Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2139 23. 07. 2012 1Eingegangen: 23. 07. 2012 / Ausgegeben: 22. 08. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Umfang wurden Projekte nach dem ELR-Programm in den letzten fünf Jahren in den Städten und Gemeinden im Landkreis Emmendingen gefördert ? 2. Wie war dabei der Anteil öffentlicher und privater Fördermaßnahmen? 3. Wie entwickelten sich die Ansätze im Landeshaushalt in diesem Zeitraum bei dem o. g. Programm? 4. Welche Schwerpunkte wurden bei den aktuellen Entscheidungen zugrunde gelegt ? 5. Inwiefern wurde in den Randzonen der Verdichtungsräume, besonders zum Verdichtungsraum Freiburg hin, die Förderkulisse „in ländlich geprägten Orten und im ländlichen Raum“ ausgelegt? 6. Wurden einzelne Ortsteile von Kommunen isoliert bewertet oder wurden bei der Entscheidung die Gemeinden insgesamt bewertet (mit Angabe, inwiefern auf die spezifischen Besonderheiten einzelner Ortsteile Rücksicht genommen wurde)? 7. Welche Vorkehrungen wurden im Vorfeld von Entscheidungen getroffen, um den Beteiligten Planungssicherheit und Verlässlichkeit hinsichtlich der geänderten Förderansätze zu gewährleisten? 18. 07. 2012 Schwehr CDU Kleine Anfrage des Abg. Marcel Schwehr CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Förderung nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) im Landkreis Emmendingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2139 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 13. August 2012 Nr. Z-0141.5/134F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchem Umfang wurden Projekte nach dem ELR-Programm in den letzten fünf Jahren in den Städten und Gemeinden im Landkreis Emmendingen gefördert ? Zu 1.: Im Zeitraum von 2008 bis 2012 wurden bzw. werden 55 Projekte mit 4.729.406 Euro in den Städten und Gemeinden des Landkreises Emmendingen gefördert. 2. Wie war dabei der Anteil öffentlicher und privater Fördermaßnahmen? Zu 2.: Der Anteil öffentlicher Fördermaßnahmen beträgt 25 % bezogen auf die Projekt - anzahl und die Fördersumme. Der Anteil privater Fördermaßnahmen beträgt 75 % bezogen auf die Projektanzahl und die Fördersumme. 3. Wie entwickelten sich die Ansätze im Landeshaushalt in diesem Zeitraum bei dem o. g. Programm? Zu 3.: Die Ansätze im Landeshaushalt (Programmvolumen) haben sich seit 2008 wie folgt entwickelt: Programmvolumen 2008 52,4 Mio. € 2009 57,7 Mio. € 2010 51,9 Mio. € 2011 51,5 Mio. € 2012 45,0 Mio. € + 10 Mio. € Breitband Bis 2011 sind auch die Forderungen für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Programmvolumen enthalten. Ab 2012 werden die Förderungen für vorgenannte Maßnahmen gesondert ausgewiesen. Das Programmvolumen beträgt 10 Mio. €. 4. Welche Schwerpunkte wurden bei den aktuellen Entscheidungen zugrunde gelegt ? Zu 4.: Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz schreibt das Förderprogramm jährlich aus. Dabei werden im Rahmen der Vorgaben der Verwaltungsvorschrift die Schwerpunkte der Förderung für jedes Jahr festgelegt. Die Prio ritätensetzung wird dabei den sich ändernden demografischen, ökologischen und ökonomischen Herausforderungen angepasst. Mit der Ausschreibung des Jahresprogramms 2012 wurde das ökologische Profil des ELR gestärkt und neben dem Beitrag zur Strukturverbesserung der Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz als weiteres wichtiges Kriterium zur Auf - nahme von Projekten in das Jahresprogramm verankert. Von den Antragstellern wird eine konkrete Darlegung verlangt, auf welche Art und Weise das Projekt zum Klima- und Ressourcenschutz beiträgt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2139 5. Inwiefern wurde in den Randzonen der Verdichtungsräume, besonders zum Verdichtungsraum Freiburg hin, die Förderkulisse „in ländlich geprägten Orten und im ländlichen Raum“ ausgelegt? Zu 5.: Das ELR kann in ländlich geprägten Orten landesweit mit seinem gesamten Förderspektrum eingesetzt werden. Ob ein Ort ländlich geprägt ist, wird im Einzelfall bewertet. Als Kriterien für eine Beurteilung werden die Siedlungsstruktur, die Anzahl der Einwohner, die landwirtschaftliche Prägung, die Lage im Raum u. a. herangezogen. Mit Neuausrichtung des ELR zum 1. Januar 2008 wurde die Förderung nicht ländlich geprägter Orte auf den ländlichen Raum nach Landesentwicklungsplan und in diesen Orten auf den Förderschwerpunkt Arbeiten konzentriert. Ziel war und ist, die Verbesserung der wirtschaftlichen Basis in den strukturschwächeren ländlichen Räumen voranzubringen. In den Verdichtungsräumen und in der Randzone um die Verdichtungsräume nach Landesentwicklungsplan können aus dem ELR somit nur noch Projekte in ländlich geprägten Orten gefördert werden. Maßgebend ist hierbei im Landkreis Emmendingen wie auch landesweit der Landesentwicklungsplan . 6. Wurden einzelne Ortsteile von Kommunen isoliert bewertet oder wurden bei der Entscheidung die Gemeinden insgesamt bewertet (mit Angabe, inwiefern auf die spezifischen Besonderheiten einzelner Ortsteile Rücksicht genommen wurde)? Zu 6.: Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm ist das Vorliegen einer integrierten örtlichen Entwicklungskonzeption für den zu entwickelnden Ortsteil, in der die strukturelle Ausgangslage, die Entwicklungsziele und die zur Umsetzung konkret vorgesehenen Projekte dargestellt werden. Auf dieser Ebene erfolgt auch die Bewertung hinsichtlich der ländlichen Prägung durch die Regierungspräsidien. 7. Welche Vorkehrungen wurden im Vorfeld von Entscheidungen getroffen, um den Beteiligten Planungssicherheit und Verlässlichkeit hinsichtlich der geänderten Förderansätze zu gewährleisten? Zu 7.: Bei der Fortschreibung des ELR zum 1. Januar 2008 wurden u. a. die kommunalen Landesverbände beteiligt und deren Anregungen berücksichtigt. Diese Beteiligungsverfahren sind gesetzlich verankert und erfolgen bei jeder Änderung des ELR. Insofern sind bei allen Beteiligten Planungssicherheit und Verlässlichkeit gewährleistet. Die Aufnahme in das Programm erfolgt durch die Programmentscheidung des Ministeriums. Gemeinden, die mit einem mehrjährigen Umsetzungskonzept in das Programm aufgenommen werden, können für ihre Planungen innerhalb eines maximal 5-jährigen Zeithorizonts nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Bewilligungsmittel von einem Fördervorrang ausgehen, sofern die Entwicklungskonzepte einen mehrjährigen Zeithorizont vorsehen und die Projekte sich in diesem Rahmen bewegen. Hierdurch ist für die Beteiligten noch eine zusätzliche Planungssicherheit und Verlässlichkeit gegeben. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice