Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 208 06. 07. 2011 1Eingegangen: 06. 07. 2011 / Ausgegeben: 26. 07. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch schätzt sie die aus der in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten angekündigten Erhöhung der Grunderwerbsteuer zu erwartenden Mehreinnahmen insgesamt ein? 2. Welche Ergebnisse ergeben sich daraus für das Gesamtaufkommen und das erwartete Mehraufkommen im Gebiet der einzelnen Stadt- und Landkreise? 3. Ist beabsichtigt, die Mehreinnahmen aus der Erhöhung in vollem Umfang den Städten und Gemeinden sowie – begrenzt auf den Ausbau der Tagespflege – den Stadt- und Landkreisen zum Zweck des Ausbaus der Kleinkindbetreuung zukommen zu lassen, oder sollen Teile der Mehreinnahmen für andere Zwecke eingesetzt werden (mit Angabe, an welche anderen Zwecke dabei gedacht wird)? 4. Ist gewährleistet, dass den Stadt- und Landkreisen ihr seitheriger Anteil am Aufkommen der Grunderwerbsteuer nach § 11 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) betragsmäßig erhalten bleibt? 5. Ist insbesondere beabsichtigt, mit den zusätzlich zum Ausbau der Kleinkind - betreuung zur Verfügung stehenden Mitteln die Betriebskostenförderung ge - mäß § 29 b FAG zu verstärken, oder wird an andere Wege der Verteilung gedacht ? 6. Wird daran gedacht, die zusätzlich für den Ausbau der Kleinkindbetreuung zur Verfügung stehenden Mittel insgesamt oder in Teilen für ein Investitionsförderprogramm Kleinkindbetreuung zu verwenden? 7. Welchen Bedarf sieht sie für ein solches, das Investitionsprogramm des Bundes ergänzendes bzw. weiterführendes Investitionsprogramm? Kleine Anfrage des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Erhöhung der Grunderwerbsteuer und Weitergabe der Mittel an die Städte und Gemeinden Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 208 2 8. Falls ein Investitionsprogramm erwogen wird: Bis wann ist mit einem Abschluss notwendiger Investitionen zu rechnen, sodass entsprechende Förderprogramme ganz oder in Teilen wieder entfallen könnten? 9. Wird sie zeitgleich mit einem Gesetzentwurf zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer auch gesetzliche Regelungen dafür vorlegen, auf welchen Wegen und nach welchen Kriterien die für den verstärkten Ausbau der Kleinkindbetreuung einzusetzenden Mittel den Städten und Gemeinden zufließen? 30. 06. 2011 Haußmann FDP/DVP B e g r ü n d u n g Grundzüge der Überlegungen der Landesregierung zum Einsatz zusätzlicher Mittel für den Ausbau der Kleinkindbetreuung sollten schon jetzt einer kritischen Erörterung zugänglich sein. A n t w o r t Mit Schreiben vom 19. Juli 2011 Nr. 2-2220.1/176 beantwortet das Finanz- und Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Kultusministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch schätzt sie die aus der in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten angekündigten Erhöhung der Grunderwerbsteuer zu erwartenden Mehr - einnahmen insgesamt ein? Die Landesregierung erwartet durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 5 %-Punkte folgende Mehreinnahmen: 2011: 10 Mio. € 2012: 355 Mio. € 2013: 365 Mio. € 2014: 370 Mio. € 2015: 375 Mio. €. 2. Welche Ergebnisse ergeben sich daraus für das Gesamtaufkommen und das erwartete Mehraufkommen im Gebiet der einzelnen Stadt- und Landkreise? 3. Ist beabsichtigt, die Mehreinnahmen aus der Erhöhung in vollem Umfang den Städten und Gemeinden sowie – begrenzt auf den Ausbau der Tagespflege – den Stadt- und Landkreisen zum Zweck des Ausbaus der Kleinkindbetreuung zukommen zu lassen, oder sollen Teile der Mehreinnahmen für andere Zwecke eingesetzt werden (mit Angabe, an welche anderen Zwecke dabei gedacht wird)? 4. Ist gewährleistet, dass den Stadt- und Landkreisen ihr seitheriger Anteil am Aufkommen der Grunderwerbsteuer nach § 11 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) betragsmäßig erhalten bleibt? 5. Ist insbesondere beabsichtigt, mit den zusätzlich zum Ausbau der Kleinkind - betreuung zur Verfügung stehenden Mitteln die Betriebskostenförderung ge - mäß § 29 b FAG zu verstärken, oder wird an andere Wege der Verteilung gedacht ? 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 208 6. Wird daran gedacht, die zusätzlich für den Ausbau der Kleinkindbetreuung zur Verfügung stehenden Mittel insgesamt oder in Teilen für ein Investitionsförderprogramm Kleinkindbetreuung zu verwenden? 7. Welchen Bedarf sieht sie für ein solches, das Investitionsprogramm des Bundes ergänzendes bzw. weiterführendes Investitionsprogramm? 8. Falls ein Investitionsprogramm erwogen wird: Bis wann ist mit einem Abschluss notwendiger Investitionen zu rechnen, sodass entsprechende Förderprogramme ganz oder in Teilen wieder entfallen könnten? 9. Wird sie zeitgleich mit einem Gesetzentwurf zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer auch gesetzliche Regelungen dafür vorlegen, auf welchen Wegen und nach welchen Kriterien die für den verstärkten Ausbau der Kleinkindbetreuung einzusetzenden Mittel den Städten und Gemeinden zufließen? Am Mehraufkommen des Jahres 2011 sind die Stadt- und Landkreise ent - sprechend der Regelung in § 11 Abs. 2 FAG mit 55,5 % beteiligt. Ab dem Jahr 2012 soll der Kreisanteil durch eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes so festgesetzt werden, dass das Mehraufkommen aus der Steuersatzerhöhung zunächst dem Land zufließt. Entsprechend der Regelung im Koalitionsvertrag soll das Mehraufkommen zur Finanzierung des Pakts mit den Kommunen für Fami - lien mit Kindern verwendet werden. Über die Verteilung der Mittel ist noch nicht entschieden. Hierüber finden noch Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden statt. Im Übrigen wird auf die Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zum Antrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/157, verwiesen. Dr. Schmid Minister für Finanzen und Wirtschaft