Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2088 13. 07. 2012 1Eingegangen: 13. 07. 2012 / Ausgegeben: 14. 08. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie den aktuellen Stand der Umsetzung der Notariatsreform und in welchem Stadium befindet sich diese? 2. Welche Auswirkungen hat die Notariatsreform auf den Landkreis Tuttlingen? 3. Wie bewertet das Justizministerium die Zukunft der Notariatsstandorte Wehingen , Geisingen, Mühlheim, Wurmlingen, Trossingen und Tuttlingen? 4. Gibt es irgendwelche Anhaltspunkte für einen künftigen Wegfall des Notariats Spaichingen und ist die Stadt Spaichingen hierüber informiert worden? 5. Gibt es für die von Schließung bedrohten Standorte Möglichkeiten, diese vielleicht doch noch zu erhalten bzw. mit welchen Maßnahmen könnte eine mög - licherweise bevorstehende Schließung doch noch verhindert werden? 12. 07. 2012 Wolf CDU Kleine Anfrage des Abg. Guido Wolf CDU und Antwort des Justizministeriums Notariatsreform im Landkreis Tuttlingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2088 2 B e g r ü n d u n g Die von der FDP/DVP bereits in der letzten Legislaturperiode vorangetriebene Notariatsreform wird zu einer Reduzierung von Notariatsstandorten und damit zur Schwächung ländlicher Räume führen. An den möglicherweise betroffenen Stand - orten besteht das nachvollziehbare Bedürfnis, sich bis zuletzt mit geeigneten Mitteln für den Erhalt stark zu machen. Gegebenenfalls aber muss ein betroffener Standort die Möglichkeit haben, sich rechtzeitig auf drohende Veränderungen vor - zubereiten. Was etwa den Standort Spaichingen angeht, so wird aktuell aus politischen Kreisen vor Ort der Eindruck erweckt, der Standort sei gefährdet. Da diese Erkenntnis entgegen aller früheren Verlautbarungen des Justizministeriums – sowohl zu Zeiten der früheren, als auch der aktuellen Regierung – neu wäre, besteht Klärungsbedarf . A n t w o r t Mit Schreiben vom 30. Juli 2012 beantwortet das Justizministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet sie [die Landesregierung] den aktuellen Stand der Umsetzung der Notariatsreform und in welchem Stadium befindet sich diese? Zu 1.: Die von der letzten Landesregierung durch Bundesratsinitiative initiierte grund - legende Reform des Notariats in Baden-Württemberg wurde legislatorisch eingeleitet durch – Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1798) und – Gesetz zur Reform des Notariats- und Grundbuchwesens in Baden-Württemberg vom 29. Juli 2010 (GBl. S. 555). Die Notariatsreform sieht für Baden-Württemberg zum 1. Januar 2018 einen landesweiten Systemwechsel vor vom Amtsnotariat hin zu einem Notariat mit – auf eigene Rechnung tätigen – Notaren zur hauptberuflichen Amtsausübung. Das Justizministerium hat der gerichtlichen und notariellen Praxis im April 2011 den ersten Entwurf eines Standortkonzepts der künftigen Amtssitze der Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung übersandt. Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen sowie der bereinigten Urkundszahlen des Jahres 2010 wurde diese Standortkonzeption überarbeitet und im November 2011 erneut der gerichtlichen und notariellen Praxis sowie zusätzlich den kommunalen Landesverbänden und allen Kommunen, die bislang Sitz eines Amtsnotariats sind, zur Anhörung übersandt. Die Fraktionen des Landtags wurden hierüber informiert. Mit Rundschreiben vom 13. März 2012 habe ich allen Abgeordneten die von uns zugrunde gelegten Kriterien unseres bisherigen Standortkonzepts erläutert. Wir sind derzeit dabei, die Urkundszahlen des Jahres 2011 auszuwerten und noch vorhandene Gesprächswünsche zu erfüllen. Voraussichtlich bis Ende dieses Jahres werden wir ein nochmals überarbeitetes Standortkonzept vorlegen, das Grundlage sein soll für die im kommenden Jahr erfolgende Ausschreibung der Stellen bei den Abteilungen „Beurkundung und vorsorgende Rechtspflege“ der staatlichen Notariate, die zum 1. Januar 2018 in Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsaus - übung überführt werden. Im Dezember 2011 haben wir allen Beschäftigten bei den staatlichen Notariaten Fragebögen übersandt, um ihre Verwendungswünsche für die Zeit nach Durchführung der Notariatsreform zu erfahren. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2088 Die Resonanz auf diese Abfrage war sehr hoch und wir gehen davon aus, dass uns nunmehr ein aussagekräftiges Meinungsbild für unsere weiteren Planungen vorliegt . Die Notariatsreform, die von einer Reform des Grundbuchwesens begleitet wird, bringt den größten Umbau der Justiz seit Bestehen unseres Landes mit sich. Bis zum Inkrafttreten der Notariatsreform am 1. Januar 2018 sind noch eine Vielzahl von Fragen zu klären und Maßnahmen – auch legislativer Art – zu treffen. Die Umsetzung der Notariatsreform verläuft bislang planmäßig. 2. Welche Auswirkungen hat die Notariatsreform auf den Landkreis Tuttlingen? 3. Wie bewertet das Justizministerium die Zukunft der Notariatsstandorte Wehingen , Geisingen, Mühlheim, Wurmlingen, Trossingen und Tuttlingen? 4. Gibt es irgendwelche Anhaltspunkte für einen künftigen Wegfall des Notariats Spaichingen und ist die Stadt Spaichingen hierüber informiert worden? Zu 2., 3. und 4.: Die zum 1. Januar 2018 in Kraft tretende Notariatsreform wird im Landkreis Tuttlingen – wie in den übrigen Teilen unseres Landes – zur Folge haben, dass alle staatlichen Notariate aufgelöst werden. Im Landkreis Tuttlingen sind dies die Notariate Geisingen, Mühlheim an der Donau, Spaichingen, Trossingen, Tuttlingen , Wehingen und Wurmlingen. Die Bearbeitung der bislang von den staatlichen Notariaten und Grundbuchämtern erledigten gerichtlichen Aufgaben (Betreuungs-, Grundbuch- und Nachlasssachen ) erfolgt künftig – wie im übrigen Bundesgebiet – durch die Amtsgerichte. Beurkundungen und Beglaubigungen sowie sonstige nach Bundesrecht den No - taren übertragene Aufgaben werden auch in Baden-Württemberg künftig aus - schließlich von nicht beamteten Notaren vorgenommen. Da diese neu zu bestellenden Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung keine gerichtlichen Funktionen ausüben, wird ihre Zahl zwangsläufig erheblich unter derjenigen der bisher bestellten Notare im Landesdienst liegen. § 4 der Bundesnotarordnung gibt uns als Landesjustizverwaltung vor, nur so viele Notare zu bestellen, wie es den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entspricht. Unser im Herbst 2011 zur Anhörung versandtes Standortkonzept sieht als Amtssitze von Notaren im Landkreis Tuttlingen die Große Kreisstadt Tuttlingen sowie die Städte Spaichingen und Trossingen vor. Konkret ist vorgesehen, dass in Tuttlingen neben dem dort bereits amtierenden Anwaltsnotar drei Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellt werden. In Spaichingen und in Trossingen soll jeweils ein Notar zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellt werden. Wir haben dabei auch die im Mai 2011 abgegebenen Stellungnahmen des Landgerichts Rottweil und des Württembergischen Notarvereins e.V. berücksichtigt. Die Stadt Spaichingen, die auch Standort eines Amtsgerichts ist, wird unsererseits als künftiger Amtssitz eines Notars zur hauptberuflichen Amtsausübung derzeit nicht in Frage gestellt. Wir werden nach Vorliegen aller Zahlen zum Urkundsaufkommen des Jahres 2011 eine neue Bedarfsberechnung erstellen und unsere Stand ortkonzeption unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Stellungnahmen nochmals überarbeiten. Das Ergebnis dieser Überarbeitung werden wir dem Landtag, den betroffenen Gemeinden sowie der gerichtlichen und notariellen Praxis bekannt geben. 5. Gibt es für die von Schließung bedrohten Standorte Möglichkeiten, diese vielleicht doch noch zu erhalten bzw. mit welchen Maßnahmen könnte eine mög - licherweise bevorstehende Schließung doch noch verhindert werden? Zu 5.: Die bisherigen Standortgemeinden der staatlichen Notariate konnten im Rahmen unseres Anhörungsverfahrens Stellung nehmen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2088 4 Ob Geisingen, Mühlhausen an der Donau, Wehingen und Wurmlingen mit jeweils deutlich weniger als 10.000 Einwohnern als Amtssitz eines Notars zur haupt - beruflichen Amtsausübung – gegebenenfalls im Rahmen einer Verbundlösung – in Betracht kommen, werden wir anlässlich der bevorstehenden Überarbeitung unserer Standortkonzeption prüfen. 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