Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2150 23. 07. 2012 1Eingegangen: 23. 07. 2012 / Ausgegeben: 23. 08. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie ein Engagement von Mitgliedern politischer Parteien und Mitgliedern des Landtags bei Veranstaltungen an Schulen und in Projekten im Rahmen des Unterrichts? 2. Welche Arten von Veranstaltungen mit Vertretern politischer Parteien und Mitgliedern des Landtags sind im Rahmen des Neutralitätsgebotes an Schulen zulässig? 3. Müssen Schulen für Veranstaltungen zur politischen Bildung stets Vertreter mehrerer Parteien bzw. Abgeordnete mehrerer Landtagsfraktionen einladen, um dem Neutralitätsgebot zu genügen? 4. Können Schulen Veranstaltungen mit einzelnen Mitgliedern des Landtags durchführen, ohne gegen das Neutralitätsgebot zu verstoßen (mit Angabe, welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen)? 5. Wie informiert das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Schulen über den rechtlichen Rahmen, die Möglichkeiten und die Grenzen von Veranstaltungen mit Vertretern politischer Parteien? 6. Welche Maßnahmen ergreifen das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und die Schulbehörden im Rahmen der Aufsicht, um Verstöße gegen das Neutralitätsgebot bei Veranstaltungen mit Abgeordneten und Vertretern politischer Parteien an Schulen zu verhindern? Kleine Anfrage des Abg. Paul Nemeth CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Veranstaltungen und Projekte von Mitgliedern politischer Parteien und Mitgliedern des Landtags an Schulen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2150 2 7. Ist die Durchführung eines Projektes eines einzelnen Abgeordneten, bei dem er Schülern im Rahmen des Unterrichts ein politisches Thema aus seiner aktuellen Arbeit vorgibt, das diese für ihn inhaltlich aufbereiten, damit er die Arbeit der Schüler für seine politische Arbeit verwerten kann, zulässig? 8. Welche Maßnahmen wird das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ggf. ergreifen, wenn es von der Durchführung einer solchen Aktion an einer Schule Kenntnis erlangt? 9. Welche Maßnahmen führt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport für eine Förderung der pluralistischen politischen Diskussion unter Einbeziehung von Vertretern der politischen Parteien im Rahmen des Unterrichts durch? 18. 07. 2012 Nemeth CDU B e g r ü n d u n g Um bei Jugendlichen ein Interesse für Demokratie und Politik zu wecken, ist ein großes Engagement der politischen Parteien und der politischen Akteure notwendig . Um den direkten Austausch zwischen Jugendlichen und der Politik zu ermöglichen , bedarf es auch einer Unterstützung durch die Schulen, da hier einer Vielzahl von Jugendlichen die Möglichkeit zur Diskussion mit Vertretern aus der Politik ermöglicht werden kann. Dies gilt umso mehr, als sich im Zuge des Ausbaus der Ganztagsbetreuung der Lebensmittelpunkt von Jugendlichen immer stärker an den Schulen konzentriert und die Möglichkeiten, sich in der Freizeit mit Politik zu beschäftigen, zeitlich eingeschränkt werden. Da die Schulen an das staatliche Neutralitätsgebot gebunden sind, stehen sie häufig vor der schwierigen Frage, welche rechtlichen Grenzen bei der Beteiligung von Vertretern politischer Parteien und Abgeordneter an Veranstaltungen in der Schule oder im Rahmen des Unterrichts gelten. Für Parteien und Abgeordnete, die den Schulen Angebote für Veranstaltungen im Rahmen des Unterrichts machen möchten, bestehen ebenfalls häufig Hemmschwellen, da die Rechtslage, wo eine Veranstaltung als Bereicherung des Unterrichts im Rahmen des Neutralitätsgebotes noch zulässig ist, unklar ist. So wichtig ein verstärktes Engagement der Politik an Schulen auch ist, die drei Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses – Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Analysefähigkeit – müssen bei schulischen Veranstaltungen mit Vertretern der Politik unbedingt eingehalten werden. Damit soll vermieden werden , dass Schülerinnen und Schüler im Sinn erwünschter Meinungen überrumpelt und an der Gewinnung eines selbstständigen Urteils gehindert werden (Überwältigungsverbot ). Zudem ist darauf zu achten, dass was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, auch im Unterricht kontrovers erscheinen muss (Kontroversitäts - gebot). Im Unterricht sollen Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden , eine politische Situation und ihre eigene Interessenlage zu analysieren sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene Lage im Sinne ihrer Inte - ressen zu beeinflussen (Analysefähigkeit). Nur unter Beachtung dieser Grund - sätze kann ein Missbrauch der Möglichkeiten politischer Veranstaltungen in schulischem Rahmen verhindert werden. Diese Kleine Anfrage soll konkret aufzeigen, welche rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen bei der Durchführung von politischen Veranstaltungen an Schulen bestehen und wie die Landesregierung die Schulen darin unterstützt, interessante Veranstaltungen mit Politikern rechtssicher zu ermöglichen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2150 A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. August 2012 Nr. 31-6499.10/508/1 beantwortet das Minis - terium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie ein Engagement von Mitgliedern politischer Parteien und Mitgliedern des Landtags bei Veranstaltungen an Schulen und in Projekten im Rahmen des Unterrichts? 2. Welche Arten von Veranstaltungen mit Vertretern politischer Parteien und Mitgliedern des Landtags sind im Rahmen des Neutralitätsgebotes an Schulen zulässig? 3. Müssen Schulen für Veranstaltungen zur politischen Bildung stets Vertreter mehrerer Parteien bzw. Abgeordnete mehrerer Landtagsfraktionen einladen, um dem Neutralitätsgebot zu genügen? 4. Können Schulen Veranstaltungen mit einzelnen Mitgliedern des Landtags durchführen, ohne gegen das Neutralitätsgebot zu verstoßen (mit Angabe, welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen)? Zu 1. bis 4.: Die Schule kann im Hinblick auf ihre parteipolitische Neutralität nicht mit Par - teien gemeinsame Veranstaltungen durchführen. Insoweit wird auf die Stellung - nahme zu der Kleinen Anfrage der Abg. Katrin Schütz verwiesen (Drucksache 15/828). Im Übrigen ist es in Baden-Württemberg eine gute Tradition, dass Abgeordnete von der Fachlehrkraft in den Unterricht oder von der SMV zu politischen Diskussionen eingeladen werden. Die Fragen zum rechtlichen Rahmen sind hierbei in dem Schreiben des Kultusministeriums vom 19. April 1993 (Az. II/2 0241.3/9) geklärt worden: „Zu der Frage, inwieweit Fraktionen oder einzelne Abgeordnete Schulen besuchen können, hat sich eine Praxis gebildet, die teilweise auf Absprachen mit dem Landtag beruht, teilweise in Verwaltungsvorschriften des Kultusministeriums niedergelegt ist. Aus gegebenem Anlass möchte ich diese Praxis zur Klarstellung im Folgenden zusammenfassen. 1. Nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus und Sport „Mitwirkung von Fachleuten aus der Praxis im Unterricht“ vom 18. Dezember 1992 (K. u. U. 1993, S. 3) können Abgeordnete als Fachleute aus der Praxis in den Unterricht einbezogen werden. Dabei ist es auch möglich, mehrere Klassen zusammenzufassen . Es muss sich aber um eine Veranstaltung im Rahmen des kontinuierlichen Unterrichts handeln. 2. Allgemeine politische Diskussionsveranstaltungen kann die Schülermitverantwortung auch in Räumen der Schulen durchführen. Sie kann hierzu Abgeordnete einladen, darf allerdings keine einseitige Auswahl treffen. Die Schülermitverantwortung muss zwar nicht zu jeder Veranstaltung gleichzeitig Abgeordnete von allen im Landtag vertretenen Parteien einladen, sie muss aber, wenn sie solche Veranstaltungen wiederholt durchführt, im Laufe der Zeit allen Landtagsfraktionen die Möglichkeit einräumen, mit den Schülerinnen und Schülern ins Gespräch zu kommen. Die Schule als öffentliche Einrichtung soll nicht Träger solcher Veranstaltungen sein. 3. Daneben haben die Abgeordneten des Wahlkreises und Gremien des Parlaments (z. B. Fraktionen, Arbeitskreise) im Rahmen ihrer demokratischen Kontrollbefugnis die Möglichkeit, Schulen zu besuchen, um sich vor Ort zu informieren . Sie können hierbei mit der Schulleitung, mit Lehrern und mit Eltern oder Schülervertretern Gespräche führen, allerdings keine öffentlichen, insbesondere presseöffentlichen Veranstaltungen durchführen. Dies entspricht im Wesentlichen dem Inhalt eines Schriftwechsels im Jahre 1986 mit dem damali- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2150 4 gen Präsidenten des Landtags. Durch solche Besuche darf grundsätzlich kein Unterricht ausfallen. In allen Fällen ist vor Landtagswahlen in Baden-Württemberg, vor Bundestagswahlen sowie vor Wahlen zum Europaparlament eine achtwöchige Karenzzeit zu beachten.“ 5. Wie informiert das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Schulen über den rechtlichen Rahmen, die Möglichkeiten und die Grenzen von Veranstaltungen mit Vertretern politischer Parteien? Das Kultusministerium hat regelmäßig vor Wahlen unter dem Titel „Wahlkampf und Schulen“ auf diese Möglichkeiten und Grenzen der Einbeziehung von Abgeordneten in den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule hingewiesen, so zuletzt im Infodienst Schulleitung Nr. 164, September 2010. 6. Welche Maßnahmen ergreifen das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und die Schulbehörden im Rahmen der Aufsicht, um Verstöße gegen das Neutralitätsgebot bei Veranstaltungen mit Abgeordneten und Vertretern politischer Parteien an Schulen zu verhindern? 7. Ist die Durchführung eines Projektes eines einzelnen Abgeordneten, bei dem er Schülern im Rahmen des Unterrichts ein politisches Thema aus seiner aktuellen Arbeit vorgibt, das diese für ihn inhaltlich aufbereiten, damit er die Arbeit der Schüler für seine politische Arbeit verwerten kann, zulässig? Zu 6. bis 7.: Eine in der Sachdarstellung ausgewogene politische Bildung in den Schulen zeichnet sich dadurch aus, dass die entsprechenden Fragestellungen aus möglichst vielen und auch gegensätzlichen Blickwinkeln betrachtet werden. An Lebendigkeit gewinnt der Unterricht dann, wenn die unterschiedlichen Positionen und Sichtweisen nicht nur in und über Schulbücher, sondern von Menschen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen und beruflichen Bereichen vermittelt werden. Die Landesregierung freut sich deshalb über jede Art von Partizipation im Sinne der Bürgergesellschaft und insbesondere über die Öffnung der Schulen für die Arbeit und Lebenswelt der demokratisch legitimierten Vertreterinnen und Vertreter des Volkes. Es ist zu begrüßen, dass sich Mitglieder des Bundes- oder Landtags in den Schulen des Landes in geeigneter Weise den Fragen der Schülerinnen und Schüler stellen, sie zu anstehenden politischen Themen zu befragen und damit zugleich die Gelegenheit wahrnehmen, ihre parlamentarische Arbeit kritisch zu reflektieren. Werden Abgeordnete als Fachleute in den Unterricht eingeladen, informieren sie über ihre Arbeit. Dies trägt zur politischen Bildung bei. Es ist dem Kultusministerium kein Fall bekannt, dass ein Abgeordneter die Grenze sachlicher Informationen überschritten hätte. Ggf. müsste die Fachlehrkraft eingreifen. Sie bleibt für den Unterricht verantwortlich. Nach Einschätzung des Kultusministeriums legen insbesondere diejenigen Schulen , die Angebote zur politischen Bildung wahrnehmen, großen Wert auf einen differenzierten und abwägenden Diskurs. Die Darstellung politischer Fragestellungen durch Abgeordnete wird durch die Lehrkräfte inhaltlich eingeordnet. 8. Welche Maßnahmen wird das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ggf. ergreifen, wenn es von der Durchführung einer solchen Aktion an einer Schule Kenntnis erlangt? Die politische Neutralität der Schule gehört zu dem Konsens unserer Gesellschaft. Die Schulen legen daher selbst hierauf einen großen Wert. Sollte sie im Einzelfall verletzt werden, sind die Schulaufsichtsbehörden einschließlich des Kultus - ministeriums verpflichtet, durch verbindliche Anweisungen die Respektierung dieses Prinzips durchzusetzen. Eine wie unter Frage 7 dargestellte Aktion erfor- 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2150 dert seitens des Kultusministeriums keine Maßnahmen, solange die unter Ziffer 2 und 7 vorgegebenen Rahmenbedingungen eingehalten werden. 9. Welche Maßnahmen führt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport für eine Förderung der pluralistischen politischen Diskussion unter Einbeziehung von Vertretern der politischen Parteien im Rahmen des Unterrichts durch? Über die Abgeordneten besteht im Unterricht die Möglichkeit, einen Beitrag zur staatsbürgerlichen Bildung der Schülerinnen und Schüler zu leisten, der auch die Parteizugehörigkeit des Abgeordneten und dessen politische und fachliche Positionen erkennbar macht. Das Kultusministerium hat hierfür den rechtlichen Rahmen aufgezeigt. Es obliegt den vor Ort Verantwortlichen zu entscheiden, inwieweit sie hiervon Gebrauch machen. Warminski-Leitheußer Ministerin für Kultus, Jugend und Sport << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice