Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2066 11. 07. 2012 1Eingegangen: 11. 07. 2012 / Ausgegeben: 10. 08. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie sogenannte „Facebook-Partys“ im Allgemeinen und die Vorkommnisse in Backnang vom 30. Juni 2012 im Besonderen? 2. Welche Erkenntnisse hat sie über die Teilnehmer der Geschehnisse vom 30. Juni 2012 in Backnang? 3. Welche Folgerungen zieht sie aus den Erfahrungen mit dem Einsatzkonzept des 30. Juni 2012 in Backnang für die Einsatzplanung der Polizei für kommende Einsätze? 4. Hält sie die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der Behörden für ausreichend , um auf „Facebook-Partys“ reagieren zu können (mit Nennung der konkreten Handlungsmöglichkeiten)? 5. Welche Maßnahmen plant sie, um die Eskalation derartiger Veranstaltungen zu unterbinden? 6. Wie bewertet sie vor dem Hintergrund zahlreicher alkoholisierter Teilnehmer der „Facebook-Party“ in Backnang am 30. Juni 2012 die Einführung einer Rechtsgrundlage für ein Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen? 7. Wie bewertet sie vor dem Hintergrund der Erfahrungen vom 30. Juni 2012 in Backnang ein generelles oder beschränktes Alkoholverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln ? 8. Wie bewertet sie die rechtlichen und technischen Möglichkeiten, die Verantwortlichen (Einladenden) dieser Veranstaltungen zu ermitteln, insbesondere vor dem Hintergrund der Diskussion um die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ? Kleine Anfrage des Abg. Matthias Pröfrock CDU und Antwort des Innenministeriums Facebook-Partys Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2066 2 9. Wie bewertet sie das Koalitionsziel der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre vor dem Hintergrund, dass laut einem Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 3. Juli 2012 über die Ereignisse in Backnang sich ein großer Teil der minderjährigen Teilnehmer so verhielt, dass erfahrene Polizeibeamte „entsetzt“ waren? 04. 07. 2012 Pröfrock CDU B e g r ü n d u n g In Backnang und in anderen Städten finden sogenannte „Facebook-Partys“ statt, die ein polizeiliches Eingreifen mit Kosten im sechsstelligen Bereich notwendig machen. Über soziale Netzwerke werden Einladungen zu privaten Veranstaltungen mit dem Ziel gestreut, so hohe Teilnehmerzahlen zu erhalten, dass ein polizeiliches Einschreiten geboten ist. Zweck scheint nicht die Feier, sondern das Kräftemessen mit der Polizei zu sein. Mit dieser Kleinen Anfrage soll erfragt werden, ob Land und Kommunen richtig aufgestellt sind, um mit diesen neuen Herausforderungen umzugehen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 30. Juli 2012 Nr. 3-1220.9/5071 beantwortet das Innenminis - terium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet sie sogenannte „Facebook-Partys“ im Allgemeinen und die Vorkommnisse in Backnang vom 30. Juni 2012 im Besonderen? Zu 1.: Die bundesweiten Erfahrungen mit Facebook-Partys haben gezeigt, dass es bei größeren Teilnehmerzahlen immer wieder zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kommen kann. Die Anonymität und Kurzfristigkeit von Facebook -Einladungen stellen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, wie Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehren, vor große Herausforderungen. Sie erschweren oder vereiteln Abstimmungen der zuständigen Behörden mit den Initiatoren, wie sie sich bei anderen Veranstaltungen als vorteilhaft erwiesen haben. Bei der Facebook-Party in Backnang war, bedingt durch die hohe Zahl von Ein - ladungen (über 20.000), mit einer Vielzahl von Teilnehmern zu rechnen, welche sich alkoholbedingt unkontrolliert, ggf. gruppendynamisch exzessiv verhalten können. Aufgrund der fehlenden Logistik, wie etwa ausreichendes Sanitär - angebot, und den nicht gegebenen grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen bei größeren Veranstaltungen vor Ort (Ordner, Abschrankung usw.) bestand eine nicht unerhebliche Gesundheitsgefährdung für die zumeist jugendlichen Teil - nehmer. Auch die Einhaltung von Gesetzen zum Schutz der Jugend war in Frage gestellt, was in der Summe zum Verbot der Veranstaltung durch die Polizeibehörde führte. Bei der Durchsetzung des Verbots durch den Polizeivollzugsdienst kam es zu drei verletzten Personen, davon zwei Polizeibeamte, und diversen Sach - schäden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2066 2. Welche Erkenntnisse hat sie über die Teilnehmer der Geschehnisse vom 30. Juni 2012 in Backnang? Zu 2.: Der Großteil der ca. 1.000 Teilnehmer bestand aus Jugendlichen und Heranwachsenden zwischen 16 und 20 Jahren aller Bevölkerungsschichten. Neben ortsansässigen Teilnehmern aus dem Rems-Murr-Kreis waren auch Personen aus über - regionalen Bereichen und sogar aus dem Ausland vertreten. Die meisten Besucher waren aus Neugier und zum Feiern gekommen. Ein Teil der Personen suchte primär die Konfrontation mit der Polizei. 3. Welche Folgerungen zieht sie aus den Erfahrungen mit dem Einsatzkonzept des 30. Juni 2012 in Backnang für die Einsatzplanung der Polizei für kommende Einsätze? Zu 3.: Grundsätzlich hat sich das abgestufte, deeskalative Einsatzkonzept, d. h. die Kombination von Kommunikation über die Medien im Vorfeld und taktischen Kommunikationskräften vor Ort, flankiert durch eine ausreichend dimensionierte Kräftepräsenz und konsequentes Eingreifen, bewährt. Ebenfalls positiv zu bewerten ist die direkte Kommunikation der Polizei über einen Facebook-Account, damit auch bereits im Vorfeld Fragen beantwortet oder auch Informationen weitergegeben werden können. 4. Hält sie die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der Behörden für ausreichend , um auf „Facebook-Partys“ reagieren zu können (mit Nennung der konkreten Handlungsmöglichkeiten)? Zu 4.: Grundsätzlich ist bereits jetzt ein breit gefächertes rechtliches Handlungsinstrumentarium gegeben. Derzeit befasst sich darüber hinaus eine vom Arbeitskreis II „Innere Sicherheit“ der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) eingesetzte Bund-Länder-Projektgruppe mit polizeilichen Fragestellungen zu sogenannten „Sozialen Netzwerken“ – insbesondere Facebook. Auf der Grundlage des Ergebnisses der Beratungen dieser Arbeitsgruppe und der Beschlussfassung der zuständigen IMK-Gremien wird zu gegebener Zeit über weiteren Handlungsbedarf entschieden. 5. Welche Maßnahmen plant sie, um die Eskalation derartiger Veranstaltungen zu unterbinden? Zu 5.: Die Polizei hat zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Rahmen der Einsatzplanung ein detailliertes Einsatzkonzept zu entwickeln, um auf jede Eskalation angemessen reagieren zu können. Elementar ist dabei von Anfang an das enge Zusammenwirken der Polizei mit den originär zuständigen Behörden, um ein abgestimmtes Vorgehen unter Nutzung aller gegebenen rechtlichen Instrumentarien (z. B. Gefährderansprachen, Verbotsverfügungen, Platzverweise, Durchsuchung von Wohnungen, Beschlagnahme von IT-Equipment und Gewahrsamnahmen) zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sowie mögliche Folgen von Verstößen gegen behördliche Anordnungen (u. a. die Ermittlung von Initiatoren zur Erhebung von Kosten) werden auch präventiv über eine gezielte Medienarbeit und ggf. über Facebook auch zielgruppenorientiert kommuniziert. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2066 4 In konkreten Einzelfällen erfolgen flankierend Veröffentlichungen und Veranstaltungen der Prävention in Baden-Württemberg. So bietet die Polizei zur Stärkung der Medienkompetenz umfangreiche Präventionsangebote, wie beispielsweise die Broschüre „Klicks-Momente“ an oder informiert im Rahmen des Projektes „KIDS ONLINE/Neue Medien – neue Gefahren!“ die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen sowie die Zielgruppe der Eltern und Pädagogen über die Gefahren durch und bei der Nutzung von elektronischen Medien. Dies beinhaltet beispielsweise auch eine Sensibilisierung hinsichtlich der Problematik „öffentlich/nicht öffentlich“ bei der Erstellung einer „Veranstaltung“ in Facebook zur Vermeidung einer Eskalation durch versehentlich öffentlich ausgeschriebene private Veranstaltungen . 6. Wie bewertet sie vor dem Hintergrund zahlreicher alkoholisierter Teilnehmer der „Facebook-Party“ in Backnang am 30. Juni 2012 die Einführung einer Rechtsgrundlage für ein Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen? Zu 6.: Diese Frage war bereits Gegenstand des Antrags der Abg. Dr. Marianne Engeser u. a. CDU „Drogenkonsum Jugendlicher in Baden-Württemberg“ (Drucksache 15/1324 vom 28. Februar 2012). Auf die Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zu Ziffer 9 dieses Antrags wird verwiesen. Über die Frage, wie die Situation an durch Alkoholkonsum im öffentlichen Raum besonders belasteten Brennpunkten entschärft werden kann, ist im Übrigen unabhängig von dem Phänomen „Facebook-Party“ zu entscheiden. 7. Wie bewertet sie vor dem Hintergrund der Erfahrungen vom 30. Juni 2012 in Backnang ein generelles oder beschränktes Alkoholverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln ? Zu 7.: Diese Frage war ebenfalls bereits Gegenstand des unter Ziffer 6 erwähnten Antrags . Insoweit wird auf die Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zu Ziffer 8 dieses Antrags ver - wiesen. 8. Wie bewertet sie die rechtlichen und technischen Möglichkeiten, die Verantwortlichen (Einladenden) dieser Veranstaltungen zu ermitteln, insbesondere vor dem Hintergrund der Diskussion um die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ? Zu 8.: Die Ermittlungen von Verantwortlichen für Einladungen in sozialen Netzwerken gestalten sich für die Polizei aufwändig. Einlader oder Veranstalter agieren fast ausschließlich anonym oder unter Verwendung von Falschpersonalien. Als Rechts grundlagen für die erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen im Internet kommen insbesondere die §§ 20 und 26 des Polizeigesetzes und §§ 161, 163 der Strafprozessordnung in Betracht. Ob darüber hinaus Rechtsetzungsbedarf besteht, wird auf der Grundlage des Ergebnisses der Beratungen der unter Ziffer 4 erwähnten Arbeitsgruppe und der Beschlussfassung der zuständigen IMK-Gremien zu entscheiden sein. Ausländische Provider sind nicht verpflichtet, Anfragen aus Deutschland zu beantworten, die nicht im Wege der Rechtshilfe erfolgen. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2066 Die Nutzung anlasslos gespeicherter Telekommunikationsverkehrsdaten (Vorratsdaten ) ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur zur Verfolgung besonders schwerer Straftaten und zur Abwehr von Gefahren für höchst - rangige Rechtsgüter wie etwa Leib, Leben oder Freiheit von Personen zulässig (BVerfGE 125, 260, 329 ff.). Im Zusammenhang mit öffentlichen Facebook- Partys dürften keine Sachverhalte gegeben sein, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen. Sobald eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung erfolgt ist, wäre eine nur mittelbare Nutzung der Daten zur Erteilung von Auskünften durch die Telekommunikationsdiensteanbieter über die Inhaber von Internetprotokolladressen, unabhängig von begrenzenden Straftaten- oder Rechtsgüterkatalogen für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr, zumindest übergangsweise (bis zum 30. Juni 2013) zulässig (BVerfGE 125, 260, 340 f.; BVerfG 24. Januar 2012 – 1 BvR 1299/05 – BGBl. I 2012, S. 460). 9. Wie bewertet sie das Koalitionsziel der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre vor dem Hintergrund, dass laut einem Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 3. Juli 2012 über die Ereignisse in Backnang sich ein großer Teil der minderjährigen Teilnehmer so verhielt, dass erfahrene Polizeibeamte „entsetzt“ waren? Zu 9.: Aus den Ereignissen in Backnang sollten keine Rückschlüsse auf die Jugend - lichen im Allgemeinen gezogen werden. Junge Menschen sollten, gerade um sie für politische und gesellschaftliche Zusammenhänge zu interessieren, frühzeitig in demokratische Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren bei Kommunalwahlen kann dazu beitragen, dass Jugendliche über dieses Interesse ein stärkeres Verantwortungsbewusstsein entwickeln. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice