Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2162 26. 07. 2012 1Eingegangen: 26. 07. 2012 / Ausgegeben: 21. 09. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es ihrerseits Erkenntnisse darüber, ob baden-württembergische Hospize im Zuge des Versands von Schreiben der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zur Berechnung der künftigen Gebühren Widerspruchs- bzw. Klageverfahren gegen die Kostenberechnung anstreben? 2. Inwieweit hält sie es für zumutbar, dass gemeinnützige Hospize als sogenannte Betriebsstätten eingestuft werden und in Abhängigkeit der versicherungspflichtig beschäftigten Personen gebührenpflichtig sind? 3. Gibt es Planungen ihrerseits, die Hospize in Baden-Württemberg, die ihre nicht durch Krankenkasse oder Pflegeversicherung gedeckten Kosten rein über Spenden begleichen müssen, dauerhaft von der Gebührenpflicht zu befreien? 4. Sind im Falle einer Gebührenbefreiung Maßnahmen geplant, das Befreiungsverfahren bei der GEZ zu entbürokratisieren? 25. 07. 2012 Dr. Lasotta CDU Kleine Anfrage des Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU und Antwort des Staatsministeriums Befreiung von Hospizen von der Rundfunkgebührenpflicht Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2162 2 B e g r ü n d u n g Da die Hospize in Baden-Württemberg die nicht durch Krankenkassen oder Pflegeversicherung abgedeckten Kosten rein über freiwillige Spenden decken müssen , stellen alle weiteren Kosten, wie beispielsweise das Erbringen von Rundfunkgebühren in Abhängigkeit der im Hospiz Beschäftigten, eine außergewöhn - liche Belastung dar. Mit der Kleinen Anfrage soll die Möglichkeit einer generellen Befreiung der Hospize von den Gebühren angeregt werden, um diese wichtigen und sinnvollen Einrichtungen zu unterstützen und frühzeitig Tatbestände angeführt werden, die bei der Evaluierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags zu berücksichtigen sind. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 6. September 2012 Nr. III/ beantwortet das Staatsministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es ihrerseits Erkenntnisse darüber, ob baden-württembergische Hospize im Zuge des Versands von Schreiben der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zur Berechnung der künftigen Gebühren Widerspruchs- bzw. Klageverfahren gegen die Kostenberechnung anstreben? Weder dem Staatsministerium, noch dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung , Familie, Frauen und Senioren oder dem SWR ist bekannt, dass zu diesem frühen Zeitpunkt noch vor Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) von Seiten der Hospize in Baden-Württemberg Planungen bestehen, gegen eine etwaige Beitragspflicht künftig rechtlich vorgehen zu wollen. Die Einlegung von Widersprüchen bzw. die Beschreitung des Klageweges ist zudem erst möglich, wenn nach Inkrafttreten der Vorschriften zum 1. Januar 2013 ent - sprechende Gebührenbescheide und rechtsmittelfähige Widerspruchsbescheide er lassen werden. 2. Inwieweit hält sie es für zumutbar, dass gemeinnützige Hospize als sogenannte Betriebsstätten eingestuft werden und in Abhängigkeit der versicherungspflichtig beschäftigten Personen gebührenpflichtig sind? 3. Gibt es Planungen ihrerseits, die Hospize in Baden-Württemberg, die ihre nicht durch Krankenkasse oder Pflegeversicherung gedeckten Kosten rein über Spenden begleichen müssen, dauerhaft von der Gebührenpflicht zu befreien? Auch heute sind Hospize nicht in jedem Fall von der Pflicht zur Rundfunkgebührenzahlung freigestellt. Nach geltendem Recht besteht eine Gebührenbefreiung in Hospizen nur für solche Geräte, die ausschließlich für den betreuten Personenkreis bereitgehalten werden. Für alle sonstigen Geräte, z. B. solche, die zu Schulungen der Mitarbeiter eingesetzt werden oder für Autoradios in Einrichtungsfahrzeugen , sind Hospize auch bislang verpflichtet, je Gerät Rundfunkgebühren zu entrichten. Die Länder haben sich dafür entschieden, die bislang für gemeinnützige Einrichtungen geltenden Befreiungstatbestände allesamt durch pauschale Ermäßigungstatbestände zu ersetzen. Im Hinblick auf die mit der Reform verfolgten Ziele der Beitrags- und Ertragsstabilität, aber insbesondere auch der Vereinfachung des _____________________________________ *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2162 Beitragsrechts sowie der Verringerung der Kontrollbedürftigkeit wurde auf eine Differenzierung zwischen gebührenpflichtigen und nicht gebührenpflichtigen Ge - räten in gemeinnützigen Einrichtungen grundsätzlich verzichtet. Stattdessen wurde eine einheitliche Beitragsdeckelung für bestimmte gemeinnützige Einrichtungen auf höchstens einen Beitrag (Privilegierung) vorgesehen. Aus diesem Grunde gibt es derzeit und noch vor Inkrafttreten des neuen Rechts keine Planungen der Länder, einzelne gemeinnützige Einrichtungen abweichend von der neu geschaffenen Systematik insgesamt von der Beitragspflicht zu befreien. Unter die jetzt vorgesehene Beitragsdeckelung fallen u. a. eingetragene gemein - nützige Vereine und Stiftungen (§ 5 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [RBStV]). Soweit Hospiz einrichtungen in dieser Rechtsform betrieben werden , sind sie schon aufgrund ihrer Rechtsform privilegiert. Auf Basis der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschätigten zahlen sie dann monatlich entweder 5,99 € (bei bis zu acht Beschäftigten) oder höchstens 17,98 € (bei mehr als acht Beschäftigten). Auch ist damit die Beitragspflicht für sämtliche auf die Einrichtung zugelassenen Kraftfahrzeuge bereits abgegolten (vgl. § 5 Abs. 3 Satz 2 RBStV). Gleiches gilt, soweit sich gemeinnützige Hospize – ohne dort explizit genannt zu sein – unter die privilegierten Einrichtungen des § 5 Abs. 3 RBStV subsumieren lassen. Hier haben die für den Vollzug des RBStV zuständigen Landesrundfunkanstalten signalisiert, dass sie gemeinnützige Hospize als privilegierte Einrichtungen gemäß § 5 Abs. 3 RBStV einordnen, sodass für diese Einrichtungen in Zukunft höchstens ein Rundfunkbeitrag anfallen wird. 4. Sind im Falle einer Gebührenbefreiung Maßnahmen geplant, das Befreiungsverfahren bei der GEZ zu entbürokratisieren? Im Vergleich zum heutigen Verfahren, in dem eine Befreiung für Rundfunkgeräte von Einrichtungen nur auf ausdrücklichen und nach Ablauf der gewährten Befreiung stets zu erneuernden Antrag hin erfolgen konnte, wird es ein solch aufwändiges Antragsverfahren nach den künftig geltenden Vorschriften grundsätzlich nicht mehr geben. Die Beitragsdeckelung auf höchstens einen Beitrag besteht nach § 5 Abs. 3 RBStV für die dort genannten privilegierten Einrichtungen vielmehr bereits kraft Gesetzes. Insoweit wurde durch die Neuregelungen im Bereich ge - meinnütziger Einrichtungen bereits in erheblichem Umfang zur Entbürokratisierung beigetragen. Krebs Ministerin im Staatsministerium << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice