Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2170 27. 07. 2012 1Eingegangen: 27. 07. 2012 / Ausgegeben: 05. 09. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche deutschen Kommunen sind nach ihrem Kenntnisstand Mitglied in den Regionalkonferenzen potenzieller Standortregionen „Zürich Nordost“ und/oder „Südranden“? 2. Welche dieser Kommunen wurden darüber hinaus als „weiter betroffene Kommunen “ im Sinne des Sachplans geologische Tiefenlager anerkannt? 3. Hält sie den Umkreis von fünf Kilometern um die jeweiligen geologischen Standortgebiete, in dem Kommunen eine Betroffenheit zugestanden wird, für ausreichend und falls nein, aus welchen Gründen hält sie den Umkreis für zu eng gefasst? 4. Gibt es neben dem Abstand zu einem potenziellen geologischen Tiefenlager weitere Kriterien – beispielsweise geologische oder sozio-ökonomische – die aus ihrer Sicht bei der Deklarierung als betroffene Kommunen herangezogen werden sollten? 5. Wären nach ihrer Einschätzung von diesen anderen Kriterien auch deutsche Kommunen erfasst, die derzeit noch nicht als betroffene Kommunen anerkannt wurden? 6. Welchen Informationsstand hat sie bezüglich der Anerkennung der Gemeinde Gottmadingen als „weiter betroffene Kommune“ und wie wird dieser Sachstand bewertet? Kleine Anfrage des Abg. Hans-Peter Storz SPD und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Anerkennung deutscher Kommunen im Sinne des Sachplans geologische Tiefenlager der Schweiz Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2170 2 7. Welche Möglichkeiten sieht sie, die Gemeinde Gottmadingen in ihren Bestrebungen zu unterstützen, als „weiter betroffene Kommune“ anerkannt zu werden ? 27. 07. 2012 Storz SPD B e g r ü n d u n g In der Verwaltungsgemeinschaft Gottmadingen, Gailingen und Büsingen wurden bisher nur die beiden zuletzt genannten Kommunen im Zusammenhang mit dem Sachplan Geologische Tiefenlager der Schweiz als betroffen anerkannt. Ende 2011 wurde die Verwaltungsgemeinschaft als Mitglied in die Regionalkonferenzen „Zürich Nordost“ und „Südranden“ berufen. Diese Lösung ist für die durch einen potenziellen Standort für ein geologisches Tiefenlager betroffene Bevölkerung jedoch nicht zufriedenstellend. A n t w o r t Mit Schreiben vom 17. August 2012 Nr. 3-4647.11 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche deutschen Kommunen sind nach ihrem Kenntnisstand Mitglied in den Regionalkonferenzen potenzieller Standortregionen „Zürich Nordost“ und/oder „Südranden“? Für das Standortgebiet „Zürich Nordost“ sind die Gemeinden Jestetten und Lottstetten mit je einem Vertreter sowie die Verwaltungsgemeinschaft, bestehend aus den drei Gemeinden Büsingen, Gailingen und Gottmadingen, mit zusammen zwei Vertretern in der Regionalkonferenz vertreten. Für das Standortgebiet „Südranden“ sind die Gemeinden Dettighofen, Jestetten, Klettgau und Lottstetten mit je einem Vertreter sowie die Verwaltungsgemeinschaft bestehend aus den drei Gemeinden Büsingen, Gailingen und Gottmadingen mit zusammen zwei Vertretern in der Regionalkonferenz vertreten. Außerdem ist der Schwarzwald-Baar-Kreis durch je eine Person in beiden Regionalkonferenzen vertreten. 2. Welche dieser Kommunen wurden darüber hinaus als „weiter betroffene Kommunen “ im Sinne des Sachplans geologische Tiefenlager anerkannt? Für das Standortgebiet „Zürich Nordost“ sind dies die Gemeinden Büsingen, Gailingen , Jestetten und Lottstetten. Für das Standortgebiet „Südranden“ sind dies die Gemeinden Büsingen, Dettig - hofen, Jestetten, Klettgau und Lottstetten. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2170 3. Hält sie den Umkreis von fünf Kilometern um die jeweiligen geologischen Stand ortgebiete, in dem Kommunen eine Betroffenheit zugestanden wird, für ausreichend und falls nein, aus welchen Gründen hält sie den Umkreis für zu eng gefasst? Die Situation ist insgesamt unbefriedigend. Die Betroffenheit gründet zunächst auf den direkten Einwirkungen durch die für den Betrieb des geologischen Tiefenlagers erforderlichen Infrastruktureinrichtungen an der Oberfläche. Die Landesregierung hält die Kriterien, die der Verfahrensführer, das Bundesamt für Energie (BFE), festgelegt hat, für zu kurz gegriffen. Im Koalitionsvertrag haben die die Landesregierung tragenden Parteien vereinbart, sich für eine Ausweitung der Beteiligungsrechte der deutschen Grenzregion am Planungsprozess für das Schweizer Tiefenlager in einem Abstand von 30 km vom Endlagerstandort einzusetzen . Vertreter der Landesregierung haben sich seither sowohl schriftlich als auch in mehreren Gesprächen mit der Schweizer Seite für eine entsprechende Ausweitung eingesetzt. Der Schweizer Bundesrat, der über Änderungen im Sachplan geologische Tiefenlager entscheiden muss, hat sich der Umsetzung dieser Forderung aus übergeordneten Gründen bislang verweigert. 4. Gibt es neben dem Abstand zu einem potenziellen geologischen Tiefenlager weitre Kriterien – beispielsweise geologische oder sozio-ökonomische – die aus ihrer Sicht bei der Deklarierung als betroffene Kommune herangezogen werden sollten? Zur Festlegung der Betroffenheit hat das Schweizer Bundesamt für Energie (BFE) den Leitfaden „Kriterien zur Definition der weiteren betroffenen Gemeinden“ erstellt . Dieser geht davon aus, dass sich insbesondere in Etappe 2, in der die potenziellen Standorte festgelegt werden sollen, die Betroffenheit von Gemeinden innerhalb der Standortregionen verändern könnte. In Etappe 2 sollen die der Zuordnung zugrundeliegenden Kriterien, insbesondere das Kriterium „Infrastruktur“ überprüft und die Frage der Betroffenheit ggf. neu bewertet werden. Am 20. Januar 2012 hat das Bundesamt für Energie (BFE) die von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) vorgeschlagenen Standorte bekanntgemacht, auf denen die Oberflächenanlagen künftiger geologischer Tiefenlager platziert werden könnten. Einige der vorgeschlagenen 20 Stand - ortareale liegen erwartungsgemäß in unmittelbarer Grenznähe zu Deutschland. Zu Recht wurde darauf hingewiesen, dass auch durch die Oberflächenanlagen, z. B. durch die sog. „Heiße Zelle“, in der die abgebrannten Brennelemente aus den Transportbehältern fernbedient in die Lagerbehälter überführt werden sollen, eine nicht unerhebliche Gefährdung auch für die weiter entfernte Bevölkerung aus - gehen kann. In diesen Fällen können auch „neue bzw. stärkere Betroffenheiten“ entstehen, die es zu berücksichtigen gilt. Bei der Frage nach Betroffenheit sind ganz wesentliche Aspekte die Langzeitsicherheit sowie der Beitrag der geologischen Barrieren und das Rückhaltevermögen des Gesamtsystems. Dabei müssen auch die Fragen zu möglichen Beeinträchtigungen der Grundwasserströme und ihrer Auswirkungen auf die deutsche Seite beantwortet werden. 5. Wären nach ihrer Einschätzung von diesen anderen Kriterien auch deutsche Kommunen erfasst, die derzeit noch nicht als betroffene Kommunen anerkannt wurden? Eine erneute Überprüfung auf Betroffenheit ist aufgrund der Oberflächenanlagen an den vorgeschlagenen Standorten „Rheinau-Marthalen“ in der Standortregion „Zürich Nordost“ sowie „Mellikon-Rekingen“ in der Standortregion Nördlich Lägern vorzunehmen, da diese einen Abstand von weniger als 500 Meter bzw. 1 km zu den deutschen Grenzgemeinden Küssaberg, Hohentengen bzw. Jestetten aufweisen. Bei der Standortregion Jura Ost betragen die Entfernungen zu den nächsten deutschen Gemeinden Laufenburg und Murg zwar 6,5 km, man kann aber auch hier noch von Grenznähe sprechen. Dies zeigt sich auch bei der Stand - ortregion Jura Ost, bei der durch die vorgeschlagenen Standorte für die Oberflächenanlagen in Villigen/Böttstein und in Würenlingen eine Verlagerung weiter nach Osten erfolgt und damit neben der Stadt Laufenburg, der Verwaltungsge- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2170 4 meinschaft Bad Säckingen/Murg sowie der Gemeinde Albbruck auf einmal auch die Betroffenheit der Großen Kreisstadt Waldshut-Tiengen in den Fokus rückt. Nicht nur von Westen, sondern mit dem möglichen Standort Mellikon/Rekingen für die Oberflächenanlagen in der Standortregion Nördlich Lägern rückt die Frage einer möglichen Betroffenheit von Waldshut-Tiengen – quasi auch von Osten – an die Kreisstadt heran. 6. Welchen Informationsstand hat sie bezüglich der Anerkennung der Gemeinde Gottmadingen als „weiter betroffene Kommune“ und wie wird dieser Sachstand bewertet? Die Gemeinde Gottmadingen grenzt nicht unmittelbar an eine Gemeinde im Planungsperimeter an. Sie wurde daher nach Anwendung des Leitfadens „Kriterien zur Definition der weiteren betroffenen Gemeinden“ nicht als betroffene Gemeinde anerkannt. Die Landesregierung hat sich mehrfach für eine Verbesserung des Status der Gemeinde im Sachplanverfahren eingesetzt. Leider hat der Schweizer Bundesrat, der über Änderungen im Sachplan geologische Tiefenlager entscheiden muss, aus übergeordneten Gründen die Gemeinde Gottmadingen nicht als betroffene Gemeinde eingestuft. Stattdessen wurde neu die Verwaltungsgemeinschaft , bestehend aus den drei Gemeinden Büsingen, Gailingen und Gottmadingen , Mitglied der Regionalkonferenz „Südranden“. Die Verwaltungsgemeinschaft kann zwei Vertreter stellen. Auch bei der Standortregion „Zürich Nordost“ konnte nicht erreicht werden, dass alle drei Gemeinden – Büsingen, Gailingen und Gottmadingen – je einen Vertreter in die Regionalkonferenz entsenden, aber auch hier wird die Verwaltungsgemeinschaft insgesamt als „weiter betroffen“ im Sinne des Sachplans anerkannt und kann insgesamt zwei Vertreter in die Regionalkonferenz entsenden. 7. Welche Möglichkeiten sieht sie, die Gemeinde Gottmadingen in ihren Bestrebungen zu unterstützen, als „weiter betroffene Kommune“ anerkannt zu werden ? Eine wichtige Maßnahme, um die Gemeinden in der deutsch-schweizer Grenz - region, die nicht als weitere betroffene Gemeinden direkt in die regionale Parti - zipation eingebunden sind, im Sachplanverfahren zu unterstützen, ist die vor kurzem erfolgte Einrichtung einer Koordinierungsstelle beim Regionalverband Hochrhein-Bodensee in Waldshut. Diese soll zum einen die Vertreter der deutschen Seite in den Regionalkonferenzen unterstützen und vernetzen, aber auch Ansprechpartner für die Gemeinden in der Raumschaft sein, die bislang am Verfahren nicht beteiligt sind, aber gleichwohl durchaus ebenfalls berechtigte Wünsche und Forderungen haben, die es wert sind, gehört zu werden und in das Verfahren einzufließen. An der Finanzierung dieser Koordinierungsstelle beteiligt sich die Landesregierung zunächst über die nächsten 4 Jahre mit 50 %. In Vertretung Meinel Ministerialdirektor << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice