Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2001 02. 07. 2012 1Eingegangen: 02. 07. 2012 / Ausgegeben: 03. 08. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Sind ihr Gründe bekannt, die gegen den Bau von Schallschutzwänden entlang der Eisenbahnstrecke Stuttgart–Ulm in Geislingen an der Steige im Bereich der Paul-Kauzmann-Straße und der Georg-Preßmar-Straße sprechen? 2. Kann es aufgrund der gerade im Bau befindlichen Schallschutzwände entlang der Eisenbahnstrecke Stuttgart–Ulm im Bereich Danzigerstraße in Geislingen an der Steige zu einer Reflexion des Lärms kommen, und wird dadurch möglicherweise die Lärmbelastung im Bereich Paul-Kauzmann-Straße und Georg- Preßmar-Straße verstärkt? 3. Sind bei einer Verstärkung des Lärmpegels in Folge von Bahnlärm im Bereich der Paul-Kauzmann-Straße und der Georg-Preßmar-Straße die dortigen Lärmschutzvorkehrungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz noch ausreichend ? 02. 07. 2012 Binder SPD Kleine Anfrage des Abg. Sascha Binder SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Schallschutzwände im Stadtgebiet Geislingen/Steige an der Eisenbahnstrecke Stuttgart–Ulm Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2001 2 B e g r ü n d u n g Im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes werden entlang der Eisenbahnstrecke Stuttgart–Ulm im Bereich Geislingen an der Steige Schallschutzwände gebaut. Hierbei wird der Bereich Paul-Kauzmann- Straße und Georg-Preßmar-Straße nicht mit Schallschutzwänden ausgestattet. Aufgrund einer möglichen Reflexion des Schalls ist zu befürchten, dass die Schallschutzvorkehrungen im Bereich der Paul-Kauzmann-Straße und Georg- Preßmar-Straße nicht mehr im Einklang mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz stehen. Die nun im Bau befindlichen Schallschutzwände werden ausdrücklich begrüßt. Es dürfen mit diesem Bau allerdings keine Nachteile für andere Anwohner an dieser Schienenstrecke einhergehen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 25. Juli 2012 Nr. 3-3824.5-03/189 beantwortet das Ministe - rium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Sind ihr Gründe bekannt, die gegen den Bau von Schallschutzwänden entlang der Eisenbahnstrecke Stuttgart–Ulm in Geislingen an der Steige im Bereich der Paul-Kauzmann-Straße und der Georg-Preßmar-Straße sprechen? Laut Auskunft der Deutschen Bahn AG werden die Schallschutzwände in Geis - lingen im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms des Bundes „Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ vom 11. Februar 2005 gebaut. Die Maßnahmen dieses Programms sind eine freiwillige Leistung des Bundes. Die Frage, ob die Errichtung einer Lärmschutzwand gefördert werden kann, prüft die DB Netz AG anhand der zu diesem Sanierungsprogramm ergangenen Richt - linie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes des Bundesministeriums für Verkehr , Bau und Stadtentwicklung vom 7. März 2005. Danach ist bei der Entscheidung über die Lärmsanierung u. a. angemessen zu berücksichtigen, wenn die Beeinträchtigung einer baulichen Anlage durch Eisenbahnlärm auf ein dem Eigentümer einschließlich seiner Rechtsvorgänger zurechenbares Verhalten zurückzuführen ist. Ein zurechenbares Verhalten liegt nach dieser Richtlinie nicht vor, wenn die bauliche Anlage vor Inkrafttreten des BImSchG (1. April 1974) errichtet worden ist oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, der vor diesem Stichtag rechtsverbindlich geworden ist. Laut Auskunft der Deutschen Bahn AG liegen die Wohngebäude der Paul-Kauzmann -Straße und der Georg-Preßmar-Straße im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes , der am 21. Januar 1993 und somit nach dem maßgebenden Stichtag in Kraft getreten sei. Lärmsanierungsmaßnahmen in diesem Bereich würden daher vom Bund nicht bezuschusst. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2001 2. Kann es aufgrund der gerade im Bau befindlichen Schallschutzwände entlang der Eisenbahnstrecke Stuttgart–Ulm im Bereich Danzigerstraße in Geislingen an der Steige zu einer Reflexion des Lärms kommen, und wird dadurch mög - licherweise die Lärmbelastung im Bereich Paul-Kauzmann-Straße und Georg- Preßmar-Straße verstärkt? 3. Sind bei einer Verstärkung des Lärmpegels in Folge von Bahnlärm im Bereich der Paul-Kauzmann-Straße und der Georg-Preßmar-Straße die dortigen Lärmschutzvorkehrungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz noch ausreichend ? Fragen 2 und 3 werden wegen des engen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Laut Auskunft der Deutschen Bahn AG würden die Lärmschutzwände zur Gleisseite hin hoch absorbierend ausgebildet. Reflexionen auf die gegenüberliegende Seite seien somit ausgeschlossen. Nachteile für die AnwohnerInnen seien daher nicht zu befürchten. Deshalb gebe es auch keine Verstärkung des Lärmpegels in der Paul-Kauzmann-Straße und in der Georg-Preßmar-Straße. Dr. Splett Staatssekretärin