Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2185 01. 08. 2012 1Eingegangen: 01. 08. 2012 / Ausgegeben: 27. 08. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Antwortfristen räumt das Statistische Landesamt Unternehmen zur Erfüllung ihrer statistischen Auskunftspflicht für die monatliche Binnenhandelsstatistik ein? 2. Ist es im Statistischen Landesamt gängige Praxis, gegenüber Unternehmen, die ihre statistische Auskunftspflicht aus betriebsinternen Gründen erst mit wenigen Wochen Verspätung erfüllen, eine Ordnungswidrigkeit festzustellen und sogleich ein Bußgeldverfahren einzuleiten? 3. Nach welchen Kriterien bemisst das Statistische Landesamt die Höhe ent - sprechender Bußgelder? 4. Wie bewertet der Minister für Finanzen und Wirtschaft diese Vorgehensweise einer nachgeordneten Behörde im Bereich seines Ministeriums? 5. Wird sie eine zeitnahe Änderung dieser Praxis in die Wege leiten? 01. 08. 2012 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Umgang des Statistischen Landesamtes mit mittelständischen Unternehmen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2185 2 B e g r ü n d u n g Einem mittelständischen Unternehmen wurde Ende Juli 2012 eine Mitteilung des Statistischen Landesamts über die Einleitung eines Bußgeldverfahrens wegen Verletzung der statistischen Auskunftspflicht übersandt. Dem Unternehmen wird zur Last gelegt, die Meldungen 12/2011, 02/2012 und 05/2012 gemäß § 2 Ziffer 1 des Gesetzes über die Statistik im Handel und Gastgewerbe (HdlStatG) in Verbindung mit § 8 HdlStatG nicht ordnungsgemäß, sondern erst mit Verspätung eingereicht zu haben. Nach § 23 Absatz 3 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (BStatG) droht Unternehmen bei Verletzungen der statistischen Auskunftspflicht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Es stellt sich bei leicht verspäteten Meldungseingängen die Frage, ob eine derart unnachsichtige Vor - gehensweise des Statistischen Landesamts zwingend erforderlich ist, insbeson - dere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen, die verlässlich ihren Beitrag zur Wertschöpfung, zum Erwerbsangebot und zum Steueraufkommen im Land Baden-Württemberg beitragen, aber in der Regel nur über begrenzte Verwaltungs - kapazitäten verfügen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. August 2012 Nr. 5-954/37 beantwortet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Antwortfristen räumt das Statistische Landesamt Unternehmen zur Erfüllung ihrer statistischen Auskunftspflicht für die monatliche Binnenhandelsstatistik ein? Zu 1.: Der Abgabetermin für die monatliche Binnenhandelsstatistik ist der 10. des auf den Berichtsmonat folgenden Monats. Auf diesen Abgabetermin werden die Unternehmen zu Beginn ihrer Auskunftspflicht mit einem Schreiben des Statis - tischen Landesamtes hingewiesen; außerdem ist dieser Termin aus dem monat - lichen Meldeformular ersichtlich. Allerdings akzeptiert das Statistische Landesamt auch noch alle Meldungen als pünktlichen Eingang, die noch für die Erstellung des jeweiligen Monatsergebnisses durch das Statistische Landesamt genutzt werden können. Meldungen zur monatlichen Binnenhandelsstatistik können deswegen bis zum Beginn des übernächsten Monates ohne negative Folgen für die Unternehmen abgegeben werden. Dieses letzte Verwertbarkeitsdatum für eine Meldung orientiert sich am bundeseinheitlichen Arbeits- und Zeitplan der Binnenhandelsstatistik, in dem die Aufbereitungs- und Liefertermine der Statistischen Landesämter an das Statistische Bundesamt festgelegt sind. Gleichzeitig mit der Lieferung an das Statistische Bundesamt werden die Ergebnisse für Baden-Württemberg in der Regel zur Mitte dieses übernächsten Monats in einer Pressemitteilung und im Internet veröffentlicht und als Serviceleistung auch regelmäßig an interessierte Verbände übermittelt. Der ganz überwiegende Teil der auskunftspflichtigen Unternehmen hält die gesetzten Fristen regelmäßig ein. Dies war offensichtlich auch dem zitierten mittelständischen Unternehmen in der Vergangenheit möglich. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2185 2. Ist es im Statistischen Landesamt gängige Praxis, gegenüber Unternehmen, die ihre statistische Auskunftspflicht aus betriebsinternen Gründen erst mit wenigen Wochen Verspätung erfüllen, eine Ordnungswidrigkeit festzustellen und sogleich ein Bußgeldverfahren einzuleiten? Zu 2.: Die monatliche Binnenhandelsstatistik ist eine Stichprobenerhebung, in der die Unternehmen nach ihrem Monatsumsatz sowie der Anzahl der tätigen Personen, unterteilt nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, befragt werden. Abgefragt werden somit lediglich drei Merkmale, die die Unternehmen entweder bereits selbst für eigene oder andere (z. B. steuerliche) Zwecke benötigen. Derzeit wird in Baden-Württemberg bei dieser Monatserhebung mit einer Stichprobe von ca. 5 % der Unternehmen, die unter die Erhebungsbereiche nach § 2 des Handelssta - tistikgesetzes fallen, gearbeitet. Die Monatserhebung im Handel ist Teil des konjunkturstatistischen Systems der Europäischen Union für Zwecke der Währungsund Wirtschaftspolitik. Sie liefert zudem Informationen über die Verwendung von Teilen des privaten Konsums. Die Durchführung von Bußgeldverfahren im Statistischen Landesamt ist in Anbetracht der Bedeutung dieser statistischen Ergebnisse darauf ausgerichtet, eine möglichst hohe Qualität der Handelsstatistik zu sichern. Die Verhängung eines Bußgeldes gegen Unternehmen ist immer das letzte Mittel im Rahmen eines abgestuften Verfahrens. Wenn die Abgabefrist verstrichen ist, werden die Unternehmen schriftlich an die Abgabe der Meldung erinnert. Dieser Mahnung liegt auch ein Meldeformular bei und es wird eine Nachfrist gesetzt. Diese Mahnschreiben haben, gerade bei monatlichen Meldungen und kleineren Unternehmen, in der Praxis oftmals eine Servicefunktion für die betroffenen Unternehmen. Wenn innerhalb relativ kurzer Zeitabstände mindestens drei Monatsmeldungen nicht ordnungsgemäß eingehen, erfolgt die Einleitung des Bußgeldverfahrens mit Anhörung des Unternehmens. Diese Bußgeldanhörung ist für zahlreiche Unternehmen oft der erste „wahrgenommene“ Hinweis, dass die Abgabe der Meldungen nicht freiwillig ist (Auskunftspflicht gemäß § 8 Handelsstatistikgesetz) und dass ihr bisheriges Meldeverhalten zu beanstanden ist. Die Unternehmen können sich im Rahmen der Bußgeldanhörung an das Statis - tische Landesamt wenden. Dies erfolgt häufig, wenn die Meldeausfälle aus betriebsinternen Gründen resultieren. Meist kann eine dauerhafte Lösung gefunden werden, zum Beispiel durch die Anpassung betrieblicher Abläufe, die Einbeziehung eines Steuerberaters oder den auch schon im monatlichen Meldeformular enthaltenen Hinweis, dass bei noch nicht genau feststehenden Umsatzergebnissen ein sorgfältig geschätzter Wert (der genaue Wert ist dann in den darauffolgenden Monaten nachzuliefern) gemeldet werden kann. Wenn dies erfolgreich ist, er - übrigt sich für das Statistische Landesamt die Verhängung eines Bußgeldes. 3. Nach welchen Kriterien bemisst das Statistische Landesamt die Höhe ent - sprechender Bußgelder? Zu 3.: Das Statistische Landesamt wendet – im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften – einen internen Bußgeldkatalog an. Danach bemisst sich die Höhe des Bußgeldes zum einen nach der Periodizität der statistischen Meldungen (monatlich, vierteljährlich , halbjährlich, jährlich, mehrjährlich) und steigert sich zum anderen bei jedem weiteren Bußgeldbescheid bis maximal zur gesetzlichen Höchstsumme von 5.000 €. So wird in einem Erstverfahren bei fehlenden oder verspäteten monat - lichen Meldungen pro Meldeausfall ein Bußgeld von 25 € verhängt. Mit Kosten und Auslagen liegt der Zahlbetrag für den ersten Bußgeldbescheid (mit drei nicht rechtzeitigen Monatsmeldungen) bei 98,50 €. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2185 4 4. Wie bewertet der Minister für Finanzen und Wirtschaft diese Vorgehensweise einer nachgeordneten Behörde im Bereich seines Ministeriums? Zu 4.: Zeitnahe und belastbare Daten zur Beurteilung der Konjunktur- und Wirtschaftsentwicklung sind für Politik, Wirtschaft und Wissenschaft unerlässlich. Aktuelle Konjunkturstatistiken von hoher Qualität und Zuverlässigkeit auf Stichprobenbasis erfordern deshalb fristgerechte Meldungen aller betroffenen Auskunftspflichtigen . Da dem weit überwiegenden Teil der auskunftspflichtigen Unternehmen die Einhaltung der gesetzten Termine möglich ist, gibt es keine Anhaltspunkte für eine Überforderung der auskunftspflichtigen Unternehmen, zumal die abgefragten drei Daten auch für jedes Unternehmen für eigene Zwecke von größtem Interesse sind. Das Statistische Landesamt hat den gesetzlichen Auftrag zur Erstellung einer aktuellen Handelsstatistik in hoher Qualität. Vor diesem Hintergrund ist die geschilderte Erhebungspraxis des Statistischen Landesamtes nicht zu beanstanden, zumal auch deutlich zum Ausdruck kommt, dass den auskunftspflichtigen Unternehmen soweit wie möglich entgegengekommen wird. 5. Wird sie eine zeitnahe Änderung dieser Praxis in die Wege leiten? Zu 5.: Mit der gängigen Praxis erreicht das Statistische Landesamt im Ländervergleich eine hohe Qualität in der monatlichen Binnenhandelsstatistik. Durch das abgestufte Verfahren erhalten die Unternehmen mehrfach die Möglichkeit, die finan - zielle Belastung durch ein Bußgeld abzuwenden. Da das derzeitige Verfahren die Erstellung qualitativ hochwertiger statistischer Ergebnisse bei einer möglichst geringen Belastung der Wirtschaft gewährleistet, sind aktuell keine Änderungen vor - gesehen. Im Übrigen überprüft und optimiert die Landesregierung laufend die Verfahrensabläufe bei den Behörden in ihrem Zuständigkeitsbereich. Dies gilt auch für das Statistische Landesamt. Sobald Verbesserungsmöglichkeiten lokalisiert sind bzw. Entlastungen für die Auskunftspflichtigen erreicht werden können, werden die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt. Dr. Nils Schmid Minister für Finanzen und Wirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice