Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2011 04. 07. 2012 1Eingegangen: 04. 07. 2012 / Ausgegeben: 01. 08. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Sind ihr Pläne der Europäischen Kommission zur Änderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie bekannt, nach denen eine Anrechnung ehrenamtlicher Tätigkeit auf die normale Arbeitszeit und damit eine Berücksichtigung der ehrenamtlich geleisteten Zeit bei der gesetzmäßigen Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden erfolgen soll? 2. Falls es solche Pläne gibt, wie werden diese von ihr beurteilt? 3. Teilt sie die Befürchtung, dass eine solche Anrechnung – insbesondere im Hinblick auf die mehr als 100.000 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Land – erhebliche Folgen für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hätte und was wird sie in diesem Zusammenhang unternehmen? 03. 07. 2012 Haller-Haid SPD Kleine Anfrage der Abg. Rita Haller-Haid SPD und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Änderung EU-Arbeitszeitrichtlinie – Anrechnung ehrenamtlicher Tätigkeit auf die Arbeitszeit Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2011 2 B e g r ü n d u n g Baden-Württemberg lebt in vielen Bereichen von seinen ehrenamtlich Tätigen, sei es bei der Freiwilligen Feuerwehr, beim Technischen Hilfswerk und anderen Einrichtungen . Eine Anrechnung der ehrenamtlichen Tätigkeit auf die normale Arbeitszeit in der Arbeitszeitrichtlinie wäre ein schwerer Schlag für das Ehrenamt und würde gerade solche Institutionen in große Schwierigkeiten bringen, die ausschließlich auf ehrenamtlich Tätige angewiesen sind. A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. Juli 2012 Nr. 45-0141.5/15/2011 beantwortet das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Sind der Landesregierung Pläne der Europäischen Kommission zur Änderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie bekannt, nach denen eine Anrechnung ehrenamt - licher Tätigkeit auf die normale Arbeitszeit und damit eine Berücksichtigung der ehrenamtlich geleisteten Zeit bei der gesetzmäßigen Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden erfolgen soll? 2. Falls es solche Pläne gibt, wie werden diese von ihr beurteilt? Eine mögliche Revision der Arbeitszeitrichtlinie wird bereits seit mehreren Jahren diskutiert. Trotz jahrelanger intensiver Verhandlungen ist eine Änderung der Richtlinie im Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Europäischem Parlament im Jahr 2009 gescheitert. Inzwischen haben die Sozialpartner auf europäischer Ebene der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass sie in Verhandlungen über eine Sozialpartnervereinbarung zur Revision der Arbeitszeitrichtlinie eintreten wollen. Die erste Verhandlungsrunde hat am 8. Dezember 2011 stattgefunden. Nach Mitteilung der Kommission ist es das Ziel der Sozialpartner, diese Verhandlungen bis September 2012 abzuschließen. Den Verhandlungen der Sozialpartner war ein Konsultationsprozess vorangegangen . In diesem Rahmen hat die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung am 21. Dezember 2010 mögliche Handlungsoptionen für eine Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie zur Diskussion gestellt. Zweck dieser Mitteilung ist es, die Sozialpartner auf EU-Ebene zu der Frage anzuhören, wie eine auf EU-Ebene geplante Maßnahme zur Änderung der Arbeitszeitrichtlinie inhaltlich aussehen könnte. Die EU-Kommission ist danach der Meinung, dass alle Arbeitnehmer, die in einem nach objektiven Kriterien definierten Arbeitsverhältnis stehen, in den Anwendungsbereich der Arbeitszeitrichtlinie fallen, aber besondere Gruppen, „etwa Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, auf die allgemeine Regeln schwer anwendbar ober bei denen sie schwer durchsetzbar sind, getrennt betrachtet werden müssen. In manchen Mitgliedstaaten gelten sie nach innerstaatlichem Recht als Arbeitnehmer, in anderen jedoch nicht“ (Nr. 5.2 Buchst. v). Insofern handelt es sich gegenwärtig um Diskussionspunkte mit den Sozialpartnern , jedoch noch nicht um konkrete Pläne oder Vorschläge der EU-Kommission zur Änderung der Arbeitszeitrichtlinie. Dies hat die EU-Kommission in einer Presseerklärung am 23. April 2012 bestätigt und gleichzeitig betont, dass sie bis zum Abschluss der Gespräche der Sozialpartner keine Änderungsvorschläge machen wird. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2011 3. Teilt die Landesregierung die Befürchtung, dass eine solche Anrechnung – insbesondere im Hinblick auf die mehr als 100.000 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Land – erhebliche Folgen für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hätte und was wird sie in diesem Zusammenhang unternehmen? Die Landesregierung lehnt die Einbeziehung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland in die Arbeitszeitrichtlinie ab. Nehmen ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr während der Arbeits- oder Dienstzeit an Einsätzen oder an Aus- und Fortbildungen teil, sind sie für die Dauer der Teilnahme von der Arbeits- oder Dienstleistung freizustellen. Dies gilt auch für eine angemessene Ruhezeit nach Einsätzen. Diese Regelungen zum Arbeitszeitschutz nach dem Feuerwehrgesetz tragen auch dem Gesundheitsschutz der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr ausreichend Rechnung, sodass kein Bedarf für eine europäische Regelung gesehen wird. Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Thematik hat das Innenministerium die Landesvertretung in Brüssel gebeten, die Entscheidungsträger – wo immer nur möglich – für die Bedeutung des Ehrenamtes in der Bundesrepublik zu sensibilisieren und auf die drohenden Konsequenzen einer entsprechenden Änderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie hinzuweisen. In der Innenministerkonferenz (IMK) am 31. Mai/1. Juni 2012 haben die Innenminister und -senatoren der Länder die Position vertreten, dass die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und andere ehrenamtlich Tätige (z. B. im Katastrophenschutz , Rettungsdienst oder in kommunalpolitischen Gremien) keine Arbeitnehmer im Sinne der EU-Arbeitszeitrichtlinie sind und daher nicht von deren Anwendungsbereich erfasst werden. Vorgaben zur Anrechnung ehrenamtlicher Tätig - keiten auf die berufliche Arbeitszeit für Helferinnen und Helfer würden dem System der Freiwilligkeit zuwiderlaufen und auch den Unwillen der hilfswilligen Beteiligten sowie der betroffenen Arbeitgeber hervorrufen. Die IMK hat daher beschlossen, den Bundesminister des Innern (BMI) zu bitten, sich bereits im derzeit laufenden Verfahren zur Überarbeitung der EU-Arbeits - zeitrichtlinie dafür einzusetzen, dass ehrenamtliche Tätigkeiten insbesondere im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren auch zukünftig nicht von der Arbeits - zeitrichtlinie erfasst werden. Der Vorsitzende der IMK wurde gebeten, unter Einbeziehung eines Vertreters des Beauftragten des Bundesrates für den Rat „Justiz und Inneres“ (JI-Rat) gemeinsam mit dem BMI das persönliche Gespräch mit der zuständigen EU-Kommissarin zu suchen, um die Position der Länder nochmals zu verdeutlichen. In den für den Rettungsdienst zuständigen und derzeit unter Vorsitz Baden- Württembergs stehenden Ausschuss Rettungswesen der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) und des AK V der IMK hat das Innenministerium die Thematik ebenfalls eingebracht und die Bundesländer sachgerecht informiert. Altpeter Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice