Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2137 23. 07. 2012 1Eingegangen: 23. 07. 2012 / Ausgegeben: 22. 08. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie Micro-Trenching als kostengünstiges Verfahren für den Ausbau schneller Internetanschlüsse? 2. Besteht derzeit bereits technisch und rechtlich die Möglichkeit, das genannte Verfahren für den Ausbau schneller Internetanschlüsse in Städten und Gemeinden anzuwenden? 3. Trifft es zu, dass mit § 68 Absatz 2 Telekommunikationsgesetz (TKG-E) bereits eine ausreichende rechtliche Grundlage für die Anwendung des genannten Verfahrens vorliegt? 4. Warum wurde der Antrag der Gemeinde Friolzheim, im Zusammenhang mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt das Verfahren für einen besonders kostengünstigen Ausbau der Glasfaserleitungen anzuwenden, vom Regierungspräsidium Karlsruhe abgelehnt? 5. Wie bewertet sie, dass das innovative Verfahren der Gemeinde Friolzheim im Falle einer Genehmigung durch das Regierungspräsidium erhebliche Kosten erspart hätte? 6. Wie sieht sie die Möglichkeit, die abschlägige Entscheidung des Regierungspräsidiums nochmals zu überprüfen? 7. Sind bisher weitere Anträge von Städten und Gemeinden im Enzkreis zur Anwendung des Verfahrens abgelehnt worden? 8. Welche Gründe lagen dafür gegebenenfalls vor? 20. 07. 2012 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Micro-Trenching als Möglichkeit für den zügigen Ausbau schneller Internetverbindungen im Enzkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2137 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. August 2012 Nr. Z-0141.5/133F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet sie Micro-Trenching als kostengünstiges Verfahren für den Ausbau schneller Internetanschlüsse? 2. Besteht derzeit bereits technisch und rechtlich die Möglichkeit, das genannte Verfahren für den Ausbau schneller Internetanschlüsse in Städten und Gemeinden anzuwenden? 3. Trifft es zu, dass mit § 68 Absatz 2 Telekommunikationsgesetz (TKG-E) bereits eine ausreichende rechtliche Grundlage für die Anwendung des genannten Verfahrens vorliegt? Zu 1., 2. und 3.: Zur Bewertung des Verfahrens wird auf die Beantwortung im Rahmen Druck - sache 15/303 verwiesen. Inzwischen wurde das Micro-Trenching-Verfahren in § 68 Absatz 2 Telekommunikationsgesetz verankert. Dies stellt eine ausreichende Grundlage für die Anwendung für kommunale Straßen und Wege dar und wurde daher auch als Fördertatbestand in die neue Fördervorschrift des Landes zur Breitbandförderung vom 22. Mai 2012 aufgenommen. Für die Anwendung des Verfahrens bei Bundes- und Landesstraßen ist eine Anpassung der Allgemeinen Technischen Bestimmungen für die Benutzung von Straßen durch Leitungen und Telekommunikationslinien (ATB-BeStra) notwendig. Die Bemühungen auf der Bundesebene zur Anpassung der ATB-BeStra und damit zur Schaffung der ausreichenden Rechtsgrundlage befinden sich in der Abstimmung. 4. Warum wurde der Antrag der Gemeinde Friolzheim, im Zusammenhang mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt das Verfahren für einen besonderen kostengünstigen Ausbau der Glasfaserleitungen anzuwenden, vom Regierungspräsidium Karlsruhe abgelehnt? Zu 4.: Da § 68 Absatz 2 Telekommunikationsgesetz keine abschließende Rechtsgrund - lage zur Anwendung des Micro-Trenching-Verfahrens darstellt und die dafür notwendige Änderung der oben beschriebenen ATB-BeStra noch nicht vollzogen ist, musste der Antrag vom Regierungspräsidium Karlsruhe abgelehnt werden. 5. Wie bewertet sie, dass das innovative Verfahren der Gemeinde Friolzheim im Falle einer Genehmigung durch das Regierungspräsidium erhebliche Kosten erspart hätte? 6. Wie sieht sie die Möglichkeit, die abschlägige Entscheidung des Regierungspräsidiums nochmals zu prüfen? Zu 5. und 6.: Zur Bewertung des Verfahrens wird auf die Antwort der Fragen 1 bis 3 verwiesen . Eine nochmalige Überprüfung würde daher zum gleichen ablehnenden Ergebnis führen und somit keine Abhilfe schaffen. 7. Sind bisher weitere Anträge von Städten und Gemeinden im Enzkreis zur Anwendung des Verfahrens abgelehnt worden? 8. Welche Gründe lagen dafür gegebenenfalls vor? Zu 7. und 8.: Bisher liegen dem Regierungspräsidium Karlsruhe diesbezüglich keine weiteren Anträge vor. In Vertretung Reimer Ministerialdirektor << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice