Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2064 09. 07. 2012 1Eingegangen: 09. 07. 2012 / Ausgegeben: 28. 09. 2012 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Landesstraßen im Landkreis Karlsruhe werden im Jahr 2012 saniert? 2. Welche Landesstraßen im Landkreis Karlsruhe befinden sich derzeit im Ausbzw . Neubau? 3. Welche Landesstraßen im Landkreis Karlsruhe sind planfestgestellt bzw. fertig geplant, jedoch noch nicht im Aus- bzw. Neubau? 4. Welche Aus- und Neubaumaßnahmen im Landkreis Karlsruhe wurden für den Maßnahmenplan zum Generalverkehrsplan angemeldet? 5. Welche Neu- und Ausbaumaßnahmen im Landkreis Karlsruhe haben Eingang in den Maßnahmenplan zum Generalverkehrsplan gefunden (aufgeschlüsselt danach, welche Maßnahmen aufgenommen und welche zurückgestellt wurden und auf welche Maßnahmen ganz verzichtet wurde)? 6. Welche kommunalen Straßenbau-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen sind derzeit im Landkreis Karlsruhe gemäß dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) bewilligt? 7. Welche Maßnahmen im Landkreis Karlsruhe werden 2012 aus Fördermitteln des LGVFG für den sogenannten Umweltverbund finanziert? 8. Für welche kommunalen Straßenbau-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen im Landkreis Karlsruhe liegen derzeit Anträge und Anfragen beim Regierungspräsidium Karlsruhe auf Programmaufnahme und Förderung vor? 9. Welche ÖPNV-Maßnahmen im Landkreis Karlsruhe sind im Förderprogramm 2011 bis 2015 bewilligt, aufgenommen und nachrichtlich aufgeführt? Kleine Anfrage der Abg. Werner Raab, Heribert Rech und Joachim Kößler CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Straßenbau und öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Karlsruhe Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2064 2 10. Für welche weiteren ÖPNV-Maßnahmen im Landkreis Karlsruhe liegen derzeit Anträge und Anfragen beim Regierungspräsidium Karlsruhe auf Programmaufnahme und Förderung vor? 05. 07. 2012 Raab, Rech, Kößler CDU B e g r ü n d u n g Dem Straßenbau und ÖPNV im Landkreis Karlsruhe kommt innerhalb der Technologieregion Karlsruhe hinsichtlich der Mobilität der Arbeitnehmer, der Wirtschaft und der Erholung suchenden Bevölkerung eine zentrale Bedeutung zu. Daher muss der Mobilität weiterhin höchste Priorität zugemessen werden, da mas - sive, die wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigende Defizite vermieden werden müssen (siehe Badische Neueste Nachrichten vom 4. Juli 2012 „SPD will Straßenbau“). Der wirtschaftliche Erfolg und die zunehmenden Bevölkerungszahlen sind Beweis für die Prosperität der Region Mittlerer Oberrhein und zeigen auf, wie wichtig die Verkehrsverbindungen sowohl im Straßenverkehr als auch im ÖPNV sind. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 12. September 2012 Nr. 2-3941.0-KA/119*1 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Landesstraßen im Landkreis Karlsruhe werden im Jahr 2012 saniert? Folgende größere Erhaltungsmaßnahmen an Landesstraßen im Landkreis Karls - ruhe sind derzeit in der Umsetzung oder zur Ausführung im Jahr 2012 vorgesehen: − L 559, Unterführung der L 560 bei Blankenloch − L 562, Wattkopftunnel, bauliche und betriebliche Nachrüstung − L 602, Unterführung der DB bei Huttenheim − L 608, OD Malsch − L 613, Völkersbach bis Kreisgrenze 2. Welche Landesstraßen im Landkreis Karlsruhe befinden sich derzeit im Ausbzw . Neubau? Derzeit befinden sich keine Maßnahmen im Landkreis Karlsruhe im Aus- bzw. Neubau. _____________________________________ *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2064 3. Welche Landesstraßen im Landkreis Karlsruhe sind planfestgestellt bzw. fertig geplant, jedoch noch nicht im Aus- bzw. Neubau? Für folgende Maßnahme an Landesstraßen im Landkreis Karlsruhe liegt ein Planfeststellungsbeschluss vor: − L 602, Neubau der L 602 zwischen Rußheim und Huttenheim Für folgende Maßnahme liegt eine Planung vor: − L 560, Ausbau der L 560 zwischen Schloss Stutensee und L 558 4. Welche Aus- und Neubaumaßnahmen im Landkreis Karlsruhe wurden für den Maßnahmenplan zum Generalverkehrsplan angemeldet? Bei der Aufstellung des Entwurfs zum Maßnahmenplan wurden im Landkreis Karlsruhe folgende Aus- und Neubaumaßnahmen an Landesstraßen bewertet: − L 552, Ausbau der OD Stettfeld − L 552, Ausbau zwischen Zeutern und Odenheim − L 553, Ausbau zwischen L 554 und Menzingen − L 553, Ausbau zwischen Landshausen und Kreisgrenze − L 554, Ausbau zwischen L 553 und Gochsheim − L 554, Querspange Unteröwisheim B 35-L 554 − L 556, Ortsumgehung Forst − L 559, Ortsumgehung Weingarten mit BÜ-Beseitigung Weingarten − L 560, Ausbau der L 560 zwischen Schloss Stutensee u. L 558 − L 560, Ausbau zwischen Friedrichstal und B 36 neu − L 566, Ausbau der L 566 mit Bahnübergangsbeseitigung Mörsch − L 593, Ortsumfahrung Sulzfeld − L 602, Neubau der L 602 zwischen Rußheim und Huttenheim − L 613, Ausbau zwischen Völkersbach und Schöllbronn − L 618, Ausbau zwischen K 3503 und Gochsheim − L 618, Ausbau zwischen Heidelsheim und K 3503 − L 618, Ausbau zwischen Gochsheim und K 3512 − L 618, Ausbau zwischen K 3512 und Zaisenhausen − L 623, Ortsumfahrung Langensteinbach − L 1103 a, Neubau der L 1103 zur B 35 in Bretten 5. Welche Neu- und Ausbaumaßnahmen im Landkreis Karlsruhe haben Eingang in den Maßnahmenplan zum Generalverkehrsplan gefunden (aufgeschlüsselt danach, welche Maßnahmen aufgenommen und welche zurückgestellt wurden und auf welche Maßnahmen ganz verzichtet wurde)? Für den Generalverkehrsplan 2010 wurden landesweit insgesamt 734 Aus- und Neubaumaßnahmen an Landesstraßen angemeldet. Das Kostenvolumen dieser Maßnahmen beträgt nach heutigem Stand rund 2,5 Mrd. €. Zur Festlegung eines finanzierbaren Maßnahmenplans wurden die Maßnahmen deshalb in Gruppen eingeteilt , bewertet und priorisiert. Unter Berücksichtigung der voraussichtlich innerhalb von 10 Jahren verfügbaren Haus haltsmittel wurde eine Maßnahmenliste erstellt, die dem Landtag übermittelt wurde (vgl. Drucksache 15/1999) und zu der derzeit eine Anhörung durchgeführt wird. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2064 4 In den Entwurf zum Maßnahmenplan wurden aus dem Landkreis Karlsruhe folgende Vorhaben aufgenommen: Neubaumaßnahmen − L 602, Neubau der L 602 zwischen Rußheim und Huttenheim Ausbaumaßnahmen − L 552, Ausbau der OD Stettfeld − L 560, Ausbau der L 560 zwischen Schloss Stutensee und L 558 Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen − L 566, Ausbau der L 566 mit Bahnübergangsbeseitigung Mörsch − L 559, Ortsumgehung Weingarten mit BÜ-Beseitigung Weingarten Folgende Vorhaben im Landkreis Karlsruhe sind aufgrund der Bewertungsergebnisse nicht in den Entwurf zum Maßnahmenplan aufgenommen worden: Neubaumaßnahmen und Ortsumfahrungen − L 554, Querspange Unteröwisheim B 35-L 55 − L 556, Ortsumgehung Forst − L 593, Ortsumfahrung Sulzfeld − L 623, Ortsumfahrung Langensteinbach − L 1103 a, Neubau der L 1103 zur B 35 in Bretten Ausbaumaßnahmen − L 618, Ausbau zwischen K 3512 und Zaisenhausen Folgende Ausbauvorhaben im Landkreis Karlsruhe sollen zurückgestellt und zu - nächst saniert werden: − L 553, Ausbau zwischen Landshausen und Kreisgrenze − L 552, Ausbau zwischen Zeutern und Odenheim − L 553, Ausbau zwischen L 554 und Menzingen Bei folgenden Ausbauvorhaben im Landkreis Karlsruhe soll zugunsten einer Sanierung auf den Ausbau verzichtet werden: − L 618, Ausbau zwischen K 3503 und Gochsheim − L 618, Ausbau zwischen Heidelsheim und K 3503 − L 554, Ausbau zwischen L 553 und Gochsheim − L 613, Ausbau zwischen Völkersbach und Schöllbronn − L 618, Ausbau zwischen Gochsheim und K 3512 − L 560, Ausbau zwischen Friedrichstal und B 36 neu Die Maßnahmen sind auf der Homepage des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur veröffentlicht. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2064 6. Welche kommunalen Straßenbau-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen sind derzeit im Landkreis Karlsruhe gemäß dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) bewilligt? Folgende kommunalen Straßenbau-, Radweg- und Gehwegvorhaben sind bewilligt : – K 3572, Aufweitung u. Erneuerung der Eisenbahnüberführung bei Rinklingen mit komb. Geh- u. Radweg (Stadtanteil) – Anschluss der Carl-Benz-Straße an die B 294 mit Erweiterung einer Eisenbahnüberführung – Anbindung des vorhandenen Baugebietes „Silberhölle-Eggerten“ an die B 35 – Neubau einer Querspange zwischen der B 36 und L 602 – Änderung der BÜ-Sicherungstechnik am BÜ Pfinzkanal km 6,9+50 mit Gehund Radweg in Eggenstein – Umbau der Hauptstraße in Eggenstein – L 562, Umbau Knotenpunkt Bhf Busenbach – Aufweitung/Neubau der Eisenbahnüberführung Einsteinstraße/Goethe-Straße – K 3574, Umgestaltung Hauptstr./Mannheimer Str. (ehem. B36) in Graben-Neudorf (Gemeindeanteil) – Beseitigung von BÜ (Wp 42 a+43 a) i. Z. v. 2 Gemeindestraßen mit Verlegung der L 560 – Randentlastungsstraße L 562 (Ettlinger Str.)-Siemensstr. in Langensteinbach – Neubau einer Fuß- und Radwegunterführung beim Bahnhof – Sicherungsmaßnahmen am BÜ Bahnhofstraße – Neubau ICT-Zufahrt in Pfinztal-Berghausen – Nordumgehung Söllingen – K 3581, Beseitigung des Bahnübergangs Wp 64 a in Neuforchheim (Gemeindeanteil ) – Erhöhung der Verkehrssicherheit am BÜ Hauptstraße/L 559 in Blankenloch – Querspange Friedrichstal-Nord – Beseitigung des Bahnüberganges Eggensteiner Straße in Blankenloch – Bahnübergang Nachrüstung Weiherer Straße in Ubstadt – Beseitigung des Bahnüberganges der AVG in Busenbach – K 3562, Ausbau zw. Langensteinbach und Remchingen – K 3572, Aufweitung u. Erneuerung der Eisenbahnüberführung bei Rinklingen mit komb. Geh- u. Radweg (Kreisanteil) – K 3574, Umgestaltung Hauptstr./Mannheimer Str. (ehem. B 36) in Graben- Neudorf (Kreisanteil) – K 3579/L 560, 2. Rampe Staffort – K 3581, Ausbau zwischen Forchheim-Silberstreifen und der L 566 bei Ettlingen – K 3581, Beseitigung des Bahnübergangs Wp 64 a in Neuforchheim (Kreisanteil ) Die Sanierung von kommunalen Straßen, Radwegen und Gehwegen ist nach dem LGVFG nicht zuwendungsfähig. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2064 6 7. Welche Maßnahmen im Landkreis Karlsruhe werden 2012 aus Fördermitteln des LGVFG für den sogenannten Umweltverbund finanziert? Ein Teil der in Ziff. 6 genannten Maßnahmen ist dem Umweltverbund zuzuordnen . Darüber hinaus ist vorgesehen, folgende Maßnahmen im Jahr 2012 aus Fördermitteln des LGVFG, Teil Umweltverbund zu finanzieren: – Ersatzneubau Saalbachbrücke/Radweglückenschluss Friedensstraße in Bruchsal – Zweigleisiger Ausbau der Stadtbahn Reichenbach–Langensteinbach – Stadtbahn Bretten–Eppingen Bauabschnitt I und II und 19 P+R-Plätze – Zweigleisiger Ausbau der Stadtbahn Gölshausen–Bauerbach – Stadtbahn Bruchsal–Menzingen/Odenheim (BMA-Bahn) Bauabschnitt VII Betriebshof Menzingen – Umbau Bahnhof Bruchsal – Ausbau der Stadtbahnstrecke S 11 (Albtalbahn/Hardtbahn – Umbau von Haltepunkten und Baumaßnahmen durch Umwidmung in Linkenheim) – Umbau des Bahnübergangs „Grenzstraße“ in Hochstetten – Stadtbahn Bruchsal–Menzingen/Odenheim Umbau Bahnübergang in Bruchsal – Umbau Bahnübergang „Ubstadter Straße/B 3“ in Ubstadt – Nachrüstung von Dynamischen Fahrgastinformationsanlagen im Streckennetz der AVG 8. Für welche kommunalen Straßenbau-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen im Landkreis Karlsruhe liegen derzeit Anträge und Anfragen beim Regierungspräsidium Karlsruhe auf Programmaufnahme und Förderung vor? Für folgende kommunalen Straßenbau-, Radweg- und Gehwegvorhaben liegen derzeit Anträge vor: – Verlängerung der Bahnunterführung am Bahnhof – BÜ-Beseitigung WP 5 in Bruchsal, OT Heidelsheim – BÜ-Beseitigung WP 115 in Bruchsal – Nordumgehung Philippsburg – K 3537, Geh- und Radweg Philippsburg-Oberhausen – Ortsentlastungsstraße Süd, OT Menzingen – K 3575, Umgehungsstraße Bad Schönborn – Südlicher Zubringer an die K 3575 Ortsentlastungsstraße Bretten West – Neugestaltung der Straßen „Güterbahnhof Panzerstraße“ sowie der „Verbindungsstraße Süd“ – Aufweitung des BÜ WP 14 a und der Burgstraße im OT Kleinsteinbach – Änderung der Sicherungstechnik am BÜ Stockmädle in Ittersbach Generell gilt jedoch, dass landesweit noch eine Vielzahl von Maßnahmen in die Förderprogramme aufgenommen, aber aufgrund der insgesamt nicht ausreichenden Mittel noch nicht bewilligt wurden. 9. Welche ÖPNV-Maßnahmen im Landkreis Karlsruhe sind im Förderprogramm 2011 bis 2015 bewilligt, aufgenommen und nachrichtlich aufgeführt? Das ÖPNV-Landesprogramm enthält derzeit rd. 600 Einzelvorhaben, die einen Finanzierungsbedarf in Höhe von rd. 1,6 Mrd. € haben. Davon sind derzeit Vorhaben in Höhe von rd. 950 Mio. € bewilligt und rd. 640 Mio. € bereits ausbezahlt. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2064 Der Restzuwendungsbedarf für noch abzufinanzierende, bewilligte Vorhaben beträgt damit noch rd. 310 Mio. €. Für noch nicht bewilligte Vorhaben ergibt sich ein weiterer Finanzierungsbedarf in Höhe von rd. 650 Mio. €. Aufgrund der Un - sicherheit bei der Höhe der ab 2014 vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nach dem Entflechtungsgesetz kann derzeit über die Finanzierungsmöglichkeit für diese Projekte keine Aussage getroffen werden. Neben den bereits unter Ziff. 7 genannten Vorhaben sind derzeit folgende ÖPNV- Vorhaben im Landkreis Karlsruhe im Förderprogramm 2011 bis 2015 enthalten: a) als abgeschlossenes Projekt (Schlusszahlung): • Stadtbahn Karlsruhe-Stutensee, BA II Büchig, BA I Hagsfeld-Reitschulschlag BA II Reitschulschlag-Blankenloch und Umgehungsstraße, Blankenloch/BÜ Mühlenweg; • Einrichtung von P+R/B+R-Anlagen an der Stadtbahnstrecke Karlsruhe– Bruch sal–Bretten; • Stadtbahn Karlsruhe-Stutensee, BA III u. IV, Blankenloch-Spöck; • Umbau des Bahnhofes Bruchsal, Bahnsteigerhöhung auf 55 cm; • Stadtbahn Karlsruhe-Rheinstetten, Messebahnhof; • Stadtbahn Karlsruhe–Bruchsal–Bretten, Neu-/Ausbau von Haltepunkten der DB inklusive Vorlaufbetrieb b) als bewilligtes Projekt (neues Vorhaben bzw. Restfinanzierung): • Einrichtung von P+R/B+R-Anlagen an der Stadtbahnstrecke Karlsruhe– Bretten/Haltepunkte Jöhlingen-West und Wössingen; • Stadtbus Bruchsal, ZOB, Haltestellen, Busbeschleunigung; • Verbesserung der Verkehrsverhältnisse am Bahnhof Bretten (einschließlich Erhöhung der Bahnsteige); • zweigleisiger Ausbau Strecke Ettlingen-Busenbach, Beseitigung BÜ Busenbach L 652 c) als noch nicht bewilligtes Vorhaben: • allgemeine Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen im Streckennetz der AVG; • Bahnhof Karlsruhe: barrierefreie Erschließung der Bahnsteige, im Rahmen des Bahnhofsmodernisierungsprogramms; • barrierefreier Ausbau der Haltepunkte und Bahnhöfe auf dem regionalen Strecknnentz der AVG; • zweigleisiger Ausbau der Hardtbahn zwischen Neureut und Eggenstein; • Verlängerung der Albtalbahn von Ittersbach bis Ittersbach-Schule; • zweigleisiger Ausbau der Stadtbahn zwischen Bretten und Bretten-Stadtmitte. 10. Für welche weiteren ÖPNV-Maßnahmen im Landkreis Karlsruhe liegen derzeit Anträge und Anfragen beim Regierungspräsidium Karlsruhe auf Programmaufnahme und Förderung vor? Es liegen derzeit keine Anträge oder Anfragen für ÖPNV-Maßnahmen im Landkreis Karlsruhe vor. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur