionsgemeinden und Landkreisen des Ländlichen Raums. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1962 8 Am 18. Januar, 10. und 15. Februar und am 14. März 2012 führte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Gespräche mit den Bürgermeistern und Landräten der Standorte Hardheim, Ellwangen, Meßstetten, Mengen/Hohentengen und Sigmaringen über Nutzungsperspektiven, Hilfestellungen des Bundes und des Landes sowie über die Möglichkeiten der Steuerung des Konversionsprozesses . Am 14. Mai nahm das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz an der Sitzung der AG Konversion des Landkreises Sigmaringen und an einer öffentlichen Podiumsdiskussion in Sigmaringen teil. Ebenfalls beteiligt war das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz an den Gesprächen der Vertreter der betroffenen Kommunen, der Bundeswehrstandorte und der Bundeswehr-Dienstleistungszentren mit den Gutachtern zur Datenerhebung für die Räumliche Wirkungsanalyse an den Standorten Meßstetten , Sigmaringen, Mengen/Hohentengen, Hardheim und Ellwangen, die am 7., 21., 23. bzw. 24. Mai 2012 vor Ort stattfanden. Die Ergebnisse der Räumlichen Wirkungsanalyse wurden den betroffenen Gemeinden und Landkreisen der o. a. Standorte am 21. und 26. Juni sowie am 3. und 6. Juli 2012 gemeinsam von den Gutachtern und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vorgestellt. Auf Wunsch der Herren Bürgermeister und Landräte fanden im Beisein des Minis terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und der Gutachter am 23. und am 25. Juli 2012 zusätzliche Vor-Ort-Informationsveranstaltungen für die Gemeinderäte der betroffenen Kommunen der Standorte Meßstetten und Sigmaringen statt, bei der die Ergebnisse der Wirkungsanalyse noch einmal eingehend erläutert und diskutiert wurden. Am 5. August 2011 und am 2. Juli 2012 führte das Innenministerium BadenWürttemberg Gespräche mit dem Vorsitzenden der AG Garnisonen, Herrn Oberbürgermeister Hilsenbek. Die Koordinierungsstelle Konversion im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft führte Vor-Ort-Besichtigungen in Mannheim, Mosbach und Hardheim durch und erörterte mit den Städten Heidelberg, Ellwangen, Rastatt und Münsingen konkrete Stadtsanierungsmaßnahmen auf den Konversionsgrundstücken. 8. Warum war sie bisher nicht in der Lage, ein Konzept zur Bewältigung der Herausforderungen , welche mit der Thematik Konversion verbunden sind, vorzu - legen? Zu 8.: Die Landesregierung steht den von der Bundeswehrreform betroffenen Kommunen bei der Bewältigung des Konversionsprozess partnerschaftlich zur Seite und leistet dabei umfängliche konzeptionelle, finanzielle und politische Hilfestellung. Auf die Antworten zu den Fragen Nr. 2, 6, 9, 10, 15 und 16 bis 21 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Die Nachnutzung der seither militärisch genutzten Flächen, Gebäude und ganzer Wohnsiedlungen bedeutet für die Standortgemeinden eine komplexe Herausforderung , die erfahrungsgemäß nur dann erfolgreich bewältigt werden kann, wenn der Konversionsprozess sorgfältig vorbereitet und mit der Bürgerschaft, den betroffenen Nachbargemeinden und den sonstigen involvierten Akteuren intensiv abgestimmt wird. Qualität und Nachhaltigkeit gehen vor Schnelligkeit und Aktionismus . Die diesem Abstimmungs- und Entwicklungsprozess zugrunde liegenden Konzeptionen sind von den Kommunen des Konversionsraums eigenverantwortlich zu entwickeln und können nicht durch ein Konzept der Landesregierung ersetzt werden, zumal dies auch einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und Planungshoheit bedeuten würde. 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1962 9. Mit welchen Stellen – beispielsweise Bundesverteidigungsministerium, Bundes - anstalt für Immobilienaufgaben (BImA), US-Streitkräfte – hat sie bezüglich der Konversion in Baden-Württemberg Gespräche geführt? 10. Welche Ergebnisse konnte sie im Rahmen dieser Gespräche erzielen? Zu 9. und 10.: Herr Minister Bonde hat in den vergangenen Monaten eine Reihe von Gesprächen mit Vertretern der Führungsebenen des Bundesministeriums für Verteidigung, des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geführt. Er wies dabei nachdrücklich auf die Pflicht der Bundesregierung hin, den vom Konversionsprozess betroffenen Kommunen mit zusätzlichen Hilfen des Bundes unter die Arme zu greifen. Auch Herr Minister Gall MdL und Herr Staatssekretär Murawski mahnten in ihrem gemeinsamen Gespräch auf Staatssekretärsebene im Bundesministerium der Verteidigung am 20. September 2011 die dringend erforderlichen Unterstützungsleistungen des Bundes für die Konversionsgemeinden an. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und das Ministe - rium für Finanzen und Wirtschaft führten mehrere Gespräche mit Vertretern der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Dabei zeigte die BImA unter anderem Interesse am Abschluss von Konversionsvereinbarungen mit den Kommunen sowie mit dem Land. Sie erklärte sich bereit, die Konversionsgemeinden bei der Entwicklung und Umsetzung von Nachfolgenutzungen auf ehemaligen Bundeswehrliegenschaften finanziell zu unterstützen, stellte allerdings klar, dass eine Wirtschaftlichkeit derartiger Nutzungen gegeben sein müsse. Die Vertreter der BImA sagten ferner zu, Informationen der militärischen Dienststellen in Zusammenhang mit der Räumung von Standorten unverzüglich an die Standortkommunen weiterzuleiten. Am 8. Februar 2012 sondierte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in einem Gespräch mit der Wehrbereichsverwaltung Süd (WBV), wie die WBV und die Bundeswehrdienstleistungszentren die Landesverwaltung und die Standortkommunen beim Konversionsprozess unterstützen können. Dabei bot die WBV an, bei allen Fragen der Bundeswehrreform zwischen den militärischen Dienststellen und dem Land bzw. den Kommunen zu vermitteln. In einem weiteren Gespräch am 27. März 2012 sagte die WBV zu, bei der Beschaffung von Strukturdaten der von der Reform betroffenen Bundeswehrstandorte für die Erarbeitung der Räumlichen Wirkungsanalyse durch die Prognos AG behilflich zu sein. Am 16. April 2012 erörterte das Ministerium für Ländlichen Raum und Ver - braucherschutz mit der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit (BA), sowie zivilen Bediensteten der Bundeswehr, die im Zuge der Umsetzung des neuen Stationierungskonzepts ihren Arbeitsplatz verlieren, wie der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden kann. Dabei wurde vereinbart, dass der Vertreter der BA in der interministeriellen Lenkungsgruppe Konversion (siehe hierzu auch Antwort zu Frage Nr. 11) das Gremium mit dieser Thematik befassen wird. 11. Ist durch die nunmehr aktuell eingesetzte interministerielle Arbeitsgruppe die Unterstützung der Konversionskommunen durch Informationsaustausch zwischen allen beteiligten Ebenen insbesondere auch im Hinblick auf Fördermöglichkeiten gewährleistet? Zu 11.: Die Interministerielle Lenkungsgruppe Bundeswehrreform/Abzug der U.S. Army/ Konversion konstituierte sich bereits am 10. Oktober 2011, d. h. noch vor Ver - kündung des neuen Standortkonzepts der Bundeswehr. Auf den mehrmals im Jahr stattfindenden Sitzungen der interministeriellen Lenkungsgruppen wird intensiv über alle mit der Bewältigung der Bundeswehrreform und dem Abzug der amerikanischen Streitkräfte aus dem Rhein-Neckar-Raum zusammenhängenden Themen informiert und diskutiert. Dabei spielt das Thema der finanziellen Förderung Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1962 10 konversionsbedingter Konzepte und Maßnahmen aus den verschiedenen Programmen des Landes und des Bundes eine zentrale Rolle. Der notwendige Informationsaustausch ist somit gewährleistet. 12. Befürwortet sie, dass in diese interministerielle Arbeitsgruppe auch die L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) mit dem Ziel eingebunden wird, die Finanzierung von Konversionsaufgaben zu begleiten? Zu 12.: Die L-Bank steht der Landesregierung grundsätzlich als Ansprechpartner zur Verfügung . Über ihre Einbindung in die interministerielle Lenkungsgruppe Konver - sion wird bedarfsgerecht entschieden. Ein Tätig werden der L-Bank zu Marktbedingungen ist jedoch nicht gestattet, da sie nicht als Wettbewerber gegenüber anderen Banken auftreten darf. 13. Befürwortet sie, dass sich das Land Baden-Württemberg im Hinblick auf die Wahrung und Sicherung des Landesentwicklungsplans, zur Sicherung der Entwicklung landeseigener Liegenschaften sowie im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie an kommunalen Grundstücksentwicklungsgesellschaften beteiligt ? 14. Ist sie dazu bereit, in diesem Zusammenhang eine Bedarfskonzeption erstellen zu lassen? Zu 13. und 14.: Nach Kenntnis der Landesregierung tangieren die Bundeswehrstrukturreform und der Abzug der US-Streitkräfte keine bzw. allenfalls untergeordnet Liegenschaften des allgemeinen Grundvermögens des Landes. Eine Beteiligung des Landes an kommunalen Grundstücksentwicklungsgesellschaften bzw. die Erstellung einer Bedarfskonzeption erübrigen sich daher. Die Nachhaltigkeitsstrategie zielt im Rahmen einer geplanten „Kommunalen Initiative Nachhaltigkeit“ auf eine verstärkte vertikale Vernetzung der kommunalen Aktivitäten mit den Landesaktivitäten im Bereich der nachhaltigen Entwicklung. Eine Beteiligung des Landes an kommunalen Grundstücksentwicklungsgesellschaften ist dabei nicht vorgesehen. 15. Befürwortet sie ein Förderprogramm für Gutachten und Konzepte, um insbesondere von der Konversion betroffene Kommunen in strukturschwachen Gebieten zu unterstützen? Zu 15.: Für Konzepte und Gutachten zur Entwicklung von Nachfolgenutzungen auf Konversionsstandorten stehen derzeit Förderinstrumente in ausreichendem Umfang zur Verfügung. So können auf der Grundlage der bereits in der Antwort zur Frage Nr. 6. erläuterten Räumlichen Wirkungsanalyse Konversionsräume gebildet werden . Für diese sollen anschließend in kommunaler Eigenregie und unter Einbe - ziehung der Bürgerschaft und aller relevanter Akteure im Rahmen sogenannter KonversionsEntwicklungsKonzepte (KEK) umsetzungsfähige Projekte erarbeitet werden. Die Konzepterstellung wird durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit bis zu 80 % der Nettokosten gefördert. Begleitend wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein Beratungsunternehmen mit der Qualitätssicherung beauftragen, das ebenfalls aus Landesmitteln finanziert wird. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat Konversionsliegenschaften mit städtebaulichen Missständen bereits in die Städtebauförderung aufgenommen. Für diese Liegenschaften wird im Rahmen einer umfassenden Voruntersuchung zunächst ein städtebauliches Umnutzungskonzept erarbeitet. Siehe hierzu Antwort zu Frage Nr. 2. 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1962 16. Wie steht sie zu dem von der CDU-Landtagsfraktion gestellten und von den grün-roten Landtagsfraktionen abgelehnten Antrag, in den Haushalt 2012 einen vorläufigen Förderrahmen in Höhe von einer Million Euro einzustellen? Zu 16.: Es ist zunächst Aufgabe der Bundesregierung, die Kommunen bei der Bewältigung der Folgen der Bundeswehrreform finanziell zu unterstützen. Im Interesse eines erfolgreichen Konversionsprozesses ist es unabdingbar, dass die betroffenen Kommunen tragfähige Entwicklungskonzepte für nachhaltige Folgenutzungen unter Einbeziehung der Bürgerschaft und der betroffenen Akteure auf kommunaler und regionaler Ebene entwickeln. Die Förderung konkreter Maßnahmen in den Konversionskommunen soll in einem zweiten Schritt erfolgen. Da mit der Erarbeitung von Konzeptionen für zivile Nutzungsalternativen in den Konversionsräumen ab Herbst 2012 begonnen wird, sind konkrete Vorschläge für Nachfolgenutzungen frühestens im Laufe des Jahres 2013 zu erwarten. In den Haushalt 2012 wurden zusätzlich 100.000 EUR zur Entwicklung von Konver - sionsstrategien aufgenommen, um die Kommunen beim Konversionsprozess durch das Land zu begleiten. Der Antrag der CDU-Landtagsfraktion für den Haushalt 2012 geht somit an der Tatsache vorbei, dass konkrete Förderanträge auf Grundlage dieser Konversionsstrategien erst ab dem Haushaltsjahr 2013 erwartet werden können. 17. Welche Möglichkeiten sieht sie, den Konversionskommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zu helfen? Zu 17.: Die demografische Entwicklung, aber auch strukturelle Veränderungen (z. B. Schließung oder Verlagerung von Firmen) können dazu führen, dass einzelne Kommunen eine überdimensionierte Infrastruktur (Wasser- und Abwasserversorgung , Straßennetz u. a.) haben, die der gesunkenen Einwohnerzahl angepasst werden muss. Eine derartige Entwicklung ist auch beim Abzug der Bundeswehr denkbar. Es ist vorgesehen, mit den kommunalen Landesverbänden im Zusammenhang mit der Auswertung der Ergebnisse des Zensus 2011 über Ausgleichs - regelungen für Gemeinden mit sinkenden Einwohnerzahlen zu beraten, um den Gemeinden die Umstrukturierung zu erleichtern. Dabei sollen auch die Probleme der Konversionsgemeinden berücksichtigt werden. 18. Befürwortet sie zur Unterstützung der Konversionskommunen eine entsprechende Erweiterung der Förderrichtlinien des Städtebauförderprogramms und des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR)? Zu 18.: Seit 1979 hat die Landesregierung 77 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen auf ehemals militärisch genutzten Flächen in die Programme der Städtebauförderung aufgenommen. Diese wurden mit insgesamt rd. 200 Mio. Euro Bundes- und Landesfinanzmitteln gefördert. Mit dem Instrument der Städtebauförderung haben die Konversionsgemeinden sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Investitionsförderung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) mit den vier Förderschwerpunkten Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschafts - einrichtung und Wohnen unterstützt die Gemeinden seit Jahren maßgeblich dabei, die Wirtschaftskraft, die Wertschöpfung, die Zahl der Arbeitsplätze und die Infrastruktur in der Fläche zu erhalten und möglichst zu verbessern. Mit den im ELR vorhandenen Maßnahmen und Konditionen kann in Konversionskommunen bedarfsgerecht gefördert werden. Grundlage sind geeignete Projekte, die vor Ort zu entwickeln sind. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1962 12 Beide Instrumente haben sich bei vorangegangenen Umstrukturierungsprozessen der Bundeswehr und der Alliierten Streitkräfte bewährt und messbare Ergebnisse erzielt. Eine Erweiterung der Förderrichtlinien ist daher weder bei der Städtebauförderung noch beim Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum erforderlich. 19. Beabsichtigt sie, einen eigenen Förderrahmen im Städtebauförderprogramm und im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für Konversionszwecke zur Verfügung zu stellen? 20. Falls ja: Welche finanzielle Unterstützung des Landes Baden-Württemberg können die Konversionskommunen erwarten? 21. Ist sie dazu bereit, im Rahmen der vorhandenen Fördermöglichkeiten Infrastrukturmaßnahmen von Konversionskommunen zu priorisieren? Zu 19., 20. und 21: Bei der Städtebauförderung richtet sich der Förderrahmen einer Konversionsmaßnahme nach den unrentierlichen Kosten der Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahme im Sinne des § 164 a BauGB und wird von den im Förderzeitraum zur Verfügung stehenden Bundes- und Landesfinanzmitteln begrenzt. Der Förderrahmen kann jährlich nur anhand einer Gesamtschau aller Anträge zum Städtebauförderungsprogramm individuell für die jeweilige Maßnahme bewilligt werden. Ein Schwerpunkt der Städtebauförderung liegt derzeit auf der Neustrukturierung und Umnutzung bisher militärisch genutzter Gebäude und Liegenschaften. Anträge mit diesem Hintergrund haben bei der Programmaufstellung Fördervorrang. Die Wohnraumförderung des Landes sieht kein spezielles Programm zur Umwandlung und Aufwertung von Konversionsflächen vor. Investoren in den betroffenen Kommunen können jedoch im Hinblick auf die Schaffung von Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen unterstützt werden. Ein Fördervorrang für Konversionsgemeinden ist nicht vorgesehen. Im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum können investive Vorhaben im kommunalen Bereich mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 50 % bezuschusst werden (Regelfördersatz 40 %). Bei Modellprojekten ist auch ein Fördersatz von mehr als 50 % möglich. Bei gewerblichen Investitionen gilt aus beihilferecht - lichen Gründen ein Regelfördersatz von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Umnutzungsvorhaben maximal 15 %. Durch die Priorisierung nachhaltiger strukturverbessernder konversionsbedingter Projekte kann der Mittelbedarf voraussichtlich auch ohne eigenen Förderrahmen gedeckt werden. 22. Erfolgte die Vergabe ihres Gutachtens über die Auswirkungen der Konversion in Abstimmung mit den Konversionskommunen? Zu 22.: Vorgehensweise, Methodik und Ziele der Räumlichen Wirkungsanalyse für die vom neuen Stationierungskonzept besonders betroffenen Standorte im Ländlichen Raum (Hardheim, Ellwangen, Meßstetten, Hohentengen/Mengen und Sigmaringen ) wurden bei der zweiten landesweiten Tagung Konversion in Baden-Württemberg am 11. April 2012 in Sigmaringen vorgestellt und eingehend mit den Gemeinden und Landkreisen diskutiert. Die Kommunalvertreter begrüßten dabei dieses Angebot des Landes zur Objektivierung und Beschleunigung des anstehenden Konversionsprozesses. 13 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1962 23. Warum wurden in diese Untersuchung die Auswirkungen auf die von dem Abzug der US-Streitkräfte betroffenen Kommunen nicht einbezogen? Zu 23.: Die Auswirkungen des Abzugs der US-Streitkräfte aus dem Rhein-Neckar-Gebiet wurden bereits von den betroffenen Städten Mannheim, Heidelberg und Schwetzingen in einem seit längerem laufenden Prozess untersucht. Sie sind deshalb hinreichend bekannt und wurden auch in Bürgerforen öffentlich diskutiert. Die Stadt Mannheim hat dazu ein Weißbuch „Offene Räume – starke Urbanität“ erstellt. Derzeit werden kommunale Entwicklungskonzepte unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus der Bürgerbeteiligung erarbeitet. Werden spezielle Voruntersuchun - gen von Konversionsliegenschaften zur Beseitigung von städtebaulichen Missständen notwendig, können diese in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen werden. Auf die Antwort zur Frage Nr. 2 wird verwiesen. 24. Wie beurteilt sie aus ihrer Sicht, dass das Land Rheinland-Pfalz von 1992 bis 2011 über 1,7 Mrd. Euro in Konversionsprojekte investiert hat? Zu 24.: In den 1,7 Mrd. Euro Förderaufwand für Konversionsprojekte in Rheinland-Pfalz sind neben Städtebauförderungsmitteln auch Fördermittel für den Wohnungsbau, für Naturschutzmaßnahmen, Wasser und Abwasserbeseitigungsanlagen und Unterstützungsmaßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation enthalten. Die Auswirkungen der Bundeswehrstrukturreformen und der Abzug der USStreitkräfte waren in Rheinland-Pfalz besonders stark. In den Jahren 1986 bis 2011 wurden dort rund 77.000 militärische Dienstposten und 31.000 zivile Arbeitsplätze , also insgesamt über 100.000 Stellen abgebaut. Betroffen waren 659 militärische Liegenschaften mit insgesamt 13.189 Hektar Konversionsfläche in vorwiegend strukturschwachen ländlichen Gebieten. Vor diesem Hintergrund erscheint der erhebliche Aufwand an öffentlichen Mitteln für die dortigen Konver - sionsmaßnahmen nachvollziehbar. 25. Befürwortet sie die Erstellung eines jährlichen detaillierten Konversions - berichts, in welchem die Entwicklung aller Konversionskommunen wie auch die Maßnahmen der Landesregierung aufgeführt werden? Zu 25.: Die Landesregierung berichtet bei verschiedenen Anlässen immer wieder zeitnah über den aktuellen Stand des Konversionsprozesses. Ein Konversionsbericht im Jahresturnus, der mit einem hohen zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand für die betroffenen Gemeinden und die Landesverwaltung verbunden wäre, erscheint daher weder erforderlich noch zielführend, zumal er angesichts der Dynamik des Konversionsprozesses bereits nach kurzer Zeit überholt sein dürfte. 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