Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2158 24. 07. 2012 1Eingegangen: 24. 07. 2012 / Ausgegeben: 23. 08. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass baden-württembergische Behörden in Bezug auf kosovarische Flüchtlinge ungeklärter Staatsangehörigkeit bei serbischen Behörden nach - fragen, ob es sich um serbische Staatsbürger handelt? 2. Sind ihr Fälle bekannt, in denen von serbischen Behörden auf entsprechenden Auskunftswunsch baden-württembergischer Stellen eine serbische Staatsangehörigkeit von kosovarischen Flüchtlingen bestätigt wurde, weil sie das Gebiet der Republik Kosovo oder Teile davon als serbisches Territorium betrachten und wenn ja, wie viele Fälle sind dies und welche baden-württembergischen Stellen richteten Anfragen an serbische Stellen? 3. Sind ihr Fälle bekannt, in denen kosovarischen Flüchtlingen vorgeworfen wurde , falsche Angaben bei der Einreise gemacht zu haben, weil sie die kosovarische Staatsbürgerschaft oder Staatenlosigkeit angegeben haben und wenn ja, wie viele und welche baden-württembergischen Behörden waren beteiligt? 4. Welche Handlungsanweisungen und Verwaltungspraxis gibt es für die Ausländer - und/oder Polizeibehörden in Fällen ungeklärter Staatsbürgerschaft kosovarischer Flüchtlinge, um deren Staatsangehörigkeit festzustellen? 23. 07. 2012 Lede Abal GRÜNE Kleine Anfrage des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE und Antwort des Innenministeriums Feststellung der Staatsangehörigkeit kosovarischer Flüchtlinge Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2158 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 16. August 2012 Nr. 4-13-KOS/0/32 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass baden-württembergische Behörden in Bezug auf kosovarische Flüchtlinge ungeklärter Staatsangehörigkeit bei serbischen Behörden nach - fragen, ob es sich um serbische Staatsbürger handelt? 2. Sind ihr Fälle bekannt, in denen von serbischen Behörden auf entsprechenden Auskunftswunsch baden-württembergischer Stellen eine serbische Staatsangehörigkeit von kosovarischen Flüchtlingen bestätigt wurde, weil sie das Gebiet der Republik Kosovo oder Teile davon als serbisches Territorium betrachten und wenn ja, wie viele Fälle sind dies und welche baden-württembergischen Stellen richteten Anfragen an serbische Stellen? Zu 1. und 2.: Bei der Ermittlung der mutmaßlichen Staatsangehörigkeit eines Ausländers orientiert sich das insoweit landesweit zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe, sofern die Staatsangehörigkeit nicht von vornherein aufgrund vorliegender Urkunden offenkundig ist, an den verfügbaren Hinweisen auf entsprechende Staaten. Dazu gehören unter anderem die Angaben der Betroffenen zu ihrer Herkunft, vorhandene Identitätspapiere, letzter Wohnort o. ä. sowie ggf. weitere Erkenntnisse und Ergebnisse aus dem Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flücht - linge und vor den Verwaltungsgerichten. Ausgehend von diesen Erkenntnismöglichkeiten erfolgt dann die Anfrage an die Vertretung des mutmaßlichen Herkunftsstaates . Personen mit kosovarischer Herkunft haben sowohl die kosovarische als auch die serbische Staatsangehörigkeit. Sie hatten die serbische Staatsangehörigkeit in der historischen Nachfolge ihrer jugoslawischen Staatsangehörigkeit. Nach Art. 14 der Verfassung der Republik Kosovo richtet sich der Erwerb und der Verlust der Staatsbürgerschaft nach dem einfachen Gesetz. Mit Inkrafttreten des kosovarischen Staatsangehörigkeitsgesetzes trat die kosovarische Staatsangehörigkeit zur serbischen hinzu. § 3 des kosovarischen Staatsangehörigkeitsgesetzes erkennt die Mehrstaatigkeit ausdrücklich an. Mit der Unabhängigkeitserklärung der Republik Kosovo am 17. Februar 2008 ging die serbische Staatsangehörigkeit der Kosovaren nicht unter (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. September 2008, 13 S 1812/07, Juris, Rn 38). Liegen nur Anhaltspunkte für eine Herkunft aus der Republik Kosovo vor, wird ein Verfahren nach dem Rückübernahmeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland mit der Republik Kosovo vom 1. September 2010 eingeleitet. Wenn sich während dieses Verfahrens herausstellt, dass die Behörden der Republik Kosovo kein Rückreisedokument ausstellen, erfolgt in diesen Fällen auch eine Kontaktaufnahme mit serbischen Behörden. In den Fällen, in denen Anhaltspunkte vorliegen, die für eine Herkunft aus der Republik Kosovo sprechen, während andere Hinweise auf eine Herkunft aus der Republik Serbien hindeuten, erfolgt eine Anfrage sowohl bei den kosovarischen als auch bei den serbischen Behörden. Stellen dann die kosovarischen Behörden ein Rückreisedokument aus, erfolgt die Rückführung unbeschadet der Antwort der Republik Serbien in die Republik Kosovo. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2158 3. Sind ihr Fälle bekannt, in denen kosovarischen Flüchtlingen vorgeworfen wurde , falsche Angaben bei der Einreise gemacht zu haben, weil sie die kosovarische Staatsbürgerschaft oder Staatenlosigkeit angegeben haben und wenn ja, wie viele und welche baden-württembergischen Behörden waren beteiligt? Zu 3.: In einer beträchtlichen Anzahl von Fällen kann bei der Durchführung des bilateralen Rückübernahmeabkommens mit der Republik Kosovo die kosovarische Staatsangehörigkeit von den dortigen Behörden nicht bestätigt werden. Augenscheinlich geben diese Personen eine kosovarische Herkunft wahrheitswidrig in der Erwartung an, durch Täuschung über ihre Staatsangehörigkeit in den Genuss eines Bleiberechtes kommen zu können. Die Durchführung des bilateralen Abkommens mit Kosovo und des EU-Rückübernahmeabkommens mit Serbien obliegt dem landesweit zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe. 4. Welche Handlungsanweisungen und Verwaltungspraxis gibt es für die Ausländer - und/oder Polizeibehörden in Fällen ungeklärter Staatsbürgerschaft kosovarischer Flüchtlinge, um deren Staatsangehörigkeit festzustellen? Zu 4.: Die verbindliche Feststellung der jeweiligen Staatsangehörigkeit obliegt aus völkerrechtlichen Gründen dem jeweiligen Herkunftsstaat. Für Anfragen an die Republik Kosovo im Rahmen des Rückübernahmeabkommens mit der Republik Kosovo ist das Regierungspräsidium Karlsruhe landesweit zuständig. Für das Regierungspräsidium Karlsruhe ergibt sich die Handlungsanleitung aus dem Rückübernahmeabkommen. Entsprechende Handlungsanweisungen o. ä. für die unteren Ausländerbehörden und/oder Polizeibehörden sind deshalb nicht erforderlich . Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice